14 – Rückstellungen für Pensionen

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

30.06.2016

31.12.2015

30.06.2016

31.12.2015

30.06.2016

31.12.2015

30.06.2016

31.12.2015

Rechnungszinsfuß

 

1,50

2,50

3,40

4,20

0,20

0,80

3,10

4,00

Rententrend

 

1,50

1,50

2,70

2,90

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen (vom 01.01. bis zum 31.06. des jeweiligen Jahres in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

Rechnungszinsfuß

 

2,50

2,40

4,20

3,90

0,80

1,00

4,00

3,70

Rententrend

 

1,50

1,75

2,90

2,90

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember 2015 festgelegten Annahmen sind im Geschäftsjahr 2016 für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen zu verwenden.

Der normierte Vermögensertrag für das Pensionsvermögen wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß ermittelt. Dabei werden die erwarteten unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen berücksichtigt.

Vor allem die deutliche Reduzierung des Rechnungszinsfußes aufgrund der Kapitalmarktentwicklung im ersten Halbjahr 2016 in allen relevanten Ländern führte zu versicherungsmathematischen Verlusten bei den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3.708 Millionen €. Unter Einbeziehung der Abweichung zwischen dem tatsächlichen und dem normierten Vermögensertrag ergab sich ein negativer Neubewertungseffekt in Höhe von 3.417 Millionen €. Dieser wurde unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von 1.000 Millionen € in den Sonstigen Eigenkapitalposten (OCI) verrechnet. Dieser Bewertungseffekt war die Hauptursache für den Anstieg der Pensionsrückstellungen um 3.314 Millionen €.