Strategie und Governance
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
Erläuterungen zu den BASF-Policies, auf die wir in mehr als einem Kapitel Bezug nehmen, finden sich in den Allgemeinen Angaben der Nachhaltigkeitserklärung. Dazu gehören Angaben bezüglich des Anwendungsbereichs, der Verantwortlichkeit, der Wirkung in der Wertschöpfungskette, der globalen Gültigkeit sowie der Zugänglichkeit für Stakeholder und deren Einbeziehung.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Die Grundlage unserer gesellschaftlichen Verantwortung ist die Achtung von Menschenrechten, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, in unseren eigenen Tätigkeiten sowie in unseren Geschäftsbeziehungen. BASF ist Gründungsmitglied des UN Global Compact und Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights. Unsere langjährige Selbstverpflichtung leitet unser Engagement für Menschenrechte. Wir bekennen uns dazu, international anerkannte Menschenrechte in unseren eigenen Tätigkeiten zu achten und entlang unserer Wertschöpfungsketten zu fördern. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sind wir streng darauf bedacht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. BASF engagiert sich zudem in Initiativen wie Together for Sustainability (TfS) und Responsible Care®.
Wir verstehen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als wichtige und umfassende Aufgabe und haben unsere Organisation entsprechend aufgebaut. Aus diesem Grund haben wir unsere Verantwortung für Menschenrechte auch seit vielen Jahren in unserem Verhaltenskodex verankert und in unserer Menschenrechtsposition spezifiziert.
Zu unserem Unternehmenswert „verantwortungsvoll“ (siehe Unsere Strategie) gehört, dass wir bestrebt sind, hohe Standards für verantwortungsvolle Arbeits- und Sozialnormen sowie den Schutz von Gesundheit und Sicherheit weltweit anzuwenden. Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass wir diese Standards in die Praxis umsetzen und Menschenrechte entsprechend achten. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, haben wir einen systematischen, integrierten und risikobasierten Ansatz für unsere Sorgfaltspflichten sowie klare Prozesse zur Überwachung und Steuerung von Menschenrechtsrisiken entwickelt.
Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist eine kontinuierliche Aufgabe, die ein robustes Managementsystem sowie eine entsprechende organisatorische Aufstellung erfordert. Eine effektive funktionsübergreifende Zusammenarbeit mit starkem Teamwork ist hierfür ein entscheidender Baustein. Wir wollen sicherstellen, dass wir
- unsere menschenrechtlichen Risiken durch regelmäßige sowie anlassbezogene Analysen ermitteln, gewichten und priorisieren,
- diese Risiken mit effektiven Präventionsmaßnahmen sowie im Fall von Verstößen mit geeigneten Abhilfemaßnahmen adressieren und
- die Maßnahmen in alle relevanten Funktionen und operativen Prozesse integrieren und ihre Effektivität regelmäßig überprüfen.
Der Leiter unserer Rechts- und Compliance-Organisation fungiert gleichzeitig als Chief Human Rights Officer (Menschenrechtsbeauftragter), der das übergeordnete Risikomanagementsystem in Bezug auf Menschenrechtsrisiken überwacht und dem Vorstand und Prüfungsausschuss regelmäßig zu Menschenrechtsthemen berichtet. Die übergreifende Governance der menschenrechtlichen Sorgfalt bei BASF liegt bei unserer Compliance-Einheit. Darüber hinaus sind mehrere Facheinheiten für die Steuerung spezifischer menschenrechtlicher Themen verantwortlich. Fachleute in den Bereichen internationale Arbeits- und Sozialstandards, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie Unternehmenssicherheit arbeiten risikobasiert, um sicherzustellen, dass wir die jeweils relevanten Menschenrechte in unseren eigenen Tätigkeiten achten.
Wir haben menschenrechtsbezogene Bewertungen in unsere Governance- und Entscheidungsprozesse integriert, beispielsweise bei Investitionen und Akquisitionen. Unsere interne, einheitsübergreifende Human Rights Expert Working Group, gesteuert von der Compliance-Einheit, ermöglicht die enge Zusammenarbeit zwischen den oben genannten Facheinheiten, zu denen ebenso Fachleute aus den Bereichen Einkauf, Recht, Personal, Nachhaltigkeit, Kommunikation und Regierungsbeziehungen zählen. Sie tauschen sich regelmäßig zu aktuellen menschenrechtsbezogenen Themen und Entwicklungen aus und unterstützen bei der Verbesserung unserer internen Prozesse, bieten Trainings an und beraten zu herausfordernden Fragen. Darüber hinaus beinhaltet unser Ansatz eine strukturierte Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen, um bereichsspezifische Risiken zu identifizieren und aktiv anzugehen. Über unser Human Rights Advisory Council holen wir zusätzlich externe menschenrechtliche Expertise ein. Das Council besteht aus unabhängigen internationalen Fachleuten für das Thema Menschenrechte und trifft sich mehrmals im Jahr. Der vertrauensvolle Austausch zu menschenrechtlichen Themen hilft uns, unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und mit kritischen Situationen umzugehen.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist für uns eine kontinuierliche Aufgabe. Deshalb prüfen wir unsere Prozesse und Maßnahmen hierfür regelmäßig und entwickeln sie bei Bedarf weiter. Unsere Strategien in Bezug auf unsere Arbeitskräfte stehen im Einklang mit folgenden international anerkannten Standards für verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN),
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte der UN,
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN,
- Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
- Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,
- Zehn Prinzipien des UN Global Compact,
- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN,
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
- Responsible Care® Global Charter des International Council of Chemical Associations (ICCA).
