BASF-Bericht 2024

Allgemeine Angaben

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung sind im Kapitel Übersicht – Über diesen Bericht sowie den zusammengefassten Lagebericht beschrieben. Governance-Angaben in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte (ESRS-Angabepflichten GOV-1, GOV-2 und GOV-3) erläutern wir im Kapitel Corporate-Governance-Bericht.

Wesentliche Themen entlang der Wertschöpfungskette bilden die Berichtsschwerpunkte und definieren die Berichtsgrenzen. Bei der Identifizierung, Priorisierung und Validierung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Themen folgen wir dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit unter Berücksichtigung von finanzieller Wesentlichkeit (Financial Materiality) und Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact Materiality). Der Inhalt der folgenden Kapitel bezieht sich auf die Themen, Unter-Themen und Unter-Unter-Themen, die im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Sinne der ESRS als wesentlich definiert wurden. Weitere Informationen gibt es im Kapitel Doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

An ausgewählten Stellen nutzen wir Verweise, um Redundanzen zu minimieren. Ein Überblick der mittels Verweis aufgenommenen Datenpunkte findet sich unter ESRS-Index. Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Forschung & Entwicklung (F&E) beziehen und deren Veröffentlichung einen Wettbewerbsnachteil für BASF darstellen würde, wurden im Einklang mit ESRS 1, Abschnitt 7.7 ausgelassen. Für Zeithorizonte, die in unserer Nachhaltigkeitserklärung angegeben sind, nutzen wir die Definition der ESRS.

Auswirkungen, Risiken und Chancen, die wir im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert haben, betrachten wir im Kapitel des dazugehörigen Themenstandards. Chancen und Risiken im Rahmen der Angabepflicht (Disclosure Requirement) GOV-5 und Angaben zu unserem Chancen- und Risikomanagement sowie zu den internen Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung allgemein werden im Kapitel zum Chancen- und Risikomanagement erläutert.

Vereinzelte Nachhaltigkeitsparameter, die anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt wurden, sind in den entsprechenden Kapiteln erläutert. Dies gilt sowohl für Änderungen von Parametern gegenüber früheren Berichtszeiträumen sowie für Parameter, die Messunsicherheiten unterliegen. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Werte nicht exakt zu dargestellten Summen addieren lassen und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Da die Berechnungen unserer Scope-3-Emissionen (berichtet im Kapitel E1 Klimawandel unter Scope 3.1) zu einem großen Teil auf Modellen und Statistiken beruhen, sind diese mit einer hohen Unsicherheit belegt.

Unsere Datenerhebung zu Umweltschutz und Sicherheit orientiert sich an den Empfehlungen des Weltchemieverbands (International Council of Chemical Associations, ICCA) sowie des Europäischen Verbands der chemischen Industrie (CEFIC). Die Daten bezüglich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (Environment, Health and Safety, EHS) und Mitarbeitenden (Human Resources, HR) werden mithilfe einer zentral verwalteten Datenbank erfasst. Dies geschieht für EHS-Daten pro Standort und der dort ansässigen Gesellschaften, für HR-Daten pro Gesellschaft. Umweltdaten (zum Beispiel Emissionen von Schadstoffen oder Wasservolumina) werden entsprechend den behördlichen Vorgaben beziehungsweise gesetzlichen Anforderungen durch Messungen, Berechnungen oder Schätzungen ermittelt. Maßgeblich für die Entscheidung für eine Datenerhebungsmethode sind technische Randbedingungen (hohe Temperaturen erlauben nicht immer den Einsatz von Sensoren für eine direkte Messung), Ableitbarkeit aus bereits erfassten Daten und die Verhältnismäßigkeit des Aufwands einer Messung in Bezug auf die Emission (zum Beispiel Volumenstrom, Betriebsstunden). Um die Robustheit unserer Daten zu erhöhen, wird ein zweistufiger Prozess angewandt, bei dem diese Nachhaltigkeitsdaten zunächst eingetragen und im Anschluss nach dem Vier-Augen-Prinzip validiert werden. Durch die zuständigen Corporate-Center-Einheiten erfolgen zusätzliche Plausibilitätsprüfungen, bevor die Daten schließlich in der Datenbank nach den entsprechenden Konsolidierungskriterien ausgewertet und aggregiert werden.

Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Wir berücksichtigen relevante Daten, die bis zur Aufstellung dieses Berichts durch den Vorstand in der Bilanzsitzung am 17. März 2025 vorlagen (Redaktionsschluss). Sollten sich Berechnungen von Metriken oder Zielen im Vergleich zum Vorjahr geändert haben oder sollten wir Fehler bei deren Berechnung korrigiert haben, wird dies im jeweiligen Kontext erläutert. Wenn Metriken oder deren Messmethoden und Kalibrierungen zusätzlich extern validiert werden, geben wir dies im jeweiligen Kapitel an. Fehlt diese Angabe, wurde dies außerhalb der freiwilligen Prüfung dieses Berichts nicht zusätzlich extern validiert. Berichtete Ziele sind in der Regel freiwillig gewählte. Wo Ziele sich verbindlich aus einer Rechtsvorschrift ergeben, wird dies im jeweiligen Kontext erläutert. Wenn bei der Definition eines Ziels Stakeholder involviert waren, geben wir dies im jeweiligen Kontext an. Fehlt diese Angabe, ist dies nicht erfolgt.

Der Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung entspricht dem der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Allgemeine Angaben zu den Konsolidierungsgrundsätzen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie weitere Angaben zu Inhalt und Struktur dieses Berichts sowie zu zukunftsgerichteten Aussagen und Prognosen erläutern wir im Kapitel Übersicht – Über diesen Bericht sowie den zusammengefassten Lagebericht. Die berichteten Zahlen zu Beschäftigten im Kapitel S1 Arbeitskräfte des Unternehmens beziehen sich auf jene Beschäftigten, die in einer Gesellschaft im Konsolidierungskreis der BASF-Gruppe zum 31. Dezember 2024 tätig waren. Abweichungen von diesem Bezugsrahmen, die sich bei einzelnen Kennzahlen ergeben, sind erläutert. Alle Daten zu den weltweiten Produktionsstandorten der BASF SE, ihrer vollkonsolidierten Tochterunternehmen und anteilmäßig konsolidierten Joint Operations berichten wir themenspezifisch in den Kapiteln zu Umwelt und Soziales. Im Gruppenabschluss werden vollkonsolidierte Tochterunternehmen der BASF SE mit einem BASF-Anteil von unter 100 % in der Umweltberichterstattung mit 100 % berücksichtigt. Bei anteilmäßig einbezogenen Joint Operations und nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures, bei denen BASF operative Kontrolle ausübt, werden Datenpunkte zu ESRS, die auf Basis operativer Kontrolle erhoben werden, unabhängig vom Beteiligungsanteil zu 100 % berücksichtigt. Arbeitsunfälle werden an allen Standorten der BASF SE, ihrer Tochterunternehmen sowie der Joint Operations und Joint Ventures, in denen wir Weisungsbefugnis im Bereich des Sicherheitsmanagements haben, weltweit unabhängig vom Beteiligungsanteil insgesamt erfasst und berichtet. Daten zur gesellschaftlichen Verantwortung und Transportsicherheit beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf den Konsolidierungskreis der BASF-Gruppe.

Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten weisen wir in der Nachhaltigkeitserklärung für die sechs Umweltziele „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“, „Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ und „Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt“ den Anteil unserer taxonomiefähigen sowie unserer taxonomiekonformen gruppenweiten Umsätze, Investitionen (inklusive Akquisitionen, ohne Goodwill gemäß EU-Taxonomie) und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2024 aus.

