G1 Unternehmenspolitik
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
Als international tätiges Chemieunternehmen sind wir in Ländern und Märkten mit unterschiedlichen Anforderungen und Gegebenheiten tätig. Unsere globalen Werte und Standards dienen als Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur, um in all unseren Aktivitäten verantwortungsvoll zu handeln und unsere License-to-operate zu sichern. Indem wir diese Werte jeden Tag leben, möchten wir den Respekt sowie das Vertrauen unserer Kunden, Partner sowie Mitarbeitenden gewinnen und erhalten.
Hauptelement für unsere verantwortungsvolle Unternehmensführung ist unser Compliance-Programm mit einem globalen Verhaltenskodex. Chancen und Risiken erfassen wir im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements. Auswirkungen, Risiken und Chancen werden systematisch im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfasst. Compliance-Risiken identifizieren wir durch regelmäßige Risikobewertungen der Unternehmensbereiche und Gruppengesellschaften weltweit. Auch unsere weltweiten Geschäftspartner überprüfen wir risikobasiert auf Hinweise zu korruptem Verhalten (siehe Due Diligence bei Geschäftspartnern).
Im Zuge unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die folgenden Auswirkungen als wesentlich identifiziert:
Auswirkungen |
Bewertung |
Verortung in der Wertschöpfungskette |
Beschreibung |
---|---|---|---|
Globaler Verhaltenskodex |
Positiv |
Eigene Geschäftstätigkeit; vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Unser globaler Verhaltenskodex hat einen positiven Einfluss auf Arbeitskräfte in unserem Unternehmen sowie auf unsere Wertschöpfungsketten. |
Globale Compliance-Maßnahmen und -Systeme |
Positiv |
Eigene Geschäftstätigkeit; vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Unsere globalen Compliance-Maßnahmen und -Systeme haben einen positiven Einfluss auf unsere eigene Belegschaft sowie weitere Beschäftigte in unseren Wertschöpfungsketten. |
Antikorruptionsschulungen |
Positiv |
Eigene Geschäftstätigkeit |
In den verpflichtenden Schulungen lernen Mitarbeitende auch, wie sie wachsam sein können, um jede Form von Bestechung oder Korruption zu verhindern. Dadurch tragen wir zu einem Geschäftsumfeld bei, in dem Korruption und Bestechung nicht toleriert werden. Indem BASF als vertrauenswürdiges Unternehmen wahrgenommen und geschätzt wird, können wir dazu beitragen, Korruption und Bestechung zu reduzieren. |
Unser globaler Verhaltenskodex sowie unser Compliance-Management-System und die damit verbundenen Maßnahmen, wie beispielsweise Schulungen zum Thema Antikorruption, fördern ein positives Geschäftsumfeld, nicht nur bei den Beschäftigten in unserem Unternehmen, sondern auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Wir tragen so zu einem Umfeld bei, das geprägt ist von Respekt sowie ethischem und verantwortungsvollem Handeln im Einklang mit geltendem Recht. Unsere Maßnahmen im Bereich der Unternehmenspolitik erfolgen zwar zentral und global, sind aber keinem zentral gesteuerten Aktionsplan zugeordnet. Dies geht Hand in Hand mit dem BASF-Ansatz zur Nachhaltigkeitssteuerung (siehe Allgemeine Angaben).
Strategie und Governance
Unsere Werte und geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sind fest in unserer Corporate Governance verankert. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Tätigkeit des Unternehmens neben geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Anordnungen auch die unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Geschäftspraktiken eingehalten werden. Hierzu gehört unter anderem die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems sowie die unternehmensweite Verankerung einer Compliance-Kultur mit unumstrittenen Standards. Diese Standards verankert unser Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden verbindlich im Unternehmensalltag. Auch die Mitglieder des Vorstands sind diesen Grundsätzen ausdrücklich verpflichtet. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss kontrolliert die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems als Teil seiner Überwachungsaufgabe für das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem des Unternehmens.
