Aufsichtsrat
Bitte beachten Sie
Mit Ausnahme der „Angaben gemäß §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB) und erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)“ sind die Inhalte dieses Abschnitts nicht Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung, sondern sind, sofern nicht anders vermerkt, Teil einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfragen durch den Vorstand bei der Unternehmensführung. Weiter obliegt dem Aufsichtsrat die Prüfung des Jahresabschlusses der BASF SE und des Konzerns. Da Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich dem Vorstand angehören dürfen, ist bereits strukturell ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstands sichergestellt.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind neben der SE-Verordnung die Satzung der BASF SE und die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der BASF SE (Beteiligungsvereinbarung). Letztere enthält auch die bei BASF anzuwendenden Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Geschlechterquote im Aufsichtsrat. Das deutsche Mitbestimmungsgesetz gilt für BASF SE als eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) nicht.
Der Aufsichtsrat der BASF SE besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Sechs Mitglieder werden vom BASF Europa Betriebsrat, der Vertretung der europäischen Beschäftigten der BASF-Gruppe, bestellt. Die Bestellungsperiode für neugewählte Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt vier Jahre. Dadurch besteht ein Gleichlauf von insgesamt drei Wahlperioden mit der Mitgliedschaftsdauer von maximal zwölf Jahren, bis zu der ein Aufsichtsratsmitglied im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängig eingestuft wird.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner vier Ausschüsse werden jeweils von ihren Vorsitzenden und unabhängig davon auf Verlangen eines ihrer Mitglieder oder des Vorstands einberufen. Die Aktionärs- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bereiten die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils in getrennten Vorbesprechungen vor. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, der immer ein von den Aktionären gewähltes Aufsichtsratsmitglied sein muss. Dieses Beschlussverfahren gilt auch für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat. Beschlüsse können bei Bedarf auch auf schriftlichem Weg oder mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel außerhalb von Sitzungen gefasst werden, sofern kein Mitglied des Aufsichtsrats dieser Art der Beschlussfassung widerspricht. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand.
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand kontinuierlich unter anderem über den Geschäftsverlauf und die voraussichtliche Geschäftsentwicklung, die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, wesentliche Akquisitions- und Devestitionsprojekte, die Unternehmensplanung, die Umsetzung der Unternehmensstrategie einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie, unternehmerische Chancen und Risiken sowie das Risiko- und Compliance-Management und das interne Kontrollsystem informiert. Die wesentlichen Berichtserfordernisse hat der Aufsichtsrat in einer Informationsordnung verankert. Auch außerhalb der Sitzungen steht der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der BASF SE mit Kennzeichnung als Aktionärs- oder Arbeitnehmervertreter und die von ihnen wahrgenommenen Mandate in Aufsichtsorganen anderer Gesellschaften sind unter Organe der Gesellschaft aufgeführt.
- Mehr zur Informationsordnung des Aufsichtsrats
- Ergänzende Informationen zur Vergütung des Aufsichtsrats
- Die Satzung der BASF SE ist online abrufbar
- Die Beteiligungsvereinbarung ist online abrufbar
Personalausschuss
Mitglieder
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer1 (Vorsitz)
Dr. Kurt Bock1
Prof. Dr. Thomas Carell1
Tatjana Diether1
Sinischa Horvat1
Michael Vassiliadis
Aufgaben
- Bereitet die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat sowie die mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Anstellungsverträge vor
- Achtet bei den Vorschlägen für die Berufung von Mitgliedern des Vorstands auf deren fachliche Eignung, internationale Erfahrung und Führungsqualität, die langfristige Nachfolgeplanung sowie auf Vielfalt (Diversität) – insbesondere die angemessene Berücksichtigung von Frauen
- Bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das System und die Höhe der Vorstandsvergütung vor
Prüfungsausschuss
Mitglieder
Alessandra Genco1 (Vorsitz)
Tatjana Diether1
Tamara Weinert1
Michael Vassiliadis
Aufgaben
- Bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie der Lageberichte einschließlich der nichtfinanziellen Erklärungen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor und erörtert die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand
- Befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und des Compliance-Management-Systems sowie mit Fragen der Compliance einschließlich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (EHS-Compliance)
- Ist zuständig für die Beziehungen zum Abschlussprüfer und zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts der Gesellschaft: bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Abschlussprüfung fest, erörtert mit dem Abschlussprüfer das Prüfungsrisiko, die Prüfungsstrategie und die Prüfungsplanung und vereinbart das Prüfungshonorar, beurteilt die Qualität der Abschlussprüfung und beschließt die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer; regelmäßiger Dialog hierzu besteht zwischen der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer auch außerhalb der Sitzungen, hierzu berichtet die Vorsitzende dem Ausschuss; mit dem Abschlussprüfer berät der Prüfungsausschuss regelmäßig auch ohne den Finanzvorstand oder ein anderes Mitglied des Vorstands.
