BASF-Bericht 2024

Entsprechenserklärung 2024 des Vorstands und des Aufsichtsrats der BASF SE

Bitte beachten Sie

Mit Ausnahme der „Angaben gemäß §§ 289a und 315a Handels­gesetz­buch (HGB) und erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)“ sind die Inhalte dieses Abschnitts nicht Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung, sondern sind, sofern nicht anders vermerkt, Teil einer gesonderten betriebs­wirt­schaft­lichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE erklären gemäß § 161 AktG

Den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 wird entsprochen und wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 entsprochen.

Ludwigshafen, im Dezember 2024

Der Aufsichtsrat

der BASF SE

Der Vorstand

der BASF SE

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.

Bitte beachten Sie

Mit Ausnahme der „Angaben gemäß §§ 289a und 315a Handels­gesetz­buch (HGB) und erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)“ sind die Inhalte dieses Abschnitts nicht Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung, sondern sind, sofern nicht anders vermerkt, Teil einer gesonderten betriebs­wirt­schaft­lichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit.

Themenfilter

Ergebnisse für