Der BASF Chief Compliance Officer (CCO) berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden und steuert die Weiterentwicklung unserer globalen Compliance-Organisation und unseres Compliance-Management-Systems. Er wird dabei von der Einheit „Corporate Compliance“ sowie von weltweit mehr als 100 Compliance-Beauftragten in den Regionen1 und Ländern sowie den Unternehmensbereichen, Serviceeinheiten und dem Corporate Center unterstützt. Global und regional sind sogenannte Compliance-Committees etabliert, in denen wesentliche Compliance-Themen regelmäßig besprochen werden. Die Compliance-Organisation informiert den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mindestens zweimal jährlich über den Status sowie wesentliche Entwicklungen des Compliance-Programms. Bei wichtigen Ereignissen wird der Prüfungsausschuss durch den Vorstand umgehend unterrichtet. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen – auch die der Compliance – und stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab.
Um sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vorstands über relevantes Fachwissen auf dem Gebiet der Unternehmenspolitik verfügen, berücksichtigt die langfristige Nachfolgeplanung bei BASF neben verschiedenen Kriterien zur Diversität (siehe Kompetenzprofil, Diversitätskonzept und Nachfolgeplanung für den Vorstand im Corporate-Governance-Bericht) auch die Vorbildfunktion möglicher Kandidatinnen und Kandidaten bei der Umsetzung der Unternehmenswerte. Neu ernannte Mitglieder des Vorstands werden in persönlichen Gesprächen im Rahmen ihres Einführungsprogramms über das Compliance-Programm und das Compliance-Management-System von BASF sowie die gesetzlichen und internen Vorgaben zu Corporate Governance informiert. Die Mitglieder des Vorstands spielen gemeinsam mit den Führungskräften eine zentrale Rolle im Rahmen unserer Compliance-Kultur. Auch alle neuen Aufsichtsratsmitglieder, die dem Prüfungsausschuss angehören, erhalten eine Unterweisung zu unserem Compliance-Programm. Alle Mitglieder des Vorstands sind aufgrund ihrer langjährigen Führungserfahrung in der BASF-Gruppe mit Unternehmensführung, -kultur und -politik, insbesondere mit dem Code of Conduct, bestens vertraut. Im Aufsichtsrat verfügen insbesondere Dr. Kurt Bock und Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer aufgrund jahrzehntelanger Managementerfahrung über profunde Kenntnisse in Unternehmensführung und Unternehmenspolitik.
Compliance-Programm, Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
Unser Compliance-Programm basiert auf unseren Unternehmenswerten und Selbstverpflichtungen sowie international geltenden Standards. Wir sind davon überzeugt, dass deren Einhaltung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens sicherzustellen. Das globale Programm beschreibt unseren Anspruch und unsere Anforderungen an verantwortungsvolles Verhalten aller BASF-Mitarbeitenden in ihrem Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern, anderen Mitarbeitenden und der Gesellschaft. Die wesentlichen Leitlinien sind primär in unseren BASF-Policies zu Compliance, Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards und im Verhaltenskodex für Lieferanten zusammengefasst. Mit umfangreichen Management- und Monitoringsystemen wollen wir sicherstellen, dass wir im Einklang mit geltendem Recht agieren und unsere Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft wahrnehmen. Dabei setzen wir auch auf Überprüfungen unserer Systeme durch die Einheit „Corporate Audit“. Durch unser Compliance-Programm wollen wir positive Auswirkungen erzielen für Beschäftigte in der gesamten Wertschöpfungskette, wie beispielsweise ein Umfeld, das unseren Werten entspricht und in dem Menschenrechte respektiert werden. Wir fördern eine Kultur, in der Bedenken offen angesprochen werden können, und erleichtern es damit, mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder unternehmensinterne Vorgaben zu melden. Dies hilft uns dabei, mögliche Missstände aufzudecken und durch entsprechende Maßnahmen abzustellen.
