11 – Ertragsteuern

In Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Aufgrund eines konstanten Gewerbesteuerhebesatzes in Ludwigshafen im Jahr 2016 ergab sich ein gewichteter Durchschnittssatz von 14,1 % (2015: 14,1 %). Die deutschen Gruppengesellschaften ermittelten ihre latenten Steuern im Jahr 2016 unverändert mit 30 %. Die von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert. Diese werden grundsätzlich auch für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen, sofern zukünftige Steuersatzanpassungen noch nicht beschlossen wurden.

Steueraufwand

Millionen €

 

2016

2015

Laufender Aufwand für Ertragsteuern

 

1.654

1.610

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer (Deutschland)

 

589

514

Ausländische Ertragsteuern

 

1.184

1.231

Steuern für Vorjahre

 

–119

–135

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (–)

 

–514

–363

aus Veränderungen temporärer Differenzen

 

–473

–314

aus Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge/ungenutzter Steuergutschriften

 

–43

–59

aus Steuersatzänderungen

 

–6

7

aus Wertberichtigungen von latenten Steueransprüchen

 

8

3

Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag

 

1.140

1.247

Sonstige Steuern sowie Umsatz­und andere Verbrauchsteuern

 

272

302

Steueraufwand

 

1.412

1.549

Aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge resultierte im Jahr 2016 ein Aufwand in Höhe von 7 Millionen € und im Jahr 2015 ein Aufwand von 4 Millionen €.

In den Sonstigen Steuern waren Grundsteuern und andere vergleichbare Steuern in Höhe von 109 Millionen € im Jahr 2016 und 106 Millionen € im Jahr 2015 enthalten.

Überleitungsrechnung auf den effektiven Steueraufwand und die Steuerquote

 

 

2016

2015

 

 

Millionen €

%

Millionen €

%

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

5.395

5.548

Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (15 %)

 

810

15,0

832

15,0

Solidaritätszuschlag

 

13

0,2

11

0,2

Gewerbeertragsteuer

 

236

4,4

234

4,2

Einfluss abweichender Steuersätze für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften

 

402

7,5

225

4,1

Steuerfreie Erträge

 

–46

–0,9

–103

–1,9

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

76

1,4

239

4,3

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (Nach-Steuer-Ergebnis)

 

–46

–0,9

–38

–0,7

Steuern für Vorjahre

 

–119

–2,2

–135

–2,4

Latente Steuern für sich zukünftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen

 

–2

0,0

–28

–0,5

Sonstiges

 

–184

–3,4

10

0,2

Effektive Ertragsteuern/Steuerquote

 

1.140

21,1

1.247

22,5

Die Steuerquote der BASF-Gruppe betrug im Jahr 2016 21,1 % (2015: 22,5 %). Maßgeblich für die geringere Quote waren latente Steuererträge aus umrechnungsbedingter Bewertung der Abweichungen zu den Wertansätzen der steuerlichen Gewinnermittlung. Steuern für Vorjahre enthielten im Wesentlichen Auflösungen von langfristigen Steuerrückstellungen.

Der Einfluss abweichender Steuersätze stieg aufgrund von Ergebnisverbesserungen im Arbeitsgebiet Exploration & Production in Ländern mit hohem Steuersatz, insbesondere in Norwegen. Im Vorjahr beinhalteten nicht abzugsfähige Aufwendungen insbesondere Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts des Arbeitsgebiets Exploration & Production. In Sonstiges führte die umrechnungsbedingte Bewertung der Abweichungen zu den Wertansätzen der steuerlichen Gewinnermittlung sowie die steuerliche Mehrabschreibung von Öl- und Gasfördereinrichtungen in Norwegen zu einem Steuerertrag.

Sich künftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen, für die ein Planungshorizont von einem Jahr unterstellt wurde, führten im Jahr 2016 zu einem latenten Steuerertrag in Höhe von 2 Millionen € (2015: 28 Millionen €).

Latente Steuern

Abgrenzungsposten für latente Steuern (Millionen €)

 

 

Latente Steueransprüche

Latente Steuerschulden

 

 

2016

2015

2016

2015

Immaterielle Vermögenswerte

 

90

90

1.719

1.553

Sachanlagen

 

180

182

3.336

3.322

Finanzanlagen

 

51

12

84

106

Vorräte und Forderungen

 

348

251

498

517

Pensionsrückstellungen

 

3.028

2.410

431

472

Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

 

1.446

1.346

170

177

Steuerliche Verlustvorträge

 

309

271

Sonstiges

 

157

164

95

107

Saldierungen

 

–3.016

–2.873

–3.016

–2.873

Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche

 

–80

–62

davon auf steuerliche Verlustvorträge

 

–30

–25

Summe

 

2.513

1.791

3.317

3.381

davon kurzfristig

 

595

439

179

256

Latente Steuern ergeben sich aus temporären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuerbilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von latenten Steuerschulden führen.

Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften in Höhe von 8.905 Millionen € im Jahr 2016 (9.241 Millionen € im Jahr 2015) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da diese Gewinne bei Ausschüttung keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

Steuerliche Verlustvorträge

Die steuerlichen Verlustvorträge teilen sich regional wie folgt auf:

Steuerliche Verlustvorträge (Millionen €)

 

 

Steuerliche Verlustvorträge

Latente Steueransprüche

 

 

2016

2015

2016

2015

Deutschland

 

1

1

Ausland

 

2.383

2.490

279

246

Summe

 

2.384

2.491

279

246

Steuerliche Verlustvorträge bestehen in allen Regionen, insbesondere in Europa und Asien. Steuerliche Verluste können in Deutschland auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Im Ausland ist der Vortrag zum Teil nur zeitlich begrenzt möglich. Der wesentliche Bestand an Verlustvorträgen wird in Europa bis zum Jahr 2019 und in Asien bis zum Jahr 2021 verfallen. Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.478 Millionen € (2015: 1.767 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Steuerschulden

Steuerschulden umfassen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sonstige Steuern sowie noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres. Im Jahr 2016 betrugen die Steuerschulden 1.288 Millionen € (2015: 1.082 Millionen €).