Entsprechenserklärung 2018 des Vorstands und des Aufsichtsrats der BASF SE Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE erklären gemäß § 161 AktG Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wird entsprochen und wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2017 entsprochen. Ludwigshafen, im Dezember 2018 Der Aufsichtsrat der BASF SE Der Vorstand der BASF SE zurück weiter