Die Einhaltung der Compliance-Standards ist Basis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung – dies ist in unseren CORE-Unternehmenswerten verankert. Sie legen fest, wie wir innerhalb des Unternehmens und mit unseren Stakeholdern zusammenarbeiten möchten:
- C – creative/kreativ: Wir entwickeln hervorragende Produkte und Lösungen für unsere Kunden. Dazu fördern wir außergewöhnliche Ideen und geben ihnen Raum zu wachsen. Wir sind optimistisch und inspirieren einander.
- O – open/offen: Wir schätzen Vielfalt von Menschen, Meinungen und Erfahrungen. Daher fördern wir Feedback, das auf Ehrlichkeit, Respekt und gegenseitigem Vertrauen basiert. Wir lernen aus Fehlern.
- R – responsible/verantwortungsvoll: Wir achten Gesundheit und Sicherheit als höchste Güter. Nachhaltigkeit beziehen wir in jede Entscheidung ein. Wir sind strengen Maßstäben für Unternehmensführung und Umweltschutz verpflichtet.
- E – entrepreneurial/unternehmerisch: Wir stellen unsere Kunden in den Mittelpunkt, persönlich und als Unternehmen. Dabei ergreifen wir Chancen und denken voraus. Wir übernehmen Verantwortung und stehen für die Ergebnisse ein.
Unsere Standards basieren auf geltenden Gesetzen und Vorschriften, gehen stellenweise über diese hinaus und berücksichtigen international anerkannte Grundsätze. Wir respektieren und fördern
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die beiden UN-Menschenrechtspakte,
- die Zehn Prinzipien des UN Global Compact,
- die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,
- die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
- die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
- die Responsible Care® Global Charter des International Council of Chemical Associations und
- den Deutschen Corporate Governance Kodex.
Erläuterungen zu unseren übergeordneten Policies bezüglich ihres Anwendungsgebiets, verantwortlicher Einheit für die Umsetzung, der Wirkung in der Wertschöpfungskette, der globalen Gültigkeit, der Zugänglichkeit für Stakeholder sowie deren Einbeziehung finden sich in den Allgemeinen Angaben der (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung.
Kern unseres Compliance-Programms ist der globale, einheitliche Verhaltenskodex, für den der BASF-Vorstand verantwortlich ist und zu dessen Einhaltung sich alle Mitarbeitenden und Führungskräfte verpflichten. Er umfasst nicht nur Themen wie Korruption und Kartellrecht, sondern beispielsweise auch Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, Interessenkonflikte, Schutz von Hinweisgebern sowie Handelskontrolle und Datenschutz. Durch unseren Verhaltenskodex wollen wir auch positive Auswirkungen auf die Einhaltung dieser Rechte in unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erzielen. So haben wir unsere Verantwortung für Menschenrechte nicht nur im BASF-Verhaltenskodex, sondern auch im Verhaltenskodex für Lieferanten verankert sowie in unserer Menschenrechtsposition spezifiziert. Der Verhaltenskodex wird durch weitere globale und regionale Richtlinien ergänzt, in denen auf einzelne Themen wie beispielsweise Korruption oder Interessenkonflikte näher eingegangen wird. Für den Erfolg von Compliance im Unternehmen ist entscheidend, dass Werte und Verpflichtungen im Unternehmen gelebt werden. Die in unserem Verhaltenskodex verankerten Prinzipien sind in unserem Unternehmensalltag etabliert und anerkannt. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie nach diesen Grundsätzen handeln.
