Bericht des Aufsichtsrats

Jürgen Hambrecht, Vorsitzender des Aufsichtsrats (Foto)

Liebe Aktionärin, lieber Aktionär,

in einem zunehmend schwieriger werdenden politischen und wirtschaftlichen Umfeld hat sich der Aufsichtsrat im Jahr 2018 intensiv mit folgenden Schwerpunktthemen beschäftigt:

  • Weiterentwicklung der BASF-Unternehmensstrategie,
  • Portfoliomaßnahmen, insbesondere dem Erwerb des Saatgutgeschäfts und des Geschäfts mit nichtselektiven Herbiziden von Bayer, dem Zusammenschluss der Öl-und-Gas-Geschäfte von BASF und LetterOne und der Einbringung des Papier- und Wasserchemikaliengeschäfts in ein gemeinsames Unternehmen mit Solenis, an dem BASF 49 % hält, sowie der Neupositionierung in der Bauchemie,
  • Weiterentwicklung der globalen Produktionsbasis mit dem geplanten Aufbau eines neuen Verbundstandorts in Südchina,
  • Änderungen im Vorstand und Vorbereitung der Neuwahl des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat sich seinen Aufgaben mit Verantwortungsbewusstsein gestellt. Sein Ziel ist es, die bestmöglichen Grundlagen für eine weiterhin erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung der BASF zu schaffen.

Überwachung und Beratung im kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat der BASF SE hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig überwacht und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Hierzu hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig ausführlich unterrichten lassen. Dies erfolgte innerhalb und außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse durch schriftliche und mündliche Berichte, beispielsweise über alle maßgeblichen wirtschaftlichen Kennzahlen der BASF-Gruppe und ihrer Segmente, über die wirtschaftliche Situation in den Hauptabsatz- und Beschaffungsmärkten und über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions-, Absatz- und Personalplanung sowie Maßnahmen zur Zukunftsgestaltung in Forschung und Entwicklung. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens und der einzelnen Arbeitsgebiete mit dem Vorstand erörtert. Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand überzeugt.

Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstandsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt. Über aktuelle Entwicklungen und bedeutsame Einzelsachverhalte wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats stets zeitnah informiert. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Soweit zu Einzelmaßnahmen des Vorstands nach Gesetz oder Satzung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat darüber Beschluss gefasst. Im Geschäftsjahr 2018 betraf dies unter anderem die Zustimmungen

  • zum Abschluss der Verträge zum Zusammenschluss der Öl-und-Gas-Geschäfte von BASF und LetterOne im Joint Venture Wintershall DEA,
  • zu Erweiterungen des Erwerbsgegenstands des von Bayer zu erwerbenden Saatgut- und Pflanzenschutzgeschäfts,
  • zur Übernahme einer Garantie durch BASF SE im Zusammenhang mit dem Erwerb einer zehnprozentigen Beteiligung an einer Konzession zur Produktion von Erdgas und Kondensat im Feld Ghasha in Abu Dhabi.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 fünf Sitzungen abgehalten. Mit Ausnahme einer zweitägigen Aufsichtsratssitzung, bei der ein Aufsichtsratsmitglied am ersten Sitzungstag verhindert war, haben an den Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2018 jeweils alle Mitglieder teilgenommen. Die von den Aktionären und von den Arbeitnehmern gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Sitzungen jeweils in getrennten Vorbesprechungen, in denen auch Mitglieder des Vorstands anwesend waren, vorbereitet. Alle Mitglieder des Vorstands haben an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen, soweit nicht zu einzelnen Themen, wie zum Beispiel Personalangelegenheiten des Vorstands, eine Beratung des Aufsichtsrats ohne Beteiligung des Vorstands als zweckmäßig angesehen wurde.

Wesentlicher Bestandteil aller Aufsichtsratssitzungen war die Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung, zum Stand der wesentlichen laufenden und geplanten Investitionsprojekte, zur operativen Exzellenz und Nachhaltigkeit, zu den Entwicklungen an den Kapitalmärkten und zu wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands sowie zu Innovationsprojekten.

