Verantwortung für Menschenrechte Menschenrechtskriterien in bestehende Due-Diligence-Prozesse integriert BASF bekennt sich zu ihrer Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren. Dies haben wir in unserem Verhaltenskodex sowie unserer Menschenrechtsposition verankert. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten ist es unser Ziel, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Als Akteur in zahlreichen globalen Wertschöpfungsketten sind wir auf Partner angewiesen und fordern ein, dass diese die Menschenrechte und damit einhergehende Standards ebenfalls respektieren. Dazu bieten wir unseren Partnern Unterstützung in ihrem Bemühen an, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen. Kriterien zur Überprüfung und Einhaltung der Menschenrechte sind in unseren Gruppengesellschaften weltweit integriert in Prozesse zur Lieferantenbewertung, in die Bewertung von Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsprojekten, in Produktbewertungen entlang des Produktlebenszyklus, in Schulungen für das Sicherheitspersonal an unseren Standorten, etwa zur Verhältnismäßigkeit von Mitteln, sowie in Systeme zur Überprüfung von Arbeits- und Sozialstandards. Mitarbeiter sowie Dritte können sich an unsere Beschwerde-Hotlines wenden, um mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien zu melden. Im Jahr 2018 gingen bei den Hotlines sowie per Post und E-Mail 231 Beschwerden mit Bezug zu Menschenrechten ein. Alle eingehenden Beschwerden werden geprüft und an relevante Stellen zur eingehenden Untersuchung weitergeleitet. In jedem begründeten Fall werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um Abhilfe zu schaffen. BASF ist Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights (GBI), einer Gruppe global agierender Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Sie hat das Ziel, die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sicherzustellen. Wir haben uns auch 2018 mit Vertretern der Zivilgesellschaft auf internationaler und nationaler Ebene kontinuierlich beraten und daraus wichtige Impulse für unsere Maßnahmen erhalten. BASF beteiligt sich seit 2018 an der Aktionsplattform „Menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten“ des UN Global Compact. Diese branchenübergreifende Arbeitsgruppe hat zum Ziel, Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten mit Blick auf Arbeitnehmerstandards und Menschenrechte zu verbessern. Dazu haben die beteiligten Unternehmen eine Selbstverpflichtung erarbeitet, um die wesentlichen international anerkannten Standards – ILO-Kernarbeitsnormen, zehn Prinzipien des UN Global Compact, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – in ihrer jeweiligen Lieferkette durch konkrete Maßnahmen wie Lieferantentrainings, Zusammenarbeit mit Partnern oder verstärkte Transparenz noch effektiver umzusetzen. BASF hat sich dieser Selbstverpflichtung Ende 2018 als eines der ersten Unternehmen weltweit angeschlossen. Mehr zu unserer Grundsatzposition in unserer MenschenrechtspositionMehr zu Managementsystemen zur Einhaltung von Arbeits- und SozialstandardsMehr zu den Standards in unserer ProduktionMehr zu Standards in der LieferketteMehr zu Compliance zurück weiter