Vorrangiges Ziel unseres Compliance-Management-Systems ist es, Verstöße von vornherein zu vermeiden. Auf Basis einer fortlaufenden, systematischen Risikoanalyse identifizieren und bewerten wir wesentliche Risiken aus Compliance-Verstößen einschließlich Korruption. Dies geschieht aus der Perspektive der Unternehmensbereiche sowie der Gruppengesellschaften. Entsprechend implementieren wir gezielt lokale und einheitsspezifische Richtlinien. Unsere Mitarbeitenden mit Zuständigkeit für Einkaufsvorgänge sehen wir in Bezug auf Korruption und Bestechung als am stärksten gefährdet an. Daher dürfen diese Mitarbeitenden in unserer Einkaufsorganisation keinerlei Geschenke annehmen, es gilt eine entsprechende „Zero-Gift-Policy“. Schulungsunterlagen und -formate (siehe Abschnitt „Informationen und Schulungen zur Stärkung unserer Compliance-Kultur“) werden unter der Berücksichtigung der konkreten Risiken einzelner Zielgruppen und Geschäftsbereiche ständig angepasst.
Eine weitere Informationsquelle für die systematische Identifikation von Risiken sind die regelmäßigen Compliance-Audits durch die Einheit „Corporate Audit“. Die Risiken werden im jeweiligen Risiko- beziehungsweise Auditbericht dokumentiert. Dasselbe gilt für konkrete Initiativen zur Risikominimierung sowie den Zeitrahmen für deren Umsetzung. Die Einheit „Corporate Audit“ überprüft fortlaufend, ob die Vorgaben eingehalten werden. Der Leiter unserer Rechts- und Compliance-Organisation fungiert auch als Chief Human Rights Officer und überwacht das übergeordnete Risikomanagementsystem in Bezug auf Menschenrechtsrisiken.
Informationen und Schulungen zur Stärkung unserer Compliance-Kultur
Die identifizierten wesentlichen positiven Auswirkungen auf Mitarbeitende und weitere Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette adressieren wir durch unser Compliance-Management-System und Antikorruptionsmaßnahmen. Dabei setzen wir auf Workshops und verpflichtende Schulungen. Diese Angebote sind ein wesentliches Element zur Vermeidung von Verstößen und werden kontinuierlich im Rahmen von Präsenzveranstaltungen oder onlinebasiert durchgeführt. Alle Mitarbeitenden müssen innerhalb vorgeschriebener Fristen an Grund-, Auffrischungs- oder auch Spezialschulungen teilnehmen, zum Beispiel zum Kartellrecht, zu Geldwäsche oder zu Handelskontrollbestimmungen. Auffrischungsschulungen müssen alle zwei Jahre wiederholt werden. Die Schulungsunterlagen und -formate werden unter Berücksichtigung der konkreten Risiken einzelner Zielgruppen und Geschäftsbereiche ständig angepasst und beinhalten unter anderem auch Schulungsinhalte zu Korruption und Bestechung sowie Hinweise zu unseren Beschwerdemechanismen (siehe Abschnitt „Kontrolle der Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze“). Im Jahr 2024 wurden mehr als 120.000 Mitarbeitende weltweit in insgesamt mehr als 105.000 Stunden zu unserem Verhaltenskodex geschult. Risikobehaftete Funktionen sind vom Schulungsprogramm vollständig abgedeckt. Die Schulungszahlen erheben wir durch die Dokumentation in unserem Schulungssystem sowie durch einzelne dezentrale Meldungen von Gruppengesellschaften.
Eine zentrale Rolle im Rahmen unserer Compliance-Kultur spielen die Führungskräfte, die unsere Werte nach innen und außen vorleben und kommunizieren. Neben speziellen Workshops zu Integrität als Führungsaufgabe für neu ernannte Senior Executives wurden im Jahr 2024 zudem gesonderte Schulungen für die Geschäftsführung von BASF-Gruppengesellschaften angeboten.
Die an unsere Mitarbeitenden gerichtete Onlineversion des Verhaltenskodex bietet Orientierungshilfen in Form von Fallbeispielen, häufig gestellten Fragen und Antworten sowie weiterführenden Verweisen. Auf der internen Onlineplattform und durch die zugehörige App stellen wir unseren Mitarbeitenden weltweit kontinuierlich aktuelle Inhalte wie etwa Videos, Links zu Facheinheiten und Richtlinien sowie einen direkten Zugang zu Fachansprechpartnern zur Verfügung.
