19 – Kapital, Rücklagen und Bilanzgewinn

Genehmigtes Kapital

BASF SE hat nur nennwertlose, voll eingezahlte Namensaktien ausgegeben. Es gibt keine Vorzugsrechte oder sonstigen Beschränkungen. BASF SE hält keine eigenen Aktien im Bestand.

Die Hauptversammlung am 2. Mai 2014 ermächtigte den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gezeichnete Kapital bis zum 1. Mai 2019 um bis zu insgesamt 500 Millionen € durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautender Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in den im Ermächtigungsbeschluss genannten Fällen auszuschließen. Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden, und es wurden keine neuen Aktien ausgegeben.

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 wurde der Vorstand bis zum 11. Mai 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 10 Milliarden € zu begeben. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf BASF-Aktien entfällt, die aufgrund von unter dieser Ermächtigung ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu 117.565.184 € durch Ausgabe von bis zu 91.847.800 neuen auf den Namen lautenden BASF-Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen. Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 wurde der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 11. Mai 2022 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Der Erwerb ist auf bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt und kann über die Börse, im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder im Wege einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Rücklagen und Bilanzgewinn

Die Kapitalrücklage enthält unter anderem Effekte aus dem BASF-Aktienprogramm, Aufgelder aus Kapitalerhöhungen, Entgelte für Optionsscheine und passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die sich aus dem Erwerb von Beteiligungen gegen Ausgabe von Aktien der BASF SE zu pari ergaben.

Rücklagen und Bilanzgewinn (Millionen €)

 


31.12.2018

31.12.2017

Gesetzliche Rücklage

 

767

678

Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

 

35.932

34.148

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

 

36.699

34.826

Umgliederungen von Anderen Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn erhöhten die Gesetzliche Rücklage im Jahr 2018 um 81 Millionen € und um 53 Millionen € im Jahr 2017.

Der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, die bereits von BASF beherrscht oder als Joint Arrangement in den Konzernabschluss einbezogen wurden, wird als Transaktion zwischen Anteilseignern behandelt, wenn er zu keiner Veränderung der Konsolidierungsmethode führt. Im Jahr 2018 sowie im Vorjahr erfolgte keine wesentliche Transaktion dieser Art.

Dividendenausschüttung

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2018 hat die BASF SE aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 eine Dividende von 3,10 € je Aktie ausgeschüttet. Dies entspricht bei 918.478.694 gewinnbezugsberechtigten Aktien einer Dividendensumme von 2.847.283.951,40 €. Der danach verbleibende Bilanzgewinn von 282.560.220,29 € wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.