BASF-Bericht 2024

Parameter

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Die hier genannten Daten stammen aus unserem jährlich durchgeführten Datenvalidierungs- und Qualitätssicherungsprozess für die externe Berichterstattung. Zum 31. Dezember 2024 betrug die Anzahl der Mitarbeitenden insgesamt 111.822. Dies ist eine Abnahme im Vergleich zu den 111.991 Mitarbeitenden zum 31. Dezember 2023. Maßgeblich für den Rückgang waren Pensionierungen und Abgänge in ruhende Beschäftigungsverhältnisse sowie die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kosteneinsparprogramm mit Fokus auf Europa. Gegenläufig wirkte der Personalaufbau in der Region Asien-Pazifik, vor allem für den neuen Verbundstandort in Zhanjiang/China.

Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter, Sozialabgaben und Unterstützung sowie für Altersversorgung im Jahr 2024 werden im Anhang zum Konzernabschluss in Anmerkung 27 im Anhang zum Konzernabschluss berichtet.

Die regionale Verteilung der Mitarbeitenden ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. In den drei Ländern Deutschland, China und den USA beschäftigten wir jeweils mindestens 10 % der BASF-Mitarbeitenden.

Mitarbeitendea in Ländern und Regionen zum 31.12.2024

Regionen

Europa

Asien-Pazifik

Nordamerika

Südamerika, Afrika und Naher Osten

Gesamt

Mitarbeitende

66.726

21.971

15.969

7.156

111.822

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Länder, die mindestens 10 % der Gesamtzahl der Mitarbeitenden ausmachen

Deutschland

China

USA

 

 

Mitarbeitende

50.602

12.687

13.304

 

 

a

Erfasst als Personenzahl

Angaben zu Mitarbeitendena nach Geschlecht zum 31.12.2024

Geschlecht

Zahl der Mitarbeitenden

Männlich

81.572

Weiblich

30.250

Keine Angaben

0

Gesamtb

111.822

a

Erfasst als Personenzahl

b

Sonstige: Derzeit erfassen wir global ein drittes Geschlecht nicht. Wir werden die Relevanz dieser Kategorie in der externen Berichterstattung regelmäßig überprüfen.

Wir nutzen die folgenden Definitionen global für Mitarbeitende in unserem Unternehmen:

  • Unbefristet beschäftigte Mitarbeitende haben einen unbefristeten und aktiven Vertrag auf unbestimmte Zeit.
  • Befristet beschäftigte Mitarbeitende sind auf der Grundlage eines individuellen Vertrags mit einem befristeten Arbeitsvertrag bei BASF angestellt.
  • Auszubildende sind Mitarbeitende, mit denen BASF einen befristeten Vertrag abgeschlossen hat. Gemäß diesem Vertrag erhalten Auszubildende eine betriebliche Berufsausbildung im Rahmen eines akkreditierten Bildungsprogramms.
Mitarbeitendea nach Art des Vertrags und Geschlecht zum 31.12.2024

 

Männlich

Weiblich

Keine Angabenb

Gesamt

Mitarbeitende (Gesamt)

81.572

30.250

0

111.822

Unbefristet beschäftigte Mitarbeitende

78.081

28.695

0

106.776

Befristet beschäftigte Mitarbeitende

1.183

922

0

2.105

Auszubildende

2.308

633

0

2.941

Abrufkräfte

0

0

0

0

a

Erfasst als Personenzahl

b

Sonstige: Derzeit erfassen wir global ein drittes Geschlecht nicht. Wir werden die Relevanz dieser Kategorie in der externen Berichterstattung regelmäßig überprüfen.

Mitarbeitendenfluktuationa 2024

Durchschnittlicher Personalstand BASF-Gruppe (Mitarbeitende)

111.744

Mitarbeitende, die das Unternehmen bis zum 31.12.2024 verließen

7.996

Fluktuationsrate in Prozent

7,2 %

a

Erfasst als Personenzahl

Die Fluktuationsrate gemäß der ESRS-Definition, also der Anteil von Mitarbeitenden, die das Unternehmen 2024 verließen, betrug global 7,2 %.

Wir haben die angemessene Entlohnung (Adequate Wages) gemäß der ESRS-Definition bei den Gesellschaften der BASF-Gruppe überprüft. Berücksichtigt wurden dabei das jeweilige Grundgehalt sowie feste, garantierte Zusatzzahlungen im Geschäftsjahr. Die Ermittlung einer angemessenen Entlohnung entsprechend ESRS geschieht nicht auf Basis eines jährlichen Zielwertes.

Für das Jahr 2024 kam die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass alle Mitarbeitenden eine angemessene Entlohnung erhalten. Zusätzlich überprüft BASF regelmäßig, ob unsere Mitarbeitenden weltweit unter den jeweiligen Rahmenbedingungen einen Lohn erhalten, der ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglicht (Living Wage).

Kennzahlen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum 31.12.2024

 

Mitarbeitende

Zahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

0

Rate meldepflichtiger Arbeitsunfällea, b

3,78

Zahl meldepflichtigerb Arbeitsunfälle

753

Zahl meldepflichtigerb arbeitsbedingter Erkrankungen

33

Zahl der Ausfalltage aufgrund von Arbeitsunfällen

6.223

a

Je 1.000.000 geleisteten Arbeitsstunden

b

Meldepflichtig umfasst die im System für BASF erfassten Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen gemäß ESRS.

Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Trotz unserer intensiven Bemühungen kam es im Jahr 2024 zu zwei tödlichen Arbeitsunfällen: Auf der Großbaustelle in Zhanjiang/China wurde ein Kontraktor tödlich verletzt. Ein weiterer Kontraktor war während einer Geschäftsreise in Vietnam in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt.

Im Jahr 2024 wurden uns 79 Fälle von Diskriminierung gemeldet. Diese standen im Zusammenhang mit dem Geschlecht, dem Alter, der Staatsangehörigkeit, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder der ethnischen Herkunft; waren rassistischen Ursprungs oder bezogen sich auf andere relevante Formen der Diskriminierung aufgrund gesetzlich geschützter Merkmale, einschließlich Belästigung als spezifische Form der Diskriminierung.

Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 225 Beschwerden im Zusammenhang mit den in ESRS S1, Absatz 2 genannten sozialen Faktoren oder Aspekten, einschließlich der Menschenrechte,7 über den BASF-Compliance-Beschwerdemechanismus eingereicht.

Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit diesen Vorfällen.

Im Jahr 2024 haben wir keine schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten in Bezug auf Arbeitskräfte in unserem Unternehmen festgestellt.

7 Diese sozialen Faktoren oder Aspekte beinhalten Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte. Näheres siehe ESRS S1, Absatz 2.

ESRS
Die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) bieten einen Rahmen für Unternehmen für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Die Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind für alle Unternehmen verbindlich, die einer nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen.

Eine umfassende Übersicht der in den ESRS vorkommenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen finden Sie unter     https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12481-2023-ADD-2/de/pdf

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.

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