Vergütung des Vorstands

Die Darstellung der Vergütung des Vorstands enthält die nach deutschem Handelsrecht, erweitert durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) sowie durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), erforderlichen Angaben und richtet sich zudem nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015.

Die Systematik und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Diese Festlegung orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an der Leistung des Vorstands. Die interne und externe Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch einen unabhängigen externen Gutachter in regelmäßigen Abständen überprüft. Weltweit tätige Unternehmen aus Europa dienen dabei als externe Referenz. Beim internen Vergleich wird insbesondere die Vergütung des Kreises der Senior Executives sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.

Mehr zum Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen:
Aufsichtsrat
Bericht des Aufsichtsrats

Grundsätze

Die Vergütung des Vorstands ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Sie ist durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von der Leistung des Vorstands und der Gesamtkapitalrendite der BASF-Gruppe gekennzeichnet.

Die Bezüge des Vorstands setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Festvergütung
  2. Jährliche variable Vergütung
  3. Aktienkursbasiertes, langfristig orientiertes Vergütungsprogramm (Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm)
  4. Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen
  5. Betriebliche Altersversorgung

Die Vergütungskomponenten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

1. Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in gleichen Raten ausbezahlt wird. Sie wird in regelmäßigen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft und gegebenenfalls angepasst.

2. Die jährliche variable Ist-Vergütung (Jahrestantieme) basiert auf der Leistung des Gesamtvorstands und der Höhe der Gesamtkapitalrendite. Die Gesamtkapitalrendite bildet auch die Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung aller anderen Mitarbeitergruppen.

Zur Bewertung der nachhaltigen Leistung des Vorstands trifft der Aufsichtsrat mit dem Gesamtvorstand jährlich eine Zielvereinbarung, die überwiegend mittel- und langfristige Ziele beinhaltet.

Der Aufsichtsrat beurteilt die Zielerreichung des aktuellen Jahres und der beiden vorausgegangenen Jahre. Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichung wird ein Performance-Faktor ermittelt, der sich zwischen 0 und 1,5 bewegt. Die Jahrestantieme wird jeweils im Anschluss an die Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt.

Die Mitglieder des Vorstands können wie andere Mitarbeitergruppen auch zu Gunsten von Versorgungsanwartschaften auf Teile ihrer Jahrestantieme verzichten (Bruttogehaltsumwandlung). Für Mitglieder des Vorstands beläuft sich der maximal umwandelbare Betrag, wie für alle anderen Senior Executives der BASF-Gruppe in Deutschland, auf 30.000 €. Von dieser Möglichkeit haben die Vorstandsmitglieder in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht.

3. Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein aktienkursbasiertes, langfristig orientiertes Vergütungsprogramm (Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm), das auch allen übrigen Senior Executives der BASF-Gruppe angeboten wird. Gegenüber den allgemeinen Programmbedingungen bestehen für die Mitglieder des Vorstands engere Regelungen: So sind sie verpflichtet, mit mindestens 10 % der Jahrestantieme am Programm teilzunehmen. Dieses verpflichtende Eigeninvestment in Form von BASF-Aktien unterliegt einer Haltefrist von vier Jahren. Für ein freiwilliges Eigeninvestment von zusätzlich bis zu 20 % der Jahrestantieme gilt die allgemeine Haltefrist von zwei Jahren. Eine Ausübung der Optionsrechte ist für die Mitglieder des Vorstands frühestens vier Jahre nach Gewährung (Wartefrist) möglich. Durch die Ausgestaltung des LTI-Programms und die Festlegung einer Obergrenze für den Ausübungswert der Optionsrechte ist auch dieser Vergütungsbestandteil betragsmäßig begrenzt. Aufgrund des mehrjährigen Ausübungszeitraums kann es in einem Jahr gegebenenfalls zur Kumulation von zugeflossenen Ausübungsgewinnen aus mehreren LTI-Programmjahren kommen; ebenso kann es Jahre ohne Zufluss von Ausübungsgewinnen geben.

