15 – Sonstige Rückstellungen

Entwicklung 1. Halbjahr 2015 (in Mio. €)

 

 

01.01.2015

Zu-
führung

Auf-
zinsung

Inan-
spruch-
nahme

Auf-
lösung

Sonstige Verände-
rungen

30.06.2015

Rückbauverpflichtungen

 

1.428

44

24

−40

−79

1.377

Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten

 

621

94

3

−119

−1

29

627

Personalverpflichtungen

 

1.744

888

2

−1.227

−29

7

1.385

Verpflichtungen auf Grund von Verkaufsgeschäften und Einkaufsverträgen

 

715

778

−175

−24

24

1.318

Restrukturierungsmaßnahmen

 

156

7

−39

−8

6

122

Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen

 

112

30

−8

−5

−7

122

Übrige

 

1.570

175

1

−214

−41

34

1.525

Gesamt

 

6.346

2.016

30

−1.822

−108

14

6.476

Die sonstigen Rückstellungen lagen am 30. Juni 2015 um 130 Millionen € über dem Wert zum Vorjahresende. Währungseffekte führten dabei zu einer Erhöhung um 195 Millionen €.

Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen nahmen auf Grund von Inanspruchnahmen und der Umbuchung von Verpflichtungen in die Schulden von Veräußerungsgruppen ab. Gegenläufig wirkten laufende Zuführungen für Rückbauverpflichtungen, die Aufzinsung langfristiger Verpflichtungen und Währungseffekte.

Bei Rückstellungen für Personalverpflichtungen war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Zuführungen für variable Vergütungsbestandteile des laufenden Geschäftsjahres wurden von den Inanspruchnahmen für das Vorjahr deutlich überkompensiert.

Gegenläufig erhöhten sich infolge der positiven Aktienkursentwicklung im ersten Halbjahr 2015 Rückstellungen für das Long-Term-Incentive-Programm.

Laufende Abgrenzungen für Rabatte übertrafen die Inanspruchnahmen von Rückstellungen aus dem Vorjahr deutlich. Dies führte zu einem saisonal bedingten Anstieg der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften.

Sonstige Veränderungen enthalten Konsolidierungskreisänderungen, Währungseffekte sowie die Umbuchung von Verpflichtungen in die Verbindlichkeiten, sofern sich die Verpflichtungen hinsichtlich Höhe oder Zeitpunkt ihres Anfalls konkretisiert haben.