14 – Rückstellungen für Pensionen

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

30.09.2015

31.12.2014

30.09.2015

31.12.2014

30.09.2015

31.12.2014

30.09.2015

31.12.2014

Rechnungszinsfuß

 

2,40

2,40

4,30

3,90

0,80

1,00

4,00

3,70

Rententrend

 

1,75

1,75

2,90

2,90

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen (vom 01.01. bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

Rechnungszinsfuß

 

2,40

3,90

3,90

4,80

1,00

2,40

3,70

4,40

Rententrend

 

1,75

2,00

2,90

3,10

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember 2014 festgelegten Annahmen sind im Geschäftsjahr 2015 für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen zu verwenden.

Der normierte Vermögensertrag für das Pensionsvermögen wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß ermittelt. Dabei werden die erwarteten unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen berücksichtigt.

Die Erhöhung des Rechnungszinsfußes, die in mehreren Währungsräumen auf Grund der Kapitalmarktentwicklung in den ersten drei Quartalen 2015 erforderlich war, führte zu versicherungsmathematischen Gewinnen bei den Pensionsverpflichtungen. Insbesondere die ungünstige Entwicklung an den Aktienmärkten im dritten Quartal 2015 führte dazu, dass sich im Berichtszeitraum unter Einbeziehung der Abweichung zwischen dem tatsächlichen Vermögensertrag und dem normierten Vermögensertrag negative Neubewertungseffekte in Höhe von 209 Millionen € ergaben. Diese Bewertungseffekte waren die Hauptursache für den Anstieg der Pensionsrückstellungen um 158 Millionen €.