- Befasst sich mit der Nachkontrolle wesentlicher Akquisitions- und Investitionsprojekte
- Ist zuständig für die Überwachung des internen Verfahrens zur Erfassung von Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) sowie zur Sicherstellung der gesetzlichen Zustimmungs- und Veröffentlichungspflichten und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen
- Ist berechtigt, alle von ihm als erforderlich angesehenen Auskünfte vom Abschlussprüfer und vom Vorstand einzuholen, und hat einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber den Leitern der Einheiten des Corporate Centers wie „Corporate Audit“ oder „Corporate Compliance“; kann zudem in alle Geschäftsunterlagen von BASF Einsicht nehmen und diese und alle Vermögensgegenstände von BASF prüfen. Mit diesen Prüfungen kann der Prüfungsausschuss auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beauftragen.
Besonderer Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprüfung und Rechnungslegung
Dem Prüfungsausschuss gehören zwei Mitglieder mit Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung an (besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex). Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Alessandra Genco, verfügt aufgrund ihres Studiums der Wirtschaftswissenschaften, ihrer beruflichen Tätigkeit in Finanzinstituten und ihrer aktuellen Funktion als Finanzvorständin eines börsennotierten international tätigen und in der EU ansässigen Unternehmens über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Tamara Weinert verfügt aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Chief Financial Officer für EMEA bei Outokumpu und ihrer beruflichen Tätigkeit in den Finanzabteilungen verschiedener Unternehmen weltweit über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, einschließlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sowie über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Beide verfolgen intensiv die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere die europäischen Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), sowie ihrer Prüfung und bringen diese Expertise aktiv in den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss ein.
Nominierungsausschuss
Mitglieder
Dr. Kurt Bock1 (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer1
Prof. Dr. Thomas Carell1
Liming Chen1
Alessandra Genco1
Tamara Weinert1
Aufgaben
- Identifiziert geeignete Personen für die Aufsichtsratsbesetzung auf Basis der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zusammensetzungsziele
- Bereitet die Vorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung vor
Strategieausschuss
Mitglieder
Dr. Kurt Bock1 (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer1
Alessandra Genco1
Sinischa Horvat1
André Matta1
Michael Vassiliadis
Aufgaben
- Befasst sich mit der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens
- Bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats zu wesentlichen Akquisitionen und Devestitionen des Unternehmens vor
Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss hat der Aufsichtsrat nicht eingerichtet. Das Thema Nachhaltigkeit ist mit seinen auf wirtschaftlichen Erfolg, Umwelt, Soziales und Governance bezogenen Aspekten von so zentraler Bedeutung für BASF, dass es als Querschnittsthema regelmäßig und eingehend im Gesamtaufsichtsrat diskutiert wird. Das gilt auch für die bedeutende Frage der Reduzierung von CO2-Emissionen und die angestrebte Umstellung der Unternehmenstätigkeiten auf CO2-freie Stromversorgung und emissionsreduzierte Produktionsprozesse.
Sitzungen und Sitzungsteilnahmen
Im Geschäftsjahr 2024 hat
- der Aufsichtsrat sechs Sitzungen,
- der Personalausschuss drei Sitzungen,
- der Prüfungsausschuss fünf Sitzungen,
- der Nominierungsausschuss keine Sitzung und
- der Strategieausschuss drei Sitzungen abgehalten.
An den Sitzungen des Aufsichtsrats haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. An den Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats haben jeweils alle Ausschussmitglieder teilgenommen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2024 fast ausschließlich als generelle Präsenzsitzungen mit der zusätzlichen Möglichkeit der virtuellen Teilnahme durchgeführt. Lediglich der Prüfungsausschuss hat eine seiner fünf Sitzungen als hybride Sitzung abgehalten.