In allen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat mit der Weiterentwicklung der Geschäftsaktivitäten der BASF-Gruppe durch Akquisitionen, Devestitionen, Einbringungen in Gemeinschaftsunternehmen und Investitionsprojekte beschäftigt. Die Beratungen dazu betrafen vor allem:

  • die Konsolidierung in den Bereichen Pflanzenschutz und Saatgut und den Erwerb und die Integration des Saatgutgeschäfts von Bayer,
  • den Teilerwerb der Polyamidwertschöpfungskette von Solvay,
  • die Zusammenführung der Öl-und-Gas-Geschäfte von BASF und LetterOne in dem Joint Venture Wintershall DEA,
  • die Einbringung des Geschäfts mit Papier- und Wasserchemikalien in ein gemeinsames Unternehmen mit Solenis, an dem BASF 49 % hält,
  • die Neupositionierung des Bereichs Bauchemie einschließlich einer möglichen Devestition,
  • den Fortgang des Pipeline-Projekts Nord Stream 2 sowie dessen Projektfinanzierung,
  • den Ausbau des Geschäfts mit Batteriematerialien durch Aufbau von Produktionskapazitäten in Kooperation mit Norilsk Nickel und Toda,
  • den Ausbau der globalen Produktionsbasis mit dem Aufbau eines neuen Verbundstandorts in Südchina.

In der Sitzung am 22. Februar 2018 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernlagebericht sowie den Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und den Jahresabschluss festgestellt. Vor der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 trat der Aufsichtsrat im Wesentlichen zur Vorbereitung der Hauptversammlung zusammen.

Hauptthemen der Sitzung am 24. Juli 2018 waren die Integration und Weiterentwicklung des von Bayer erworbenen Saatgutgeschäfts sowie die Finanz- und Steuerstrategie der BASF-Gruppe.

In der Strategiesitzung am 24./25. Oktober 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der „We create chemistry“-Strategie intensiv besprochen und mit der BASF-Unternehmensstrategie eine Neupositionierung wesentlicher Elemente insbesondere hinsichtlich Kundenfokus, Nachhaltigkeit, Innovation, Digitalisierung und Produktion vereinbart. Wesentliche Themenfelder der Beratung waren dabei:

  • die strategische Weiterentwicklung des Portfolios,
  • Maßnahmen zur operativen Exzellenz in der Produktion inklusive der Digitalisierung industrieller Prozesse,
  • die Kundenfokussierung in allen Aktivitäten,
  • Nachhaltigkeit als Grundlage für den langfristigen Geschäftserfolg, insbesondere CO2-neutrales Wachstum,
  • die Steigerung der Innovationskraft einschließlich der systematischen Wahrnehmung der Chancen der Digitalisierung,
  • die Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation mit flexiblen Strukturen und vereinfachten Entscheidungsprozessen.

In der Sitzung am 13. Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat die operative Planung und die Finanzplanung einschließlich des Investitionsbudgets des Vorstands für das Jahr 2019 diskutiert und genehmigt sowie den Vorstand wie üblich zur notwendigen Beschaffung von Finanzierungsmitteln im Jahr 2019 ermächtigt.

Vorstandsbesetzung und Vergütungsthemen

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2018 in mehreren Sitzungen zu den Personalangelegenheiten des Vorstands und Fragen der Vorstandsvergütung beraten und darüber Beschluss gefasst. In der Sitzung am 22. Februar 2018 hat er basierend auf der Vorbereitung des Personalausschusses die Ziele 2018 für den Vorstand beschlossen.

