14 – Rückstellungen für Pensionen

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

30.06.2019

31.12.2018

30.06.2019

31.12.2018

30.06.2019

31.12.2018

30.06.2019

31.12.2018

Rechnungszinsfuß

 

1,00

1,70

3,30

4,10

0,20

0,90

2,40

2,90

Rententrend

 

1,50

1,50

3,10

3,10

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen (vom 01.01. bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres in %)

 

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

 

2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

2018

Rechnungszinsfuß

 

1,70

1,90

4,10

3,60

0,90

0,50

2,90

2,60

Rententrend

 

1,50

1,50

3,10

3,10

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember 2018 festgelegten Annahmen sind im Geschäftsjahr 2019 für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen zu verwenden.

Der normierte Vermögensertrag für das Pensionsvermögen wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß ermittelt. Dabei werden die erwarteten unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen berücksichtigt.

Vor allem der Rückgang des Rechnungszinsfußes in allen Währungsräumen aufgrund der Kapitalmarktentwicklung im ersten Halbjahr 2019 führte zu versicherungsmathematischen Verlusten bei den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.855 Millionen €. Unter Einbeziehung der Abweichung zwischen dem tatsächlichen Vermögensertrag und dem normierten Vermögensertrag ergaben sich insgesamt negative Neubewertungseffekte in Höhe von 1.820 Millionen €. Diese wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von 614 Millionen € in den Sonstigen Eigenkapitalposten (OCI) verrechnet. Insgesamt stiegen die Pensionsrückstellungen gegenüber dem 31. Dezember 2018 um 1.629 Millionen €.