Als globales Unternehmen mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit sind wir mit einigen inhärenten menschenrechtlichen Risiken in Bezug auf internationale Arbeits- und Sozialstandards konfrontiert, insbesondere in Ländern mit höheren menschenrechtlichen Risiken. Wir haben klare Prinzipien, Vorgaben und Prozesse etabliert, um diese Risiken angemessen zu identifizieren und zu adressieren.
Unsere Verantwortung zum Handeln im Einklang mit internationalen Arbeits- und Sozialstandards nehmen wir im Wesentlichen durch drei Elemente wahr: das Compliance-Programm (einschließlich der BASF-Compliance-Hotline, siehe G1 Kontrolle der Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze), den intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen, siehe auch Einbeziehung von Mitarbeitenden und ihrer Vertretung) sowie unsere gruppenweit geltenden Richtlinien zur Achtung der Internationalen Arbeits- und Sozialstandards.
Teil unseres zentralen Due-Diligence-Systems ist ein globaler risikobasierter Managementprozess, über den wir relevante Veränderungen im nationalen Recht der Länder, in denen BASF tätig ist, beobachten und jeweils die Achtung der internationalen Arbeitsnormen evaluieren. Die Ergebnisse dieses Abgleichs sowie etwaiger Maßnahmen zur Umsetzung unserer Richtlinien zu den Internationalen Arbeits- und Sozialstandards werden nachverfolgt und dokumentiert. Die Evaluierung findet regelmäßig statt und berücksichtigt gemäß einer länderbasierten Risikoeinstufung eine Auswahl der BASF-Gruppengesellschaften. Besteht in einem Land ein erhöhtes inhärentes Risiko für Verletzungen von Arbeitnehmer- und Menschenrechten, werden die dort ansässigen Gruppengesellschaften in kürzeren Abständen überprüft. Enthält das nationale Recht keine oder niedrigere Anforderungen verglichen mit den bei BASF definierten Arbeits- und Sozialstandards werden Aktionspläne erarbeitet, um diese Lücken zu schließen. Ergeben sich Konflikte mit nationalem Recht oder nationalen Gebräuchen streben wir an, im Einklang mit unseren Werten und international anerkannten Grundsätzen zu handeln, ohne das Recht des jeweiligen Lands zu verletzen.
Einzelne Bestandteile unserer Richtlinien zu den Internationalen Arbeits- und Sozialstandards werden über interne Audits (Responsible-Care-Audits) in ausgewählten BASF-Gruppengesellschaften geprüft. Zusätzlich sind Aspekte der Internationalen Arbeits- und Sozialstandards integraler Bestandteil von Compliance-Management-Audits der Einheit „Corporate Audit“ (siehe G1 Corporate Audit). Darüber hinaus werden Prüfungen zu dezidierten Sachverhalten durchgeführt.
In den Internationalen Arbeits- und Sozialstandards von BASF sind die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit in Bezug auf Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Würde festgelegt (siehe Grafik):
Diese Prinzipien gelten bei BASF weltweit und werden von der Einheit „Corporate Human Resources“, die direkt an den Vorstand berichtet, verantwortet. Wir erwarten deren Einhaltung von allen Führungskräften und Mitarbeitenden und führen regelmäßig interne, zielgruppenspezifische Schulungen zu Arbeits- und Sozialstandards durch.
Im Folgenden gehen wir auf einige der grundlegenden Prinzipien und Rechte hinsichtlich der Internationalen Arbeits- und Sozialstandards bei BASF genauer ein:
Keine Kinderarbeit und keine Zwangsarbeit
BASF verbietet ausdrücklich jede Form von Kinder- oder Zwangsarbeit, einschließlich Sklaverei oder Menschenhandel. Dies ist auch in der Menschenrechtsposition der BASF-Gruppe festgelegt. Die Themen sind Bestandteil unserer Analysen und Richtlinien, da wir in Ländern tätig sind, in denen Formen von Kinder- und Zwangsarbeit existieren. Um zu verhindern, dass es in unserem Unternehmen zu Fällen von Kinder- oder Zwangsarbeit kommt, identifizieren und adressieren wir diese Risiken und ergreifen geeignete Präventionsmaßnahmen (siehe Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht). Für das Jahr 2024 gab es keine Hinweise auf Personen in unserem Unternehmen, die Zwangsarbeit oder Kinderarbeit ausgesetzt waren oder sind. Angaben zu etwaigen Vorfällen, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten machen wir im Abschnitt Parameter.
