Globale Ziele
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
Wir sehen das Engagement unserer Mitarbeitenden als entscheidenden Indikator dafür, ob unsere Maßnahmen erfolgreich sind. Um Mitarbeitende bei der Gestaltung ihres Arbeitsumfelds aktiv einzubeziehen, setzen wir Befragungen und Pulse Checks als Feedback-Instrumente ein. Wir messen das Engagement von Mitarbeitenden im Rahmen der regelmäßigen Befragung Employee Voices5 anhand fünf zentraler Fragen. Unser Engagement-Index zielt darauf ab, zu verstehen, ob Mitarbeitende gerne bei uns arbeiten und darauf stolz sind, ob sie BASF als Arbeitgeber empfehlen und ob sie bei uns bleiben würden, wenn sie ein ähnliches Angebot bei einem anderen Unternehmen erhielten. Diese Fragen helfen uns, Verbesserungspotenzial zu identifizieren. Sie wurden auf Basis einer Analyse wissenschaftlicher Erkenntnisse und Benchmarks von BASF entwickelt. Gemäß der Arbeitnehmermitbestimmungsrechte binden wir die Arbeitnehmervertretung im Rahmen der Freigabe des Employee-Voices-Fragebogen in die Ausgestaltung des Engagement-Index ein.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, dass das Engagement unserer Mitarbeitenden über 80 % liegen soll. Im Jahr 2024 nahmen weltweit mehr als 90.000 Mitarbeitende an der Befragung teil (Teilnahmequote: 78 %). Dabei ergab die Befragung global ein Engagement von 79 % und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr stabil (2023: 79 %). Wir streben an, diesen Wert wieder auf den definierten Zielwert von über 80 % zu steigern. Den Zielwert haben wir auf Basis eines externen Benchmarkings identifiziert. Mit einer Korrelationsanalyse werden die Haupteinflussfaktoren auf Engagement anhand der Befragungsergebnisse identifiziert und anschließend hinsichtlich möglicher Maßnahmen näher betrachtet. Diese Betrachtung erfolgt auf globaler und dezentraler Ebene. Maßnahmen werden dezentral durchgeführt, um den unterschiedlichen Anforderungen und Gegebenheiten unserer Organisation zu entsprechen. Die Analyse der Ergebnisse wird bei strategischen Entscheidungen berücksichtigt. Beispielsweise gab die Befragung im Jahr 2024 Hinweise darauf, dass Prozesse als zu komplex oder bürokratisch empfunden wurden. Auch aus diesem Grund haben wir in unserer neuen Strategie einen Fokus darauf gelegt, Prozesse zu vereinfachen und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden zu stärken. Weitere Angaben zu diesen Ergebnissen und dazu, wie sie kommuniziert werden, siehe Einbeziehung von Mitarbeitenden und ihrer Vertretung.
Die positive Auswirkung einer angemessenen Entlohnung überprüfen wir regelmäßig durch konkrete Maßnahmen, die unter Angemessene Entlohnung erläutert werden. Den potenziellen negativen Auswirkungen auf Mitarbeitende durch die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Kompetenzentwicklung und den demografischen Wandel sowie unseren Risiken hinsichtlich sicherer Beschäftigung, unzureichender Kompetenzentwicklung sowie Fachkräftegewinnung begegnen wir mit konkreten Maßnahmen (siehe Kompetenzentwicklung, Gewinnung von Fachkräften und Sichere Beschäftigung). Wir haben uns nicht zu allen wesentlichen Auswirkungen und Risiken für Arbeitskräfte in unserem Unternehmen konkrete Ziele gesetzt. Angaben dazu, wie wir die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen messen, machen wir im Abschnitt Maßnahmen.
Hinsichtlich der potenziellen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden haben wir uns konkrete globale Ziele gesetzt, die wir jährlich messen:
2023 haben wir unser arbeitssicherheitsbezogenes Ziel und die damit verbundene Berichterstattung nach einer konzernweiten Definition angepasst und fokussieren uns auf die Anzahl der weltweiten Arbeitsunfälle mit hohem Schweregrad (High Severity Work Process Related Injuries, HSI). Bis 2030 haben wir uns zu einer HSI-Rate von weltweit ≤ 0,05 Arbeitsunfällen mit hohem Schweregrad je 200.000 geleisteter Arbeitsstunden6 verpflichtet. Im Jahr 2024 betrug dieser Wert 0,02 (2023: 0,03 — unsere Baseline). Wir haben damit unser Ziel erreicht. Dieses Ziel wurde bei BASF auf Basis der Empfehlungen wichtiger externer Stakeholder wie des ICCA, des CEFIC und des deutschen Verbands der Chemischen Industrie entwickelt. Weitere Angaben zur Datenerfassung für den HSI machen wir im Kapitel Allgemeine Angaben. Unserem Ziel liegt als Annahme zugrunde, dass die Daten zu Arbeitsunfällen vollständig und korrekt erfasst werden. Als Limitierung betrachten wir mögliche Verzögerungen bei der Meldung und Erfassung von Verletzungen. Um unsere Zielsetzung in Bezug auf Arbeitsunfälle zu erreichen, überprüfen wir regelmäßig durch Responsible-Care-Audits die Einhaltung unserer Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit. Unfälle sowie deren Ursachen und Folgen dokumentieren und analysieren wir weltweit ausführlich, um daraus zu lernen. Systematische Gefährdungsbeurteilungen und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Risikominimierung verstehen wir als wichtige Instrumente zur Prävention.
