BASF-Bericht 2024

Unternehmerische Sorgfalts­pflicht

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Unser Anspruch ist es, unsere Geschäftstätigkeiten verantwortungsvoll und respektvoll auszuüben. Hierbei dienen uns unsere Unternehmenswerte und globalen Standards als Richtschnur. Unser Handeln basiert auf geltenden Gesetzen und Vorschriften und geht in freiwilligen Selbstverpflichtungen stellenweise über diese hinaus. Dabei berücksichtigen wir international anerkannte Grundsätze.

Wir respektieren und fördern

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) und die beiden UN-Menschenrechtspakte,
  • die Zehn Prinzipien des UN Global Compact,
  • die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,
  • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN,
  • die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
  • die Responsible Care® Global Charter des International Council of Chemical Associations und
  • den Deutschen Corporate Governance Kodex.

Mit unseren gruppenweit geltenden Standards und Richtlinien geben wir verbindliche Regeln für unsere Mitarbeitenden vor. Durch verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeitenden sowie zusätzliche Angebote für Führungskräfte wollen wir Compliance-Verstöße von vornherein vermeiden. Die Einheit „Corporate Audit“ überprüft fortlaufend, ob die Vorgaben eingehalten werden. Der Leiter der Einheit „Corporate Legal, Compliance & Insurance“ fungiert zudem als Chief Human Rights Officer und überwacht das übergeordnete Risikomanagementsystem in Bezug auf Menschenrechtsrisiken.

Unsere Verantwortung zum Handeln im Einklang mit internationalen Arbeits- und Sozialstandards nehmen wir im Wesentlichen durch drei Elemente wahr: das Compliance-Programm einschließlich unseres Verhaltenskodex sowie der Compliance-Hotline, den intensiven Dialog mit Stakeholdern und den globalen Managementprozess zur Achtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards.

Im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz überprüfen wir unsere Leistungen regelmäßig im Rahmen unseres Responsible-Care-Management-Systems, das unter anderem Audits umfasst.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich an geltende Gesetze, Vorschriften und international anerkannte Grundsätze halten. Unsere Erwartungen haben wir verbindlich im Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten. Auf der Grundlage unserer globalen Richtlinie „Due Diligence bei Geschäftspartnern“ überprüfen wir unsere Geschäftspartner im Vertriebsbereich mittels einer Checkliste, eines Fragebogens sowie einer internetbasierten Auswertung auf mögliche Compliance-Risiken. Das Ergebnis der Überprüfung wird dokumentiert. Ist ein Geschäftspartner nicht bereit, den Fragebogen zu beantworten, kommt die Geschäftsbeziehung nicht zustande. Entsprechende Managementsysteme zur Kontrolle haben wir etabliert.

Weitere Angaben zu unseren Sorgfaltspflichten werden in den Kapiteln dieser Nachhaltigkeitserklärung erläutert (siehe nachfolgende Tabelle).

Der Themenkomplex S4 Verbraucher und Endnutzer wurde im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich bewertet, da nur sehr wenige unserer Produkte direkt an Endverbraucher vertrieben werden. Wesentliche Informationen zu Produktsicherheit und Produktverantwortung berichten wir im Kapitel E2 Reduzierung von Umweltverschmutzung.

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.

(Konzern-)Nachhaltig­­keits­­erklärung

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