In der Sitzung am 13. Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Beratungen des Personalausschusses die Leistung des Vorstands für das Jahr 2018 bewertet.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 schied der Vorstandsvorsitzende Dr. Kurt Bock aus dem Vorstand aus, um seine Wahl in den Aufsichtsrat und die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes im Jahr 2020 zu ermöglichen. Seine Nachfolge als Vorstandsvorsitzender trat der bis dahin stellvertretende Vorsitzende des Vorstands Dr. Martin Brudermüller an. Ebenfalls mit Wirkung ab dem 4. Mai 2018 wurde der Finanzvorstand Dr. Hans-Ulrich Engel unter Beibehaltung dieser Zuständigkeit zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands bestimmt. Die Vorstandsbestellung von Michael Heinz wurde bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2024 verlängert. Zugleich wurde mit Ablauf der Hauptversammlung die Zahl der Vorstandsmitglieder von acht auf sieben reduziert. Nach Billigung durch die Hauptversammlung am 4. Mai 2018 wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 ein geändertes Vorstandsvergütungssystem eingeführt. Der dafür erforderlichen Änderung ihrer Anstellungsverträge haben alle Vorstandsmitglieder zugestimmt.

Anlässlich des Wechsels im Vorstandsvorsitz und der Reduzierung der Anzahl der Vorstandsmitglieder zum 4. Mai 2018 sowie aufgrund der Neustrukturierung der Unternehmenssegmente zum 1. Januar 2019 als Teil der weiterentwickelten Unternehmensstrategie wurde die Aufgabenverteilung im Vorstand neu geordnet. Der vom Vorstand vorgeschlagenen Aufgabenverteilung hat der Aufsichtsrat jeweils seine Zustimmung erteilt.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der BASF SE hat vier Ausschüsse: 1. den Ausschuss für personelle Angelegenheiten des Vorstands und Kreditgewährungen gemäß § 89 Absatz 4 AktG (Personalausschuss), 2. den Prüfungsausschuss, 3. den Nominierungsausschuss und 4. den Strategieausschuss. Über die Tätigkeit der Ausschüsse und die Ausschusssitzungen haben die Ausschussvorsitzenden jeweils in der nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats ausführlich berichtet.

Der Personalausschuss tagte im Berichtszeitraum drei Mal. An den Sitzungen haben mit Ausnahme einer Sitzung, in der ein Ausschussmitglied verhindert war, jeweils alle Ausschussmitglieder teilgenommen. In der Sitzung am 22. Februar 2018 hat der Personalausschuss die Ziele für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 beraten. Wesentliche Themen der Sitzung am 24. Oktober 2018 waren die Führungskräfteentwicklung auf den oberen Führungsebenen unterhalb des Vorstands einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung, potenzielle Ersatzkandidaten für den Vorstand, die Verlängerung des Mandats von Michael Heinz sowie die Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung. In der Sitzung am 13. Dezember 2018 wurde die Leistung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 bewertet, und die Mandate der Vorstandsmitglieder wurden diskutiert.

Dem Prüfungsausschuss sind sämtliche Aufgabenfelder zugewiesen, die in § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG sowie in Ziffer 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 genannt sind. Dazu gehört auch die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen der BASF SE und der BASF-Gruppe. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum fünf Mal getagt. Kern seiner Tätigkeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses der BASF SE sowie die Erörterung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresberichts mit dem Vorstand jeweils vor deren Veröffentlichung. Mit Ausnahme einer Sitzung, an der ein Ausschussmitglied nicht teilgenommen hat, haben jeweils alle Ausschussmitglieder an den Sitzungen teilgenommen.

In der Sitzung am 20. Februar 2019 hat der Abschlussprüfer seine Berichte über die Prüfungen des Einzel- und des Konzernabschlusses der BASF SE des Geschäftsjahres 2018 einschließlich der zugehörigen Lageberichte ausführlich erläutert und die Ergebnisse seiner Prüfung mit dem Prüfungsausschuss diskutiert. Die Prüfung durch den Ausschuss umfasste auch die nichtfinanziellen Erklärungen der BASF SE und der BASF-Gruppe. Zur Vorbereitung der Prüfung hatte der Prüfungsausschuss nach entsprechendem Beschluss des Aufsichtsrats den Abschlussprüfer KPMG zusätzlich beauftragt, die nichtfinanziellen Erklärungen inhaltlich mit begrenzter Sicherheit zu prüfen und hierüber eine Prüfungsbescheinigung zu erstellen. KPMG hat über den Gegenstand, den Ablauf und die wesentlichen Feststellungen auch dieser Prüfung ausführlich berichtet.