Mehr zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2024 findet sich im Bericht des Aufsichtsrats.
- Eine Übersicht der Sitzungsteilnahmen ist online abrufbar
- Die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind online abrufbar
1 Vom Aufsichtsrat als unabhängig eingestuftes Aufsichtsratsmitglied (zu den angewandten Unabhängigkeitskriterien siehe Unabhängigkeit)
Kompetenzprofil, Diversitätskonzept, Unabhängigkeit und weitere Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Ein wichtiges Anliegen guter Corporate Governance ist es, eine dem Unternehmen angemessene Besetzung der verantwortlichen Unternehmensorgane Vorstand und Aufsichtsrat sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat erstmalig im Dezember 2017 Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil sowie das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats beschlossen. Diese Ziele und das Kompetenzprofil wurden seitdem in Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen stets aktualisiert und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) weiterentwickelt. Leitender Grundsatz für die Besetzung des Aufsichtsrats ist es, eine qualifizierte Aufsicht und Beratung des Vorstands der BASF SE sicherzustellen. Für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sollen der Hauptversammlung nur Personen vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen, Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit und Persönlichkeit die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Chemieunternehmen erfolgreich wahrnehmen können.
Kompetenzprofil
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium werden folgende Anforderungen und Ziele (Kompetenzprofil in der Fassung vom Dezember 2022) als wesentlich erachtet:
- Erfahrung im Führen von Unternehmen, Verbänden und Netzwerken
- Vertrautheit der Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Chemiesektor und damit verbundenen Wertschöpfungsketten
- Angemessene Kenntnis im Gesamtgremium zu Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen, Risikomanagement, Recht und Compliance
- Angemessene Expertise im Gesamtgremium zu den für BASF bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen
- Mindestens ein Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen (besonderer Sachverstand) auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Mindestens ein Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen (besonderer Sachverstand) auf dem Gebiet der Abschlussprüfung einschließlich der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Mindestens ein Mitglied mit ausgeprägter Erfahrung in Innovation, Forschung & Entwicklung und Technologie
- Mindestens ein Mitglied mit ausgeprägter Erfahrung auf den Gebieten Digitalisierung, Informationstechnologie, Geschäftsmodelle und Start-ups
- Mindestens ein Mitglied mit ausgeprägter Erfahrung auf den Gebieten Personal, Gesellschaft, Kommunikation und Medien
- Fachkenntnisse und Erfahrungen aus Wirtschaftsbereichen außerhalb der Chemieindustrie
Diversitätskonzept
Der Aufsichtsrat strebt eine hinreichende Vielfalt im Hinblick auf Persönlichkeit, Geschlecht, Internationalität, beruflichen Hintergrund, Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie Altersverteilung an. Für seine Zusammensetzung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Mindestens jeweils 30 % der Mitglieder sind Frauen und Männer.
- Mindestens 30 % der Mitglieder verfügen über internationale Erfahrung aufgrund von Herkunft oder Tätigkeit.
- Mindestens 50 % der Mitglieder verfügen über unterschiedliche Ausbildungen und berufliche Erfahrungen.
- Mindestens 30 % der Mitglieder sind unter 60 Jahren.
Unabhängigkeit
Um eine unabhängige Überwachung und Beratung des Vorstands zu gewährleisten, sollen dem Aufsichtsrat sowohl insgesamt als auch auf Seiten seiner von den Aktionären gewählten Mitglieder (Anteilseignervertreter) eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist dies der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter und insgesamt mindestens acht Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig angesehen werden können. Bei der Bewertung der Unabhängigkeit zieht der Aufsichtsrat die Einschätzungskriterien des jeweils aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex heran.
Danach sind Indikatoren für eine fehlende Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds:
- Mitgliedschaft im Vorstand der Gesellschaft in den zwei Jahren vor der Ernennung als Mitglied des Aufsichtsrats,
- wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen (zum Beispiel als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung, direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens,
- nahe Familienangehörigkeit zu einem Vorstandsmitglied,
- Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat folgende Grundsätze zur Konkretisierung der Unabhängigkeit festgelegt:
- Für die Arbeitnehmervertreter stellt diese Eigenschaft allein oder die Beschäftigung bei BASF SE oder einer Gruppengesellschaft die Einstufung als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied nicht infrage.
