14 – Rückstellungen für Pensionen

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (%)

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

30.06.2020

31.12.2019

30.06.2020

31.12.2019

30.06.2020

31.12.2019

30.06.2020

31.12.2019

Rechnungszinsfuß

1,30

1,10

2,40

3,10

0,30

0,20

1,70

2,20

Rententrend

1,50

1,50

3,00

3,00

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen (vom 01.01. bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres in %)

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2020

2019

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Rechnungszinsfuß

1,10

1,70

3,10

4,10

0,20

0,90

2,20

2,90

Rententrend

1,50

1,50

3,00

3,10

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember 2019 festgelegten Annahmen sind im Geschäftsjahr 2020 für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen zu verwenden.

Der normierte Vermögensertrag für das Pensionsvermögen wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß ermittelt. Dabei werden die erwarteten unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen berücksichtigt.

Ein leichter Anstieg des Rechnungszinsfußes in der Schweiz und im Euro-Raum sowie ein deutlicher Rückgang in den USA und im Vereinigten Königreich führten im ersten Halbjahr 2020 insgesamt zu versicherungsmathematischen Gewinnen bei den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 293 Millionen €. Unter Einbeziehung der Abweichung zwischen dem tatsächlichen Vermögensertrag und dem normierten Vermögensertrag ergaben sich insgesamt negative Neubewertungseffekte in Höhe von 243 Millionen €. Diese wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von 38 Millionen € in den Sonstigen Eigenkapitalposten (OCI) verrechnet. Insgesamt stiegen die Pensionsrückstellungen gegenüber dem 31. Dezember 2019 um 188 Millionen €.