4. Zu den Sachbezügen und sonstigen Zusatzvergütungen (Nebenleistungen) zählen Transferzulagen, Prämien für Unfallversicherung und Ähnliches sowie geldwerte Vorteile durch die Zurverfügungstellung von Sicherheitsmaßnahmen. Im Jahr 2016 wurden Mitgliedern des Vorstands keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

Die Mitglieder des Vorstands werden unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts in die Absicherung durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen.

5. Die betriebliche Altersversorgung sieht vor, dass im Rahmen der Versorgungszusagen, die dem Vorstand erteilt werden („Performance Pension Vorstand“) jährliche Rentenbausteine angesammelt werden. Dabei entspricht die Systematik zur Bestimmung der Höhe der Versorgungsleistungen grundsätzlich derjenigen, die auch den Versorgungszusagen für die übrigen Senior Executives der BASF-Gruppe in Deutschland zu Grunde liegt. Ziel dieser Systematik ist es, sowohl dem Unternehmenserfolg als auch dem Karriereverlauf des jeweiligen Vorstandsmitglieds einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Versorgungsleistung einzuräumen.

Der im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwerbende Pensionsanspruch (Rentenbaustein) setzt sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Der fixe Teil ergibt sich durch Multiplikation der jährlichen Festvergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Prozentsatz (Versorgungsfaktor) von 32 %. Der variable Teil des Rentenbausteins ergibt sich durch Multiplikation des fixen Teils mit einem Faktor, welcher von der Gesamtkapitalrendite des jeweiligen Geschäftsjahres sowie dem für die Jahrestantieme maßgeblichen Performance-Faktor abhängt. Der aus dem fixen und dem variablen Teil resultierende Betrag wird mittels versicherungsmathematischer Faktoren verrentet, also unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses (5 %), einer Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit gemäß Heubeck-Richttafeln 2005G (modifiziert) sowie einer angenommenen Rentenanpassung (mindestens 1 % pro Jahr) in einen Rentenbaustein (lebenslange Rente) umgerechnet.

Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren erworbenen Rentenbausteine werden aufsummiert und bestimmen im Versorgungsfall die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zustehende Versorgungsleistung. Ab Eintritt des Versorgungsfalls wird diese Rente gezahlt. Der Versorgungsfall tritt ein bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder aufgrund von Invalidität oder Tod. Die laufenden Rentenleistungen werden regelmäßig überprüft und um mindestens 1 % pro Jahr angepasst.

Die Rentenbausteine umfassen auch eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen. Im Falle des Todes eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 60 %, jede Halbwaise 10 %, eine Vollwaise 33 %, zwei Vollwaisen je 25 % sowie drei und mehr Vollwaisen je 20 % der Versorgungsleistung, auf die das (ehemalige) Vorstandsmitglied Anspruch oder Anwartschaft hatte. Die Höchstgrenze für die Hinterbliebenenleistungen insgesamt beträgt 75 % der Vorstandspension. Übersteigen die Hinterbliebenenleistungen diese Höchstgrenze, werden sie verhältnismäßig gekürzt.

Wie grundsätzlich alle Mitarbeiter der BASF SE, sind auch die Mitglieder des Vorstands Mitglied der BASF Pensionskasse VVaG. Beitragszahlung und Versorgungsleistungen bestimmen sich dabei nach deren Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Höhe der Gesamtvergütung

In den folgenden Tabellen sind die dem einzelnen Mitglied des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen der Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 dargestellt.

Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)

In der Tabelle „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ werden im Einzelnen aufgeführt: Festvergütung, Nebenleistungen, jährliche variable Zielvergütung, LTI-Programm mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung sowie Versorgungsaufwand. Die einzelnen Vergütungselemente werden um Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen ergänzt.

Zudem befindet sich unterhalb der Tabelle „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ aufgrund der nach § 314 (1) Nr. 6a Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 17 (DRS 17) geforderten Angaben eine Überleitungsrechnung zu der auszuweisenden Gesamtvergütung.

Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) (Tausend €)

 

 

Dr. Kurt Bock

Dr. Martin Brudermüller

Dr. Hans-Ulrich Engel

 

 

Vorsitzender des Vorstands

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

 

 

 

2015

2016

2016
(Min)

2016
(Max)

2015

2016

2016
(Min)

2016
(Max)

2015

2016

2016
(Min)

2016
(Max)

Festvergütung

 

1.300

1.300

1.300

1.300

866 1

865

865

865

662 1

650

650

650

Nebenleistungen

 

215

68

68

68

389 2

239 2

239 2

239 2

412 2

92

92

92

Summe

 

1.515

1.368

1.368

1.368

1.255

1.104

1.104

1.104

1.074

742

742

742

Jährliche variable Zielvergütung

 

2.600

2.600

0

4.000

1.729

1.729

0

2.660

1.300

1.300

0

2.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

884

844

0

3.069

588

561

0

2.040

442

422

0

1.534

LTI-Programm 2015 (2015–2023)

 

884

588

442

LTI-Programm 2016 (2016–2024)

 

844

0

3.069

561

0

2.040

422

0

1.534

Summe

 

4.999

4.812

1.368

8.437

3.572

3.394

1.104

5.804

2.816

2.464

742

4.276

Versorgungsaufwand

 

605

537

537

537

529

471

471

471

402

363

363

363

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

5.604

5.349

1.905

8.974

4.101

3.865

1.575

6.275

3.218

2.827

1.105

4.639

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

–2.600

–2.600

 

 

–1.729

–1.729

 

 

–1.300

–1.300

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

2.046

2.061

 

 

1.361

1.371

 

 

1.023

1.031

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

–605

–537

 

 

–529

–471

 

 

–402

–363

 

 

Gesamtvergütung

 

4.445

4.273

 

 

3.204

3.036

 

 

2.539

2.195

 

 

 

 

Sanjeev Gandhi

Michael Heinz

Dr. Harald Schwager

 

 

 

 

 

 

 

2015

2016

2016
(Min)

2016
(Max)

2015

2016

2016
(Min)

2016
(Max)

2015

2016

2016
(Min)

2016
(Max)

Festvergütung

 

514 1

455 1

455 1

455 1

650

650

650

650

650

650

650

650

Nebenleistungen

 

598 2

978 2

978 2

978 2

150

84

84

84

155

83

83

83

Summe

 

1.112

1.433

1.433

1.433

800

734

734

734

805

733

733

733

Jährliche variable Zielvergütung

 

1.300

1.300

0

2.000

1.300

1.300

0

2.000

1.300

1.300

0

2.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

171

422

0

1.534

442

422

0

1.534

442

422

0

1.534

LTI-Programm 2015 (2015–2023)

 

171

442

442

LTI-Programm 2016 (2016–2024)

 

422

0

1.534

422

0

1.534

422

0

1.534

Summe

 

2.583

3.155

1.433

4.967

2.542

2.456

734

4.268

2.547

2.455

733

4.267

Versorgungsaufwand

 

489

445

445

445

421

373

373

373

399

359

359

359

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

3.072

3.600

1.878

5.412

2.963

2.829

1.107

4.641

2.946

2.814

1.092

4.626

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

–1.300

–1.300

 

 

–1.300

–1.300

 

 

–1.300

–1.300

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

1.023

1.031

 

 

1.023

1.031

 

 

1.023

1.031

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

–489

–445

 

 

–421

–373

 

 

–399

–359

 

 

Gesamtvergütung

 

2.306

2.886

 

 

2.265

2.187

 

 

2.270

2.186

 

 

 

 

Wayne T. Smith

Margret Suckale

 

 

 

 

 

 

2015

2016

2016
(Min)

2016
(Max)

2015

2016

2016
(Min)

2016
(Max)

1

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

2

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

Festvergütung

 

668 1

828 1

828 1

828 1

650

650

650

650

Nebenleistungen

 