Keine Diskriminierung, Belästigung oder andere Form von Bedrängnis am Arbeitsplatz
In der Menschenrechtsposition der BASF-Gruppe bekennen wir uns zu einem fairen, vielfältigen und inklusiven Arbeitsumfeld, das geprägt ist von gegenseitigem Vertrauen und Respekt sowie einem wertschätzenden Umgang zwischen allen Mitarbeitenden. Dies ist auch integraler Bestandteil unseres global für alle Mitarbeitenden gültigen Verhaltenskodex.
Wir setzen uns für Chancengerechtigkeit ein, ohne Benachteiligung aus rassistischen Gründen, im Zusammenhang mit dem Geschlecht, dem Alter, der Hautfarbe, der Staatsangehörigkeit, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung, der ethnischen oder sozialen Herkunft, dem Familienstand, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, der politischen Meinung, einer Schwangerschaft, Mutterschaft, dem Elternstatus oder anderen Merkmalen, die gesetzlich geschützt werden. Dazu gehört gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit. Wir beziehen die Vielfalt unserer Mitarbeitenden ein.
Wir nehmen die Gefahr der Diskriminierung sehr ernst und sind uns bewusst, dass es in Unternehmen zu Diskriminierung kommen kann. Bei BASF erwarten wir, dass personalbezogene Entscheidungen auf objektiven Kriterien beruhen. Wir tolerieren keinerlei Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen des Missbrauchs. Wenn wir dennoch von Vorfällen erfahren, beispielsweise über unsere Beschwerdekanäle, sind wir bestrebt, sofort zu handeln und entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen (siehe Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können und Parameter). Als potenziell besonders gefährdet betrachten wir auf Basis externer Definitionen, wie der des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Menschen, insbesondere Frauen, die Minderheiten angehören, Fremdarbeitskräfte, Menschen mit Behinderung, minderjährige Beschäftigte, werdende Mütter und Eltern. Mitarbeitende mit Migrationshintergrund können zudem einem höheren Risiko für Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung ausgesetzt sein, zum Beispiel durch das Vorenthalten von Rechten, Belästigung und Ungleichbehandlung bei Bewerbungen oder Beförderungen.
Im Rahmen der Initiative gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung haben wir im Mai 2024 eine Kommunikationskampagne am Standort Ludwigshafen gestartet, in der wir darauf aufmerksam machen, dass Diskriminierung und Belästigung bei BASF keinen Platz haben. Diese Kampagne wird im Jahr 2025 an weiteren Standorten der BASF-Gruppe fortgeführt.
Wir berücksichtigen die einzigartigen Herausforderungen, denen Eltern begegnen, insbesondere hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden von werdenden und stillenden Müttern, um ihre Gesundheit zu schützen und sie sowie ihre Kinder vor Schäden zu bewahren (siehe Mutterschutz). Wir haben uns dazu verpflichtet, Müttern gegenüber besonders umsichtig zu agieren und sicherzustellen, dass sie respektvoll behandelt werden. Berufstätige Frauen sollen vor allen Formen der Diskriminierung im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft oder ihrem Status als Mutter geschützt werden.
Eine zusätzliche globale Richtlinie regelt die Förderung von Vielfalt und Einbeziehung innerhalb der BASF-Gruppe, mit dem Fokus auf den Unternehmenswert „offen“ (siehe Unsere Strategie).3 Sie legt Standards für ein faires Arbeitsumfeld fest und betont die Bedeutung von Chancengerechtigkeit sowie die Einhaltung von Antidiskriminierungsgesetzen. Ziel ist es, ein diverses und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem unsere Mitarbeitenden gerne arbeiten. Die Richtlinie wird unterstützt durch Maßnahmen auf nationaler oder lokaler Ebene. Bei der Identifikation von Führungstalenten berücksichtigen wir auch die Förderung und Wertschätzung von Vielfalt, beispielsweise von Frauen. Zudem haben wir uns dazu verpflichtet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen bis 2030 auf 30 % zu erhöhen.4 In der BASF-Gruppe arbeiteten zum 31. Dezember 2024 27,1 % Frauen. Der weltweite Anteil von Frauen in Führungspositionen mit disziplinarischer Führungsverantwortung lag zum 31. Dezember 2024 bei 29,3 % (2023: 28,4 %). Das BASF-Management überprüft den Status dieser Zielerreichung regelmäßig über ein globales Dashboard.
3 Wir interpretieren und wenden unsere relevanten Grundsätze, Richtlinien und Programme in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen an.