Weitere verbindliche Governance-Dokumente (Policies, Corporate Requirements) werden über eine digitale Plattform intern bereitgestellt, die unseren Mitarbeitenden eine erweiterte Suchfunktionalität und kontextbezogene Verweise auf weiterführende Informationen bietet. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von BASF-Gruppengesellschaften können wichtige Informationen und Hilfestellungen zur Sicherstellung von Compliance in ihren Gruppengesellschaften auf einer speziell für sie eingerichteten Intranetseite abrufen.
Kontrolle der Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze
Wir legen besonderen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden bei Zweifeln aktiv und frühzeitig Rat einholen. Dafür stehen die Vorgesetzten, Fachstellen wie beispielsweise die Rechtsabteilung sowie die Compliance-Beauftragten des Unternehmens zur Verfügung. Auch die interne Compliance-Informations-Plattform und die zugehörige App erleichtern den kontinuierlichen Zugang zu Beratung durch direkte Kontaktaufnahmemöglichkeiten. Die BASF-Compliance-Hotline steht als Beschwerdemechanismus von BASF neben BASF-Mitarbeitenden allen externen Stakeholdern offen, insbesondere auch den Arbeitskräften in unseren Wertschöpfungsketten. Über die Compliance-Hotline können Fragen gestellt und Bedenken über potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten geäußert werden sowie Verstöße gegen Vorschriften, Gesetze, die BASF-Richtlinien oder gegen die globalen Verhaltensregeln von BASF gemeldet werden. Meldungen können sich auf alle Themen des globalen BASF-Verhaltenskodex beziehen, dazu gehören auch Menschenrechte sowie Themen, die die Umwelt betreffen. Meldungen können anonym eingereicht werden, wenn die meldende Person dies wünscht. Auf die Hotline wird bei Schulungen sowie im Kontext spezifischer Kampagnen explizit hingewiesen, wie etwa im Rahmen einer Kampagne gegen sexuelle Belästigung im Jahr 2024 am Standort Ludwigshafen.
Um die Wahrung der Vertraulichkeit zu fördern, haben wir einen unabhängigen externen Anbieter mit dem Betrieb dieser globalen Hotline beauftragt. Die Erfassung und Bearbeitung gemeldeter Fälle erfolgen weltweit systematisch in einem einheitlichen System. Zentrale Anlaufstelle ist eine Website, die alle Mitarbeitenden weltweit in ihrer jeweiligen Landessprache über die Hotline und den Beschwerdeweg informiert. Zusätzlich zu den lokal zur Verfügung stehenden Telefonnummern ermöglicht die Website auch eine Online-Kontaktaufnahme, entweder über den PC oder per Smartphone. Die Website steht auch Dritten wie Lieferanten (siehe S2 Einbeziehung und Beschwerdemechanismen), Partnern und der Öffentlichkeit (siehe S3 Beschwerdemechanismus) zur Verfügung. Alle relevanten Informationen, einschließlich der Verfahrensordnung, in der dies ebenfalls festgeschrieben ist, sind der Öffentlichkeit über unsere Website in über 50 Sprachen frei zugänglich. Wir nehmen Hinweise und Beschwerden sehr ernst und gehen ihnen nach. Eine elektronische Zusammenfassung der Anliegen wird nur an die zuständigen Mitarbeitenden des BASF-Compliance-Teams weitergeleitet, die den Sachverhalt prüfen und über weitere Maßnahmen entscheiden. Je nach Sachverhalt werden verschiedene BASF-Facheinheiten in die Ermittlungen involviert. In einzelnen Fällen beziehen wir je nach Sachlage auch die Expertise externer Anwälte oder von Fachexperten in die Ermittlungen ein. Wir sind bestrebt, immer unmittelbar auf Verstöße zu reagieren. Abhilfemaßnahmen werden nach der Ermittlung in Abhängigkeit der Schwere des spezifischen Falls festgelegt. Beispiele für Maßnahmen sind mündliche Ermahnungen und Trainings. In Einzelfällen ergreifen wir unternehmensintern nach einheitlichen Maßstäben disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
BASF ist bestrebt, alle Anliegen zügig zu bearbeiten und eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand zu geben. Das Beschwerdeverfahren wird jährlich auf seine Angemessenheit und Wirksamkeit hin analysiert und bewertet. Dabei werden unter anderem die Anzahl der eingegangenen Beschwerden, deren Verteilung, Bearbeitungsstatus und abgeleitete Maßnahmen analysiert.
