Vergütung des Vorstands Die Darstellung der Vergütung des Vorstands umfasst die nach deutschem Handelsrecht, erweitert durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) sowie durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), erforderlichen Angaben und richtet sich zudem nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Das bestehende Vorstandsvergütungssystem wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 1. Januar 2020 weiterentwickelt, um den geänderten Anforderungen durch das ebenfalls zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ab dem Geschäftsjahr 2020 zu entsprechen. Das weiterentwickelte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde von der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 gebilligt. Wesentliche Änderungen betreffen die variable Vergütung und die Altersversorgung. Das weiterentwickelte und vereinfachte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder findet seit dem 1. Januar 2020 Anwendung für alle Vorstandsdienstverträge. Grundsätze Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an der Leistung des Gesamtvorstands. Durch ihre Ausgestaltung soll sie einen Beitrag für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg und die Erreichung strategischer Unternehmensziele leisten. Die im Rahmen der BASF-Strategie kommunizierten langfristigen strategischen Ziele bilden dabei wichtige Leistungsgrößen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung und fördern so die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft. Das strategische Ziel „Ertrag“ stellt auf einen über dem Kapitalkostensatz liegenden jährlichen Return on Capital Employed (ROCE) ab. Der ROCE dient bei der Ermittlung des Performance-Bonus (Short-Term-Incentive, STI) als maßgebliche Kennziffer. Die strategischen Ziele „Wachstum“, „Profitabilität“ und „Wir wachsen bis 2030 CO2-neutral“ werden in dem neuen Long-Term-Incentive (LTI)-Programm abgebildet. Abhängig von dem Grad der Zielerreichung der drei strategischen Ziele über die gesamte vierjährige LTI-Programm-Laufzeit ermittelt sich die finale Anzahl der Performance Share Units (PSUs). Durch die Berücksichtigung des Total Shareholder Return (Aktienkursentwicklung und Dividende) im neuen LTI partizipieren somit sowohl die Vorstandsmitglieder als auch die Aktionäre an einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Die Vorstandsvergütung ist durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von der Leistung des Gesamtvorstands und dem Erfolg der BASF-Gruppe gekennzeichnet. Die externe und interne Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird von einem unabhängigen externen Gutachter in regelmäßigen Abständen überprüft. Die DAX-Unternehmen sowie weltweit tätige Unternehmen aus dem restlichen Europa 1 dienen dabei als externe Referenz. Beim internen Vergleich wird die Vergütung des Kreises der Senior Executives und der Beschäftigten der BASF SE sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Die Ausgestaltung und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat festgelegt. Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. In besonders außergewöhnlichen Fällen (wie zum Beispiel einer schweren Wirtschaftskrise) kann der Aufsichtsrat vorübergehend von den Bestandteilen des Systems der Vorstandsvergütung (Verfahren und Regelungen zu Vergütungsstruktur und -höhe sowie bezüglich der einzelnen Vergütungsbestandteile) abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Mehr zum Aufsichtsrat und zu seinen Ausschüssen:AufsichtsratBericht des Aufsichtsrats 1 Für die Angemessenheitsstudie 2019 wurden folgende Unternehmen für die europäische Vergleichsgruppe festgelegt: ABB, Air Liquide, Akzo Nobel, BAE Systems, Bayer, BHP, BMW, BP, Continental, Daimler, DSM, E.ON, EDF, Henkel, Linde, Rolls Royce, Royal Dutch Shell, Siemens, Solvay, Thyssenkrupp, Total, Volkswagen. Vergütungssystem im Überblick ErfolgsunabhängigeVergütung 1. Festvergütung Jährlicher Betrag 800.000 € a Auszahlung In gleichen Raten 2. Nebenleistungen Jährlicher Zielbetrag 50.000 € b Maximalbetrag (Cap) 100.000 € bentspricht 200 % des Zielbetrags 3. Altersversorgung Jährlicher Zielbetrag 500.000 € a Fest definierter jährlicher Altersversorgungsbeitrag ErfolgsbezogeneVergütung 4. Short-Term-Incentive (STI) mit einjähriger Laufzeit Jährlicher Zielbetrag 1.000.000 € a Maximalbetrag (Cap) 2.000.000 € aentspricht 200 % des Zielbetrags Auszahlung nach der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr 5. Long-Term-Incentive (LTI) Performance-Share-Plan mit vierjähriger Laufzeit Jährlicher Zielbetrag 1.400.000 € a Maximalbetrag (Cap) 2.800.000 € aentspricht 200 % des Zielbetrags Auszahlung nach der Hauptversammlung, die auf die vierjährige Performance-Periode folgt Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt der doppelte Betrag, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Betrag. Der Betrag stellt den Ziel- beziehungsweise Maximalbetrag für das Geschäftsjahr 2020 für regelmäßig gewährte Nebenleistungen dar. Sofern im Einzelfall einmalige Nebenleistungen und/oder transferbedingte Nebenleistungen gewährt werden, gelten zusätzlich die hierfür festgelegten Maximalbeträge. Das Vergütungssystem für den Vorstand beinhaltet seit dem 1. Januar 2020 die in der Übersicht genannten Bestandteile mit den für das Geschäftsjahr 2020 gültigen Ziel- und Maximalbeträgen. Bestandteile des Vergütungssystems sind zudem eine Einbehalts- und Rückforderungsklausel („Claw-back“), bezogen auf variable Vergütungsbestandteile, sowie eine Aktienhalteverpflichtung, die Vorstandsmitglieder verpflichtet, eine definierte Anzahl von Aktien für die Dauer des Vorstandsmandats und darüber hinaus zu halten. Die relativen Anteile der einzelnen Vergütungskomponenten an der Zielgesamtvergütung der Vorstandsmitglieder betragen: Relative Anteile der Vergütungskomponenten an der jährlichen Zielgesamtvergütung a a Im Einzelfall können sich durch Rundungen leichte Abweichungen ergeben. Die Vergütungskomponenten im Einzelnen 1. Festvergütung Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in gleichen Raten ausbezahlt wird. Sie wird in regelmäßigen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die jährliche Festvergütung für ein Mitglied des Vorstands beträgt seit dem 1. Januar 2017 800.000 €. Der Vorsitzende des Vorstands erhält als Festvergütung den doppelten Betrag und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands den 1,33-fachen Betrag. 2. Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen (Nebenleistungen) Die Mitglieder des Vorstands erhalten verschiedene, teilweise anlassbezogene Nebenleistungen. Zu den regelmäßig gewährten Nebenleistungen zählen Prämien für Unfallversicherung, Transportmittel und geldwerte Vorteile durch die Zurverfügungstellung von Sicherheitsmaßnahmen. Zu den einmaligen, anlassbezogenen Nebenleistungen zählen unter anderem Absicherungsmaßnahmen an den Privatanwesen bei erstmaliger Bestellung zum Mitglied des Vorstands. Zu den delegierungsbedingten Nebenleistungen für Vorstandsmitglieder mit Ressortsitz im Ausland gehören transferbedingte Nebenleistungen wie die Übernahme ortsüblicher Miet- oder Schulkosten am Einsatzort oder die Gewährung einer Grundzulage sowie die Übernahme bzw. Erstattung von zusätzlichen Steuern. Die gewährten Nebenleistungen sind der Höhe nach begrenzt. Die Mitglieder des Vorstands werden unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts in die Absicherung durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors-& Officers-Versicherung) einbezogen. Diese Versicherung sieht für den Vorstand den durch § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt vor. 3. Altersversorgung Die bisherige Altersversorgung für Mitglieder des Vorstands (Performance-Pension Vorstand, Gehaltsumwandlungs-Direktzusage, Grundversorgung im Rahmen der BASF Pensionskasse) wird seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr weitergeführt und wurde durch eine neue, beitragsorientierte Altersversorgung ersetzt. Altersversorgung Beitragsorientierte Altersversorgungszusage in Form eines externen Kapitalanlage-Modells Versorgungsleistung Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente Abwahlmöglichkeit zugunsten eines jährlichen Pensionszuschusses (Pension Allowance) Seit dem 1. Januar 2020 bietet die Gesellschaft den Mitgliedern des Vorstands eine beitragsorientierte Altersversorgungszusage in Form eines Kapitalanlage-Modells an. Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands einen fest definierten jährlichen Altersversorgungsbeitrag: Zum Zweck der Bildung eines Altersvermögens (Alterskapital) bringt die Gesellschaft die Altersversorgungsbeiträge in ein von der Gesellschaft zu wählendes Anlagemodell auf einem Altersvorsorgekonto bei einem externen Anbieter ein. Die Wertentwicklung der eingebrachten Beiträge ergibt sich aus den im Anlagemodell erwirtschafteten Erträgen. Dabei wird jedem Vorstandsmitglied eine Leistung von mindestens 80 % der in Summe vom Unternehmen eingebrachten Altersversorgungsbeiträge garantiert. Die Versorgungszusage beinhaltet Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Dabei entspricht das Invalidenkapital dem Wert des Altersvorsorgekontos zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung, mindestens jedoch 80 % der in Summe vom Unternehmen eingebrachten Altersversorgungsbeiträge. Das Hinterbliebenenkapital entspricht dem Wert des Altersvorsorgekontos zum Zeitpunkt des Todes des Mitgliedes des Vorstands, mindestens jedoch 80 % der in Summe vom Unternehmen eingebrachten Altersversorgungsbeiträge. Die Mitglieder des Vorstands können die beitragsorientierte Altersversorgungszusage abwählen und stattdessen einen Pensions-Zuschuss für die private Altersvorsorge (Pension Allowance) wählen. In diesem Fall wird der fest definierte jährliche Altersversorgungsbeitrag in gleichen monatlichen Raten als Bruttobetrag an das Mitglied des Vorstands ausgezahlt, so dass nach Beendigung des Vorstandsmandats kein weiterer Leistungsanspruch besteht. Für die künftigen Anwartschaften aus der neuen beitragsorientierten Altersversorgungszusage in Form eines Kapitalanlage-Modells gilt: Die Leistung erfolgt in Form einer Kapitalzahlung, gegebenenfalls in bis zu zehn Raten. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Verrentung zu wählen. Für die Umrechnung in eine lebenslange Rente finden die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen versicherungsmathematischen Parameter Anwendung. Stirbt das Vorstandsmitglied während des Bezugs von Altersrente, erhält der hinterbliebene Ehegatte eine Hinterbliebenenrente von 60 % der Altersrente. Die Regelungen gelten gleicher maßen für eine/n eingetragene/n Lebenspartner/in. Laufende Renten werden jährlich zum 1. Januar um 1 % erhöht. 4. Short-Term-Incentive (STI) Short-Term-Incentive (STI) Einjährige Performance-Periode Das Erreichen der vereinbarten operativen und strategischen Ziele und der ROCE der BASF-Gruppe bestimmen die Höhe des STI. Die Auszahlung ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Auszahlung erfolgt nach der auf das Geschäftsjahr folgenden Hauptversammlung. Für jedes Geschäftsjahr wird ein STI mit einer einjährigen Performance-Periode gewährt. Das STI basiert auf der Erreichung operativer und strategischer Ziele sowie der Höhe der für die Vergütung aller Mitarbeitenden relevanten Rendite auf das betriebsnotwendige Kapital (Return on Capital Employed, ROCE). Der Ist-Betrag des STI wird im Folgejahr nach der Hauptversammlung ausgezahlt. Mit dem ROCE als Leistungskriterium für die variable Vergütung wird die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem operativen Unternehmenserfolg verbunden und an der finanzwirtschaftlichen Zielsetzung der BASF-Gruppe, eine Prämie auf die Kapitalkosten zu erwirtschaften, ausgerichtet. Der ROCE des jeweiligen Geschäftsjahres dient bei der Ermittlung des STI als maßgebliche Kennzahl für den Unternehmenserfolg. Der ROCE setzt das Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) der Segmente ins Verhältnis zum durchschnittlichen operativen Vermögen der Segmente, zuzüglich darin nicht enthaltener Kunden- und Lieferantenfinanzierungen. Mehr zum operativen Vermögen im Kapitel Wertmanagement Der Ziel-ROCE für die variable Vergütung liegt einen Prozentpunkt oberhalb des für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Kapitalkostensatzes, der auf Basis des Weighted Average Cost of Capital (WACC) gemäß dem Capital Asset Pricing Model ermittelt wird. Jedem maßgeblichen ROCE-Wert ist ein ROCE-Faktor zugeordnet. Ab zwei Prozentpunkten unterhalb des Ziel-ROCE nimmt der ROCE-Faktor überproportional ab. Der Anstieg des ROCE-Faktors ist ab zwei Prozentpunkten oberhalb des Ziel-ROCE unterproportional. ROCE-Faktor Der ROCE-Faktor beträgt 1,0, wenn der im Geschäftsjahr erzielte ROCE einen Prozentpunkt über dem gewichteten Kapitalkostensatz (basierend auf dem WACC, gemäß dem Capital Asset Pricing Model) für das jeweilige Geschäftsjahr liegt, das heißt eine entsprechende Prämie auf die Kapitalkosten erwirtschaftet wurde. Negative und positive Sondereinflüsse aus Akquisitionen und Devestitionen (zum Beispiel Integrationskosten im Zusammenhang mit Akquisitionen sowie Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Geschäften) werden bei der Berechnung des ROCE bereinigt, soweit diese einen Korridor von +/–1 % der durchschnittlichen Kapitalkostenbasis überschreiten. Eine Bereinigung des ROCE (in den ersten zwölf Monaten nach „Closing“) findet damit nur bei außergewöhnlich hohen Sondereinflüssen aus Akquisitionen und Devestitionen statt. Für den STI wird vom Aufsichtsrat ein Höchstbetrag festgelegt. Dieser Höchstbetrag liegt für ein Mitglied des Vorstands bei derzeit 2.000.000 €. Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt als Höchstbetrag der doppelte Wert, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Wert. Für das Geschäftsjahr 2020 betrug der Ziel-ROCE 10 % bei einem Kapitalkostensatz von 9 %. Dieser wird jährlich überprüft und kommuniziert. Zur Bewertung der nachhaltigen Leistung des Vorstands trifft der Aufsichtsrat mit dem Gesamtvorstand jährlich eine Zielvereinbarung. Die Zielvereinbarung enthält: Einjährige operative Ziele, vor allem Ertrags-, Finanz- und operative Exzellenz-Ziele. Hierzu zählt zum Beispiel das EBIT vor Sondereinflüssen. Einjährige strategische Ziele, welche die Weiterentwicklung von BASF betreffen, vor allem Ziele für Wachstum, Portfoliooptimierung, Investitions- und F&E-Strategie, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die BASF-Unternehmenswerte. Die Ziele stehen dabei in Einklang mit dem im Prognosebericht veröffentlichten Ausblick. Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichung wird ein Performance-Faktor zwischen 0 und 1,5 ermittelt. Bei einer Zielerreichung von 100 % entspricht der Performance-Faktor dem Wert 1,0. Zielerreichung und Performance-Faktor Der Auszahlungsbetrag des STI ermittelt sich wie folgt: Die Auszahlung ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap). Mehr zur Ermittlung des Kapitalkostensatzes im Kapitel Wertmanagement 5. Long-Term-Incentive (LTI) Der LTI-Plan incentiviert die Erreichung strategischer Ziele und berücksichtigt die Entwicklung der BASF-Aktie und der Dividende (Total Shareholder Return) über einen Zeitraum von vier Jahren. Das LTI wird mit wenigen Abweichungen auch den Senior Executives der BASF-Gruppe angeboten. Long-Term-Incentive (LTI) Vierjährige Performance-Periode Das Erreichen von drei vereinbarten strategischen Zielen (Wachstum, Profitabilität, Nachhaltigkeit) und die Kursentwicklung der BASF-Aktie zuzüglich der gezahlten Dividenden (Total Shareholder Return) bestimmen die Höhe des Auszahlungsbetrags. Die Auszahlung ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Auszahlung erfolgt nach der Hauptversammlung im Mai nach Ende der vierjährigen Performance-Periode. Gewährung: Für jedes Geschäftsjahr wird ein LTI-Plan mit einer vierjährigen Performance-Periode gewährt. Der Zielbetrag wird in eine vorläufige Anzahl virtueller Performance Share Units (PSUs) umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt durch Division des Zielbetrags durch den durchschnittlichen Kurs der BASF-Aktie im vierten Quartal des jeweiligen Vorjahres vor Planbeginn. Ziele und Zielerreichung: Der Aufsichtsrat legt zu Beginn der vierjährigen Performance-Periode drei strategische Ziele fest. In Abhängigkeit von der Erreichung dieser strategischen Ziele über die vierjährige Performance-Periode kann sich die Anzahl der PSUs erhöhen oder verringern. Hierzu