4 Dabei handeln wir in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen.
- Mehr zu Einbeziehung von Vielfalt bei BASF
- Mehr Informationen dazu wie wir Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Einbeziehung fördern
Effektive Anerkennung der Rechte zu Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlung
Wir erkennen die Vereinigungsfreiheit an, fördern Tarifverhandlungen und unterstützen Sozialpartnerschaften. Alle Mitarbeitenden haben das Recht, jeweils nach gesetzlichen Gegebenheiten rechtlich anerkannte Gewerkschaften oder andere Formen der Arbeitnehmervertretung zu gründen, ihnen beizutreten oder sie zu unterstützen. Dieses Recht ist grundlegend und sollte nicht verweigert oder eingeschränkt werden. BASF unterstützt die Rechte der Mitarbeitenden, sich über ihre gewählten Arbeitsorganisationen an Tarifverhandlungen zu beteiligen. Wir dulden zudem keine Diskriminierung von oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Beschäftigten aufgrund ihrer Mitgliedschaft, Nicht-Mitgliedschaft oder ihres Engagements in Gewerkschaften. Weitere Informationen zur Umsetzung dieser Prinzipien werden im Abschnitt Einbeziehung von Mitarbeitenden und ihrer Vertretung ausgeführt.
Im Folgenden erläutern wir die wesentlichen Themen entsprechend der Ergebnisse unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Angemessene Entlohnung
Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Human Resources“ gibt einen weltweit konsistenten Rahmen für die Vergütung von Mitarbeitenden vor. Wir bieten unseren Mitarbeitenden eine angemessene, leistungsbezogene und am Markt orientierte Entlohnung, die durch attraktive Zusatzleistungen ergänzt wird. Die Entlohnung basiert auf globalen Vergütungsprinzipien, die sich an der ausgeübten Position und Funktion, dem relevanten Marktumfeld und der Leistung orientieren. Diese Grundsätze sind im Wesentlichen in drei gruppenweit geltenden BASF-Richtlinien festgelegt (Vergütung nach Position und Funktion, Marktorientierte Vergütung, Leistungsorientierte Vergütung). Sie dienen unter anderem dazu, sicherzustellen, dass gleichwertige Stellen auf vergleichbare Weise vergütet werden, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft oder anderen Merkmalen, und dass die lokalen Marktgegebenheiten des jeweiligen Standorts sowie Leistungsunterschiede der Mitarbeitenden angemessen berücksichtigt werden. Unsere Zusatzleistungen gehen in vielen Ländern und Gesellschaften über gesetzliche Verpflichtungen hinaus und umfassen beispielsweise eine betriebliche Altersversorgung, eine zusätzliche Krankenversicherung und Aktienprogramme. Mit diesem Gesamtangebot, das auch individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld umfasst, wollen wir engagierte und qualifizierte Mitarbeitende gewinnen und zu besten Leistungen motivieren. Unsere globalen Vergütungsprinzipien tragen dazu bei, für Mitarbeitende eine faire und wettbewerbsfähige Vergütung im Sinne unserer Richtlinien zu Internationalen Arbeits- und Sozialstandards zu gestalten.
Kompetenzentwicklung
Die besten Mitarbeitenden zu gewinnen und zu halten, ist entscheidend für unseren Erfolg. Der technologische Wandel führt zu veränderten Anforderungen an unsere Mitarbeitenden. Durch den demografischen Wandel erhöht sich zudem der Aufwand, neue Fachkräfte zu gewinnen. Dies kann dazu führen, dass sich in der Belegschaft Qualifikationslücken auftun und Stellen unbesetzt bleiben. Beides kann zu geringerem Engagement der Mitarbeitenden führen, was uns hinsichtlich der Bindung und Gewinnung von Fachkräften vor neue Herausforderungen stellt. Ein wichtiger Hebel in diesem Kontext ist die Kompetenzentwicklung. Durch die kontinuierliche Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeitenden wollen wir ihre Zufriedenheit, Produktivität und Innovationskraft steigern.
Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Human Resources“ gibt einen weltweit konsistenten Rahmen für die Kompetenzentwicklung von Mitarbeitenden sowie für exzellente Führung vor. Eine gruppenweite Richtlinie definiert unseren Prozess, um Mitarbeitende zu entwickeln, sowie die dafür vorgesehenen Instrumente und Verantwortlichkeiten. Sie regelt auch, welche Freiheitsgrade die Unternehmensbereiche in diesem Prozess haben, um vergleichbare Bedingungen für Mitarbeitende sicherzustellen sowie den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Organisation Sorge zu tragen. Die Entwicklung von Mitarbeitenden bei BASF folgt dem Grundsatz, dass alle Mitarbeitenden die Möglichkeit haben und dabei unterstützt werden, ihre Kompetenzen und Erfahrungen durch Lernen oder Stellenwechsel zu erweitern. Lernen findet nach individuellen und stellenspezifischen Erfordernissen auf unterschiedliche Weise statt: durch selbstständiges Lernen während der Arbeit, soziales Lernen im Austausch mit anderen oder formale Lernangebote wie Trainings und Weiterbildungen. Ergänzend dazu verbieten unsere Richtlinien zu den Internationalen Arbeits- und Sozialstandards diskriminierende Praktiken, welche die persönliche und berufliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden auf Basis unzulässiger Kriterien einschränken oder verhindern könnten.