Policies werden bei BASF vom Vorstand beschlossen und legen die Prinzipien für ein Thema fest, Richtlinien definieren die Prozesse zur Umsetzung einer Policy. Angaben dazu, wie wir die Einhaltung der Policies und Richtlinien überwachen, werden im Kontext der jeweiligen Kapitel erläutert. Allgemeine Angaben zur Anwendung der Policies, die an mehreren Stellen der Nachhaltigkeitserklärung erwähnt werden, erläutern wir in der folgenden Tabelle. Unsere Stakeholder beziehen wir nur in Ausnahmefällen bei der Erstellung oder Umsetzung unserer Policies ein. Bei Standards zu mitbestimmungspflichtigen Themen wird nach lokalen Gegebenheiten die Arbeitnehmervertretung involviert. Sollte dies der Fall sein, erläutern wir das im jeweiligen Kontext des Kapitels. Fehlt diese Erläuterung, findet keine Stakeholder-Einbeziehung bezüglich der Policy statt. Unsere Policies sind für unsere Mitarbeitenden über eine interne Plattform zugänglich. Externen Zielgruppen stellen wir relevante Richtlinien oder Policies über unsere Website zur Verfügung.

Unser Nachhaltigkeitsmanagement basiert auf zentral festgelegten globalen Zielen und Policies und oftmals dezentral organisierten Aktionen, Projekten oder Initiativen. Wir wollen damit eine kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung im jeweiligen Themenbereich vorantreiben. In den Kapiteln werden Maßnahmen entsprechend den ESRS als solche erläutert. Für Projekte oder Initiativen, bei denen die Definition der ESRS nicht zutrifft, verzichten wir auf die Mindestangaben für Maßnahmen.

Allgemeine Angaben zu wesentlichen Policies

Richtlinie/Policy

Anwendungsbereich

Verantwort­lichkeit

Wirkung in der Wertschöp­fungskette

Gültigkeit

BASF-Menschenrechts­position

BASF-Selbstverpflichtung zur Achtung international anerkannter Menschenrechte in den eigenen Aktivitäten und Stärkung dieser in den Beziehungen zu Geschäftspartnern. Die Menschenrechtsposition der BASF-Gruppe legt fest, wie BASF der Verantwortung in Zusammenarbeit mit den relevanten Stakeholder-Gruppen nachkommt.

Corporate Legal, Compliance and Insurance

Gesamte Wertschöp­fungskette

Global

BASF-Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex von BASF definiert den Rahmen, an den sich alle Mitarbeitenden weltweit halten müssen, um geltende Gesetze und interne Richtlinien sowie ethische Geschäftspraktiken zu befolgen.

Corporate Legal, Compliance and Insurance

Gesamte Wertschöp­fungskette

Global

Compliance-Management-System (CMS)

Die CMS-Policy ergänzt den Verhaltenskodex und beschreibt die Maßnahmen, die BASF ergreift, um nicht konformes Verhalten zu verhindern.

Corporate Legal, Compliance and Insurance

Gesamte Wertschöp­fungskette

Global

Policy zum Menschenrechts­management der BASF

Die Policy regelt das übergreifende Human Rights Management bei BASF und dessen Gesamtaufbau inklusive Rollen, Zuständigkeiten und Verpflichtungen.

Corporate Legal, Compliance and Insurance

Gesamte Wertschöp­fungskette

Global

Richtlinie zur menschen­rechtlichen Sorgfaltspflicht bezüglich Mitarbeitenden von Drittfirmen

Die Richtlinie definiert einen mehrstufigen Ansatz zur Gewährleistung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht bezüglich Mitarbeitenden von Drittfirmen.

Corporate Legal, Compliance and Insurance

Gesamte Wertschöp­fungskette

Global

BASF-Position zum Gewässerschutz

Diese Selbstverpflichtung von BASF definiert, wie wir beim Einkauf von Rohstoffen, dem Betrieb unserer Standorte und dem Einsatz unserer Produkte Gewässer schützen.

Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality

Gesamte Wertschöp­fungskette

Global

BASF-Position zum Schutz der Wälder

Diese Selbstverpflichtung von BASF definiert, wie wir beim Einkauf von Rohstoffen, dem Betrieb unserer Standorte und dem Einsatz unserer Produkte Wälder schützen.