wird die Zahl der vorläufigen PSUs nach Ablauf der vier Jahre mit dem gewichteten Zielerreichungsgrad der drei strategischen Ziele multipliziert. Auszahlung: Die so ermittelte finale Anzahl der PSUs wird mit dem durchschnittlichen Kurs der BASF-Aktie im vierten Quartal des letzten Jahres der vierjährigen Performance-Periode zuzüglich der kumulierten Dividendenzahlungen in den vier Geschäftsjahren der Performance-Periode multipliziert. Der Auszahlungsbetrag des LTI reflektiert somit neben der Erreichung der strategischen Ziele auch die Entwicklung des Total Shareholder Return von BASF. Der Ist-Betrag des LTI wird im Jahr nach Ende der vierjährigen Performance-Periode nach der Hauptversammlung ausgezahlt. Die Auszahlung ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap). Ermittlung der Zielerreichung: Für jedes der drei strategischen Ziele werden zu Beginn der vierjährigen Performance-Periode vom Aufsichtsrat ein Zielwert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht, ein Minimalwert und ein Maximalwert sowie eine Zielerreichungskurve festgelegt. Für jedes strategische Ziel erfolgt die Ermittlung des Zielerreichungsgrads jahresbezogen. Am Ende der vierjährigen Performance-Periode wird das arithmetische Mittel der vier jahresbezogenen Zielerreichungsgrade gebildet. Die so ermittelten durchschnittlichen Zielerreichungsgrade der einzelnen strategischen Ziele werden gemäß der festgelegten Gewichtung zu einer gewichteten Zielerreichung zusammengefasst. Mit der gewichteten Zielerreichung wird die vorläufige Anzahl PSUs multipliziert, um die finale Anzahl PSUs zu ermitteln. Für den LTI-Plan 2020 (Performance-Periode 2020 – 2023) gelten nachfolgende im Rahmen der BASF-Unternehmensstrategie kommunizierten Ziele (siehe BASF-Bericht 2019, Unsere Ziele): Strategisches Ziel 1: Unser Absatz wächst jährlich stärker als die globale Chemieproduktion Das Ziel ist zu 100 % erreicht, wenn BASF 0,1 %-Punkte stärker wächst als die globale Chemieproduktion (Zielwert). Wird dieser Zielwert um 2 %-Punkte oder mehr unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 % (Minimalwert). Wird der Wert um 2 %-Punkte oder mehr überschritten, beträgt die Zielerreichung 200 % (Maximalwert). Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation ermittelt. Die Zielerreichung für die gesamte Performance-Periode 2020 – 2023 berechnet sich als arithmetisches Mittel der Zielerreichungsgrade der vier einzelnen Jahre Strategisches Ziel 2: Wir steigern unser EBITDA vor Sondereinflüssen um 3 % bis 5 % pro Jahr Bei einem Wachstum des EBITDA vor Sondereinflüssen von 4 % (d.h. in der Mitte des kommunizierten Zielkorridors von 3 % bis 5 %) liegt die Zielerreichung bei 100 % (Zielwert). Bei einem Wachstum des EBITDA vor Sondereinflüssen von 7 % oder mehr beträgt die Zielerreichung 200 % (Maximalwert). Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation ermittelt. Ausgangswert für die Festlegung der Vier-Jahres-Ziele ist jeweils das EBITDA vor Sondereinflüssen des Jahres vor Beginn der vierjährigen Performance-Periode. Die Zielerreichung für die gesamte Performance-Periode 2020 – 2023 berechnet sich als arithmetisches Mittel der Zielerreichungsgrade der vier einzelnen Jahre. Strategisches Ziel 3: Wir wachsen bis 2030 CO2-neutral Bei einem Ausstoß von 21,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr beträgt die Zielerreichung 100 % (Zielwert). Bei einem Ausstoß von 24,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr oder mehr beträgt die Zielerreichung 0 % (Minimalwert). Bei einem Ausstoß von 18,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr oder weniger beträgt die Zielerreichung 200 % (Maximalwert). Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation ermittelt. Die Zielerreichung für die gesamte Performance-Periode 2020 – 2023 berechnet sich als arithmetisches Mittel der Zielerreichungsgrade der vier einzelnen Jahre. Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guideline) Während der Laufzeit des Mandats sind Mitglieder des Vorstands verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu halten. Die Anzahl der dauerhaft zu haltenden Aktien wird zu Beginn des Vorstandsmandats (für die amtierenden Mitglieder des Vorstands am 1. Januar 2020) festgelegt und entspricht stichtagsbezogen grundsätzlich einem Wert von 150 % der jeweiligen jährlichen Brutto-Festvergütung. Die Umrechnung in eine Stückzahl zu haltender Aktien erfolgt unter Verwendung des durchschnittlichen BASF-Aktienkurses im vierten Quartal des Jahres vor Beginn der erstmaligen Aktienhalteverpflichtung. Bei Erhöhung der Festvergütung erhöht sich die Anzahl der zu haltenden Aktien entsprechend. Die Aktienhalteverpflichtung endet zwei Jahre nach der Beendigung des Mandats als Vorstandsmitglied (nachwirkende Aktienhalteverpflichtung). Bei erstmaliger Bestellung zum Vorstandsmitglied gilt eine Aufbauphase bis zum Ende des vierten auf die Erstbestellung folgenden Kalenderjahres. Die Aufbauphase gilt – unabhängig von ihrer erstmaligen Bestellung – auch für die Mitglieder des Vorstands, die am 1. Januar 2020 bereits Mitglieder des Vorstands sind, mit der Maßgabe, dass die Aufbauphase am 31. Dezember 2023 endet. Die Aktien sind durch die Vorstandsmitglieder aus ihren versteuerten Nettoeinkünften zu erwerben. Dem Aufsichtsrat wurde bestätigt, dass alle Mitglieder des Vorstands, unter Berücksichtigung der Aufbauphase zum 31. Dezember 2020, die benötigte Anzahl an BASF-Aktien oder ADRs 1 halten. Einbehalts- und Rückforderungsklausel (Claw-back-Klausel) Für das STI und das LTI besteht unverändert eine Einbehalts- und Rückforderungsregelung. Die Regelung ermöglicht bei schwerwiegenden Verstößen eines Vorstandsmitglieds gegen den Verhaltenskodex der BASF-Gruppe oder gegen die Sorgfaltspflicht im Rahmen der Leitung der Gesellschaft eine Kürzung oder Streichung von noch nicht ausgezahlten variablen Vergütungen sowie die Rückforderung von seit dem 1. Januar 2018 ausgezahlten variablen Vergütungen. Von der Möglichkeit der Rückforderung oder der Kürzung oder Streichung von noch nicht ausgezahlten variablen Vergütungen wurde in den Jahren 2019 und 2020 kein Gebrauch gemacht. 1BASF-ADRs (American Depositary Receipts), vier BASF-ADRs entsprechen einer BASF-Aktie. Höchstgrenzen für die Vergütung Die Gesamtvergütung ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) der Höhe nach begrenzt. Durch die Festlegung eines Höchstbetrags (Cap) für das STI und das LTI sind beide variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßig begrenzt. Die Maximalvergütungen auf Basis der derzeitigen Zielvergütung für die Mitglieder des Vorstands sind in der folgenden Übersicht dargestellt: (XLSX:) XLS € Mitglieddes Vorstands Stellvertretender Vorsitzenderdes Vorstands Vorsitzenderdes Vorstands Zielvergütung Maximalvergütung Zielvergütung Maximalvergütung Zielvergütung Maximalvergütung Festvergütung 800.000 800.000 1.064.000 1.064.000 1.600.000 1.600.000 Regelmäßige Nebenleistungen 50.000 100.000 a 50.000 100.000 a 50.000 100.000 a Altersversorgung 500.000 500.000 665.000 665.000 1.000.000 1.000.000 STI-Betrag 1.000.000 2.000.000 b 1.330.000 2.660.000 b 2.000.000 4.000.000 b LTI-Betrag 1.400.000 2.800.000 b 1.862.000 3.724.000 b 2.800.000 5.600.000 b Gesamtvergütung 2020 3.750.000 6.200.000 c 4.971.000 8.213.000 c 7.450.000 12.300.000 c a Der Betrag stellt den Maximalbetrag (200 % des Zielbetrags) für das Geschäftsjahr 2020 für regelmäßig gewährte Nebenleistungen dar. Für anlassbezogene Nebenleistungen wurde ein zusätzlicher Maximalbetrag für ein Mitglied des Vorstands von 500.000 €, für einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands von 533.000 € und für einen Vorsitzenden des Vorstands von 600.000 € festgelegt. Für delegierungsbedingte Nebenleistungen wurde für ein Mitglied des Vorstands ein Maximalbetrag von 3.000.000 € festgelegt. b Entspricht 200 % des Zielbetrags c Aus im Jahr 2020 noch zugeteilten Optionsrechten, die noch Bestandteil der Vorstandsvergütung 2019 sind, kann zusätzlich ein Maximalbetrag von 1.453.500 € für ein Mitglied des Vorstands, von 1.933.155 € für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands und von 2.907.000 € für den Vorsitzenden des Vorstands zufließen. Die Vorstandsvergütung wurde zuletzt zum 1. Januar 2017 erhöht. Sofern