Unsere Führungskräfte spielen eine wichtige Rolle für das Engagement und die Entwicklung unserer Mitarbeitenden. Darum legen wir in einer gruppenweiten Richtlinie fest, wie BASF exzellente Führungsqualitäten auf Basis unserer Werte definiert und welches Verhalten wir von unseren Führungskräften erwarten. So legen wir bei Auswahl und Entwicklung von Führungskräften besonderen Wert auf das gewünschte Führungsverhalten.
Unsere Richtlinien für Führungskräfte- und Mitarbeiterentwicklung passen wir derzeit an die Erfordernisse unserer neuen Strategie an. Wir überwachen die Umsetzung dieser Richtlinien durch die regelmäßigen Befragungen der Mitarbeitenden und der Führungskräfte. Dadurch erhalten wir auch Feedback der Belegschaft zu Weiterentwicklungsmöglichkeiten (siehe Kompetenzentwicklung, Trainings und Weiterbildungen).
Gewinnung von Fachkräften
Durch den starken globalen Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte sowie den demografischen Wandel, insbesondere in Nordamerika und Europa, besteht das Risiko, offene Stellen möglicherweise nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung zu besetzen. Ebenso sehen wir das Risiko, dass wir nicht ausreichend geeignete Talente ansprechen, einstellen und halten können.
Der Fachkräftemangel in vielen Bereichen sorgt ebenso dafür, dass es schwieriger wird, Personal zu gewinnen und zu halten. Unser Aufwand für Rekrutierung und Einarbeitung steigt dadurch. Dies ist insbesondere der Fall bei Personen mit besonderen Kenntnissen in den Bereichen IT, künstliche Intelligenz, Produktion sowie Ingenieur- oder Naturwissenschaft. Zusätzlich können sich eine allgemein angespannte wirtschaftliche Lage und Strukturanpassungen bei BASF negativ auf das Engagement der Mitarbeitenden und ihre Bindung an das Unternehmen auswirken.
Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Human Resources“ gibt einen weltweit konsistenten Rahmen für die Gewinnung von Fachkräften sowie für das Einholen von Feedback vor. Eine globale Richtlinie zur Talentgewinnung regelt, wie wir BASF als Arbeitgeber positionieren und Mitarbeitende für uns gewinnen wollen. Sie definiert die dazugehörigen wesentlichen Prinzipien, Rollen und Verantwortlichkeiten und richtet sich an alle Mitarbeitenden, einschließlich Führungskräften (siehe Gewinnung von Fachkräften). Dabei setzen wir auf ein attraktives Gesamtangebot, um als Arbeitgeber zu überzeugen (siehe Angemessene Entlohnung). Wir überwachen die Einhaltung der Richtlinie zur Talentgewinnung über die Befragung Employee Voices, bei der Mitarbeitende Feedback zu ihrem Arbeitsumfeld und der Unternehmenskultur geben können.
Durch diese regelmäßige Befragung setzen wir auch die globale Richtlinie zur aktiven Einbindung von Mitarbeitenden bei der Gestaltung ihres Arbeitsumfelds um und überwachen damit die Umsetzung vieler der oben genannten Themen sowie die Entwicklung des Engagements unserer Mitarbeitenden. Mehr Informationen dazu und dazu, wie Mitarbeitende und ihre Vertretungen generell in die Gestaltung ihres Arbeitsplatzes einbezogen werden, erläutern wir unter Einbeziehung von Mitarbeitenden und ihrer Vertretung.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wir achten Gesundheit und Sicherheit als höchste Güter und sind uns der wesentlichen potenziellen negativen Auswirkungen für unsere Mitarbeitenden in diesem Kontext bewusst. Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality“ gibt hierfür weltweit verbindliche Standards zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheitsschutz vor. Unser Sicherheits- und Gesundheitsmanagement umfasst alle Mitarbeitenden weltweit. Wir haben umfangreiche Management- und Kontrollsysteme etabliert, die auf den Leitprinzipien der globalen Initiative Responsible Care® des International Council of Chemical Associations basieren und sich auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit aller Mitarbeitenden am Arbeitsplatz konzentrieren. Mit unseren Kontrollsystemen wollen wir auch die Einhaltung unserer Richtlinien sicherstellen.