Auch wenn sich BASF kein spezifisches Ziel für die als wesentlich identifizierten Themen im Themenbereich „Unternehmenspolitik“ gesetzt hat, verfolgen wir dennoch die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und Richtlinien in diesem Zusammenhang. Die in diesem Kapitel erwähnten Unternehmensrichtlinien zielen auf eine kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung ab. Unser gruppenweites Compliance-Programm ist darauf ausgerichtet, ihre Einhaltung sicherzustellen. Auch über unsere interne Einheit „Corporate Audit“ überprüfen wir in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit unserer Systeme. Darüber hinaus haben wir im Geschäftsjahr 2024 mit der Einführung eines internen Kontrollsystems für die Einhaltung und Überwachung unserer Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit ESRS begonnen (siehe Kontrollsystem der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Allgemeinen Angaben).
Wir tolerieren keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde vorbringen oder an einer Untersuchung beteiligt sind, auch wenn die Beschwerde im Ergebnis unbegründet sein sollte. Vergeltungsmaßnahmen sind gemäß unserem Verhaltenskodex streng verboten und würden als schwerwiegendes Fehlverhalten geahndet werden. Unsere Verfahren sind an die gesetzlichen Anforderungen an den Hinweisgeberschutz angelehnt, denen die BASF SE und andere Gruppengesellschaften unterliegen.
Jedes Anliegen wird nach bestimmten Kriterien erfasst, sachgerecht gemäß den intern festgelegten Abläufen untersucht und in möglichst kurzer Zeit beantwortet. Die Prinzipien einer Untersuchung sind dabei unter anderem Objektivität, Unabhängigkeit, Genauigkeit, Vertraulichkeit, Fairness sowie Achtung der Menschenrechte und anderer gesetzlicher Bestimmungen. Die zuständigen Compliance Officer und die von ihnen benannten Mitarbeitenden der Compliance-Organisation sind mit der Entgegennahme der Meldungen und der Veranlassung eines angemessenen Untersuchungsprozesses betraut. Das Verfahren zur Bearbeitung von Compliance-Meldungen ist in einer internen Richtlinie festgehalten. Das Ergebnis der Untersuchung sowie mögliche ergriffene Maßnahmen werden entsprechend dokumentiert und fließen in die interne Berichterstattung ein.
Vorfälle
Die Anzahl der über unsere Meldekanäle gemeldeten Fälle, die abgeleiteten Folgemaßnahmen einschließlich disziplinarischer Maßnahmen, die Zahl von Verurteilungen sowie die Anzahl der durchgeführten internen Audits in diesem Themenbereich betrachten wir als wesentliche Indikatoren für die Wirksamkeit unseres Compliance-Management-Systems und die Einhaltung unseres Verhaltenskodex.
