BASF-Bericht 2024

Übersicht – Über diesen Bericht und den zusammengefassten Lagebericht

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Inhalt und Struktur

Der BASF-Bericht 2024 dokumentiert als integrierter Bericht unsere ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Leistung im Jahr 2024. Der jährlich auf Deutsch und Englisch erscheinende Bericht verdeutlicht, wie wir als Unternehmen Wert für unsere Stakeholder schaffen und wie Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil unseres Unternehmenszwecks und unserer Strategie zum langfristigen Erfolg von BASF beiträgt. Die im Bericht vereinten wesentlichen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen dienen der umfassenden Bewertung unserer Unternehmensleistung. Bei der Auswahl der Berichtsthemen orientieren wir uns an folgenden Prinzipien: Vollständigkeit, Ausgewogenheit, Einbeziehung unserer Stakeholder und Nachhaltigkeitskontext sowie doppelte Wesentlichkeit für nachhaltigkeitsbezogene Informationen (siehe Doppelte Wesentlichkeitsanalyse). Ergänzend zu diesem Bericht veröffentlichen wir weitere Informationen im Internet. Entsprechende Verweise finden sich jeweils innerhalb der Kapitel.

Die Lageberichte für die BASF-Gruppe und für die BASF SE sind im vorliegenden Geschäftsbericht, soweit möglich und nicht anders angegeben, gemäß DRS 20.22 zusammengefasst dargestellt. Informationen, die sich ausschließlich auf das Mutterunternehmen beziehen, sind in dem Kapitel Angaben zur BASF SE nach HGB enthalten. Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 2024 und stellt, soweit nicht anders vermerkt, die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der BASF-Gruppe mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken dar (mehr zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage). Die in den besagten Kapiteln zur BASF-Gruppe enthaltenen Informationen entsprechen den Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS®) und, soweit anwendbar, des deutschen Handelsrechts (HGB). Interne Kontrollmechanismen sichern die Verlässlichkeit der in diesem Bericht vorgelegten Informationen.

Im Geschäftsjahr 2024 berichtet BASF gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), da die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) derzeit noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Der zusammengefasste Lagebericht der BASF-Gruppe und der BASF SE enthält eine zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung gemäß den Anforderungen der §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB. Als neues anerkanntes Rahmenwerk gemäß § 289d wenden wir erstmals vollständig den ersten Satz der am 22. Dezember 2023 in Form eines delegierten Rechtsakts im EU-Amtsblatt veröffentlichten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) freiwillig an – aufgrund ihrer Bedeutung als durch die Europäische Kommission verabschiedeter Berichtsstandard – und berichten in Übereinstimmung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852. Die zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung schließt die (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung sowie die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) der BASF SE als Muttergesellschaft der BASF-Gruppe ein. Aufgrund der Bedeutung der BASF SE innerhalb der BASF-Gruppe sind spezifische Angaben bei der Berichterstattung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Informationen notwendig. Diese sind durch das 2017 in Kraft getretene CSR-RUG auch für die BASF SE als Muttergesellschaft verpflichtend. Für die im Berichtsjahr abzugebende NFE wurde im Lagebericht eine integrierte Verweisoption innerhalb der (Konzern)-Nachhaltigkeitserklärung gewählt. Die Tabelle unter Nichtfinanzielle Angaben der BASF SE zeigt die relevanten nichtfinanziellen Kennzahlen der BASF SE. Bei den Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht einschließlich der (Konzern-)
Nachhaltigkeitserklärung gelten alle Angaben zu Strategie, Due Diligence, Zielen, dargestellten Prozessen und Kennzahlen stets für die BASF-Gruppe einschließlich der BASF SE. Signifikante Abweichungen für die BASF SE wurden nicht identifiziert.

Wesentliche Themen entlang der Wertschöpfungskette bilden die Berichtsschwerpunkte und definieren die Berichtsgrenzen. Bei der Identifizierung, Priorisierung und Validierung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Themen folgen wir dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit unter Berücksichtigung von finanzieller Relevanz („Financial Materiality“) und Nachhaltigkeitsrelevanz („Impact Materiality“) (siehe Doppelte Wesentlichkeitsanalyse). Informationen zum Anteil unserer taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen gruppenweiten Umsätze, Investitionen (inklusive Akquisitionen, ohne Goodwill gemäß EU-Taxonomie) und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2024 finden sich unter EU-Taxonomie.

Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

BASF unterstützt die Empfehlungen der TCFD zur Berichterstattung klimabezogener Informationen. In diesem Bericht beziehen wir uns an verschiedenen Stellen auf die von der TCFD empfohlenen Inhalte.

