Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Bitte beachten Sie
Mit Ausnahme der „Angaben gemäß §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB) und erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)“ sind die Inhalte dieses Abschnitts nicht Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung, sondern sind, sofern nicht anders vermerkt, Teil einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
BASF bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, die auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet ist. BASF SE entspricht allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der zum Zeitpunkt der Abgabe der aktuellen Entsprechenserklärung am 19. Dezember 2024 geltenden Fassung vom 28. April 2022 (Kodex 2022). Ebenso erfüllt BASF die nichtobligatorischen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex fast vollständig. Lediglich der Anregung A.7, wonach die Hauptversammlung nicht länger als sechs Stunden dauern soll, konnte BASF im Jahr 2024 aufgrund der Vielzahl der in der Hauptversammlung gestellten Fragen nicht nachkommen.
Die gemeinsame Entsprechenserklärung 2024 von Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE ist unter Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wiedergegeben.
Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.