Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der BASF SE Mindestquote im Aufsichtsrat, Zielgrößen für Vorstand und die obersten Führungsebenen Der Aufsichtsrat einer börsennotierten Europäischen Gesellschaft (SE), der aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, ist nach § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat der BASF SE besteht seit der Hauptversammlung 2018 aus vier Frauen, von denen je zwei die Anteilseigner beziehungsweise die Beschäftigten vertreten, und acht Männern. Mit dieser Besetzung erfüllt der Aufsichtsrat die gesetzliche Anforderung. Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat als Zielgröße gemäß § 111 Abs. 5 AktG für die am 1. Januar 2017 begonnene zweite Zielerreichungsperiode nach Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt, dass weiterhin mindestens eine Frau dem Vorstand der BASF SE angehören soll. Dies entsprach zum Zeitpunkt der Festsetzung der Zielgröße bei acht Vorstandsmitgliedern einem Anteil von 12,5 % und entspricht seit dem 1. Januar 2020 bei sechs Vorstandsmitgliedern einem Anteil von 16,7 %. Mit der Bestellung von Dr. Melanie Maas-Brunner als Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1. Februar 2021 gehören diesem zwei Frauen an. Der Frauenanteil wird nach dem Ausscheiden von Wayne T. Smith am 31. Mai 2021 33,3 % betragen. Zudem hat der Vorstand Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der BASF SE beschlossen. Sie liegen bei 12,1 % für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands und bei 7,3 % auf der zweiten Führungsebene. Dies entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen. Die Frist für die Erreichung der Ziele für die zweite Zielerreichungsperiode wurde auf den 31. Dezember 2021 gesetzt. Die Ziele für die zweite Zielerreichungsperiode wurden bereits Ende 2019 vorzeitig erreicht. BASF betrachtet die Weiterentwicklung und Förderung von Frauen als weltweite Aufgabe – unabhängig von einzelnen Konzerngesellschaften – und hat sich dafür anspruchsvolle globale Ziele gesetzt, die im Jahr 2020 weiter erhöht wurden. Danach soll bis 2030 der Anteil weiblicher Führungskräfte weltweit auf 30 % gesteigert werden. BASF wird weiterhin systematisch daran arbeiten, den Frauenanteil in ihrem Führungsteam zu erhöhen. Dazu werden weltweit Maßnahmen umgesetzt und ständig weiterentwickelt. Mehr zum Anteil von Frauen in Führungspositionen in der BASF-Gruppe weltweitMehr zur Einbeziehung von Vielfalt einschließlich der Förderung von Frauen im Konzernlagebericht unter MitarbeitendeDie für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats maßgebliche Beteiligungsvereinbarung in der Fassung vom November 2015 ist zugänglich unter basf.com/de/corporategovernance zurück weiter