In der Sitzung am 23. Juli 2018 hat der Prüfungsausschuss den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2018 an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt und dabei die Vereinbarung über das Prüfungshonorar abgeschlossen. Gemeinsam mit dem Prüfer wurden die Schwerpunkte der Abschlussprüfung erörtert und festgelegt. Leistungsbeziehungen zwischen Abschlussprüfer und Gesellschaften der BASF-Gruppe außerhalb der Abschlussprüfung hat der Prüfungsausschuss auch über die geltenden gesetzlichen Beschränkungen hinaus grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Leistungen dürfen nur mit Zustimmung des Prüfungsausschusses erbracht werden. Für bestimmte prüfungsnahe Leistungen (Non-Audit Services), die über die Abschlussprüfung hinausgehen, hat der Prüfungsausschuss entweder in Einzelfällen seine Zustimmung erteilt oder den Vorstand ermächtigt, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in eng begrenztem Umfang mit solchen Leistungen zu beauftragen. In der Sitzung am 12. Dezember 2018 haben die verantwortlichen Abschlussprüfer über den Stand der Abschlussprüfung und die wesentlichen Prüfungsfelder und bedeutsamsten Einzelsachverhalte der Abschlussprüfung berichtet.

Weitere wesentliche Punkte waren die Beratung des Vorstands in Rechnungslegungsfragen und das interne Kontrollsystem. In der Sitzung am 23. Juli 2018 hat sich der Prüfungsausschuss schwerpunktmäßig mit dem internen Revisionssystem und am 12. Dezember 2018 mit dem Thema Compliance in der BASF-Gruppe beschäftigt. Dazu haben der Leiter der Konzernrevision und der Chief Compliance Officer Bericht erstattet und Fragen des Prüfungsausschusses beantwortet. In allen Sitzungen ließ sich der Prüfungsausschuss zudem über die Entwicklung der Risiken aus Rechtsstreitigkeiten unterrichten.

Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, Kandidatenvorschläge für die von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder vorzubereiten. Richtschnur für die Arbeit des Nominierungsausschusses sind die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie das in der Sitzung am 21. Dezember 2017 beschlossene Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. Der Nominierungsausschuss tagte im Jahr 2018 drei Mal. An den Sitzungen haben jeweils alle Ausschussmitglieder teilgenommen. Gegenstand der Sitzungen war zum einen eine Überprüfung des 2017 beschlossenen Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts sowie die Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung 2019. Dabei hat der Nominierungsausschuss basierend auf einer Analyse der für den BASF-Aufsichtsrat insgesamt erforderlichen und im Aufsichtsrat bereits vorhandenen Kompetenzen in einem breiten Auswahlprozess geeignete Kandidaten identifiziert, die als Nachfolger für die nicht mehr zur Wiederwahl antretenden Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. François Diederich und Michael Diekmann zur Wahl vorgeschlagen werden sollen. Über den Stand des Auswahlprozesses hat der Ausschussvorsitzende den Gesamtaufsichtsrat regelmäßig informiert. Das Ergebnis des Auswahlprozesses mit einem Besetzungsvorschlag für die Anteilseignervertreter hat der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 13. Dezember 2018 zur Entscheidung vorgelegt.