Mit unseren Sicherheitskonzepten wollen wir die Mitarbeitenden in unserem Unternehmen bestmöglich schützen. Gleichzeitig sollen diese Konzepte sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Umsetzung und Einhaltung der gruppenweiten Richtlinien und lokalen Vorgaben liegen in der Verantwortung unserer Standorte und Gruppengesellschaften. Dabei werden sie durch globale Netzwerke von Fachleuten unterstützt. Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality“, die direkt an den Vorstand berichtet, überprüft im Zuge von Audits regelmäßig, ob die Vorgaben eingehalten werden, während die Standorte und Gruppengesellschaften diese Anforderung lokal umsetzen. Wir verfolgen dabei einen risikobasierten Ansatz und aktualisieren unsere Richtlinien kontinuierlich. Aus diesem Grund pflegen wir auch den Dialog mit Regierungsinstitutionen, Verbänden und internationalen Organisationen.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise im Bereich der Arbeitssicherheit legen wir einen besonderen Fokus auf Mitarbeitende, die durch ihre Tätigkeit in Laboren oder Produktionsanlagen Gefahrstoffe handhaben und komplexe Anlagen und Maschinen betreiben. Wir haben uns klare Ziele gesetzt, um das potenzielle Risiko für unsere Mitarbeitenden auf ein Minimum zu reduzieren (siehe Globale Ziele). Dafür setzen wir auf umfangreiche Maßnahmen, die unter Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beschrieben werden.
Sichere Beschäftigung
Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Human Resources“ verantwortet die oben genannten Richtlinien zu Internationalen Arbeits- und Sozialstandards bei BASF. Diese gelten weltweit und ihre Einhaltung wird von allen Führungskräften und Mitarbeitenden erwartet. Wir überwachen die Einhaltung der Richtlinien im globalen risikobasierten Managementprozess zu den Internationalen Arbeits- und Sozialstandards von BASF (siehe Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht). Wir erkennen an, dass für unsere Mitarbeitenden stabile Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wichtig sind. Eine allgemein angespannte wirtschaftliche Lage und Strukturanpassungen im Unternehmen können Mitarbeitende verunsichern und zu niedrigerem Engagement, gesunkener Bindung an das Unternehmen und ungeplanter personeller Fluktuation führen. Die im folgenden Absatz erläuterten Prinzipien bilden die Grundlage für eine Beschäftigung bei BASF im Einklang mit unseren grundlegenden Prinzipien und Rechten hinsichtlich der Internationalen Arbeits- und Sozialstandards bei BASF. Dazu gehört in dem Kontext der sicheren Beschäftigung auch unser Umgang mit den Prinzipien der effektiven Anerkennung der Rechte zu Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlung sowie das Recht auf Mutterschutz. Diese Prinzipien werden hier ausgeführt.
Klar definierte Arbeitsbedingungen
Ein klar definiertes Beschäftigungsverhältnis, das einvernehmlich zustande gekommen ist, schafft die Grundlage für eine faire Arbeitsbeziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden. Es sollte die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen und somit helfen, Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden. Es ist unser Anspruch, dass Mitarbeitende über ihre Arbeitsbedingungen, beispielsweise in Bezug auf Vergütung, Leistungen, Arbeitsumfeld sowie Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten, in einer leicht zugänglichen und verständlichen Weise informiert werden. Wir wollen sicherstellen, dass beide Parteien sich ihrer Verpflichtungen bewusst sind und vertrauensvoll sowie respektvoll miteinander umgehen. Eine globale Richtlinie zur Talentgewinnung, die auch von „Corporate Human Resources“ verantwortet wird, regelt, dass alle aktuellen und potenziellen zukünftigen Mitarbeitenden über ihre Arbeitsbedingungen informiert sein müssen. Wir überwachen die Einhaltung dieser Richtlinie über die Befragung Employee Voices, bei der unter anderem das Engagement unserer Mitarbeitenden erhoben wird.
Faire Kündigung
BASF erkennt an, dass jede Person das Recht auf soziale Sicherheit hat. Wir sind uns der Risiken bewusst, die mit einem plötzlichen Arbeitsplatz- und Einkommensverlust verbunden sind und zu prekären Situationen für Mitarbeitende und ihre Familien führen können. Um dem entgegenzuwirken, sind wir bestrebt, uns an international anerkannte Grundsätze für faire Entlassungen zu halten. Dazu gehört auch der Dialog mit den jeweiligen zuständigen Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende fair und respektvoll behandelt werden.
Faire Disziplinarmaßnahmen
Disziplinarmaßnahmen müssen gerecht, verhältnismäßig und unter Wahrung der Würde aller Beteiligten durchgeführt werden. Das bedeutet, dass persönliche Umstände von Mitarbeitenden und ihren Familien berücksichtigt werden, wenn entschieden wird, wie BASF auf Fehlverhalten reagiert. Disziplinarmaßnahmen sollen nicht willkürlich oder diskriminierend sein. Wir setzen auf eine Kultur, in der wir gerecht miteinander umgehen, auch im Fall von Fehlverhalten. Dieser Ansatz hilft uns, Compliance-Vorfälle und Streitigkeiten zu lösen (siehe auch folgender Abschnitt).
