Befassung von Vorstand und Aufsichtsrat mit Nachhaltigkeitsthemen
Bitte beachten Sie
Mit Ausnahme der „Angaben gemäß §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB) und erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)“ sind die Inhalte dieses Abschnitts nicht Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung, sondern sind, sofern nicht anders vermerkt, Teil einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
Organisation und Zuständigkeiten für die Überwachung von nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsaspekte werden konsequent in die Strategie, das Geschäft und die Bewertungs-, Steuerungs- und Vergütungssysteme von BASF integriert.
Dabei erfasst das Chancen- und Risikomanagement systematisch nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken. Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen werden durch die Einheit „Corporate Sustainability“ analysiert und bewertet. Entscheidungen zu Investitionen, Akquisitionen und Devestitionen berücksichtigen umfassende Bewertungen von Nachhaltigkeitsauswirkungen. Nachhaltigkeitsthemen sowie das damit verbundene Risikomanagement und das interne Kontrollsystem liegen in der Verantwortung des Gesamtvorstands. Er definiert die grundlegenden Richtlinien und Prozesse sowie die Organisation des Risikomanagementsystems. Zudem definiert der Vorstand die Prozesse zur Genehmigung von Investitionen, Akquisitionen und Devestitionen. Dabei wird er durch die Einheiten des Corporate Centers unterstützt sowie durch ein Risk Committee, das mindestens zweimal jährlich das gruppenweite Risikoprofil sowie erforderliche Anpassungen von Maßnahmen prüft.
Die Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Gesamtaufsichtsrats umfasst auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfragen durch den Vorstand bei der Unternehmensführung und Strategieentwicklung, einschließlich der Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten. Die Überwachung des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz liegt in der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Nachkontrolle von Akquisitions- und Investitionsprojekten. Der Prüfungsausschuss überwacht zudem die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung im Rahmen seiner Überwachung der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Ergänzende Informationen zur Organisation und den Zuständigkeiten innerhalb des Chancen- und Risikomanagements finden sich unter Chancen und Risiken.
Im Rahmen der Entwicklung der neuen Unternehmensstrategie, die im September 2024 in- und extern kommuniziert wurde, hat der Vorstand die Transformation hin zu einem nachhaltigeren Produktportfolio als einen strategischen Hebel identifiziert, um als das bevorzugte Chemieunternehmen die grüne Transformation der Kunden von BASF zu ermöglichen. Der Strategieausschuss des Aufsichtsrats war in die Entwicklung der neuen Strategie und in den Entscheidungsprozess eingebunden, und im Gesamtaufsichtsrat wurde regelmäßig über den aktuellen Stand berichtet.
Das Corporate Center ist gemeinsam mit Fachverantwortlichen aus Unternehmensbereichen und Serviceeinheiten für die Integration von Nachhaltigkeit in Entscheidungsprozesse sowie für die Steuerung und Berichterstattungsprozesse zu Nachhaltigkeitsthemen zuständig. In der Einheit „Corporate Strategy & Sustainability“ liegt zudem die globale Steuerung klimabezogener Fragestellungen. Das gruppenweite Chancen- und Risikomanagement untersteht der Corporate-Center-Einheit „Corporate Finance“, die an den Finanzvorstand berichtet. Die Einheit „Corporate Strategy & Sustainability“ berichtet an den Vorstandsvorsitzenden.
Nachhaltigkeitsthemen werden im Vorstand regelmäßig besprochen und gemeinsam verantwortet. Er bezieht Ergebnisse und Empfehlungen aus Nachhaltigkeitsbewertungen von Geschäftsprozessen in seine Entscheidungen ein, fasst Beschlüsse mit unternehmensweiter strategischer Relevanz und überwacht die Umsetzung strategischer Vorhaben sowie deren Zielerreichung. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig über die Entwicklung einzelner Nachhaltigkeitsthemen sowie über die Nachhaltigkeitsziele und den Stand der Zielerreichung informiert.
Für die weitere Verankerung von Menschenrechtsbelangen in Entscheidungsprozessen ist der Chief Human Rights Officer verantwortlich. Dieser berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
Die systematische Bewertung von Nachhaltigkeitskriterien, unter anderem auch der Auswirkungen des Klimawandels, ist fester Bestandteil bei Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsentscheidungen zu Sach- und Kapitalanlagen. So werden nicht nur ökonomische Dimensionen, sondern auch potenzielle Auswirkungen auf Bereiche wie Umwelt, Menschenrechte oder das lokale Umfeld beurteilt, wobei sowohl die potenziellen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten als auch die Einflüsse auf das Unternehmen bewertet werden.
