1 – Grundlagen

Ausgewählte Wechselkurse (1 EUR entspricht)

 

 

Stichtagskurse

Durchschnittskurse 1. Halbjahr

 

 

30.06.2019

31.12.2018

2019

2018

Brasilien (BRL)

 

4,35

4,44

4,34

4,14

China (CNY)

 

7,82

7,88

7,67

7,71

Großbritannien (GBP)

 

0,90

0,89

0,87

0,88

Japan (JPY)

 

122,60

125,85

124,28

131,61

Malaysia (MYR)

 

4,71

4,73

4,65

4,77

Mexiko (MXN)

 

21,82

22,49

21,65

23,09

Norwegen (NOK)

 

9,69

9,95

9,73

9,59

Russische Föderation (RUB)

 

71,60

79,72

73,74

71,96

Schweiz (CHF)

 

1,11

1,13

1,13

1,17

Südkorea (KRW)

 

1.315,35

1.277,93

1.295,20

1.302,37

USA (USD)

 

1,14

1,15

1,13

1,21

Der Konzernabschluss der BASF-Gruppe zum 31. Dezember 2018 wurde nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Konzernhalbjahresabschluss zum 30. Juni 2019 ist in Übereinstimmung mit den Regelungen des International Accounting Standard 34 in verkürzter Form und mit Ausnahme der im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsvorschriften bei im Wesentlichen unveränderter Fortführung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt worden.

Der verkürzte Konzernhalbjahresabschluss und der Konzernzwischenlagebericht wurden weder durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Im Jahr 2019 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ wurde von der Europäischen Union am 31. Oktober 2017 übernommen und zum 1. Januar 2019 erstmals durch BASF angewendet. IFRS 16 sieht für den Leasingnehmer ein Bilanzierungsmodell vor, in dem sämtliche Nutzungsrechte an Vermögenswerten (right-of-use assets) und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind. Für Leasinggeber unterscheidet sich das Bilanzierungsmodell nicht wesentlich von jenem in IAS 17 „Leasingverhältnisse“, das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.

Die Erstanwendung von IFRS 16 erfolgte bei BASF entsprechend der modifizierten retrospektiven Methode ohne die Anpassung von Vergleichsinformationen der Vorperioden, die weiterhin nach IAS 17 dargestellt werden. BASF bewertet die Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten mit dem Barwert der verbliebenen Leasingzahlungen unter Berücksichtigung des Grenzfremdkapitalzinssatzes (zum 1. Januar 2019). Das aktivierte Nutzungsrecht wurde grundsätzlich in gleicher Höhe wie die Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Unterschiede zwischen dem Nutzungswert und der Leasingverbindlichkeit ergaben sich im Wesentlichen aus vor der Bereitstellung des Leasinggegenstands geleisteten Leasingzahlungen abzüglich der erhaltenen Leasinganreize. Es ergab sich keine Auswirkung auf das Eigenkapital. BASF hat die Freistellungsregelung im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen von bis zu zwölf Monaten sowie geringwertigen Vermögenswerten in Anspruch genommen. Als geringwertige Vermögenswerte wurden grundsätzlich Leasinggegenstände mit einem Wert von maximal 5.000 € definiert. Eine Neubeurteilung von Leasingvereinbarungen, die zum 31. Dezember 2018 bereits bestanden, fand nicht statt. Bestehende Finanzierungs-Leasingverhältnisse werden unverändert fortgeführt.

Leasingverträge bestehen bei BASF insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, Transportausstattungen und technischen Anlagen. Beim Ansatz der Leasingverbindlichkeit wurden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen berücksichtigt, sofern BASF hinreichend sicher war, dass diese Optionen zukünftig ausgeübt werden. BASF bilanziert grundsätzlich Nichtleasingkomponenten wie Serviceleistungen getrennt von den Leasingzahlungen.

Mit der Anwendung von IFRS 16 erhöhte sich die Bilanzsumme zum 1. Januar 2019 durch Zugang von Vermögenswerten für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten um rund 1,3 Milliarden €.