Einbeziehung von Mitarbeitenden und ihrer Vertretung
Offenheit gehört zu den Unternehmenswerten von BASF. Darum setzen wir im Austausch mit unseren Stakeholdern auf einen Dialog, der auf Ehrlichkeit, Respekt und gegenseitigem Vertrauen basiert.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur (siehe Unsere strategischen Hebel: Win). Durch einen offenen und kontinuierlichen Austausch schaffen wir die Voraussetzung dafür, auch in herausfordernden Situationen die Interessen von BASF und von unseren Mitarbeitenden zu einem Ausgleich zu bringen. Die Austauschformate unterscheiden sich je nach Region und Inhalt der Diskussion. Es gibt Gremien, die sich gezielt zu Themen austauschen, die als wesentlich im Sinne der ESRS identifiziert wurden. Arbeitnehmervertretungen werden nach lokalen rechtlichen Gegebenheiten eingebunden. Die Ergebnisse des Austauschs können bei der Umsetzung von Maßnahmen einfließen, welche auch die wesentlichen Auswirkungen in diesem Themenkomplex adressieren. Die operative Verantwortung für die Einbeziehung von und den Austausch mit Arbeitnehmervertretungen trägt die Geschäftsführung der jeweiligen Gruppengesellschaft oder ihr Äquivalent je nach Geschäftsform der Gesellschaft. BASF unterhält konstruktive Beziehungen mit Arbeitnehmervertretungen, was sich in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit widerspiegelt. BASF stellt für diesen Austausch die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Es gibt zahlreiche Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretungen, die nach lokalen Gegebenheiten in Ländern oder in Gruppengesellschaften angewendet werden. Durch eine lokale und regionale Ausrichtung der Gremienstrukturen wollen wir den jeweils unterschiedlichen Herausforderungen sowie rechtlichen Gegebenheiten an unseren Standorten Rechnung tragen. Dabei behandeln wir eine Bandbreite an Themen, wie zum Beispiel zu Arbeitsbedingungen sowie Gesundheits- und Arbeitssicherheit. Durch die Einbindung der Arbeitnehmervertretungen erhält BASF einen vertieften Einblick in die wesentlichen Interessen und Perspektiven der Mitarbeitenden. Vereinbarungen wie den 2024 erfolgreich neu verhandelten Chemie-Tarifvertrag in Deutschland, an dessen Verhandlung Vertreter von BASF beteiligt waren, betrachten wir als positives Ergebnis dieses Austauschs. Der BASF Europa Betriebsrat befasst sich mit grenzüberschreitenden Angelegenheiten in Europa. In Südamerika pflegen wir den Austausch mit den Arbeitnehmervertretungen im sogenannten Diálogo Social. Dieser fand zuletzt 2023 statt, der nächste Austausch ist für Anfang 2025 geplant.
Unsere Mitarbeitenden haben entsprechend lokaler gesetzlicher Gegebenheiten die Möglichkeit, gesetzlich anerkannte Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen zu gründen, ihnen beizutreten und sie zu unterstützen. Diese sind berechtigt, Mitarbeitende und deren Interessen zu vertreten, beispielsweise in Tarifverhandlungen. BASF wahrt diese Rechte und hat dies in den gruppenweit geltenden Richtlinien zur Achtung der Internationalen Arbeits- und Sozialstandards verankert. Wir bekennen uns auch dort zu dem sozialen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen, wo die Koalitionsfreiheit nach nationalem Recht nicht in gleichem Maße wie etwa in europäischen Rechtsordnungen gewährleistet ist. Wo dies der Fall ist, wenden einzelne Gruppengesellschaften auch alternative Dialogformate an, wie beispielsweise informelle Treffen, bei denen Mitarbeitende sich austauschen können.
Bei organisatorischen Veränderungen, wenn Restrukturierungen zu einem Wegfall von Positionen führen sowie bei weiteren mitbestimmungsrelevanten Themen binden wir die Arbeitnehmervertretungen gemäß bestehenden Beteiligungsrechten bei der Beratung über sozialverträgliche Lösungen ein. Neben fallbezogenen Sitzungen gibt es regelmäßige Sitzungen, in denen die Arbeitnehmervertretung zu allgemeinen Themen wie beispielsweise der aktuellen wirtschaftlichen Lage informiert wird. Dies gilt auch, wenn es durch unsere Transformation hin zu Klimaneutralität zu Strukturanpassungen oder anderen negativen Auswirkungen auf Mitarbeitende kommen sollte. Bei allen organisatorischen Veränderungen oder Strukturmaßnahmen setzen wir auch auf unsere Führungskräfte, um die Veränderungen zu erklären. Betroffene Mitarbeitende unterstützen wir zum Beispiel bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und durch Vermittlung auf andere Positionen innerhalb von BASF. Wir sind bestrebt, nach den jeweiligen gesetzlichen Regeln, getroffenen Vereinbarungen und betrieblichen Gegebenheiten zu handeln.