Corporate Sustainability

Gesamte Wertschöp­fungskette

Global

Responsible-Care-Management-Systema

Das Responsible-Care-Management-System von BASF besteht aus mehreren Policies, die im Sinne der Responsible Care® Global Charter die Aspekte von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz regeln.

Vorstand der
BASF SE

Eigene Produktion

Global

Globale Standards zu CO2-Emissions- und Energiedaten, Energieeffizienz, Energiekonzepten (Teil des Responsible-Care-Management-Systems)

Die Standards regeln den Umgang mit CO2-Emissions- und Energiedaten bei BASF sowie die Aspekte Energieeffizienz und Energiekonzepte.

Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality

Eigene Produktion

Global

Globale Standards zum Umweltschutz (Teil des Responsible-Care-Management-Systems)

Die Standards definieren den Umgang von BASF mit Emissionen in Luft und Wasser, Abfall sowie der Einführung eines nachhaltigen Wassermanagements.

Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality

Eigene Produktion

Global

Globale Standards zu Anlagensicherheit, Notfall- und Krisen­management (Teil des Responsible-Care-Management-Systems)

Die Standards regeln den Betrieb unserer Standorte, die Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr.

Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality

Eigene Produktion

Global

Globale Standards zu Produkt-, Transport- und Vertriebs­sicherheit (Teil des Responsible-Care-Management-Systems)

Die Standards regeln den sicheren Einsatz unserer Produkte.

Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality

Gesamte Wertschöp­fungskette

Global

Einkaufsrichtlinie

Die Richtlinie definiert die Beschaffungsprozesse von BASF.

Corporate Development

Vorgelagerte Wertschöp­fungskette

Global

Risikobasiertes Nachhaltigkeits­management (Teil der Einkaufsrichtlinie)

Das risikobasierte Nachhaltigkeitsmanagement definiert als Teil der Einkaufsrichtlinie, wie BASF mit Risiken im Beschaffungsprozess umgeht.

Corporate Development

Vorgelagerte Wertschöp­fungskette

Global

Verhaltenskodex für Lieferanten (Teil des risikobasierten Nachhaltigkeits­managements)

Im Verhaltenskodex für Lieferanten legt BASF die eigenen Erwartungen hinsichtlich Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette fest.

Global Procurement; sämtliche Einheiten, die Einkaufs­aktivitäten durchführen

Vorgelagerte Wertschöp­fungskette

Global

Grundsätze zur verantwortungsvollen Beschaffung nachwachsender Rohstoffe

Diese Grundsätze definieren, wie BASF bei der Beschaffung nachwachsender Rohstoffe verantwortungsvoll vorgeht.

Corporate Development

Vorgelagerte Wertschöp­fungskette

Global

BASF Palm Sourcing Policy

Diese Policy definiert den Einkaufsprozess palmbasierter Rohstoffe im Unternehmensbereich Care Chemicals von BASF.

Care Chemicals

Vorgelagerte Wertschöp­fungskette

Global

Anforderungen zu Product Carbon Footprints und Ökoeffizienz-Analysen

Diese Richtlinien legen fest, wie Product Carbon Footprints berechnet und Ökoeffizienz-Analysen durchgeführt werden müssen. Damit definieren sie die Nachhaltigkeitssteuerung und -messbarkeit bei BASF.

Corporate Development

Vor- und nachgelagerte Wertschöp­fungskette

Global

Due Diligence bei Geschäftspartnern

Diese Policy definiert die Einhaltung der Compliance bei unseren Geschäftspartnern.

Corporate Compliance

Nachgelagerte Wertschöp­fungskette

Global

a

Für die Policy „EHSQ – Environmental Protection, Health, Safety and Quality“, die den Kern unseres Responsible-Care-Management-Systems darstellt, ist der BASF-Vorstand verantwortlich. Die konkrete Überwachung und Governance-Aufgaben zu dieser Policy übernimmt die Corporate-Center-Einheit „Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality“.