Potenzielle negative nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen etwa bei geplanten Investitionen werden im internen Entscheidungsprozess transparent dargestellt sowie mögliche Mitigationsmaßnahmen vorgeschlagen. So hat der Vorstand auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Kompromisse, die im Zusammenhang mit Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentlicher Transaktionen und dem Risikomanagementverfahren erarbeitet wurden, bei seinen Entscheidungen angemessen berücksichtigt und mit dem Aufsichtsrat erörtert.
Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsentscheidungen des Vorstands sowie die Aufnahme neuer oder Aufgabe bestehender Geschäftsbereiche, soweit diese für den Gesamtkonzern von wesentlicher Bedeutung sind, bedürfen gemäß Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Zustimmung des Aufsichtsrats. Somit ist der Aufsichtsrat in die vorstehende Bewertung von Nachhaltigkeitskriterien bei strategischen Entscheidungen des Vorstands stets frühzeitig und umfassend eingebunden.
Zur Umsetzung der Klimaschutzziele und der darauf einzahlenden Maßnahmen wurden die entsprechenden organisatorischen Strukturen geschaffen: Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality“, die an ein Vorstandsmitglied berichtet, entwickelt gruppenweit gültige Richtlinien und Vorgaben zur Erfassung von Emissions- und Energiedaten sowie zum Energiemanagement. Im Rahmen regelmäßiger Audits überprüft sie die Umsetzung und Einhaltung der internen Richtlinien sowie gesetzlicher Vorgaben durch die BASF-Standorte und Gruppengesellschaften. Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Strategy & Sustainability“ entwickelt die Klimaschutzziele der BASF-Gruppe sowie Emissionsreduktionshebel zur Zielerreichung. Die Einheit „Net Zero Accelerator“ hat im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgeblich die Erreichung der Klimaschutzziele vorangetrieben, indem sie Projekte zu CO2-armen Produktionstechnologien, Kreislaufwirtschaft und erneuerbaren Energien beschleunigt und umgesetzt hat.1 Die Einheit „Global Procurement“ verantwortet im Zusammenspiel mit „Corporate Strategy & Sustainability“ die Einkaufsprozesse und Beschaffungsrichtlinien im Hinblick auf die rohstoffbezogenen Ziele. „Global Procurement“ berichtet an den Finanzvorstand, „Corporate Strategy & Sustainability“ und „Net Zero Accelerator“ an den Vorstandsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Vorstand einmal jährlich ausführlich über die Nachhaltigkeitsziele und den Stand der Zielerreichung berichten. Die gruppenweiten Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind zudem bereits seit 2020 als bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in den Steuerungs- und Vergütungssystemen der BASF-Gruppe verankert (siehe auch Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat).
Information von Vorstand und Aufsichtsrat über Nachhaltigkeitsaspekte
Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig zu Nachhaltigkeitsaspekten informiert. Dazu zählten im abgelaufenen Geschäftsjahr auch der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie deren Ergebnisse. Über Einzelheiten der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde zudem der Prüfungsausschuss informiert. „Corporate Finance“ informiert den Vorstand halbjährlich über die aggregierte Chancen-Risiko-Exposition der BASF-Gruppe. Eine unmittelbare Berichtspflicht besteht für neu auftretende Einzelrisiken mit einer Ergebnisauswirkung ab 10 Millionen € sowie für Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsziele und die Reputation von BASF. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird jährlich über die kurzfristigen operativen Chancen und Risiken sowie über das Risikomanagementsystem und dessen Weiterentwicklung informiert und berichtet darüber im Gesamtaufsichtsrat. Die Einheit „Corporate Development“ adressiert strategische Chancen und Risiken jährlich gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat einmal jährlich über den Stand der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und die Wirksamkeit der beschlossenen Strategien, Maßnahmen und Parameter.
Für jedes im Risikoportfolio identifizierte Themengebiet sind risikospezifisch ausgestaltete, zum Teil dezentrale Monitoring- und Kontrollsysteme eingerichtet. Die Ergebnisse aus den Monitoringprozessen fließen in die regelmäßige Risikoberichterstattung an das Risk Committee und den Vorstand ein.
Die Einheit „Corporate Audit“ ist für die regelmäßige Prüfung von Risikomanagementsystem, internem Kontrollsystem und Compliance-Management-System auf deren Wirksamkeit und Angemessenheit zuständig und erstattet hierüber zweimal jährlich an den Prüfungsausschuss Bericht. Der Prüfungsausschuss befasst sich im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit mit der Wirksamkeit und Angemessenheit dieser Systeme.
Zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality“ berichtet dem Vorstand zu Beginn des Geschäftsjahres über die im abgelaufenen Jahr durchgeführten Responsible-Care-Audits sowie über die Audit-Planung für das laufende Jahr. In Umsetzung seiner Sorgfaltspflicht hat der Vorstand zudem 2024 im Rahmen des Senior Projects „Process Safety Excellence“ eine überarbeitete Risikomatrix mit dem Ziel der Verbesserung der Prozesssicherheit genehmigt und implementiert. Der Finanzvorstand berichtet dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einmal jährlich über die im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgeführten EHS-Audits und die Audit-Planung für das laufende Jahr.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich während des Berichtszeitraums mit folgenden wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen von BASF befasst:
Wesentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen |
Befassung Vorstand |
Befassung Aufsichtsrat |
Befassung Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats |
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Eindämmung des Klimawandels |
„CATch Update“ – Standardbewertungsmethodik für CO2-Reduktionsmaßnahmen bei BASF; |
Reduktion |
Reduktion |
Energie |
Akquisition eines 49 %-Anteils an deutschen Offshore Windparks N-6.6 und N-7.2 von Vattenfall; |
Geothermie als Wärmequelle für Dampferzeugung für den Standort Ludwigshafen |
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Wasserverschmutzung |
Aqueous Film Forming Foam (AFFF) – Vergleich mit Trinkwasserversorgern in den USA |
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AFFF – Vergleich mit Trinkwasserversorgern in den USA |
Ressourcenzuflüsse einschließlich Ressourcennutzung |
Technologien für Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil; |
Erneuerbare Rohstoffe im BASF-Verbund |
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Abfall |
Einsatz recycelter Rohstoffe |
Einsatz recycelter Rohstoffe |
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (S1) |
Responsible-Care-Audits; |
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EHS-Audits |
Gesundheitsschutz und Sicherheit (S2) |
Human Rights Report 2023 |
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Fallberichterstattung zu Menschenrechten |
Kinderarbeit (S2) |
Human Rights Report 2023 |
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Sonstige soziale und wirtschaftliche Rechte (S3) |
Human Rights Report 2023 |
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Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (S3) |
Human Rights Report 2023 |
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Unternehmenskultur |
Compliance Report 2023; |
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Compliance in der BASF-Gruppe |
Schutz von Whistleblowern |
Compliance Report 2023 |
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Compliance in der BASF-Gruppe |
Korruption und Bestechung (zum Beispiel Verhinderung und Aufdeckung einschließlich Schulungen, Vorfälle) |
Compliance Report 2023 |
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Compliance in der BASF-Gruppe |
Themenübergreifende Befassung und sonstige nachhaltigkeits- und risikomanagementbezogene Themen |
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Nachhaltigkeitsbezogene Ziele der Unternehmensbereiche |
Update zu den Nachhaltigkeitszielen von BASF |
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BASF Sustainability Award 2024 |
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Unternehmensstrategie: nachhaltige Transformation; Grüne Transformation; Unternehmensziele; Rahmen für die Kapitalallokation; Narrativ für die grüne Transformation; Aktualisiertes Nachhaltigkeits-Set-up |
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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Zusammenhang mit der ESRS-Umsetzung |
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Zusammenhang mit der ESRS-Umsetzung; |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der BASF; CSRD-/ESRS-Reporting-Anforderungen |
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Sustainable Finance |
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Umsatz mit Sustainable-Future Solutions |
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Risikomanagement von BASF |
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Corporate Audit Activity Report 2023, Audit-Planung 2024 |
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Bericht über die Arbeit der Internen Revision |
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Internes Kontrollsystem (IKS) der Rechnungslegung |
Mehr zu den Informationsprozessen findet sich unter Chancen und Risiken.
Kompetenz des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten
Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln ist fest im Unternehmenszweck, der Strategie, den Zielen und dem operative Geschäft von BASF verankert. Die Innovationen, Produkte und Technologien von BASF helfen etwa dabei, natürliche Ressourcen effizienter zu nutzen, den Bedarf an Nahrungsmitteln zu decken, klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen, Emissionen und Abfälle zu verringern oder die Leistungsfähigkeit erneuerbarer Energien zu erhöhen. Gleichzeitig verursacht BASF CO2-Emissionen, verbraucht Wasser oder bezieht Rohstoffe, bei deren Gewinnung durch Lieferanten ein potenzielles Risiko für die Verletzung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards besteht. Insofern stellt Nachhaltigkeit ein wesentliches bereichs- und segmentübergreifendes Querschnittsthema dar, mit dem jedes Mitglied des Vorstands innerhalb seiner Ressortzuständigkeiten befasst ist. Daher ist nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen im Vorstand breit verankert.