- Nach Ablauf der gesetzlichen Cooling-off-Periode von zwei Jahren schließt die vormalige Mitgliedschaft im Vorstand der BASF SE die Bewertung als unabhängig nicht aus.
- Wesentliche Geschäfte zwischen einem Aufsichtsratsmitglied oder einer dem Aufsichtsratsmitglied nahestehenden Person oder Gesellschaft einerseits und der BASF SE oder einer BASF-Gruppengesellschaft andererseits schließen die Qualifikation des Aufsichtsratsmitglieds als unabhängig grundsätzlich aus. Als wesentliches Geschäft werden ein oder mehrere Geschäfte mit einer Gesamtsumme in einem Kalenderjahr von 1 % oder mehr des Umsatzes der jeweils beteiligten Unternehmen eingestuft.
- Persönliche Dienstleistungs- oder Beratungsverträge zwischen einem Aufsichtsratsmitglied oder einer dem Aufsichtsratsmitglied nahestehenden Person beziehungsweise einem dem Aufsichtsratsmitglied nahestehenden Unternehmen und der BASF SE oder einer ihrer Gruppengesellschaften mit einer jährlichen Vergütung von über 50 % der Aufsichtsratsvergütung führen zu einer Einstufung als nicht unabhängig.
- Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Aufsichtsratsmitglieds oder einer einem Aufsichtsratsmitglied nahestehenden Person in Höhe von mehr als 20 % an einer Gesellschaft, an der die BASF SE unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, führt ebenso zu einer Einstufung als nicht unabhängig.
Die Einschätzungskriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Unabhängigkeit sowie die eigenen Grundsätze des Aufsichtsrats zur Konkretisierung der Unabhängigkeit sind deutlich enger gefasst als die neuen Vorgaben der Delegierten VO (EU) 2023/2772. Dadurch ist sichergestellt, dass bei der Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats keine Interessen, Stellungen, Zusammenschlüsse oder Beziehungen bestehen, die, aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten beurteilt, geeignet sind, ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen.
Weitere Ziele für die Zusammensetzung
- Persönlichkeit und Integrität: Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen persönlich zuverlässig sein und über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die zur gewissenhaften und eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich sind.
- Zeitliche Verfügbarkeit: Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass der Zeitaufwand, der zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Mandats als Aufsichtsrat der BASF SE erforderlich ist, erbracht wird. Bei der Übernahme weiterer Mandate sind die gesetzlichen Mandatsbeschränkungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex einzuhalten.
- Kein Interessenkonflikt: Personen, bei denen ein Interessenkonflikt bestehen kann, sollen nicht zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Als Interessenkonflikt wird dabei ein Eigeninteresse oder für die vorgeschlagene Person relevantes Drittinteresse verstanden, das aufgrund seiner Dauer oder Intensität befürchten lässt, dass das Unternehmensinteresse von BASF beeinträchtigt oder gefährdet wird.
- Altersgrenze und Zugehörigkeitsdauer: Personen, die am Tag der Wahl durch die Hauptversammlung das 72. Lebensjahr vollendet haben, sollen grundsätzlich nicht zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel zwölf Jahre nicht überschreiten, was drei regulären satzungsgemäßen Mandatsperioden entspricht.
Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils, des Diversitätskonzepts, der Unabhängigkeitsanforderungen und der weiteren Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat erfüllt nach eigener Einschätzung in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Anforderungen des Kompetenzprofils vollständig: Jeder einzelne Kompetenzbereich wird von mehreren Mitgliedern des Aufsichtsrats abgedeckt. Insbesondere die für das Verständnis der Geschäftstätigkeit von BASF entscheidenden fundierten Kenntnisse und Erfahrungen im Chemiesektor und damit verbundenen Wertschöpfungsketten sind breit vorhanden. Ebenso verfügt der Aufsichtsrat über die für die Überwachung der Unternehmensleitung wesentlichen Kenntnisse in Bilanzierung und Rechnungslegung sowie Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.