256 2

106 2

106 2

106 2

80

58

58

58

Summe

 

924

934

934

934

730

708

708

708

Jährliche variable Zielvergütung

 

1.300

1.300

0

2.000

1.300

1.300

0

2.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

519

517

0

1.534

442

422

0

1.534

LTI-Programm 2015 (2015–2023)

 

519

442

LTI-Programm 2016 (2016–2024)

 

517

0

1.534

422

0

1.534

Summe

 

2.743

2.751

934

4.468

2.472

2.430

708

4.242

Versorgungsaufwand

 

478

445

445

445

326

309

309

309

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

3.221

3.196

1.379

4.913

2.798

2.739

1.017

4.551

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

–1.300

–1.300

 

 

–1.300

–1.300

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

1.023

1.031

 

 

1.023

1.031

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

–478

–445

 

 

–326

–309

 

 

Gesamtvergütung

 

2.466

2.482

 

 

2.195

2.161

 

 

Die untenstehende Übersicht weist die dem Vorstand in den beiden Berichtsjahren zum Stichtag 1. Juli gewährten Optionsrechte aus.

Anzahl gewährter Optionen

 

 

2016

2015

Dr. Kurt Bock

 

35.108

36.248

Dr. Martin Brudermüller

 

23.344

24.104

Dr. Hans-Ulrich Engel

 

17.552

18.124

Sanjeev Gandhi

 

17.552

7.000

Michael Heinz

 

17.552

18.124

Dr. Harald Schwager

 

17.552

18.124

Wayne T. Smith

 

17.552

18.124

Margret Suckale

 

17.552

18.124

Gesamt

 

163.764

157.972

Zufluss gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)

Der für die Jahre 2015 und 2016 angegebene „Zufluss gemäß DCGK“ umfasst die tatsächlich zugeflossenen fixen und variablen Vergütungsbestandteile zuzüglich des in den Berichtsjahren für das einzelne Vorstandsmitglied ermittelten Versorgungsaufwands, obwohl dieser keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellt.

Zufluss gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) (Tausend €)

 

 

Dr. Kurt Bock

Dr. Martin Brudermüller

Dr. Hans-Ulrich Engel

 

 

Vorsitzender des Vorstands

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

 

 

 

2016

2015

2016

2015

2016

2015

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

3

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

4

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2008 flossen 2016 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock und Wayne T. Smith die im Jahr 2012 beziehungsweise 2010 realisierten Ausübungsgewinne zu.

5

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2007 flossen 2015 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock, Dr. Hans-Ulrich Engel und Wayne T. Smith die in den Jahren 2009, 2012 oder 2013 realisierten Ausübungsgewinne zu.

Festvergütung

 

1.300

1.300

865

866 2

650

662 2

Nebenleistungen

 

68

215

239 3

389 3

92

412 3

Summe

 

1.368

1.515

1.104

1.255

742

1.074

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

2.061

2.046

1.371

1.361

1.031

1.023

Mehrjährige variable Vergütung

 

4.386 4

2.683 5

1.657

2.071 5

LTI-Programm 2007 (2007–2015)

 

2.683 5

2.071 5

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

4.386 4

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

1.657

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

LTI-Programm 2012 (2012–2020)

 

Summe

 

7.815

6.244

4.132

2.616

1.773

4.168

Versorgungsaufwand

 

537

605

471

529

363

402

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

8.352

6.849

4.603

3.145

2.136

4.570

 

 

Sanjeev Gandhi

Michael Heinz

Dr. Harald Schwager

 

 

 

 

 

 

 

2016

2015

2016

2015

2016

2015

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

3

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

Festvergütung

 

455 2

514 2

650

650

650

650

Nebenleistungen

 

978 3

598 3

84

150

83

155

Summe

 

1.433

1.112

734

800

733

805

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

1.031

1.023

1.031

1.023

1.031

1.023

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.569

LTI-Programm 2007 (2007–2015)

 

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

1.569

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

LTI-Programm 2012 (2012–2020)

 

Summe

 

2.464

2.135

1.765

1.823

3.333

1.828

Versorgungsaufwand

 

445

489

373

421

359

399

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

2.909

2.624

2.138

2.244

3.692

2.227

 

 

Wayne T. Smith

Margret Suckale

 

 

 

 

 

 

2016

2015

2016

2015

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

3

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

4

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2008 flossen 2016 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock und Wayne T. Smith die im Jahr 2012 beziehungsweise 2010 realisierten Ausübungsgewinne zu.