Insbesondere bei den wesentlichen Themen „Klimaschutz und Energie“ sowie „Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung“ ist im Vorstand profundes Wissen vorhanden: Dr. Markus Kamieth, Michael Heinz, Dr. Stephan Kothrade und Dr. Katja Scharpwinkel waren unmittelbar in das Senior Project „Net Zero Accelerator“ involviert, dessen Schwerpunkte auf der Bereitstellung von erneuerbarer Energie, CO2-Vermeidung und -Management sowie der Sicherung des Zugangs zu erneuerbaren Rohstoffen lagen. Dr. Dirk Elvermann verfügt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Wintershall Holding GmbH und seiner aktuellen Mitgliedschaft im Board der Harbour Energy plc über fundiertes Fachwissen im Energiesektor. Zudem befasst er sich als Finanzvorstand intensiv mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlang der CSRD-Vorgaben und ist mit Sustainable Finance vertraut. Dr. Stephan Kothrade ist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Standortleiter des Verbundstandorts Nanjing mit klimabezogenen Themen von Verbundstandorten sowie mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Luft- und Wasserverschmutzung vertraut. Anup Kothari verfügt basierend auf seiner Laufbahn im Bereich Catalysts ebenfalls über Fachkenntnisse zu Luftverschmutzung und darüber hinaus zu Batterierecycling und verantwortungsvoller Beschaffung von Rohstoffen. Zu Gesundheitsschutz und Sicherheit, sowohl bezogen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens als auch auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, ist im Vorstand durch Dr. Markus Kamieth und Arbeitsdirektorin Dr. Katja Scharpwinkel breites Wissen vorhanden. Alle Mitglieder des Vorstands sind aufgrund ihrer langjährigen Führungserfahrung bei BASF mit Unternehmensführung, -kultur und -politik, insbesondere mit dem Code of Conduct, bestens vertraut.
Der Aufsichtsrat verfügt in seiner Gesamtheit über ein breites Spektrum von nachhaltigkeitsbezogenem Fachwissen, das auch insbesondere die für BASF wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgestellt wurden, umfasst. Dr. Kurt Bock und Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer haben aufgrund jahrzehntelanger Managementerfahrung profunde Kenntnisse in Unternehmensführung und Unternehmenspolitik. Prof. Dr. Thomas Carell ist aufgrund seiner Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Organischen Chemie mit dem Thema „Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe“ bestens vertraut. Liming Chen verfügt aufgrund seiner früheren Tätigkeit in der chemischen Industrie über Fachwissen im Bereich der Luft- und Wasserverschmutzung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Alessandra Genco, ist aufgrund ihrer Funktion als Finanzvorständin eines börsennotierten, in der EU ansässigen Unternehmens bestens mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung vertraut und befasst sich im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit den neuen Vorgaben der CSRD. Darüber hinaus verfügt sie über Fachwissen zu Kreislaufwirtschaft und Recyclingprozessen. Tamara Weinert bringt in die Überwachungstätigkeit von Nachhaltigkeitsaspekten einschlägige Kenntnisse aus ihren früheren führenden Positionen im für BASF wichtigen Energiesektor sowie operative und strategische Managementerfahrung auf den Gebieten Wasserentnahme und -verbrauch, Ableitung von Wasser sowie Kreislauflösungen ein. Alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat befassen sich im Rahmen ihrer jeweiligen ausgeübten Tätigkeiten regelmäßig mit Fragen des Klimaschutzes. Zum Thema „Gesundheitsschutz und Sicherheit“, sowohl bezogen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens als auch bezogen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, verfügen Sinischa Horvat, Natalie Mühlenfeld und Michael Vassiliadis über breites Fachwissen. Sämtliche Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat befassen sich im Rahmen ihrer Gewerkschafts- und Betriebsratstätigkeit seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema „Angemessene Entlohnung“. Zum Thema „Weiterbildungen und Kompetenzentwicklung“ ist sowohl auf Seiten der Anteilseigner- als auch der Arbeitnehmervertreter fundiertes Fachwissen vorhanden.
Darüber hinaus haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2024 an einer vom Unternehmen durchgeführten Informationsveranstaltung zu den Anforderungen an die Berichterstattung nach der CSRD-Richtlinie sowie zum Prozess und den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bei BASF teilgenommen. In der Informationsveranstaltung wurden die identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen von BASF detailliert erläutert. Weitere interne und externe Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen sind für 2025 geplant. Bei Bedarf haben die Mitglieder des Aufsichtsrats zudem die Möglichkeit, externe Sachverständige themenspezifisch zu konsultieren.
1 Die Einheit „Net Zero Accelerator“ wurde zum 1. Januar 2025 im Einklang mit der neuen Unternehmensstrategie aufgelöst und ihre Themen wurden in „Global Procurement“, Petrochemicals, Monomers, „European Site & Verbund Management“, „Corporate Development“, „Group Research“ sowie in Ressort I eingebettet.
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