Der zur Beratung strategischer Optionen zur Weiterentwicklung der BASF-Gruppe eingerichtete Strategieausschuss, der seit Mai 2017 mit sechs Mitgliedern des Aufsichtsrats besetzt ist, hat 2018 einmal getagt. An der Sitzung haben alle Ausschussmitglieder teilgenommen. In der Sitzung hat sich der Ausschuss vor allem mit den Erweiterungen des Erwerbsgegenstands des Saatgut- und Pflanzenschutzgeschäfts von Bayer, der Zusammenlegung des Papier- und Wasserchemikaliengeschäfts mit dem Geschäft der Solenis und dem Stand der Verhandlungen mit LetterOne zum Zusammenschluss der Öl-und-Gas-Geschäfte befasst.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat misst der Sicherstellung einer guten Corporate Governance hohe Bedeutung bei. Er hat sich daher auch im Jahr 2018 intensiv mit den im Unternehmen gelebten Corporate-Governance-Standards sowie der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Gegenstand der Beratung war dabei, neben der Überprüfung der gelebten Corporate-Gover-nance-Praxis der BASF, die Diskussion über den Entwurf eines grundlegend geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex und den Vorschlag zur Umsetzung der zweiten europäischen Aktionärsrechterichtlinie im deutschen Recht mit seinen nicht unbedeutenden Eingriffen in das heutige Corporate-Governance-System. Außerdem wurden die 2017 verabschiedeten Kompetenzprofile und Diversitätskonzepte für Aufsichtsrat und Vorstand überprüft und bestätigt.

Im Einklang mit der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex und den Leitsätzen für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat hat der Aufsichtsratsvorsitzende auch im Jahr 2018 in geeigneten Fällen den Dialog mit Investoren gesucht. Gegenstand waren vor der Hauptversammlung 2018 insbesondere die Neuerungen im System der Vorstandsvergütung. Weiteres Thema war in der zweiten Jahreshälfte die Vorbereitung der Aufsichtsratswahl in der anstehenden Hauptversammlung 2019.

In der Sitzung am 13. Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat die gemeinsame Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG beschlossen. BASF entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ohne Ausnahmen. Über die Corporate Governance der BASF wird im Corporate-Governance-Bericht der BASF-Gruppe ausführlich berichtet.

Die vollständige Entsprechenserklärung finden Sie unter:
Entsprechenserklärung
basf.com/de/governance

Unabhängigkeit und Effizienzprüfung

Ein wichtiger Teil guter Corporate Governance ist die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Freiheit von Interessenkonflikten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind zehn der zwölf Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig – im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und der zusätzlichen vom Aufsichtsrat festgelegten Beurteilungskriterien für dessen Unabhängigkeit – einzustufen. Die bei dieser Einschätzung unter anderem berücksichtigten Maßstäbe sind im Corporate-Governance-Bericht dargestellt. Zwei der sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gehören dem Aufsichtsrat bereits seit mehr als 15 Jahren an und werden aufgrund dieser langen Aufsichtsratszugehörigkeit nicht mehr als unabhängig eingestuft. Über diese Einschränkung hinaus sieht der Aufsichtsrat auch bei diesen Aufsichtsratsmitgliedern keinerlei Hinweise für eine nicht vollständig unabhängige Ausübung des Aufsichtsratsmandats. Beide Aufsichtsratsmitglieder treten nicht zur Wiederwahl in der Hauptversammlung 2019 an und werden aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Soweit Aufsichtsratsmitglieder Organfunktionen in Unternehmen innehaben, die in Geschäftsbeziehungen mit BASF stehen, sehen wir keine Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit. Der Umfang dieser Geschäfte ist relativ gering und findet zudem zu Bedingungen wie unter fremden Dritten statt. Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit in Form einer Selbstevaluierung. Hierzu führte der Aufsichtsratsvorsitzende auch im Jahr 2018 anhand eines strukturierten Fragenkatalogs Einzelgespräche mit allen Aufsichtsratsmitgliedern. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen; das Zusammenwirken mit dem Vorstand; die Informationsversorgung des Aufsichtsrats; Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern. Einen Bedarf für eine externe Unterstützung seiner Selbstbeurteilung sieht der Aufsichtsrat nicht. Die Ergebnisse der Einzelgespräche wurden in der Aufsichtsratssitzung am 13. Dezember 2018 vorgestellt und eingehend diskutiert. Insgesamt wurde die Tätigkeit des Aufsichtsrats von seinen Mitgliedern als effizient eingeschätzt.

