14 – Rückstellungen für Pensionen

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

31.03.2015

31.12.2014

31.03.2015

31.12.2014

31.03.2015

31.12.2014

31.03.2015

31.12.2014

Rechnungszinsfuß

 

1,60

2,40

3,70

3,90

0,60

1,00

3,40

3,70

Rententrend

 

1,75

1,75

2,90

2,90

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen (vom 01.01. bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

Rechnungszinsfuß

 

2,40

3,90

3,90

4,80

1,00

2,40

3,70

4,40

Rententrend

 

1,75

2,00

2,90

3,10

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember 2014 festgelegten Annahmen sind im Geschäftsjahr 2015 für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen zu verwenden.

Der normierte Vermögensertrag für das Pensionsvermögen wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß ermittelt. Dabei werden die erwarteten unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen berücksichtigt.

Vor allem die deutliche Reduzierung des Rechnungszinsfußes auf Grund der Kapitalmarktentwicklung im ersten Quartal 2015 in allen relevanten Ländern führte zu versicherungsmathematischen Verlusten bei den Pensionsverpflichtungen. Unter Einbeziehung der Abweichung zwischen dem tatsächlichen und dem normierten Vermögensertrag sowie der Veränderung der Vermögenswertbegrenzung ergab sich ein negativer Neubewertungseffekt in Höhe von 2.129 Millionen €. Dieser wurde unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von 677 Millionen € in den Sonstigen Eigenkapitalposten (OCI) verrechnet. Dieser Bewertungseffekt war die Hauptursache für den Anstieg der Pensionsrückstellungen um 2.269 Millionen €.