Wir binden Mitarbeitende durch Dialogangebote über verschiedene interne Kommunikationskanäle zu betrieblichen Themen in unternehmerische Prozesse ein. Diese nutzen wir, um sie über bevorstehende betriebliche Veränderungen zu informieren und mit ihnen darüber zu diskutieren. So führen wir beispielsweise in der Regel einmal im Quartal eine globale Informationsveranstaltung mit Mitgliedern des Vorstands durch, an denen Mitarbeitende vor Ort oder virtuell teilnehmen können. Nach einer Präsentation des Vorstands zu strategisch wichtigen Inhalten haben Mitarbeitende die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Um Mitarbeitende bei der Gestaltung ihres Arbeitsumfelds aktiv einzubeziehen, setzen wir auf mehrere Feedbackinstrumente. Deren Einsatz ist durch eine globale Richtlinie geregelt, die von „Corporate Human Resources“ verantwortet und global umgesetzt wird. Dabei setzen wir auf zwei wesentliche Säulen. Durch das Format FEEDback&forward erhalten Führungskräfte regelmäßig Rückmeldung ihrer Mitarbeitenden hinsichtlich ihres Führungsverhaltens, um dieses zu reflektieren. Daneben werden alle Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen im Rahmen unserer Mitarbeitendenbefragung Employee Voices eingeladen, Feedback zu ihrem Arbeitsumfeld und der Unternehmenskultur zu geben. Für diese Befragungen stellen wir feste personelle Mittel und nach Bedarf finanzielle Mittel bereit. Die Ergebnisse von Employee Voices werden unter anderem an Mitarbeitende, Führungskräfte, Vorstand und Aufsichtsrat über verschiedene Dialogformate (siehe voriger Absatz) kommuniziert. Dabei werden Ergebnisse für die jeweilige Organisationseinheit zentral ausgewertet sowie aggregiert, um Führungskräften konkrete Hinweise auf gutes Feedback und auf Verbesserungspotenzial zu geben. Die Ergebnisse werden mittels statistischer und qualitativer Analyse ausgewertet und zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden besprochen, beispielsweise in Workshops. Hierbei können Verständnisfragen geklärt und notwendige Maßnahmen diskutiert werden. Mit einem dezentralen Ansatz begegnen wir den vielfältigen Anforderungen unserer Organisation mit unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsfeldern. Die Ergebnisse können auch in strategische Entscheidungen einfließen. Beispielsweise gab die Befragung 2024 Hinweise darauf, dass Prozesse als zu komplex oder bürokratisch empfunden wurden. Auch aus diesem Grund haben wir in unserer neuen Strategie einen Fokus darauf gelegt, Prozesse zu vereinfachen und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden zu stärken (siehe Unsere strategischen Hebel: Win). Insgesamt sind wir mit den Ergebnissen der Befragung für das Geschäftsjahr 2024 zufrieden. Wir haben unser Ziel von mehr als 80 % hinsichtlich des Engagements der Mitarbeitenden in unserem Unternehmen mit 79 % nahezu erreicht (siehe Ziele und Zielerreichung).
Mitarbeitenden bieten wir entsprechend lokaler gesetzlicher Gegebenheiten die Möglichkeit, sich in einem unserer zahlreichen Beschäftigtennetzwerke zu engagieren. Dazu gehören auch Personengruppen, die potenziell häufiger Diskriminierung erfahren. So gibt es beispielsweise ein globales und zahlreiche lokale Netzwerke für Frauen bei BASF, verschiedene lokale Netzwerke für Menschen, die Teil der LGBTQI+-Gemeinschaft sind, sowie lokale Netzwerke für Menschen, die mit Behinderung leben. Alle interessierten Mitarbeitenden können sich in diesen Netzwerken engagieren.
2024 haben wir im Rahmen der globalen Mitarbeitendenbefragung Employee Voices erneut den Inclusion-Index als relevante Kenngröße für die Einbeziehung unserer Mitarbeitenden erhoben und unseren Führungskräften Anregungen für Follow-up-Maßnahmen an die Hand gegeben.
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können
Die BASF-Compliance-Hotline steht als Beschwerdemechanismus neben BASF-Mitarbeitenden allen externen Stakeholdern offen, insbesondere auch den Arbeitskräften in unseren Wertschöpfungsketten. Angaben zur Art und Weise wie die darüber vorgebrachten und angegangenen Probleme verfolgt und überwacht werden, finden sich unter G1 Kontrolle der Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze. Mitarbeitende können zusätzlich zu unseren Beschwerdemechanismen, ihre Führungskraft, ihren Compliance Officer, die Personalabteilung und auch ihre jeweiligen Arbeitnehmervertretungen einbeziehen, um Fragen zu stellen oder Bedenken zu möglichem Fehlverhalten zu äußern.
Unser Compliance-Schulungsprogramm, welches auch regelmäßige globale und lokale Informationskampagnen sowie Angaben zu unserer Compliance-Hotline beinhaltet, ist für alle Mitarbeitenden weltweit verpflichtend. Schulungen und Informationsangebote, die weltweit für verschiedene Zielgruppen dezidiertes Wissen über Menschenrechte und internationale Arbeits- und Sozialstandards vermitteln, umfassen ebenfalls die Themen Compliance und die BASF-Compliance-Hotline.
Eine umfassende Übersicht der in den ESRS vorkommenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen finden Sie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12481-2023-ADD-2/de/pdf
Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.