bis zur nächsten planmäßigen Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung im Jahr 2024 eine Anpassung der Vergütungshöhe durch den Aufsichtsrat beschlossen wird, würden die nachfolgenden Maximalvergütungsbeträge nicht überschritten: (XLSX:) XLS € Mitglied des Vorstands Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Vorstands Maximalvergütung bis zur nächsten Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung 7.500.000 a 9.975.000 a 15.000.000 a a In diesem Betrag ist der Maximalbetrag (200 % des Zielbetrags) für regelmäßige Nebenleistungen enthalten. Für anlassbezogene Nebenleistungen wurde ein zusätzlicher Maximalbetrag für ein Mitglied des Vorstands von 500.000 €, für einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands von 533.000 € und für einen Vorsitzenden des Vorstands von 600.000 € festgelegt. Für delegierungsbedingte Nebenleistungen wurde für ein Mitglied des Vorstands ein Maximalbetrag von 3.000.000 € festgelegt. BOP2020 Langfristig orientiertes, aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm (Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm) LTI-Programm BASF Optionsprogramm (BOP) Das BASF Optionsprogramm wurde im Jahr 2020 letztmalig gewährt und durch das neue LTI ersetzt. Absolute Erfolgshürde: Kurssteigerung der BASF-Aktie um mindestens 30 % gegenüber dem jeweiligen Basiskurs für das LTI-Programm Relative Erfolgshürde: Outperformance der BASF-Aktie gegenüber dem MSCI World Chemicals Index und kein Kursverlust der BASF-Aktie gegenüber dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte Aktienhalteverpflichtung: Verpflichtendes Eigeninvestment in BASF-Aktien mit Halteverpflichtung in Höhe von 10 % des Ist-Betrags des Performance-Bonus (brutto), zusätzlich freiwillig bis zu weitere 20 % des Ist-Betrags des Performance-Bonus (brutto) Laufzeit: acht Jahre Erstmalige Ausübungsmöglichkeit: vier Jahre nach Gewährung (Wartefrist) Maximaler Ausübungsgewinn (Cap): Fünffacher Betrag des Eigeninvestments Das BASF Optionsprogramm (BOP) wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats mit Wirkung ab 1. Januar 2020 durch das neue LTI ersetzt. Das BOP setzt auf den ausgezahlten STI für das Vorjahr auf und ist daher als nachlaufende Vergütung für das vorhergehende Geschäftsjahr anzusehen. Es wurde daher aufsetzend auf dem Performance-Bonus für 2019 im Jahr 2020 letztmalig angeboten. Für die Programmteilnahme muss jeder Teilnehmer ein Eigeninvestment in BASF-Aktien nachweisen und für eine festgelegte Frist für diese Zwecke halten (Haltefrist). Das Eigeninvestment kann maximal 30 % des jeweiligen Performance-Bonus (brutto) für das Vorjahr betragen. Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, jährlich mit einem Mindesteigeninvestment in Höhe von 10 % ihres jeweiligen Performance-Bonus (brutto) für das Vorjahr am LTI-Programm teilzunehmen (Aktienhalteverpflichtung). Dieses verpflichtende Eigeninvestment unterliegt einer Haltefrist von vier Jahren. Für ein weitergehendes freiwilliges Eigeninvestment von zusätzlich bis zu 20 % des Performance-Bonus (brutto) für das Vorjahr gilt die allgemeine Haltefrist von zwei Jahren. Für jede als Eigeninvestment in das LTI-Programm eingebrachte BASF-Aktie werden vier Optionsrechte gewährt. Nach einer vierjährigen Wartefrist können die Mitglieder des Vorstands während einer ebenfalls vierjährigen Ausübungsphase die gewährten Optionsrechte bei Erreichen der Erfolgshürden ausüben. Auch während der Ausübungsphase ist innerhalb bestimmter Sperrfristen (Closed Periods) eine Optionsausübung nicht möglich. Über Zeitpunkt und Umfang von Optionsausübungen entscheidet jedes Vorstandsmitglied individuell. Nach Ausübung der Optionsrechte wird deren rechnerischer Wert in bar ausgezahlt (Cash Settlement). Jedes Optionsrecht besteht aus dem Teilrecht A (absolute Erfolgshürde) und dem Teilrecht B (relative Erfolgshürde), deren Werthaltigkeit sich an unterschiedlichen Erfolgszielen orientiert. Mindestens eine der beiden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit das Optionsrecht überhaupt ausgeübt werden kann: Erfolgshürde Teilrecht A: Kurssteigerung der BASF-Aktie um mindestens 30 % gegenüber dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte des jeweiligen LTI-Programms. Der Wert des Teilrechts A bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Börsenkurs am jeweiligen Ausübungstag und dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte. Er ist auf 100 % des Basiskurses begrenzt (Cap). Der Basiskurs eines LTI-Programms entspricht jeweils dem mit dem Volumen gewichteten Durchschnittskurs (Volume-weighted Average) im elektronischen Handelssystem der deutschen Börse AG (Xetra) am ersten Handelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE in dem Jahr, in dem das LTI-Programm gewährt wird. Für das 2020 gewährte LTI-Programm (BOP) betrug dieser Basiskurs 51,26 € (2019: 68,21 €). Erfolgshürde Teilrecht B: Die kumulierte Wertsteigerung der BASF-Aktie übersteigt die des MSCI World Chemicals Index (Outperformance), und der Kurs der BASF-Aktie am Tag der Ausübung entspricht mindestens dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte. Der Wert des Teilrechts B ergibt sich aus der doppelten Outperformance der BASF-Aktie bei Ausübung, bezogen auf den Basiskurs. Er ist begrenzt auf den um den rechnerischen Nennbetrag der BASF-Aktie verminderten Börsenschlusskurs bei Ausübung. Insgesamt ist der maximale Ausübungsgewinn (Cap) auf den fünffachen Betrag des Eigeninvestments begrenzt. Mehr zum LTI-Programm:Vergütung und ZusatzleistungenAnmerkung 30 Regelungen zu den bisherigen mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteilen und zur bisherigen Altersversorgung Die noch laufenden Aufschubkomponenten aus dem Performance-Bonus 2018 (2018 – 2021) und 2019 (2019 – 2022) werden gemäß den bisherigen Programmbedingungen regulär zu Ende geführt und ausgezahlt. Für die Beurteilung der strategischen Leistung wird daher in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils ein gesonderter strategischer Performance-Faktor (SPF) durch den Aufsichtsrat festgelegt. Dieser SPF dient ausschließlich dazu, die gemäß Programmbedingungen für die Aufschubkomponente des Performance-Bonus erforderlichen durchschnittlichen strategischen Performance-Faktoren festzulegen. Die mit den bisherigen BASF-Optionsprogrammen gewährten und noch nicht ausgeübten Optionsrechte können gemäß den regulären BOP-Programmbedingungen für den Vorstand weiterhin ausgeübt werden. Die Mitglieder des Vorstands konnten letztmalig zum 1. Juli 2020 auf Basis ihres Performance-Bonus (brutto) für das Jahr 2019 am BASF-Optionsprogramm teilnehmen. Dabei gelten das bisherige Mindestinvestment von 10 % sowie das zusätzliche freiwillige Eigeninvestment von bis zu 20 % des Performance-Bonus (brutto) für das Vorjahr unverändert fort. Die hierbei zugeteilten Optionsrechte sind Bestandteil der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 und wurden gemäß den bisherigen Programmbedingungen zum 1. Juli 2020 gewährt. Aufgrund der maximalen Programmlaufzeit von acht Jahren können den Mitgliedern des Vorstands Ausübungsgewinne aus den Optionsprogrammen noch bis spätestens 30. Juni 2028 zufließen. Die bis zum 31. Dezember 2019 erworbenen Anwartschaften aus dem vorherigen Altersversorgungssystem bleiben als Besitzstand aufrechterhalten und können bei Eintritt des Versorgungsfalls vom Mitglied des Vorstands beziehungsweise von den Hinterbliebenen als Betriebsrente beziehungsweise Alterskapital entsprechend der bisherigen Regelungen abgerufen werden. Ziele und Ermittlung der Zielerreichung für die variablen Vergütungsbestandteile 2020 Performance-Bonus (Short-Term-Incentive, STI) 2020 Der STI basiert auf einer jährlichen Zielvereinbarung des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie auf der Rendite des betriebsnotwendigen Kapitals (Return on Capital Employed, ROCE). Die Ziele stehen im Einklang mit dem im Prognosebericht für das Jahr 2020 veröffentlichen Ausblick. Der STI-Betrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem aus der Zielerreichung abgeleiteten Performance-Faktor und dem ROCE-Faktor. Bei einem ROCE unterhalb des Schwellenwerts von 4 % sieht das Vergütungssystem einen Sonderbeschluss des Aufsichtsrats vor. Der ROCE-Faktor kann dabei