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Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2007 flossen 2015 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock, Dr. Hans-Ulrich Engel und Wayne T. Smith die in den Jahren 2009, 2012 oder 2013 realisierten Ausübungsgewinne zu.

Festvergütung

 

828 2

668 2

650

650

Nebenleistungen

 

106 3

256 3

58

80

Summe

 

934

924

708

730

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

1.031

1.023

1.031

1.023

Mehrjährige variable Vergütung

 

798 4

151 5

527

LTI-Programm 2007 (2007–2015)

 

151 5

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

798 4

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

527

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

LTI-Programm 2012 (2012–2020)

 

Summe

 

2.763

2.098

2.266

1.753

Versorgungsaufwand

 

445

478

309

326

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

3.208

2.576

2.575

2.079

Bilanzielle Bewertung der mehrjährigen variablen Vergütung (LTI-Programme)

Im Jahr 2016 führten die zugeteilten Optionsrechte zu einem Aufwand. Dieser Aufwand bezieht sich auf die Summe aller Optionsrechte aus den LTI-Programmen 2008 bis 2016 und ergibt sich aus einer stichtagsbezogenen Bewertung dieser Optionsrechte zum 31. Dezember 2016 und der Veränderung dieses Werts gegenüber dem 31. Dezember 2015 unter Berücksichtigung der im Jahr 2016 ausgeübten und neu gewährten Optionsrechte. Maßgeblich für die Bewertung der Optionsrechte ist die Kursentwicklung der BASF-Aktie und deren relative Performance gegenüber dem in den LTI-Programmen 2008 bis 2016 festgelegten Vergleichsindex.

Der nachstehend aufgeführte Aufwand ist als rechnerische Größe jeweils nicht mit dem tatsächlichen Zufluss der realisierten Gewinne bei Ausübung der Optionsrechte gleichzusetzen. Über Zeitpunkt und Umfang der Ausübung von Optionsrechten aus den LTI-Programmjahren entscheidet jedes Mitglied des Vorstands unter Beachtung der Programmbedingungen individuell.

Der auf das Jahr 2016 entfallende Aufwand aller zugeteilten Optionsrechte betrug für Dr. Kurt Bock 5.000 Tausend € (2015: Aufwand 1.058 Tausend €), für Dr. Martin Brudermüller 4.052 Tausend € (2015: Aufwand 788 Tausend €), für Dr. Hans-Ulrich Engel 4.011 Tausend € (2015: Aufwand 660 Tausend €), für Sanjeev Gandhi 156 Tausend € (2015: Aufwand 17 Tausend €), für Michael Heinz 2.423 Tausend € (2015: Aufwand 517 Tausend €), für Dr. Harald Schwager 4.182 Tausend € (2015: Aufwand 642 Tausend €), für Wayne T. Smith 1.872 Tausend € (2015: Aufwand 616 Tausend €) und für Margret Suckale 2.613 Tausend € (2015: Aufwand 419 Tausend €).

Versorgungszusagen

Die Werte für die im Jahr 2016 erworbenen Versorgungsansprüche beinhalten den Versorgungsaufwand für die BASF Pensionskasse VVaG und für die „Performance Pension Vorstand“. Der Versorgungsaufwand für die Mitglieder des Vorstands ist in den Tabellen „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ sowie „Zufluss gemäß DCGK“ individuell ausgewiesen.

