Übersicht zum Konzernlagebericht Bestandteil des Konzernlageberichts sind neben den Inhalten, die sich im Abschnitt Konzernlagebericht befinden, auch die übernahmerechtlichen Angaben, der Vergütungsbericht sowie die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt Corporate Governance dargestellt sind. Die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) ist in den Konzernlagebericht integriert. Vergütungsbericht und Angaben gemäß § 315a HGB 1 Der Vergütungsbericht einschließlich der Beschreibung der Grundzüge des Vergütungssystems gemäß § 315a Abs. 2 HGB ist im Abschnitt Corporate Governance zu finden, die Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB (übernahmerechtliche Angaben). Sie sind Bestandteile des im Rahmen der Abschlussprüfung geprüften Konzernlageberichts. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB 1 Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB befindet sich im Abschnitt Corporate Governance und ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Sie besteht aus dem Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats (mit Ausnahme der übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB), der Berichterstattung zu Compliance sowie der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB hat der Abschlussprüfer geprüft, dass die Angaben nach § 315d HGB gemacht wurden. 1 In der nach Art. 83 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) für den Abschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 geltenden Fassung Weiterführende Informationen Folgende Symbole verweisen auf wichtige Informationen: Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen. Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden. zurück weiter