Darüber hinaus erfüllt der Aufsichtsrat nach eigener Einschätzung in seiner derzeitigen Zusammensetzung seine Unabhängigkeitsanforderungen vollständig: Elf der derzeitigen zwölf Mitglieder, davon sechs Anteilseignervertreter und fünf Arbeitnehmervertreter, sind bei Anwendung der oben genannten Kriterien als unabhängig zu betrachten. Damit beträgt die Unabhängigkeitsquote des Aufsichtsrats 91,7 %. Nur der Arbeitnehmervertreter Michael Vassiliadis wird nicht mehr als unabhängig eingestuft, da er seit August 2004 und damit seit mehr als zwölf Jahren dem Aufsichtsrat angehört.
Die nach dem Diversitätskonzept erforderlichen Kriterien für die Zusammensetzung erfüllt der Aufsichtsrat ebenfalls vollständig: Der Frauenanteil beträgt 33,3 %, der Anteil der Mitglieder mit internationaler Erfahrung 50 %, der Anteil unterschiedlicher Ausbildungen und beruflicher Erfahrungen 66,7 % und der Anteil der Mitglieder unter 60 Jahren 66,7 %.
Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils, des Diversitätskonzepts, der Unabhängigkeitsanforderungen und der weiteren Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt:
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Dr. Kurt Bock |
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer |
Prof. Dr. Thomas Carell |
Liming Chen |
Alessandra Gencoa |
Tamara Weinertb |
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Mitgliedschaft im BASF-SE-Aufsichtsrat |
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Mitglied seit |
18.06.2020 |
29.04.2022 |
03.05.2019 |
08.10.2020 |
29.04.2022 |
25.04.2024 |
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Ausschusstätigkeiten |
Nominierungsausschuss (Vorsitz); Strategieausschuss (Vorsitz); Personalausschuss |
Nominierungsausschuss; Strategieausschuss; Personalausschuss (Vorsitz) |
Nominierungsausschuss; Personalausschuss |
Nominierungsausschuss |
Prüfungsausschuss (Vorsitz); Nominierungsausschuss; Strategieausschuss |
Prüfungsausschuss; Nominierungsausschuss |
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Persönliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit |
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Unabhängigkeit gemäß DCGK |
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Unabhängigkeit gemäß Delegierter VO (EU) 2023/2772 |
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Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsorganen |
BMW AGc (Stv. Vorsitzender, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Mitglied des Personal- u. des Nominierungsausschusses) |
Keine |
ACWA Power Company SJSCc (non-executive independent Board member seit 5. Januar 2025) |
Elettronica SpAd (maßgebliche Beteiligung der Leonardo SpA) |
Keine |
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Kein Overboarding |
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Teilnahmequote an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (2024) |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
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Diversität |
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Geburtsdatum |
03.07.1958 |
27.04.1956 |
26.04.1966 |
29.01.1960 |
04.08.1973 |
16.02.1965 |
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Geschlecht |
Männlich |
Männlich |
Männlich |
Männlich |
Weiblich |
Weiblich |
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Berufliche Ausbildung |
Betriebswirtschaftslehre |
Wirtschaftspädagogik; Betriebswirtschaftslehre |
Organische Chemie |
Lebensmittelwissenschaften |
Wirtschaftswissenschaften |
Bankwesen; Finanzwesen; Protected Landscape Management |
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Ausgeübte Tätigkeit |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE |
Geschäftsführender Gesellschafter der Robert Bosch Industrietreuhand KG (RBIK), |
Professor für Organische Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
Non-executive independent Board member der ACWA Power Company SJSC |
Finanzvorständin der Leonardo SpA |
President und Chief Executive Officer der Business Area Americas, Mitglied des Leadership Teams der Outokumpu Corporation |
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Staatsangehörigkeit |
Deutsch |
Deutsch |
Deutsch |
Singapurisch |
Italienisch |
Deutsch |
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Internationale Erfahrung |
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Europa |
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Nord-/Süd-/Mittelamerika |
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China |
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Asien-Pazifik |
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Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen/Kompetenzprofile |
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Führen von Unternehmen, Verbänden und Netzwerken |
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Chemiesektor und verbundene Wertschöpfungsketten |
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Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen, Risikomanagement, Recht & Compliance |
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Nachhaltigkeitsfragenf |
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Rechnungslegung/Abschlussprüfung einschl. Nachhaltigkeitsberichterstattung |
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Innovation, Forschung & Entwicklung sowie Technologie |
