14 – Rückstellungen für Pensionen

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

30.06.2017

31.12.2016

30.06.2017

31.12.2016

30.06.2017

31.12.2016

30.06.2017

31.12.2016

Rechnungszinsfuß

 

2,00

1,80

3,70

4,00

0,60

0,60

2,70

2,80

Rententrend

 

1,50

1,50

3,10

3,10

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen (vom 01.01. bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Rechnungszinsfuß

 

1,80

2,50

4,00

4,20

0,60

0,80

2,80

4,00

Rententrend

 

1,50

1,50

3,10

2,90

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember 2016 festgelegten Annahmen sind im Geschäftsjahr 2017 für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen zu verwenden.

Der normierte Vermögensertrag für das Pensionsvermögen wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß ermittelt. Dabei werden die erwarteten unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen berücksichtigt.

Hauptsächlich die Erhöhung des Rechnungszinsfußes in der Eurozone aufgrund der Kapitalmarktentwicklung im ersten Halbjahr 2017 führte zu versicherungsmathematischen Gewinnen bei den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 416 Millionen €. Unter Einbeziehung der Abweichung zwischen dem tatsächlichen Vermögensertrag und dem normierten Vermögensertrag ergaben sich positive Neubewertungs–effekte in Höhe von 880 Millionen €. Diese wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von 252 Millionen € in den Sonstigen Eigenkapitalposten (OCI) verrechnet. Die Einlage von Wertpapieren im Wert von 500 Millionen € in das Planvermögen der BASF SE wirkte sich in der Kapitalflussrechnung nicht aus. Insgesamt gingen die Pensionsrückstellungen gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 1.247 Millionen € zurück.