Unabhängig von der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats führte auch der Prüfungsausschuss im Jahr 2018 wiederum eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durch. Grundlage hierfür waren Einzelgespräche der Prüfungsausschussvorsitzenden mit allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses. Wesentliche Themenkomplexe waren die Organisation und der Inhalt der Sitzungen sowie die Informationsversorgung als Grundlage der Ausschussarbeit. Die Ergebnisse hat der Prüfungsausschuss in der Sitzung am 12. Dezember 2018 diskutiert und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, seine Tätigkeit im Bereich Risikomanagement insbesondere mit Blick auf Investitionen, Akquisitionen und Devestitionen weiter zu intensivieren.

Jahres- und Konzernabschluss

Die von der Hauptversammlung als Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2018 gewählte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der BASF SE und den Abschluss der BASF-Gruppe, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden ergänzenden Bestimmungen erstellt worden ist, einschließlich der Lageberichte unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Weiterhin stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die ihm gemäß § 91 Absatz 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat. Er hat insbesondere ein angemessenes und den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet, das geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Das Ergebnis der Prüfung sowie der Ablauf und die wesentlichen Feststellungen der Abschlussprüfung sind im seit dem Abschluss 2017 inhaltlich deutlich erweiterten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellt.

Über die gesetzliche Abschlussprüfung hinaus hat KPMG im Auftrag des Aufsichtsrats zudem eine inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Erklärungen (NFEs) der BASF SE und der BASF-Gruppe, die jeweils integraler Bestandteil der Lageberichte sind, vorgenommen und auf dieser Basis keine Einwendungen gegen die NFE-Berichterstattung und die Erfüllung der daran gestellten gesetzlichen Anforderungen erhoben.

Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig übermittelt. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzprüfungssitzung des Prüfungsausschusses am 20. Februar 2019 und der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. Februar 2019 teil und berichtete über den Ablauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung einschließlich der im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters). Zudem gab der Abschlussprüfer am Vortag der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ausführliche Erläuterungen zu den Prüfungsberichten.

Der Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und Lageberichte in seiner Sitzung am 20. Februar 2019 unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte und der im Bestätigungsvermerk genannten besonders wichtigen Prüfungssachverhalte geprüft und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Über die Ergebnisse dieser Vorprüfung hat die Vorsitzende des Prüfungsausschusses in der Sitzung des Aufsichtsrats am 21. Februar 2019 ausführlich Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat auf dieser Basis den Jahresabschluss und den Lagebericht der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und -lagebericht 2018 geprüft. Das Ergebnis der Vorprüfung des Prüfungsausschusses und das Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats entsprechen vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung und die vorgelegten Abschlüsse zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der BASF SE und den Konzernabschluss der BASF-Gruppe in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. Februar 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss 2018 der BASF SE ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns mit der Ausschüttung einer Dividende von 3,20 € pro Aktie stimmt der Aufsichtsrat zu.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 sind Ralf-Gerd Bastian und Francesco Grioli als Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat spricht Ralf-Gerd Bastian und Francesco Grioli seinen ganz besonderen Dank für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat aus. An ihre Stelle sind Tatjana Diether und Roland Strasser als vom BASF Europa Betriebsrat entsprechend der Regelung der Beteiligungsvereinbarung vom 15. November 2007 am 4. Dezember 2013 gewählte Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat nachgerückt.

Mit Ablauf der Hauptversammlung 2019 endet die Mandatsperiode des Aufsichtsrats. Für die Wahl der sechs Anteilseignervertreter hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 auf Basis der Empfehlung des Nominierungsausschusses Kandidatenvorschläge beschlossen, mit denen nach Einschätzung des Aufsichtsrats das von ihm aufgestellte Kompetenzprofil und die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vollständig umgesetzt werden. Die sechs Arbeitnehmervertreter wurden bereits entsprechend der Regelung der Beteiligungsvereinbarung am 21. November 2018 vom BASF Europa Betriebsrat gewählt.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BASF-Gruppe weltweit und der Unternehmensleitung für ihren persönlichen Beitrag im Geschäftsjahr 2018.

Ludwigshafen, den 21. Februar 2019

Der Aufsichtsrat

Jürgen Hambrecht
Vorsitzender des Aufsichtsrats