1 – Grundlagen

Ausgewählte Wechselkurse (1 EUR entspricht)

 

Stichtagskurse

Durchschnittskurse 1. Halbjahr

 

30.06.2020

31.12.2019

2020

2019

Brasilien (BRL)

6,11

4,52

5,41

4,34

China (CNY)

7,92

7,82

7,75

7,67

Vereinigtes Königreich (GBP)

0,91

0,85

0,87

0,87

Japan (JPY)

120,66

121,94

119,27

124,28

Malaysia (MYR)

4,80

4,60

4,68

4,65

Mexiko (MXN)

25,95

21,22

23,84

21,65

Norwegen (NOK)

10,91

9,86

10,73

9,73

Russische Föderation (RUB)

79,63

69,96

76,67

73,74

Schweiz (CHF)

1,07

1,09

1,06

1,13

Südkorea (KRW)

1.345,83

1.296,28

1.329,53

1.295,20

USA (USD)

1,12

1,12

1,10

1,13

Der Konzernabschluss der BASF-Gruppe zum 31. Dezember 2019 wurde nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Konzernhalbjahresabschluss zum 30. Juni 2020 ist in Übereinstimmung mit den Regelungen des International Accounting Standard 34 in verkürzter Form und bei im Wesentlichen unveränderter Fortführung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt worden.

Eine Änderung ergab sich hinsichtlich des Ausweises einiger Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden und nicht-integraler Bestandteil der BASF-Gruppe sind. Hierzu gehören insbesondere die Beteiligungen an der Wintershall Dea GmbH, Kassel/Hamburg, sowie an Solenis UK International Ltd., London/Vereinigtes Königreich. Zur Erhöhung der Transparenz in der Berichterstattung werden diese zukünftig als reine Finanzbeteiligungen eingestuft und getrennt von den Beteiligungen berichtet, deren Aktivitäten eng mit denen der BASF-Gruppe verbunden sind. Eine wesentliche Equity-Beteiligung, die als integral eingestuft wird, ist die BASF-YPC Company Ltd., Nanjing/China. Die Equity-Ergebnisse der nicht-integralen Gesellschaften werden daher nicht im EBIT und EBIT vor Sondereinflüssen der BASF-Gruppe ausgewiesen, sondern im Beteiligungsergebnis. Dieses stellt aufgrund seiner gestiegenen Bedeutung zukünftig eine eigene Zwischensumme des Ergebnisses vor Steuern dar und ist nicht mehr Bestandteil des Finanzergebnisses. Analog wird in der Bilanz zwischen integralen und nicht-integralen Equity-Beteiligungen differenziert. Die Ergebnisrechnung des Jahres 2019 wurde entsprechend angepasst.

Im zweiten Halbjahr 2019 wurde das Abgangsergebnis aus der Veräußerung des Öl-und-Gas-Geschäfts rückwirkend zum 1. Mai 2019 angepasst. Daraus ergaben sich Änderungen hinsichtlich des Ergebnisses nach Steuern aus nicht fortgeführtem Geschäft, der nicht-integralen at Equity bilanzierten Beteiligungen sowie der passiven latenten Steuern. Zudem wurde mit dem Ausweis der Bauchemie-Aktivitäten ab dem 21. Dezember 2019 als nicht fortgeführtes Geschäft die Ergebnisrechnung für das Jahr 2019 rückwirkend angepasst.

Der verkürzte Konzernhalbjahresabschluss und der Konzernzwischenlagebericht wurden weder durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Im Jahr 2020 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept des IASB

Die Änderungen betreffen die Aktualisierung von Verweisen auf Zitate des Rahmenkonzepts und wurden am 29. November 2019 in EU-Recht übernommen. Mit dem am 29. März 2018 veröffentlichten Rahmenkonzept wird das bisherige Rahmenkonzept aus dem Jahr 2010 abgelöst. Wesentliche Neuerungen betreffen insbesondere die Definition, den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie die Abgrenzung des Periodenergebnisses vom sonstigen Gesamtergebnis. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss von BASF.

Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“

Mit den am 31. Oktober 2018 durch das IASB veröffentlichten Änderungen wird eine einheitliche und genauere Definition der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 (Making Materiality Judgements) statt. Die Änderungen wurden am 29. November 2019 in EU-Recht übernommen. Sie haben keine Auswirkungen auf die Berichterstattung von BASF.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 „Interest Rate Benchmark Reform“

Das IASB hat am 26. September 2019 Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 veröffentlicht und damit die Phase 1 des Projekts „Interest Rate Benchmark Reform“ abgeschlossen. Die Änderungen beruhen auf bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Reform von Referenzzinssätzen. Nach den ursprünglichen Regelungen zum Hedge Accounting hätten die anstehenden Änderungen der Referenzzinssätze in vielen Fällen eine Beendigung von Sicherungsbeziehungen zur Folge gehabt. Mit den Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 wird eine Fortführung trotz bestehender Unsicherheiten in Bezug auf Referenzzinssätze erreicht, da beispielsweise das Highly-Probable-Kriterium stets als erfüllt betrachtet wird. Im Zusammenhang mit den Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 wird IFRS 7 um Angabepflichten ergänzt. Die Änderungen wurden am 15. Januar 2020 in EU-Recht übernommen. Für BASF ergeben sich aus dieser Änderung zum 30. Juni 2020 keine Auswirkungen, da keine von Referenzzinssätzen beeinflussten Sicherungsbeziehungen in das Hedge Accounting designiert sind.

Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“

Die am 22. Oktober 2018 veröffentlichte Änderung stellt klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Leistungen werden dabei als die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden definiert. Der bisherige Verweis auf Kostenreduktion entfällt. Darüber hinaus enthalten die neuen Vorschriften auch einen optionalen „Konzentrationstest“, der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll. Die geänderte Definition wurde am 21. April 2020 in EU-Recht übernommen und ist auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt der 1. Januar 2020 oder später ist. Diese Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Berichterstattung von BASF.

Das IASB hat eine weitere Änderung an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ im Zusammenhang mit Covid-19-bedingten Mietzugeständnissen vorgeschlagen. Diese Änderung soll ab dem 1. Juni 2020 angewendet werden, eine Übernahme in EU-Recht steht derzeit noch aus. Aus diesen Änderungen erwartet BASF keine Auswirkungen auf die Berichterstattung.