BASF-Bericht 2024

Corporate-Governance-Bericht

Bitte beachten Sie

Mit Ausnahme der „Angaben gemäß §§ 289a und 315a Handels­gesetz­buch (HGB) und erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)“ sind die Inhalte dieses Abschnitts nicht Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung, sondern sind, sofern nicht anders vermerkt, Teil einer gesonderten betriebs­wirt­schaft­lichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Dazu zählen seine Organisation, Werte, geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie interne und externe Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Gute und transparente Corporate Governance gewährleistet eine verantwortungsvolle, auf Wertschöpfung und Nachhaltigkeit ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Sie fördert das Vertrauen der Anleger, der Finanzmärkte, der Kunden und anderer Geschäftspartner, der Mitarbeitenden, der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) sowie der Öffentlichkeit in BASF.

Grundlegende Merkmale des Corporate-Governance-Systems der BASF SE sind das duale Leitungssystem mit einer transparenten und klaren Aufteilung von Unternehmensleitung und deren Überwachung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern sowie die Mitverwaltungs- und Kontrollrechte der Aktionäre in der Hauptversammlung.

Besorgniserregende oder besonders besorgniserregende Stoffe
Besorgniserregende Stoffe (Substances of Concern, SoC) sind chemische Stoffe, die bei unsachgemäßer Handhabung potenziell schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können und entsprechend ihren Eigenschaften gemäß der europäischen CLP-Verordnung harmonisiert gekennzeichnet werden. Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) sind eine spezifische Kategorie von Stoffen, die durch ihre schwerwiegenden Eigenschaften, wie beispielsweise krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Wirkungen, gekennzeichnet sind. Diese Stoffe werden im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH identifiziert, in eine Kandidatenliste aufgenommen und besonders überwacht. Lieferanten sind gemäß REACH verpflichtet, Stoffe, die in die Kandidatenliste aufgenommen wurden und in Produkten enthalten sind, auf dem Sicherheitsdatenblatt auszuweisen.
Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft ist ein regeneratives System, in dem wirtschaftliches Wachstum vom Verbrauch endlicher Ressourcen entkoppelt ist. Die Kreislaufwirtschaft basiert auf den grundlegenden Prinzipien, Abfall und Verschmutzung zu vermeiden, Produkte und Materialien so lange wie möglich zu nutzen und gleichzeitig natürliche Systeme zu regenerieren.
Wertschöpfungskette
Als Wertschöpfungskette wird die Aufeinanderfolge von Veredlungsschritten im Produktionsprozess bezeichnet, angefangen bei den Rohstoffen über verschiedene Zwischenstufen wie Transport und Produktion bis zum fertigen Endprodukt.

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.

Bitte beachten Sie

Mit Ausnahme der „Angaben gemäß §§ 289a und 315a Handels­gesetz­buch (HGB) und erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)“ sind die Inhalte dieses Abschnitts nicht Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung, sondern sind, sofern nicht anders vermerkt, Teil einer gesonderten betriebs­wirt­schaft­lichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit.

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