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Digitalisierung, IT, Geschäftsmodelle und Start-ups |
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Personal, Gesellschaft, Kommunikation, Medien |
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Andere Wirtschaftsbereiche als Chemie |
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Sinischa Horvat |
Tatjana Diether |
André Matta |
Natalie Mühlenfeld |
Michael Vassiliadis |
Peter Zaman |
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Mitgliedschaft im BASF-SE-Aufsichtsrat |
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Mitglied seit |
12.05.2017 |
04.05.2018 |
29.04.2022 |
29.04.2022 |
01.08.2004 |
29.04.2022 |
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Ausschusstätigkeiten |
Personalausschuss; Strategieausschuss |
Prüfungsausschuss; Personalausschuss |
Strategieausschuss |
Keine |
Prüfungsausschuss; Personalausschuss; Strategieausschuss |
Keine |
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Persönliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit |
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Unabhängigkeit gemäß DCGK |
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✓ |
✓ |
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Unabhängigkeit gemäß Delegierter VO (EU) 2023/2772 |
✓ |
✓ |
✓ |
✓ |
✓ |
✓ |
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Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsorganen |
Keine |
Keine |
Keine |
Steag GmbHa; Henkel AG & Co. KGaAb; RAG Aktiengesellschafta (Stv. Vorsitzender); Vivawest GmbHa |
Keine |
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Kein Overboarding |
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✓ |
✓ |
✓ |
✓ |
✓ |
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Teilnahmequote an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (2024) |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
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Diversität |
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Geburtsdatum |
30.01.1976 |
04.04.1975 |
30.06.1970 |
13.08.1980 |
13.03.1964 |
25.11.1968 |
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Geschlecht |
Männlich |
Weiblich |
Männlich |
Weiblich |
Männlich |
Männlich |
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Berufliche Ausbildung |
Prozessleitelektronik; Betriebswirtschaftslehre |
Technisches Zeichnen; kfm. Ausbildung |
Maschinenschlosser; Chemikant |
Rechtswissenschaften |
Chemielaborant |
KFZ-Mechaniker; Anlagenfahrer |
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Ausgeübte Tätigkeit |
Vorsitzender des Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der BASF SE, des Konzernbetriebsrats der BASF und des BASF Europa Betriebsrats |
Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der BASF SE und Mitglied des Konzernbetriebsrats der BASF und des BASF Europa Betriebsrats |
Mitglied des Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der BASF SE, des Konzernbetriebsrats der BASF und des BASF Europa Betriebsrats |
Vorstandssekretärin Vorstandsbereich 1 Politik/Transformation, IGBCE |
Vorsitzender der IGBCE |
Sekretär des Betriebsrats der BASF Antwerpen N.V. |
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Staatsangehörigkeit |
Deutsch |
Deutsch |
Deutsch |
Deutsch |
Deutsch |
Belgisch |
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Internationale Erfahrung |
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Europa |
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Nord-/Süd-/Mittelamerika |
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Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen/Kompetenzprofilc |
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Führen von Unternehmen, Verbänden und Netzwerken |
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Chemiesektor und verbundene Wertschöpfungsketten |
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Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen, |
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Nachhaltigkeitsfragend |
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Rechnungslegung/Abschlussprüfung einschl. Nachhaltigkeitsberichterstattung |
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Innovation, Forschung & Entwicklung sowie Technologie |
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Digitalisierung, IT, Geschäftsmodelle und Start-ups |
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Andere Wirtschaftsbereiche als Chemie |
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Frauenanteila |
33,3 % |
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Anteil der Mitglieder mit internationaler Erfahrung aufgrund von Herkunft oder Tätigkeit |
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Anteil unterschiedlicher Ausbildung und beruflicher Erfahrungen |
66,7 % |
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Anteil der Mitglieder unter 60 Jahren |
66,7 % |
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Anteil unabhängiger Mitglieder gemäß DCGK |
91,7 % |
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Anteil unabhängiger Mitglieder gemäß Delegierter VO (EU) 2023/2772 |
100 % |
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Mehr zum gesetzlichen Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat findet sich im Abschnitt Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der BASF SE.
Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.