Unsere Leistung im Gesundheitsschutz messen wir mithilfe des Health Performance Index (HPI). Der HPI ist ein Leistungsindikator, der unsere Fortschritte bei der Förderung und Erhaltung der Gesundheit, des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeitenden definiert und misst. Er umfasst die Bewertung von fünf gleich gewichteten Komponenten: anerkannte Berufskrankheiten, medizinische Notfallplanung, Erste Hilfe, arbeitsmedizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung. Jede Komponente trägt 20 % zum Gesamtergebnis bei. Damit ist ein maximaler Gesamtwert von 1,0 möglich. Der globale HPI wird auf Basis des HPI der einzelnen Standorte berechnet. Dabei fließt der lokale HPI gewichtet nach dem relativen Anteil an der globalen Mitarbeitendenzahl in die Berechnung ein. Unser Ziel ist es, global jährlich einen Wert größer 0,9 zu erreichen. Die Ausgangsbasis (Baseline) aus dem Jahr 2018 beträgt 0,96. Mit einem HPI von 0,97 haben wir dies im Jahr 2024 erneut erreicht (2023: 0,96).
Weitere Angaben zur Datenerfassung für den HPI machen wir im Kapitel Allgemeine Angaben. Die Zielsetzung des HPI wurde von BASF auf Basis der Anforderungen der Global Reporting Initiative™ (GRI) entwickelt und erstmals 2011 erhoben. Im Jahr 2018 wurde der HPI angepasst und wird seitdem als globaler Key Performance Indicator verwendet. Die Zielsetzung des HPI wird regelmäßig überprüft und angepasst, um kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten. Die Überprüfung findet auch im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Responsible-Care-Audits im Bereich der Arbeitsmedizin statt. Der Auditbericht beinhaltet die Beschreibung der Situation und bei Bedarf konkrete Empfehlungen sowie Fristen zu deren Umsetzung. Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Empfehlungen können ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Die Überwachung des HPI umfasst mehrere Schritte und Methoden, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsmaßnahmen effektiv wirken und die festgelegten Ziele erreicht werden. Dies umfasst auch die Analyse von Unfall- und Krankheitsdaten sowie die Implementierung neuer Maßnahmen zur Risikominimierung. Bei der Weiterentwicklung dieses Ziels konsultieren wir auch das globale BASF-Ärztenetzwerk.
Der HPI basiert auf mehreren zentralen Annahmen wie beispielsweise, dass die erfassten Gesundheitsdaten repräsentativ für die gesamte Belegschaft sind. Die Teilnahme an den Gesundheitsprogrammen ist umfassend, aber freiwillig. Eine weitere Annahme ist, dass die Auswirkungen der Gesundheitsprogramme auf das Wohlbefinden der Mitarbeitenden messbar und signifikant sind.
Zum Index gehören auch bestimmte Limitierungen, die bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden müssen. So können beispielsweise nicht alle Aspekte der Gesundheit von Mitarbeitenden umfassend erfasst werden, insbesondere solche, die schwer zu erheben sind, wie zum Beispiel psychische Erkrankungen. Darüber hinaus können externe Faktoren, wie wirtschaftliche Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Veränderungen oder beispielsweise auch globale Pandemien, die Ergebnisse beeinflussen, ohne dass dies direkt auf die Gesundheitsmaßnahmen des Unternehmens zurückzuführen ist.
BASF setzt verschiedene Maßnahmen ein, um die Leistung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu verbessern, die auf den Ergebnissen des HSI und HPI basieren. Beispielsweise schließen wir aus einer Analyse des HPI, dass gut ausgebildete Ersthelfende die Auswirkungen von Unfällen reduzieren können. Wir setzen daher weiterhin auf regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen für Mitarbeitende, um sicherzustellen, dass sie im Notfall schnell und effektiv reagieren können. Aus den Ergebnissen unseres HSI schließen wir, dass Sicherheitskampagnen und Schulungen wirksam sind, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken und sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern.
5 Der Kreis der befragten Mitarbeitenden geht über den Konsolidierungskreis hinaus. Jedoch bestehen vereinzelt Ausnahmen bei Gesellschaften, die Joint Ventures und Joint Operations darstellen, sowie bei Gesellschaften, die veräußert werden.
6 Dies umfasst die Arbeitsstunden von BASF-Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmenden und Kontraktoren. Wir prüfen, inwiefern die Definition der Arbeitskräfte im Unternehmen entsprechend der ESRS hier zukünftig berücksichtigt werden kann.
Eine umfassende Übersicht der in den ESRS vorkommenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen finden Sie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12481-2023-ADD-2/de/pdf
Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.