14 – Rückstellungen für Pensionen

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

30.06.2018

31.12.2017

30.06.2018

31.12.2017

30.06.2018

31.12.2017

30.06.2018

31.12.2017

Rechnungszinsfuß

 

2,00

1,90

4,10

3,60

0,80

0,50

2,80

2,60

Rententrend

 

1,50

1,50

3,10

3,10

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen (vom 01.01. bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

2018

2017

2018

2017

2018

2017

2018

2017

Rechnungszinsfuß

 

1,90

2,50

3,60

4,20

0,50

0,80

2,60

4,00

Rententrend

 

1,50

1,50

3,10

2,90

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember 2017 festgelegten Annahmen sind im Geschäftsjahr 2018 für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen zu verwenden.

Der normierte Vermögensertrag für das Pensionsvermögen wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß ermittelt. Dabei werden die erwarteten unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen berücksichtigt.

Vor allem die Erhöhung des Rechnungszinsfußes in allen Währungsräumen aufgrund der Kapitalmarktentwicklung im ersten Halbjahr 2018 führte zu versicherungsmathematischen Gewinnen bei den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 621 Millionen €. Unter Einbeziehung der Abweichung zwischen dem tatsächlichen Vermögensertrag und dem normierten Vermögensertrag ergaben sich insgesamt positive Neubewertungseffekte in Höhe von 237 Millionen €. Diese wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von 81 Millionen € in den Sonstigen Eigenkapitalposten (OCI) verrechnet. Insgesamt gingen die Pensionsrückstellungen gegenüber dem 31. Dezember 2017 um 217 Millionen € zurück.