Verantwortung für Menschenrechte

  • Umsetzung der Beschwerdemechanismen an Produktionsstandorten überprüft

BASF bekennt sich zu ihrer Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten ist es unser Ziel, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Als Akteur in zahlreichen globalen Wertschöpfungsketten sind wir auf Partner angewiesen und fordern ein, dass diese die Menschenrechte und damit einhergehende Standards ebenfalls respektieren. Dazu bieten wir unseren Partnern Unterstützung in ihrem Bemühen an, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen.

In unseren Geschäftstätigkeiten integrieren wir Kriterien zur menschenrechtlichen Verantwortung standardmäßig in die Due-Diligence-Prozesse von Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsprojekten, in Produktbewertungen entlang des Produktlebenszyklus, in Prozesse zur Lieferantenbewertung, in Schulungen für das Sicherheitspersonal an unseren Standorten sowie in Systeme zur Überprüfung von Arbeits- und Sozialstandards.

Mitarbeiter sowie Dritte können sich an unsere Compliance-Hotlines wenden, um mutmaßliche oder tatsächliche Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien zu melden. Im Jahr 2017 gingen bei den Hotlines 193 Beschwerden mit Bezug zu Menschenrechten ein. Alle eingehenden Beschwerden werden geprüft und an relevante Stellen zur eingehenden Untersuchung weitergeleitet. In jedem begründeten Fall werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um Abhilfe zu schaffen.

Daneben haben wir 2017 die Umsetzung unserer Mindestanforderungen zu Beschwerdemechanismen im Rahmen von Nachbarschaftsforen an allen Produktionsstandorten weltweit erfasst. Diese basieren auf den UN Guiding Principles on Business and Human Rights. Darauf aufbauend wollen wir 2018 die einheitliche Anwendung dieser Standards an Standorten mit einem etablierten lokalen Beschwerdemechanismus umsetzen.

BASF ist Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights (GBI), einer Gruppe global agierender Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Sie hat das Ziel, die Umsetzung der UN Guiding Principles on Business and Human Rights sicherzustellen. Wir haben uns auch 2017 mit Vertretern der Zivilgesellschaft auf internationaler und nationaler Ebene kontinuierlich beraten und daraus wichtige Impulse für unsere Maßnahmen erhalten.