auf null festgelegt werden oder auf einen Wert größer null. Beträgt der ROCE-Faktor null, wäre auch der STI null, unabhängig von der Erreichung der vereinbarten operativen und strategischen Ziele. Im Jahr 2020 beträgt der ROCE der BASF-Gruppe 1,7 % und verfehlt damit sowohl das Ziel, eine Prämie auf die Kapitalkosten zu verdienen, als auch den Schwellenwert für den ROCE. Die wesentlichen Ursachen sind der Geschäftseinbruch – vor allem im zweiten Quartal – sowie Ergebnisbelastungen durch Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen. Der Aufsichtsrat hat in dem gemäß Vergütungssystem erforderlichen Sonderbeschluss den ROCE-Faktor auf 0,3 festgelegt. Das entspricht dem Wert, der mit einem ROCE von 4 % erreicht würde, und bedeutet eine Halbierung gegenüber dem Jahr 2019. Folgende Gründe waren maßgeblich für diese Entscheidung: Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in nicht vorhersehbarer und außergewöhnlicher Art und Weise entwickelt. Der Vorstand hat darauf schnell, kraftvoll und wirksam reagiert, den Schutz von Mitarbeitenden gewährleistet und BASF mit einem Fokus auf Kosten und Liquidität gut durch diese schwierige Phase gesteuert. Gleichzeitig hat er überzeugend gesellschaftliche Verantwortung übernommen, zum Beispiel mit der Produktion und Spende von Desinfektionsmittel für Kliniken und Arztpraxen sowie der Beschaffung von Masken. Diese Leistung will der Aufsichtsrat ausdrücklich anerkennen. Zudem wurde die strategische Weiterentwicklung von BASF unvermindert vorangetrieben. Schließlich wurden die operativen und strategischen Ziele weitgehend erreicht. Auf Grundlage der Zielvereinbarung ergibt sich trotz des Ergebnisrückgangs ein Performance-Faktor von 0,95: Das EBIT-Ziel wurde deutlich verfehlt. Das Free-Cashflow-Ziel wurde unterschritten. Die Ziele aus dem Exzellenz-Programm wurden übertroffen. Die Kunden- und die Mitarbeiterzufriedenheit konnten weiter verbessert werden. Der Umsatz mit Produkten, die einen substanziellen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten (Accelerators), wurde gesteigert. Das Ziel zu Investitionen in Wachstumsschwerpunkten wurde erreicht. Die Synergien aus Akquisitionen und Joint Ventures lagen über dem Zielwert. Auf Basis der festgelegten Parameter berechnet sich der Performance-Bonus für ein ganzjährig tätiges Vorstandsmitglied wie unten dargestellt. Im Hinblick auf die besonderen Umstände und die Leistungen des Vorstands im Jahr 2020 hält der Aufsichtsrat diesen Bonus für angemessen und fair. Von der bestehenden Möglichkeit, in besonders außergewöhnlichen Fällen (wie zum Beispiel einer schweren Wirtschaftskrise) vorübergehend von den Bestandteilen des Systems der Vorstandsvergütung abzuweichen, hat der Aufsichtsrat keinen Gebrauch gemacht. LTI-Zielerreichung für das Performance-Jahr 2020 Für das erste Jahr der vierjährigen Performance-Periode 2020 – 2023 des LTI-Programms 2020 ergaben sich folgende Zielerreichungen: (XLSX:) XLS Strategische Ziele für das LTI 2020 (2020 – 2023) Ziel-/Vergleichsgröße 2020 Ist 2020 Zielerreichung in % Unser Absatz wächst jährlich stärker als die globale Chemieproduktion (in %) –0,4 –0,5 90 a Wir steigern unser EBITDA vor Sondereinflüssen um 3 % bis 5 % pro Jahr (in %) 4,0 –9,5 b 0 Wir wachsen CO2-neutral, d.h. Ausstoß nicht über 21,9 Mio. t CO2-Äquivalente (in Mio. t CO2-Äquivalente) 21,9 20,8 137 Gewichtete Zielerreichung (in %) 76 a Im Jahr 2020 ist der Absatz von BASF (–0,5 %) stärker zurückgegangen als die globale Chemieproduktion (–0,4 %, Stand 15. Februar 2021). Das Ziel wäre zu 100 % erreicht, wenn der Absatz von BASF um 0,1 %-Punkte weniger zurückgegangen wäre als die globale Chemieproduktion. b Bezogen auf den ursprünglichen Basiswert für das EBITDA vor Sondereinflüssen in Höhe von 8.217 Millionen € für das Jahr 2019. Die festgestellten Zielerreichungsgrade werden für das Jahr 2020 festgeschrieben und werden am Ende der vierjährigen Performance-Periode mit den Zielerreichungsgraden in den Folgejahren zu einer durchschnittlichen Zielerreichung zusammengefasst. SPF2020 für die Aufschubkomponenten aus den Performance-Bonus-Programmen 2018 und 2019 Die noch laufenden Aufschubkomponenten aus dem Performance-Bonus 2018 (2018 – 2021) und 2019 (2019 – 2022) werden gemäß den bisherigen Programmbedingungen regulär zu Ende geführt und ausgezahlt. Für die Beurteilung der strategischen Leistung wird daher in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils ein gesonderter strategischer Performance-Faktor (SPF) durch den Aufsichtsrat festgelegt. Für den Performance-Bonus 2018 (2018 – 2021) und den Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022) wurde durch den Aufsichtsrat jeweils ein SPF2020 von 1,0 festgestellt. Vergleich des bisherigen mit dem neuen Vorstandsvergütungssystem Das neue Vorstandsvergütungssystem reduziert die Komplexität durch den Entfall eines Vergütungsbestandteils (Performance-Bonus, Teil 2). Durch die feststehenden jährlichen Zielbeträge für den Altersversorgungsbeitrag und für das neue LTI wird zudem die Transparenz erhöht. Durch die Umstellung erfolgte keine Erhöhung gegenüber der durchschnittlichen Zielgesamtvergütung 2017 – 2019. Bis einschließlich 2019 gültiges System der Vorstandsvergütung Neues System der Vorstandsvergütung ab 2020 Jährliche variable Vergütung Performance-BonusDie Kennzahl für den Unternehmenserfolg ist die Rendite auf das betriebsnotwendige Kapital (Return on Capital Employed, ROCE).Maßgebliche Performance-Faktoren sind der Operative Performance-Faktor (OPF) des laufenden Geschäftsjahres und die Strategischen Performance-Faktoren (SPF) des laufenden Geschäftsjahres und der drei folgenden Geschäftsjahre.Auszahlung zu 50 % im Anschluss an das laufende Geschäftsjahr und zu 50 % nach Ende der vierjährigen Performance-Periode Performance-Bonus, Short-Term-Incentive (STI)Die Kennzahl für den Unternehmenserfolg ist die Rendite auf das betriebsnotwendige Kapital (Return on Capital Employed, ROCE).Basierend auf der Beurteilung der Erreichung operativer und strategischer Ziele im abgelaufenen Geschäftsjahr wird ein Performance-Faktor vergeben.Der Ist-Betrag des STI wird im Anschluss an das laufende Geschäftsjahr nach der Hauptversammlung ausgezahlt. Long-Term-Incentive Programm (LTI) Langfristig orientiertes, aktienkursbasiertes VergütungsprogrammPerformance-Periode bis zu acht JahrenVerpflichtendes Eigeninvestment in Höhe von 10 % des Performance-Bonus (brutto), bis zu weitere 20 % des Performance-Bonus (brutto) als freiwilliges Eigeninvestment möglich Langfristig orientiertes Vergütungsprogramm in Form eines Performance-Share-Plans.Der neue LTI-Plan incentiviert die Erreichung strategischer Ziele und berücksichtigt die Entwicklung der BASF-Aktie und der Dividende (Total Shareholder Return) über einen Zeitraum von vier Jahren.Neue, dauerhaft verpflichtende Aktienhalteverpflichtung in Höhe von 150 % der jeweiligen Festvergütung als Bestandteil des Vorstandsdienstvertrags Altersversorgung Der variable Teil des Rentenbausteins ergibt sich durch Multiplikation der fixen Versorgungsbezugsgröße mit einem Performance-Faktor, der vom maßgeblichen ROCE des jeweiligen Geschäftsjahres sowie den für den Performance-Bonus maßgeblichen Performance-Faktoren abhängt.Das Alter für den Bezug der Altersversorgung für Vorstandsmitglieder (Performance-Pension Vorstand) wurde für nach dem 1. Januar 2017 neu in den Vorstand berufene Mitglieder von 60 auf 63 Jahre angehoben.Wahlrecht zwischen der Zahlung der erdienten Versorgungsansprüche in Form einer lebenslangen Altersrente oder eines Einmalbetrags Die bisherige Altersversorgung für Mitglieder des Vorstands (Performance-Pension Vorstand, Gehaltsumwandlungs-Direktzusage, Grundversorgung im Rahmen der BASF Pensionskasse) wird mit Wirkung ab 1. Januar 2020 nicht mehr weitergeführt.Mit Wirkung ab 1. Januar 2020 bietet die Gesellschaft den Mitgliedern des Vorstands eine beitragsorientierte Altersversorgungszusage in Form eines Kapitalanlage-Modells an.Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands einen fest definierten jährlichen Altersversorgungsbeitrag.Das Mitglied des Vorstands kann wahlweise stattdessen einen Pensions-Zuschuss für die private Altersvorsorge (Pension Allowance) wählen, der in diesem Fall in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Einbehalts- und Rückforderungsklausel (Claw-back-Klausel) Einbehalts- und Rückforderungsregelung für den PerformanceBonus und das LTI-Programm Keine Veränderung, Einbehalts- und Rückforderungsregelung gilt für den Performance-Bonus (STI) und das LTI-Programm Höhe der Gesamtvergütung im Berichtsjahr 2020 In den folgenden Tabellen, die sich an den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK 2017) orientieren, sind die dem einzelnen Mitglied des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand dargestellt. Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK 2017) In der Tabelle „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK 2017“ werden im Einzelnen aufgeführt: Festvergütung, Nebenleistungen, Performance-Bonus, LTI-Programme mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung beziehungsweise dem Zielwert sowie Versorgungszusagen. Die einzelnen Vergütungselemente werden um Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen ergänzt. Zudem befindet sich unterhalb der Tabelle „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK 2017“ aufgrund der nach § 314 (1) Nr. 6a Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 17 (DRS 17) geforderten Angaben eine Überleitungsrechnung zu der auszuweisenden Gesamtvergütung. (XLSX:) XLS Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK 2017)(Tausend €) Dr. Martin Brudermüller Dr. Hans-Ulrich Engel Vorsitzender des Vorstands Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands 2019 2020 2020 (Min.) 2020 (Max.) 2019 2020 2020 (Min.) 2020 (Max.) Festvergütung 1.600 1.600 1.600 1.600 1.064 1.064 1.064 1.064 Nebenleistungen 60 56 56 700 69 62 62 633 Regelmäßige Nebenleistungen 60 56 56 100 69 62 62 100 Anlassbezogene Nebenleistungen – – – 600 – – – 533 Delegierungsbedingte Nebenleistungen a – – – – – – – – Summe 1.660 1.656 1.656 2.300 1.133 1.126 1.126 1.697 Einjährige variable Vergütung 1.600 2.000 0 4.000 1.064 1.330 0 2.660 50 % Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022) 1.600 – – – 1.064 – – – Short-Term-Incentive 2020 – 2.000 0 4.000 – 1.330 0 2.660 Mehrjährige variable Vergütung 2.346 3.348 0 8.507 1.577 2.226 0 5.657 50 % Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), Aufschubkomponente 1.600 – – – 1.064 – – – LTI-Programm 2019 (2019 – 2027) 746 – – – 513 – – – LTI-Programm 2020 (2020 – 2028) b – 548 0 2.907 – 364 0 1.933 LTI-Performance-Share-Plan 2020 (2020 – 2023) – 2.800 0 5.600 – 1.862 0 3.724 Summe 5.606 7.004 1.656 14.807 3.774 4.682 1.126 10.014 Altersversorgung 573 1.000 1.000 1.000 366 665 665 665 Versorgungsaufwand 573 – – – 366 – – – Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – 1.000 1.000 1.000 – 665 665 665 Gesamtvergütung gemäß DCGK 2017 6.179 8.004 2.656 15.807 4.140 5.347 1.791 10.679 Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 abzüglich gewährter Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), (Einjähriger Teil und Aufschubkomponente) –3.200 – –2.128 – abzüglich gewährter Short-Term-Incentive 2020 – –2.000 – –1.330 abzüglich Differenz zwischen Zielbetrag und Marktwert zum Zeitpunkt der Gewährung für LTI-Performance-Share-Plan 2020 (2020 – 2023) – –69 – –46 abzüglich freiwilliger Gehaltsverzicht (20 % der Festvergütung) im zweiten Quartal 2020 – –80 – –53 zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung (Performance-Bonus, Teil 1) 969 – 644 – zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung (Short-Term-Incentive 2020) – 570 – 379 zuzüglich zugeflossene mehrjährige variable Ist-Vergütung LTI 2012 (2012 – 2020) – – – – abzüglich Versorgungsaufwand –573 – –366 – abzüglich Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – –1.000 – –665 Gesamtvergütung 3.375 5.425 2.290 3.632 a Ausweis von 2020 (Min)/2020 (Max) erfolgt nur, falls delegierungsbedingte Nebenleistungen im Jahr 2020 gewährt wurden. b Die Mitglieder des Vorstands konnten letztmalig zum 1. Juli 2020 auf Basis ihres Performance-Bonus (brutto) für das Jahr 2019 am BASF-Optionsprogramm teilnehmen. Die zugeteilten Optionsrechte sind Bestandteil der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019. (XLSX:) XLS Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK 2017)(Tausend €) Saori Dubourg Michael Heinz 2019 2020 2020 (Min.) 2020 (Max.) 2019 2020 2020 (Min.) 2020 (Max.) Festvergütung 800 800 800 800 800 800 800 800 Nebenleistungen 356 494 494 600 36 40 40 600 Regelmäßige Nebenleistungen 59 62 62 100 36 40 40 100 Anlassbezogene Nebenleistungen 297 432 432 500 – – – 500 Delegierungsbedingte Nebenleistungen a – – – – – – – – Summe 1.156 1.294 1.294 1.400 836 840 840 1.400 Einjährige variable Vergütung 800 1.000 0 2.000 800 1.000 0 2.000 50 % Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022) 800 – – – 800 – – – Short-Term-Incentive 2020 – 1.000 0 2.000 – 1.000 0 2.000 Mehrjährige variable Vergütung 1.001 1.674 0 4.254 1.221 1.674 0 4.254 50 % Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), Aufschubkomponente 800 – – – 800 – – – LTI-Programm 2019 (2019 – 2027) 201 – – – 421 – – – LTI-Programm 2020 (2020 – 2028) b – 274 0 1.454 – 274 0 1.454 LTI-Performance-Share-Plan 2020 (2020 – 2023) – 1.400 0 2.800 – 1.400 0 2.800 Summe 2.957 3.968 1.294 7.654 2.857 3.514 840 7.654 Altersversorgung 704 500 500 500 387 500 500 500 Versorgungsaufwand 704 – – – 387 – – – Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – 500 500 500 – 500 500 500 Gesamtvergütung gemäß DCGK 2017 3.661 4.468 1.794 8.154 3.244 4.014 1.340 8.154 Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 abzüglich gewährter Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), (Einjähriger Teil und Aufschubkomponente) –1.600 – –1.600 – abzüglich gewährter Short-Term-Incentive 2020 – –1.000 – –1.000 abzüglich Differenz zwischen Zielbetrag und Marktwert zum Zeitpunkt der Gewährung für LTI-Performance-Share-Plan 2020 (2020 – 2023) – –34 – –34 abzüglich freiwilliger Gehaltsverzicht (20 % der Festvergütung) im zweiten Quartal 2020 – –40 – –40 zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung (Performance-Bonus, Teil 1) 485 – 485 – zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung (Short-Term-Incentive 2020) – 285 – 285 zuzüglich zugeflossene mehrjährige variable Ist-Vergütung LTI 2012 (2012 – 2020) – – – – abzüglich Versorgungsaufwand –704 – –387 – abzüglich Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – –500 – –500 Gesamtvergütung 1.842 3.179 1.742 2.725 a Ausweis von 2020 (Min)/2020 (Max) erfolgt nur, falls delegierungsbedingte Nebenleistungen im Jahr 2020 gewährt wurden. b Die Mitglieder des Vorstands konnten letztmalig zum 1. Juli 2020 auf Basis ihres Performance-Bonus (brutto) für das Jahr 2019 am BASF-Optionsprogramm teilnehmen. Die zugeteilten Optionsrechte sind Bestandteil der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019. (XLSX:) XLS Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK 2017)(Tausend €) Dr. Markus Kamieth Wayne T. Smith 2019 2020 2020 (Min.) 2020 (Max.) 2019 2020 2020 (Min.) 2020 (Max.) Festvergütung 800 800 c 800 c 800 c 800 c 800 c 800 c 800 c Nebenleistungen 46 593 593 3.600 340 323 323 3.600 Regelmäßige Nebenleistungen 46 36 36 100 28 19 19 100 Anlassbezogene Nebenleistungen – – – 500 – – – 500 Delegierungsbedingte Nebenleistungen a – 557 557 3.000 312 304 304 3.000 Summe 846 1.393 1.393 4.400 1.140 1.123 1.123 4.400 Einjährige variable Vergütung 800 1.000 0 2.000 800 1.000 0 2.000 50 % Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022) 800 – – – 800 – – – Short-Term-Incentive 2020 – 1.000 0 2.000 – 1.000 0 2.000 Mehrjährige variable Vergütung 1.221 1.674 0 4.254 1.312 1.736 0 4.254 50 % Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), Aufschubkomponente 800 – – – 800 – – – LTI-Programm 2019 (2019 – 2027) 421 – – – 512 – – – LTI-Programm 2020 (2020 – 2028) b – 274 0 1.454 – 336 0 1.454 LTI-Performance-Share-Plan 2020 (2020 – 2023) – 1.400 0 2.800 – 1.400 0 2.800 Summe 2.867 4.067 1.393 10.654 3.252 3.859 1.123 10.654 Altersversorgung 699 500 500 500 491 500 500 500 Versorgungsaufwand 699 – – – 491 – – – Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – 500 500 500 – 500 d 500 d 500 d Gesamtvergütung gemäß DCGK 2017 3.566 4.567 1.893 11.154 3.743 4.359 1.623 11.154 Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 