1 – Grundlagen

Der Konzernabschluss der BASF-Gruppe zum 31. Dezember 2021 wurde nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Konzernhalbjahresabschluss zum 30. Juni 2022 ist in Übereinstimmung mit den Regelungen des International Accounting Standard 34 in verkürzter Form und unter unveränderter Fortführung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt worden. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen werden in Millionen Euro angegeben, sofern nicht anders gekennzeichnet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Werte in diesem Bericht nicht zu den dargestellten Summen addieren lassen und sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben.

Der verkürzte Konzernhalbjahresabschluss und der Konzern­zwischenlagebericht wurden weder durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Im Jahr 2022 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Standard / Interpretation

Titel des Standards/der Interpretation beziehungsweise der Änderungen

Zeitpunkt der Veröffentlichung

Zeitpunkt der Aufnahme in EU-Recht

Änderungen an IFRS 3

„Unternehmenszusammenschlüsse“ (Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept)

14. Mai 2020

28. Juni 2021

Änderungen an IAS 16

„Sachanlagen“ (Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung)

14. Mai 2020

28. Juni 2021

Änderungen an IAS 37

„Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ (Belastende Verträge, Erfüllungskosten von Verträgen)

14. Mai 2020

28. Juni 2021

Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020

Änderungen an
IFRS 1 (Tochterunternehmen als Erstanwender)
IFRS 9 (Gebühren im „10 %-Test“ in Bezug auf die Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten)
IFRS16 (Leasinganreize)
IAS 41 (Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert)

14. Mai 2020

28. Juni 2021

Aus diesen Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BASF SE.

Noch nicht zu berücksichtigende IFRS und IFRIC – bereits anerkannt durch Übernahme in EU-Recht (Endorsement)

Standard / Interpretation

Titel des Standards/der Interpretation beziehungsweise der Änderungen

Zeitpunkt der Veröffentlichung

Zeitpunkt der Aufnahme in EU-Recht

Geforderter Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung

Einführung IFRS 17 Änderungen an IFRS 17

„Versicherungsverträge“ (einschließlich Änderungen an dem Standard)

18. Mai 2017 25. Juni 2020

19. November 2021

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 8

„Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ (Abgrenzung zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Schätzungsänderungen)

12. Februar 2021

2. März 2022

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2

„Darstellung des Abschlusses“ und „Making Materiality Judgements“ (Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden)

12. Februar 2021

2. März 2022

1. Januar 2023

Alle Änderungen werden voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung von BASF haben. BASF plant keine vorzeitige Anwendung dieser Änderungen.

Veröffentlichte, aber noch nicht von der Europäischen Union anerkannte Rechnungslegungsvorschriften

Standard / Interpretation

Titel des Standards/der Interpretation beziehungsweise der Änderungen

Zeitpunkt der Veröffentlichung

Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung

Änderungen an IAS 1

„Darstellung des Abschlusses“ (Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig) (einschließlich Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes)

23. Januar 2020/ (15. Juli 2020)

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 12

„Ertragsteuern“ (Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden aus einer einzigen Transaktion beziehen)

7. Mai 2021

1. Januar 2023

Änderungen an IFRS 17

„Versicherungsverträge“ (Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9-Vergleichsinformationen)

9. Dezember 2021

1. Januar 2023

Voraussichtlich werden diese Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung von BASF haben.

Für die Umrechnung der wesentlichen Währungen im Konzern wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

Ausgewählte Wechselkurse (1 EUR entspricht)

 

Stichtagskurse

Durchschnittskurse 1. Halbjahr

 

30.06.2022

31.12.2021

2022

2021

Brasilien (BRL)

5,42

6,31

5,56

6,49

China (CNY)

6,96

7,19

7,08

7,80

Vereinigtes Königreich (GBP)

0,86

0,84

0,84

0,87

Japan (JPY)

141,54

130,38

134,31

129,87

Malaysia (MYR)

4,58

4,72

4,67

4,94

Mexiko (MXN)

20,96

23,14

22,17

24,33

Norwegen (NOK)

10,35

9,99

9,98

10,18

Russische Föderation (RUB)

56,52

85,30

85,21

89,55

Schweiz (CHF)

1,00

1,03

1,03

1,09

Südkorea (KRW)

1.351,60

1.346,38

1.347,84

1.347,54

USA (USD)

1,04

1,13

1,09

1,21

BASF hat im April beschlossen, alle Aktivitäten des Unternehmens in Russland und Belarus, mit Ausnahme des Geschäfts zur Unterstützung der Nahrungsmittelproduktion, zum 10. Juli 2022 einzustellen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sowie die Situation in der Ukraine wurden im Rahmen der Abschlusserstellung umfänglich analysiert. Insbesondere wurden die Vermögenswerte in den betroffenen Ländern einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Dies führte zu Abschreibungen bei Sachanlagen, Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Übrigen Forderungen und sonstigem Vermögen sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von insgesamt 51 Millionen €. Betroffene Sachanlagen wurden vollständig wertberichtigt. Weiterhin wurden Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden in Höhe von 27 Millionen € erfasst.

Für die Beteiligung an Wintershall Dea wurde ein Wertminderungstest zum 30. Juni 2022 vorgenommen. Dieser ergab keinen Wert­anpassungsbedarf, der über die von Wintershall Dea im ersten Quartal erfassten Wertminderungen hinausgeht.