Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der BASF SE und darauf bezogene Optionen oder sonstige Derivate, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz an Aktien der BASF SE und sich darauf beziehender Finanzinstrumente aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Mehr zu den von der BASF SE emittierten Schuldverschreibungen Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat (melde- und veröffentlichungspflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR)) Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie bestimmte Angehörige sind nach Art. 19 Abs. 1 MAR gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten der BASF SE (zum Beispiel Aktien, Anleihen, Optionen, Terminkontrakte, Swaps) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Gesellschaft mitzuteilen, sofern die Wertgrenze von 20.000 € innerhalb des Kalenderjahres überschritten wird. Im Jahr 2020 sind von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats und deren meldepflichtigen Angehörigen insgesamt 26 Erwerbsgeschäfte mit Stückzahlen von 17 bis 10.000 BASF-Aktien oder BASF-ADRs (American Depositary Receipts) mitgeteilt worden. Der Preis pro Aktie lag bei 38,99 € bis 66,49 €. Das Volumen der einzelnen Geschäfte lag zwischen 978,29 € und 479.087,94 €. Die mitgeteilten Wertpapiergeschäfte sind auf der Webseite der BASF SE veröffentlicht. Mehr zu den im Jahr 2020 mitgeteilten Wertpapiergeschäften Angaben zum Abschlussprüfer Die Hauptversammlung hat am 18. Juni 2020 auf Vorschlag des Aufsichtsrats die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erneut zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses und des Einzelabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2020 sowie der zugehörigen Lageberichte gewählt. Prüfungsgesellschaften aus dem KPMG-Verbund prüfen zudem den Großteil der in den Konzernabschluss einbezogenen BASF-Gruppengesellschaften. KPMG ist seit dem Jahresabschluss 2006 ohne Unterbrechung Abschlussprüfer der BASF SE. Das Mandat zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 wurde im Jahr 2015 im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 (EU-APrVO) öffentlich ausgeschrieben. Auf Basis der Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, erneut KPMG zur Wahl vorzuschlagen. Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens kann KPMG der Hauptversammlung jeweils ohne erneutes Ausschreibungsverfahren bis einschließlich des Geschäftsjahres 2025 zur Wahl zum Abschlussprüfer vorgeschlagen werden. Verantwortliche Abschlussprüferin des Konzernabschlusses ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 Wirtschaftsprüferin Dr. Stephanie Dietz. Für den Einzelabschluss ist dies seit dem Jahresabschluss 2020 Wirtschaftsprüfer Stephan Kaiser. Der Gesamthonorarbetrag, der KPMG und Prüfungsgesellschaften aus dem KPMG-Verbund von BASF SE und anderen Gesellschaften der BASF-Gruppe für Leistungen außerhalb der Prüfung von Jahresabschlüssen (Non-Audit-Services) zusätzlich zum Prüfungshonorar gezahlt wird, lag im Jahr 2020 bei 1,2 Millionen €. Dies entspricht rund 6,1 % des Honorars für die Abschlussprüfungen. Mehr dazu im Anhang unter Anmerkung 32 zurück weiter