abzüglich gewährter Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), (Einjähriger Teil und Aufschubkomponente) –1.600 – –1.600 – abzüglich gewährter Short-Term-Incentive 2020 – –1.000 – –1.000 abzüglich Differenz zwischen Zielbetrag und Marktwert zum Zeitpunkt der Gewährung für LTI-Performance-Share-Plan 2020 (2020 – 2023) – –34 – –34 abzüglich freiwilliger Gehaltsverzicht (20 % der Festvergütung) im zweiten Quartal 2020 – –40 – –40 zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung (Performance-Bonus, Teil 1) 485 – 485 – zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung (Short-Term-Incentive 2020) – 285 – 285 zuzüglich zugeflossene mehrjährige variable Ist-Vergütung LTI 2012 (2012 – 2020) – – – 431 abzüglich Versorgungsaufwand –699 – –491 – abzüglich Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – –500 – –500 Gesamtvergütung 1.752 3.278 2.137 3.501 a Ausweis von 2020 (Min)/2020 (Max) erfolgt nur, falls delegierungsbedingte Nebenleistungen im Jahr 2020 gewährt wurden. b Die Mitglieder des Vorstands konnten letztmalig zum 1. Juli 2020 auf Basis ihres Performance-Bonus (brutto) für das Jahr 2019 am BASF-Optionsprogramm teilnehmen. Die zugeteilten Optionsrechte sind Bestandteil der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019. c Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts. d Wayne T. Smith hat sich für den Pensions-Zuschuss für die private Altersvorsorge (Pension Allowance) entschieden. Zufluss gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK 2017) Der angegebene „Zufluss gemäß DCGK 2017“ umfasst die tatsächlich zugeflossenen fixen und variablen Vergütungsbestandteile zuzüglich der in den Berichtsjahren für die einzelnen Vorstandsmitglieder erteilten Versorgungszusagen (2020: Altersversorgungsbeitrag, 2019: Service Cost für bisherige Altersversorgung), obwohl diese keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellen. (XLSX:) XLS Zufluss gemäß DCGK 2017 (Tausend €) Dr. Martin Brudermüller Dr. Hans-Ulrich Engel Vorsitzender des Vorstands Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands 2019 2020 2019 2020 Festvergütung a 1.600 1.520 1.064 1.011 Nebenleistungen 60 56 69 62 Regelmäßige Nebenleistungen 60 56 69 62 Anlassbezogene Nebenleistungen – – – – Delegierungsbedingte Nebenleistungen – – – – Summe 1.660 1.576 1.133 1.073 Einjährige variable Vergütung 969 570 644 379 Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), Teil 1 b 969 – 644 – Short-Term-Incentive 2020 c – 570 – 379 Mehrjährige variable Vergütung – – – – LTI 2011 (2011 – 2019) – – – – LTI 2012 (2012 – 2020) – – – – LTI 2013 (2013 – 2021) – – – – LTI 2014 (2014 – 2022) – – – – LTI 2015 (2015 – 2023) – – – – LTI 2016 (2016 – 2024) – – – – Summe 2.629 2.146 1.777 1.452 Altersversorgung 573 1.000 366 665 Versorgungsaufwand 573 – 366 – Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – 1.000 – 665 Gesamtvergütung gemäß DCGK 2017 3.202 3.146 2.143 2.117 a Die Mitglieder des Vorstands haben freiwillig vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 auf 20 % ihrer jeweiligen jährlichen Festvergütung verzichtet. b Basis für den Performance-Bonus, Teil 1 ist der ROCE-Faktor sowie der Durchschnitt aus dem Operativen Performance-Faktor (OPF) und dem Strategischen Performance-Faktor (SPF) im Jahr der Gewährung des Performance-Bonus. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.Zur Auszahlung gelangen 50 % des Ist-Performance-Bonus, die anderen 50 % des Ist-Performance-Bonus werden für weitere drei Jahre nicht ausgezahlt (Aufschubkomponente). c Basis für den Short-Term-Incentive, STI, ist der ROCE-Faktor sowie der Performance-Faktor im Jahr der Gewährung des STI. Zur Auszahlung gelangen 100 % des Ist-STI. (XLSX:) XLS Zufluss gemäß DCGK 2017 (Tausend €) Saori Dubourg Michael Heinz 2019 2020 2019 2020 Festvergütung a 800 760 800 760 Nebenleistungen 356 494 36 40 Regelmäßige Nebenleistungen 59 62 36 40 Anlassbezogene Nebenleistungen 297 432 – – Delegierungsbedingte Nebenleistungen – – – – Summe 1.156 1.254 836 800 Einjährige variable Vergütung 485 285 485 285 Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), Teil 1 b 485 – 485 – Short-Term-Incentive 2020 c – 285 – 285 Mehrjährige variable Vergütung – – – – LTI 2011 (2011 – 2019) – – – – LTI 2012 (2012 – 2020) – – – – LTI 2013 (2013 – 2021) – – – – LTI 2014 (2014 – 2022) – – – – LTI 2015 (2015 – 2023) – – – – LTI 2016 (2016 – 2024) – – – – Summe 1.641 1.539 1.321 1.085 Altersversorgung 704 500 387 500 Versorgungsaufwand 704 – 387 – Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – 500 – 500 Gesamtvergütung gemäß DCGK 2017 2.345 2.039 1.708 1.585 a Die Mitglieder des Vorstands haben freiwillig vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 auf 20 % ihrer jeweiligen jährlichen Festvergütung verzichtet. b Basis für den Performance-Bonus, Teil 1 ist der ROCE-Faktor sowie der Durchschnitt aus dem Operativen Performance-Faktor (OPF) und dem Strategischen Performance-Faktor (SPF) im Jahr der Gewährung des Performance-Bonus. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.Zur Auszahlung gelangen 50 % des Ist-Performance-Bonus, die anderen 50 % des Ist-Performance-Bonus werden für weitere drei Jahre nicht ausgezahlt (Aufschubkomponente). c Basis für den Short-Term-Incentive, STI, ist der ROCE-Faktor sowie der Performance-Faktor im Jahr der Gewährung des STI. Zur Auszahlung gelangen 100 % des Ist-STI. (XLSX:) XLS Zufluss gemäß DCGK 2017 (Tausend €) Dr. Markus Kamieth Wayne T. Smith 2019 2020 2019 2020 Festvergütung a 800 760 d 800 d 760 d Nebenleistungen 46 593 340 323 Regelmäßige Nebenleistungen 46 36 28 19 Anlassbezogene Nebenleistungen – – – – Delegierungsbedingte Nebenleistungen – 557 312 304 Summe 846 1.353 1.140 1.083 Einjährige variable Vergütung 485 285 485 285 Performance-Bonus 2019 (2019 – 2022), Teil 1 b 485 – 485 – Short-Term-Incentive 2020 c – 285 – 285 Mehrjährige variable Vergütung – – – 431 LTI 2011 (2011 – 2019) – – – – LTI 2012 (2012 – 2020) – – – 431 e LTI 2013 (2013 – 2021) – – – – LTI 2014 (2014 – 2022) – – – – LTI 2015 (2015 – 2023) – – – – LTI 2016 (2016 – 2024) – – – – Summe 1.331 1.638 1.625 1.799 Altersversorgung 699 500 491 500 Versorgungsaufwand 699 – 491 – Altersversorgungsbeitrag/Pensions-Zuschuss – 500 – 500 f Gesamtvergütung gemäß DCGK 2017 2.030 2.138 2.116 2.299 a Die Mitglieder des Vorstands haben freiwillig vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 auf 20 % ihrer jeweiligen jährlichen Festvergütung verzichtet. b Basis für den Performance-Bonus, Teil 1 ist der ROCE-Faktor sowie der Durchschnitt aus dem Operativen Performance-Faktor (OPF) und dem Strategischen Performance-Faktor (SPF) im Jahr der Gewährung des Performance-Bonus. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.Zur Auszahlung gelangen 50 % des Ist-Performance-Bonus, die anderen 50 % des Ist-Performance-Bonus werden für weitere drei Jahre nicht ausgezahlt (Aufschubkomponente). c Basis für den Short-Term-Incentive, STI, ist der ROCE-Faktor sowie der Performance-Faktor im Jahr der Gewährung des STI. Zur Auszahlung gelangen 100 % des Ist-STI. d Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts. e Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2012 flossen 2020 gemäß des U.S.