Übernahmerechtliche Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB

Die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB sind im Abschnitt Corporate Governance zu finden. Sie sind Bestandteil des im Rahmen der Abschlussprüfung geprüften zusammengefassten Lageberichts.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB

Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der BASF SE und der BASF-Gruppe gemäß §§ 289f und 315d HGB besteht aus den Kapiteln Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats (mit Ausnahme der übernahmerechtlichen Angaben), G1 Unternehmenspolitik und Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB hat der Abschlussprüfer geprüft, ob die Angaben nach § 315d HGB in Verbindung mit § 289f Abs. 2 HGB gemacht wurden.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) ist zusammen mit dem Vermerk über die inhaltliche sowie formelle Prüfung durch den Abschlussprüfer auf der BASF-Website öffentlich zugänglich.

Daten und Konsolidierungskreis

Alle Daten und Berechnungsgrundlagen dieses Berichts sind an nationalen und internationalen Standards der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgerichtet. Sämtliche Daten und Informationen wurden von den fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum erhoben. Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitsparametern sowie zu deren Datenerhebung finden sich unter Allgemeine Angaben in der (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung.

Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Wir berücksichtigen relevante Daten, die bis zur Aufstellung dieses Berichts durch den Vorstand in der Bilanzsitzung am 17. März 2025 vorlagen (Redaktionsschluss).

Für die Finanzberichterstattung erstreckt sich der Konsolidierungskreis der BASF-Gruppe neben der BASF SE mit Sitz in Ludwigshafen auf alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen und anteilmäßig konsolidierten gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations). Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie an assoziierten Unternehmen werden, sofern wesentlich, nach der Equity-Methode im Abschluss der BASF-Gruppe bilanziert und sind damit nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises. Die Konsolidierungsgrundsätze in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verlangen für einzelne Angaben zu den Standards E1 („Klimawandel“), E2 („Umweltverschmutzung“)1 und E4 („Biodiversität und Ökosysteme“) die Anwendung des Konzepts zur operativen Kontrolle, die mindestens für alle in der Finanzberichterstattung vollkonsolidierten Tochterunternehmen gegeben ist. Darüber hinaus werden zu diesen Angabeanforderungen Gesellschaften unter operativer Kontrolle einbezogen, sofern diese für die Berichterstattung wesentlich sind. Alle relevanten Daten entsprechen dem Berichtszeitraum des Konzernabschlusses. Weitere Details zum Konsolidierungskreis in der Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sich unter Allgemeine Angaben in der (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit vorliegenden Informationen basieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Diese sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig; sie beinhalten verschiedene Risiken sowie Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Kapitel Chancen und Risiken genannten Faktoren. Wir übernehmen keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verpflichtung, die in diesem Bericht getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Inklusive Sprache

Entsprechend unserem Verständnis von Vielfalt und Inklusion verwenden wir in diesem Bericht weitgehend eine geschlechterneutrale Sprache. Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit nutzen wir an einigen Stellen aber weiterhin das generische Maskulinum. Die gewählten Formulierungen gelten in diesen Fällen jedoch uneingeschränkt für alle Geschlechter.

1 Kapitelname im BASF-Bericht 2024: „Reduzierung von Umweltverschmutzung“

Biodiversität und Ökosysteme
Biodiversität bezeichnet die Verschiedenheit aller Lebensformen auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Ökosysteme, die verschiedenen Arten, die diese Ökosysteme bevölkern, und die genetische Vielfalt innerhalb dieser Arten. Ökosysteme sind Gemeinschaften von lebenden Organismen (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) und ihrer physischen Umgebung (Luft, Wasser, Boden), die in einem bestimmten Raum interagieren. Ökosysteme können sehr unterschiedlich sein, von Wäldern und Wüsten bis hin zu Ozeanen und städtischen Gebieten.
Doppelte Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist ein Konzept, das bei der Wesentlichkeitsanalyse angewendet wird. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit betrachtet Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven: 1. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Impact Materiality“) ermittelt, welche tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. 2. Die finanzielle Wesentlichkeit („Financial Materiality“) betrachtet, welche Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen resultieren und für die finanzielle Lage eines Unternehmens relevant sind.
ESRS
Die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) bieten einen Rahmen für Unternehmen für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Die Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind für alle Unternehmen verbindlich, die einer nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen.

Eine umfassende Übersicht der in den ESRS vorkommenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen finden Sie unter     https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12481-2023-ADD-2/de/pdf
EU-Taxonomie
Die Europäische Union (EU) strebt an, im Rahmen des Green Deal bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Die EU-Taxonomie dient dabei als Instrument, indem sie ein einheitliches Klassifizierungssystem für wirtschaftliche Aktivitäten schafft, die einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten. Mit der EU-Taxonomie-Verordnung werden unter anderem große Unternehmen verpflichtet, Umsätze und Investitionen offenzulegen, die zu mindestens einem der sechs im Taxonomie-System aufgeführten Umweltziele beitragen.
Wertschöpfungskette
Als Wertschöpfungskette wird die Aufeinanderfolge von Veredlungsschritten im Produktionsprozess bezeichnet, angefangen bei den Rohstoffen über verschiedene Zwischenstufen wie Transport und Produktion bis zum fertigen Endprodukt.

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.

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