26 – Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

BASF Corporation kann unter US-amerikanischem Umwelthaftungsrecht („Comprehensive Response, Compensation and Liability Act“ von 1980 sowie bundesstaatlichem Recht) für die Untersuchung und Sanierung verschiedener verunreinigter Gelände haftbar sein. Dies betrifft auch die Sanierung der unteren 17 Meilen des Passaic-River-Flussbetts in New Jersey („Lower Passaic River Study Area, LPRSA“). BASF Corporation sowie mehr als 60 weitere Unternehmen („The Lower Passaic River Study Area Cooperating Parties Group beziehungsweise CPG“) haben sich auf die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Machbarkeitsstudie („Remedial Investigation/Feasibility Study“, RI/FS) für die LPRSA geeinigt. Die US-amerikanische Umweltbehörde („U.S. Environmental Protection Agency, USEPA“) hat im Jahr 2016 eine endgültige Sanierungsmaßnahme für die unteren acht Meilen der LPRSA festgelegt. Ende 2018 hat die USEPA mitgeteilt, dass sie erwägt, dem von der CPG vorgeschlagenen Ansatz für die Sanierungsarbeiten für den oberen Teil der LPRSA zu folgen. Ein Abschluss der RI/FS und eine Einigung mit der USEPA über eine gezielte Sanierungsmaßnahme für den oberen Teil der LPRSA ist gegen Ende 2019 zu erwarten.

Zwischen November 2014 und März 2015 wurden beim United States District Court für den Südlichen Bezirk von New York eine Sammelklage sowie mehrere Einzelklagen gegen die in Großbritannien ansässige BASF Metals Limited („BML“) und weitere Beklagte wegen angeblicher Verstöße gegen Wettbewerbs- und Rohstoffhandelsrecht bei der Preisfindung für Platin und Palladium eingereicht. Die Verfahren wurden zusammengeführt und im Juli 2015 schließlich als geänderte Sammelklage („Second Consolidated Amended Class Action Complaint“) eingereicht. In dieser geänderten Sammelklage ist neben weiteren Beklagten auch BASF Corporation mitbeklagt. Die Beklagten haben am 21. September 2015 einen gemeinsamen Antrag und BML und BASF Corporation jeweils Einzelanträge auf Klageabweisung eingereicht. Am 28. März 2017 wies das Gericht die Second Consolidated Amended Class Action Complaint gegen BASF Corporation und BML aus prozessualen Gründen zurück. Am 15. Mai 2017 reichten die Kläger eine überarbeitete Klageschrift ein, in der die Anschuldigungen gegen die Beklagten und BML erneuert wurden, während die BASF Corporation nicht mehr als Beklagte benannt wird. Die Beklagten reichten daraufhin einen überarbeiteten gemeinsamen Antrag und BML einen überarbeiteten Einzelantrag auf Klageabweisung ein. Weitere Entwicklungen gab es im Jahr 2018 in diesem Verfahren nicht. Eine im September 2015 eingereichte Einzelklage wurde vom US District Court am 19. Oktober 2017 abgewiesen. Die Klägerin ging dagegen am 19. November 2017 beim US Court of Appeals in Berufung. Eine mündliche Verhandlung fand am 18. Oktober 2018 statt, eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in gerichtliche und schiedsgerichtliche Klageverfahren sowie behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der BASF.