Biodiversität und Ökosysteme
Biodiversität bezeichnet die Verschiedenheit aller Lebensformen auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Ökosysteme, die verschiedenen Arten, die diese Ökosysteme bevölkern, und die genetische Vielfalt innerhalb dieser Arten. Ökosysteme sind Gemeinschaften von lebenden Organismen (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) und ihrer physischen Umgebung (Luft, Wasser, Boden), die in einem bestimmten Raum interagieren. Ökosysteme können sehr unterschiedlich sein, von Wäldern und Wüsten bis hin zu Ozeanen und städtischen Gebieten.
Doppelte Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist ein Konzept, das bei der Wesentlichkeitsanalyse angewendet wird. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit betrachtet Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven: 1. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Impact Materiality“) ermittelt, welche tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. 2. Die finanzielle Wesentlichkeit („Financial Materiality“) betrachtet, welche Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen resultieren und für die finanzielle Lage eines Unternehmens relevant sind.
ESRS
Die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) bieten einen Rahmen für Unternehmen für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Die Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind für alle Unternehmen verbindlich, die einer nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen.

Eine umfassende Übersicht der in den ESRS vorkommenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen finden Sie unter     https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12481-2023-ADD-2/de/pdf
EU-Taxonomie
Die Europäische Union (EU) strebt an, im Rahmen des Green Deal bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Die EU-Taxonomie dient dabei als Instrument, indem sie ein einheitliches Klassifizierungssystem für wirtschaftliche Aktivitäten schafft, die einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten. Mit der EU-Taxonomie-Verordnung werden unter anderem große Unternehmen verpflichtet, Umsätze und Investitionen offenzulegen, die zu mindestens einem der sechs im Taxonomie-System aufgeführten Umweltziele beitragen.
Just Transition
Just Transition, auf Deutsch „gerechter Übergang“ oder auch „gerechter Wandel“, bezeichnet ein Konzept für eine sozial ausgewogene Transformation einer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung hin zu Klimaneutralität. Dazu sollen ökologische, ökonomische und soziale Herausforderungen gleichwertig berücksichtigt werden, mit einem besonderen Fokus auf vulnerable⁠ Bevölkerungsgruppen.
Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft ist ein regeneratives System, in dem wirtschaftliches Wachstum vom Verbrauch endlicher Ressourcen entkoppelt ist. Die Kreislaufwirtschaft basiert auf den grundlegenden Prinzipien, Abfall und Verschmutzung zu vermeiden, Produkte und Materialien so lange wie möglich zu nutzen und gleichzeitig natürliche Systeme zu regenerieren.
Policy
In diesem Bericht nutzen wir das Wort Policy oder Richtlinie, um interne Rahmenwerke zu benennen, die grundsätzliche Vorgaben unseres Unternehmens beschreiben. Bei BASF werden Policies vom Vorstand beschlossen und legen Prinzipien für ein Thema fest. Separate Richtlinien definieren die Prozesse zur Umsetzung einer Policy. Im ESRS-Kontext wird Policy als Konzept bezeichnet. Da dieser Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig nur im Kontext einer Richtlinie verwendet wird, verzichten wir im BASF-Bericht auf diesen Begriff und nutzen stattdessen die Begriffe Policy und Richtlinie.
Traits
Traits sind kommerzielle Pflanzeneigenschaften, wie zum Beispiel die gezielt eingebaute Resistenz gegenüber bestimmten Herbiziden oder die eingebaute Abwehr von bestimmten Insekten.
Wertschöpfungskette
Als Wertschöpfungskette wird die Aufeinanderfolge von Veredlungsschritten im Produktionsprozess bezeichnet, angefangen bei den Rohstoffen über verschiedene Zwischenstufen wie Transport und Produktion bis zum fertigen Endprodukt.

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.

(Konzern-)Nachhaltig­­keits­­erklärung

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