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1 -- Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze

A -- Grundlagen

Der Konzernabschluss der BASF SE wurde zum 31.12.2007 nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzend gemäß § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden Regelungen aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2007 verbindlichen IFRS und Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden angewendet.

IFRS, die bisher nicht durch die Europäische Union anerkannt wurden, haben keine Auswirkungen auf den BASF-Gruppenabschluss.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Jahres 2006. Hiervon ausgenommen sind Änderungen, die sich durch die verpflichtende Anwendung neuer beziehungsweise überarbeiteter Rechnungslegungsstandards ergeben haben. Im Jahr 2007 ergaben sich diesbezüglich keine wesentlichen Änderungen.

Dieser Abschluss wurde durch den Vorstand in seiner Sitzung am 19. Februar 2008 aufgestellt, zur Veröffentlichung freigegeben und durch den Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat für die Sitzung am 4. März 2008 zur Billigung vorgelegt.

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