Der Barwert der Versorgungszusagen stellt einen bilanziellen Wert der Anwartschaften dar, den die Vorstandsmitglieder über ihre BASF-Dienstjahre erworben haben. Der Anwartschaftsbarwert für die bis einschließlich 2016 erworbenen Versorgungsansprüche betrug für Dr. Kurt Bock 18.931 Tausend € (2015: 15.684 Tausend €), für Dr. Martin Brudermüller 15.929 Tausend € (2015: 13.148 Tausend €), für Dr. Hans-Ulrich Engel 10.968 Tausend € (2015: 9.068 Tausend €), für Sanjeev Gandhi 2.409 Tausend € (2015: 1.588 Tausend €), für Michael Heinz 10.229 Tausend € (2015: 8.226 Tausend €), für Dr. Harald Schwager 11.096 Tausend € (2015: 9.157 Tausend €), für Wayne T. Smith 3.210 Tausend € (2015: 2.355 Tausend €) und für Margret Suckale 4.315 Tausend € (2015: 3.518 Tausend €).

Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, weil seine Bestellung entweder nicht verlängert oder aus wichtigem Grund widerrufen wurde, gilt dies als Eintritt des Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage, wenn das Vorstandsmitglied mindestens zehn Jahre im Vorstand war oder der Zeitraum bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weniger als zehn Jahre beträgt. Das Unternehmen ist berechtigt, Bezüge aus einer anderweitigen Beschäftigung bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter auf die Pensionsbezüge anzurechnen.

Bei Beendigung des Vorstandsmandats nach Eintritt eines Kontrollwechsels („Change of Control“) gilt Folgendes: Ein „Change of Control“ im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Aktionär gegenüber BASF den Besitz einer Beteiligung von mindestens 25 % oder die Aufstockung einer solchen Beteiligung mitteilt. Bei Widerruf der Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach Eintritt eines „Change of Control“ erhält das Vorstandsmitglied die bis zum regulären Mandatsablauf ausstehende Vergütung (Festvergütung und jährliche variable Zielvergütung) als Einmalzahlung. Weiterhin kann sich das Vorstandsmitglied innerhalb von drei Monaten seine im Rahmen des LTI-Programms noch vorhandenen Optionen zum beizulegenden Zeitwert abfinden oder aber die bestehenden Rechte programmgemäß fortbestehen lassen. Für die Ermittlung der Pensionsanwartschaft aus der „Performance Pension Vorstand“ wird die Zeit bis zum regulären Mandatsablauf mitberücksichtigt.

Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine generelle Begrenzung einer etwaigen Abfindung (Abfindungs-Cap). Danach dürfen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres abgestellt. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines „Change of Control“ dürfen die Leistungen 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.

Ehemalige Vorstände

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Jahr 2016 auf 15,9 Millionen € (2015: 12,1 Millionen € 1). Hierin enthalten sind auch Zahlungen, die von früheren Mitgliedern des Vorstands durch eine etwaige Bruttogehaltsumwandlung selbst finanziert wurden, sowie der auf das Jahr 2016 entfallende Aufwand beziehungsweise Ertrag der Optionsrechte, welche die ehemaligen Vorstandsmitglieder aus ihrer aktiven Dienstzeit noch innehaben.

Die Fortführung der bei Pensionierung noch nicht ausgeübten Optionen und die damit verbundene Weitergeltung der Haltefrist für das Eigeninvestment in BASF-Aktien gemäß Programmbedingungen ist bewusst vorgesehen, um die Ausrichtung der Vorstandsvergütung auf Nachhaltigkeit besonders zu betonen. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betrugen 150,4 Millionen € (2015: 144,7 Millionen € 2).

1 Berücksichtigt sind zusätzlich die zeitanteiligen Bezüge von Dr. Andreas Kreimeyer bis zu dessen Ausscheiden aus dem Vorstand am 30.04.2015.

2 Berücksichtigt sind zusätzlich die bis einschließlich 31.12.2015 erworbenen Versorgungsansprüche von Dr. Andreas Kreimeyer.