Angepasste Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 (Millionen €)

 

 

 

Anpassungen durch IFRS 16

 

 

 

31.12.2018

Zugang

Umgliederung

01.01.2019

Aktiva

 

 

 

 

 

Nutzungsrechte an Grundstücken

 

132

184

316

Nutzungsrechte an Gebäuden

 

699

74

773

Nutzungsrechte an technischen Anlagen und Maschinen

 

192

50

242

Nutzungsrechte an anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

272

46

318

Nutzungsrechte an geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau

 

Sonstige Sachanlagen

 

20.780

–354

20.426

Gesamt

 

20.780

1.295

22.075

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

Eigenkapital

 

36.109

36.109

Leasingverbindlichkeiten

 

134

1.295

1.429

Gesamt

 

36.243

1.295

37.538

Die Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 beinhalteten die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing gemäß IAS 17, die zum 1. Januar 2019 unverändert fortgeführt wurden. Die zuvor im Rahmen von Finanzierungsleasing aktivierten Vermögenswerte wurden in die neuen Bilanzpositionen Nutzungsrechte umgegliedert.

Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 lässt sich wie folgt auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 überleiten:

Überleitung Leasingverbindlichkeiten (Millionen €)

a

Bereinigt im Wesentlichen um das nicht fortgeführte Geschäft und die von Bayer erworbenen Saatgut-und nichtselektiven Herbizidgeschäfte

Operative Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 a


1.470

– Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse

 

–78

– Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

 

–5

– Zahlungen für Servicekomponenten aus den operativen Leasingverpflichtungen

 

–124

+ Anpassungen aus der Option zur Verlängerung der Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 (noch nicht in operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 enthalten)

 

196

+/– Sonstige Anpassungen, die zur Erhöhung/Verminderung der Leasingverbindlichkeiten führen

 

4

Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 ohne Finanzierungsleasing

 

1.463

– Abzinsung

 

–168

Barwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 ohne Finanzierungsleasing

 

1.295

+ Barwert der Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2018

 

134

Gesamter Barwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019

 

1.429

Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz, zu dem die Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 abgezinst wurden, betrug 2,3 %.

Weitere Effekte auf den Abschreibungsaufwand, das Zinsergebnis, die Kapitalflussrechnung und sonstige Kenngrößen wie das Ergebnis je Aktie werden in den entsprechenden Anhangangaben erläutert, sofern die Auswirkungen wesentlich sind.

BASF weist die in den Leasingzahlungen enthaltene Zinskomponente im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und den Tilgungsanteil im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus. Leasingzahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Vereinbarungen, Vereinbarungen mit geringwertigen Vermögenswerten oder variable Leistungen werden im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.

Änderungen an IFRS 9 „Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung“

Die Änderungen betreffen die für die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis anstatt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Sie haben keine Auswirkungen auf BASF.

IFRIC 23 „Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragsteuern“

IFRIC 23 ergänzt die Regelungen des IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen sowohl im Hinblick auf tatsächliche als auch auf latente Steuern. Die ergänzenden Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF.

Änderungen an IAS 28 „Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“

Am 12. Oktober 2017 hat das IASB Änderungen zur Bilanzierung von langfristigen Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen veröffentlicht. Die Änderungen wurden von der Europäischen Union am 8. Februar 2019 übernommen. Sie stellen klar, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, die nicht at Equity bilanziert werden. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF.

Verbesserungen zu IFRS 2015 – 2017

Durch die „Annual Improvements to IFRSs (2015 – 2017)“ wurden vier IFRS geändert. Die Änderungen wurden am 14. März 2019 von der Europäischen Union übernommen. Sie hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF.

In IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ wird klargestellt, dass ein Unternehmen bei Erlangung der Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (Joint Operation) beteiligt war, die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Der bislang vom Erwerber gehaltene Anteil ist neu zu bewerten.

In IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ wird Folgendes festgelegt: Erlangt eine Partei an einem Geschäftsbetrieb, an dem sie zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (Joint Operation) beteiligt war, gemeinschaftliche Führung (Joint Control), wird der bisher gehaltene Anteil nicht neu bewertet (IFRS 11.B33CA).

IAS 12 „Ertragsteuern“ wurde dahingehend geändert, dass alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen.

In IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ wird festgelegt, dass, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen hat, bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen sind.

Verbesserungen zu IAS 19 „Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen“

Die Änderungen beinhalten die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen auf Basis aktualisierter Annahmen. Nach einem solchen Ereignis sind der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sowie etwaige Gewinne und Verluste auf Basis der bestehenden versicherungsmathematischen Annahmen und einem hierauf aufbauenden Vergleich der Versorgungszusage vor und nach Änderung zu ermitteln. Im Rahmen der Folgebewertung ergibt sich eine gesonderte Betrachtung der Zeiträume vor und nach den Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen. Die Verbesserungen wurden am 13. März 2019 von der Europäischen Union übernommen. Aus den Verbesserungen zu IAS 19 erwartet BASF keine Auswirkungen für das Jahr 2019.