Im Jahr 2024 gingen über die BASF-Compliance-Hotline 751 Meldungen ein (2023: 643). Diese Meldungen erfassen wir über unser globales Compliance-Case-Management-System. Die vermehrte Nutzung unserer Hotline führen wir auf unsere aktualisierten Schulungsmaterialien sowie die Möglichkeit der Online-Kontaktaufnahme zurück. Die Hinweise bezogen sich auf alle Kategorien unseres Verhaltenskodex einschließlich Respekt am Arbeitsplatz, Korruption, Umgang mit Firmeneigentum oder Themen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit, Sicherheit (EHS). Alle uns über die BASF-Compliance-Hotline oder auf anderem Wege bekannt gewordenen Fälle, bei denen ein Verdacht auf Fehlverhalten bestand, haben wir eingehend untersucht und falls erforderlich fallspezifisch Gegenmaßnahmen ergriffen. Dazu gehörten beispielsweise verbesserte Kontrollmechanismen, zusätzliche Informations- und Schulungsmaßnahmen, Präzisierung und Ergänzung entsprechender interner Regelungen und gegebenenfalls auch disziplinarische Maßnahmen. Meist handelte es sich bei begründeten Fällen um Verstöße gegen unsere Prinzipien zu Respekt am Arbeitsplatz sowie persönliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit Schutz von Firmeneigentum oder unangemessenem Umgang mit Interessenkonflikten. In solchen Einzelfällen haben wir, unternehmensintern nach einheitlichen Maßstäben, disziplinarische Maßnahmen ergriffen und bei hinreichenden Erfolgsaussichten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Im Jahr 2024 führten Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex in insgesamt 67 Fällen (2023: 48) zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies betraf unterschiedliche Gruppen von Mitarbeitenden einschließlich Führungskräften.
Im Berichtsjahr hatten wir keine Verurteilung aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften zu verzeichnen.
Die Einheit „Corporate Audit“ von BASF überprüft, ob die Compliance-Grundsätze eingehalten werden. Dabei werden alle Themenfelder möglicher Verstöße abgedeckt. Es wird geprüft, ob die Mitarbeitenden die vorgegebenen Regeln einhalten und ob die etablierten Prozesse, Arbeitsabläufe und Kontrollen angemessen und ausreichend sind, um mögliche Risiken zu minimieren oder Verstöße von vornherein auszuschließen. Im Jahr 2024 wurden von „Corporate Audit“ gruppenweit 68 solcher Prüfungen durchgeführt und dokumentiert (2023: 64). Auch unser Compliance-Management-System wird in regelmäßigen Abständen durch die Einheit „Corporate Audit“ auditiert, zuletzt im Dezember 2022. Insgesamt sprechen die Ergebnisse der Prüfungen für die Effektivität des Compliance-Management-Systems.
BASF hat 2024 die globale Richtlinie „Due Diligence bei Geschäftspartnern“ überarbeitet und in diesem Zuge auch eine IT-Anwendung zur Unterstützung der Geschäftspartner-Prüfung eingeführt. Wir überprüfen unsere Geschäftsbeziehungen kontinuierlich risikobasiert weltweit auf Hinweise zu korruptem Verhalten, Menschenrechtsverletzungen oder Missachtung international anerkannter ESG-Standards. Die Hinweise des Systems werden von Compliance-Experten von BASF bewertet und entsprechende Kontrollmaßnahmen eingeleitet. Das Ergebnis der Überprüfung wird dokumentiert. Für unsere Lieferanten gilt zudem ein eigener globaler Verhaltenskodex (siehe S2 Strategie und Governance), der unter anderem die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards umfasst. Darüber hinaus prüfen wir kontinuierlich im Rahmen unserer Handelskontrollprozesse, inwieweit Personen, Firmen oder Organisationen aufgrund verdächtiger oder illegaler Aktivitäten auf Sanktionslisten geführt sind und ob Geschäftsprozesse mit Geschäftspartnern aus oder in Ländern bestehen, die unter ein Embargo fallen.
1 Im Rahmen der neuen Strategie werden die regionalen Strukturen aufgelöst. Die Struktur der Compliance-Beauftragten werden wir in diesem Zusammenhang überprüfen.
Eine umfassende Übersicht der in den ESRS vorkommenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen finden Sie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12481-2023-ADD-2/de/pdf
Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.