-LTI-Programms Wayne T. Smith die im Jahr 2017 realisierten Ausübungsgewinne zu. f Wayne T. Smith hat sich für den Pensions-Zuschuss für die private Altersvorsorge (Pension Allowance) entschieden. Die Mitglieder des Vorstands haben in dem Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 auf jeweils 20 % ihrer festen Vergütung freiwillig verzichtet. Die unten stehende Übersicht weist die dem Vorstand in den beiden Berichtsjahren zum Stichtag 1. Juli gewährten Optionsrechte aus. Optionsrechte im Rahmen des BASF-Optionsprogramms wurden im Jahr 2020 letztmalig gewährt. (XLSX:) XLS Anzahl gewährter Optionsrechte 2020 2019 Dr. Martin Brudermüller 45.368 44.024 Saori Dubourg 22.684 11.880 Dr. Hans-Ulrich Engel 30.168 30.268 Michael Heinz 22.684 24.880 Dr. Markus Kamieth 22.684 24.880 Wayne T. Smith 22.684 24.880 Gesamt 166.272 160.812 a a Im Geschäftsjahr 2019 wurden dem zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Sanjeev Gandhi 24.880 Optionsrechte gewährt. Im Jahr 2020 wurden den Mitgliedern des Vorstands erstmalig Performance Share Units (PSUs) im Rahmen des neuen LTI gewährt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl der zum Stichtag 1. Januar gewährten PSUs. (XLSX:) XLS Anzahl gewährter Performance Share Units (PSUs) 2020 2019 Dr. Martin Brudermüller 41.268 – Saori Dubourg 20.634 – Dr. Hans-Ulrich Engel 27.443 – Michael Heinz 20.634 – Dr. Markus Kamieth 20.634 – Wayne T. Smith 20.634 – Gesamt 151.247 – Bilanzielle Bewertung der mehrjährigen variablen Vergütung (LTI-Programme) Im Jahr 2020 führten die zugeteilten Optionsrechte zu einem Aufwand. Der Aufwand bezieht sich auf die Summe aller Optionsrechte aus den LTI-Programmen 2012 bis 2020 und ergibt sich aus einer stichtagsbezogenen Bewertung dieser Optionsrechte zum 31. Dezember 2020 und der Veränderung dieses Werts gegenüber dem 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der im Jahr 2020 ausgeübten und neu gewährten Optionsrechte. Maßgeblich für die Bewertung der Optionsrechte ist die Kursentwicklung der BASF-Aktie und deren relative Performance gegenüber dem Vergleichsindex MSCI World Chemicals Index. Der nachstehend aufgeführte Aufwand ist als rechnerische Größe jeweils nicht mit dem tatsächlichen Zufluss der realisierten Gewinne bei Ausübung der Optionsrechte gleichzusetzen. Über Zeitpunkt und Umfang der Ausübung von Optionsrechten aus den LTI-Programmjahren entscheidet jedes Mitglied des Vorstands unter Beachtung der Programmbedingungen individuell. Für die den Mitgliedern des Vorstands zugeteilten Optionsrechte fielen im Jahr 2020 folgende Aufwendungen an: Dr. Martin Brudermüller 266 Tausend € Aufwand (2019: 464 Tausend € Aufwand), Dr. Hans-Ulrich Engel 152 Tausend € Aufwand (2019: 339 Tausend € Aufwand), Saori Dubourg 136 Tausend € Aufwand (2019: 66 Tausend € Aufwand), Michael Heinz 172 Tausend € Aufwand (2019: 334 Tausend € Aufwand), Dr. Markus Kamieth 203 Tausend € Aufwand (2019: 124 Tausend € Aufwand) und für Wayne T. Smith 914 Tausend € Aufwand (2019: 298 Tausend € Aufwand). Im Jahr 2020 führten die zugeteilten Performance Share Units aus dem neuen LTI zu einem Aufwand. Der Aufwand bezieht sich auf die Summe aller Performance Share Units aus dem LTI-Programm 2020 und ergibt sich aus einer stichtagsbezogenen Bewertung dieser Performance Share Units zum 31. Dezember 2020 und der Veränderung dieses Werts gegenüber dem 31. Dezember 2019. Maßgeblich für die Bewertung der Performance Share Units sind die erwartete Kursentwicklung der BASF-Aktie und die Dividendenentwicklung sowie Annahmen zur voraussichtlichen gewichteten Zielerreichung der drei strategischen Ziele in der vierjährigen Performance-Periode. Der nachstehend aufgeführte Aufwand ist als rechnerische Größe nicht mit dem tatsächlichen Zufluss aus dem LTI am Ende der vierjährigen Performance-Periode gleichzusetzen. Für die den Mitgliedern des Vorstands zugeteilten Performance Share Units fielen im Jahr 2020 folgende Aufwendungen an (2019: nicht zutreffend): Dr. Martin Brudermüller 642 Tausend € Aufwand, Dr. Hans-Ulrich Engel 427 Tausend € Aufwand, Saori Dubourg 321 Tausend € Aufwand, Michael Heinz 321 Tausend € Aufwand, Dr. Markus Kamieth 321 Tausend € Aufwand und für Wayne T. Smith 909 Tausend € Aufwand. Mehr zum LTI-Programm:Vergütung und ZusatzleistungenAnmerkung 30 Versorgungszusagen Die Werte für die im Jahr 2020 gewährten Versorgungszusagen für die Mitglieder des Vorstands sind in den Tabellen „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK 2017“ sowie „Zufluss gemäß DCGK 2017“ individuell ausgewiesen. Mit Wirkung ab 1. Januar 2020 bietet die Gesellschaft den Mitgliedern des Vorstands eine beitragsorientierte Altersversorgungszusage in Form eines Kapitalanlage-Modells an. Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands einen fest definierten jährlichen Altersversorgungsbeitrag. Die bis zum 31. Dezember 2019 erworbenen Anwartschaften aus dem vorherigen Altersversorgungssystem bleiben als Besitzstand aufrechterhalten und können bei Eintritt des Versorgungsfalls vom Mitglied des Vorstands beziehungsweise von den Hinterbliebenen als Betriebsrente oder Alterskapital entsprechend der bisherigen Regelungen abgerufen werden. Der Barwert der Versorgungszusagen stellt einen bilanziellen Wert der Anwartschaften dar, den die Vorstandsmitglieder über ihre BASF-Dienstjahre erworben haben. Die nachstehende Tabelle zeigt den Anwartschaftsbarwert für die bis einschließlich 2020 erworbenen Versorgungsansprüche (jeweils Stand 31. Dezember). (XLSX:) XLS Versorgungszusagen – Anwartschaftsbarwerte (Tausend €) 2020 2019 Dr. Martin Brudermüller 19.490 18.171 Saori Dubourg 6.611 6.983 Dr. Hans-Ulrich Engel 16.219 14.081 Michael Heinz 16.253 15.201 Dr. Markus Kamieth 7.100 5.797 Wayne T. Smith 6.417 6.251 Gesamt 72.090 66.484 a a Im Geschäftsjahr 2019 belief sich der Anwartschaftsbarwert für die bis einschließlich 2019 erworbenen Versorgungsansprüche für den zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Sanjeev Gandhi auf 4.824 Tausend €. Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats Scheidet ein vor 2017 erstmals in den Vorstand berufenes Vorstandsmitglied vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, weil seine Bestellung entweder nicht verlängert oder aus wichtigem Grund widerrufen wurde, gilt dies als Eintritt des Versorgungsfalls im Sinne der bis 2019 geltenden Versorgungszusage, wenn das Vorstandsmitglied mindestens zehn Jahre im Vorstand war oder der Zeitraum bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weniger als zehn Jahre beträgt. Das Unternehmen ist berechtigt, Bezüge aus einer anderweitigen Beschäftigung bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter auf die Pensionsbezüge anzurechnen. Diese Regelung gilt für alle ab dem 1. Januar 2017 in den Vorstand eingetretenen Mitglieder nicht mehr. Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine generelle Begrenzung einer etwaigen Abfindung (Abfindungs-Cap). Danach dürfen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres abgestellt. Bei Beendigung des Vorstandsmandats nach Eintritt eines Kontrollwechsels (Change of Control) gilt Folgendes: Ein Change of Control im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Aktionär gegenüber BASF den Besitz einer Beteiligung von mindestens 25 % oder die Aufstockung einer solchen Beteiligung mitteilt. Bei Widerruf der Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach Eintritt eines Change of Control erhält das Vorstandsmitglied die bis zum regulären Mandatsablauf ausstehende Vergütung als Einmalzahlung, wobei ebenfalls der Wert von zwei Jahresvergütungen, nicht überschritten werden darf. Die bis zum regulären Mandatsablauf noch zu erbringenden Altersversorgungsbeiträge werden in Form einer Brutto-Einmalzahlung ausgezahlt. Ehemalige Vorstände Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Jahr 2020 auf 12,5 Millionen € (2019: 11,5 Millionen €). Hierin enthalten sind auch Zahlungen, die von früheren Mitgliedern des Vorstands durch eine etwaige Bruttogehaltsumwandlung selbst finanziert wurden, sowie der auf das Jahr 2020 entfallende Ertrag der Optionsrechte, welche die ehemaligen Vorstandsmitglieder aus ihrer aktiven Dienstzeit noch innehaben. Ferner ist die Karenzentschädigung an ein ehemaliges Mitglied des Vorstands enthalten. Der Anstieg der Gesamtbezüge resultierte aus zwei gegenläufigen Effekten: Zum einen der bilanziellen Bewertung der Optionsrechte, die im Jahr 2020 insgesamt zu einem Ertrag von 0,7 Millionen € führte, insbesondere bedingt durch die höhere bilanzielle Bewertung der Optionsrechte aufgrund des gestiegenen Aktienkurses (2019: Aufwand in Höhe von 0,6 Millionen €). Zum anderen durch die Berücksichtigung der Karenzentschädigung, die im Jahr 2020 zu einem Aufwand von 2,0 Millionen € führte. Die Fortführung der bei Pensionierung noch nicht ausgeübten Optionen und die damit verbundene Weitergeltung der Haltefrist für das Eigeninvestment in BASF-Aktien gemäß Programmbedingungen ist vorgesehen, um die Ausrichtung der Vorstandsvergütung auf Nachhaltigkeit zu betonen. (XLSX:) XLS Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen (Millionen €) 2020 2019 Alters- und Hinterbliebenenversorgung 11,2 10,9 Aufwand beziehungweise Ertrag aus der bilanziellen Bewertung der Optionsrechte –0,7 0,6 Karenzentschädigung a 2,0 – Gesamt 12,5 11,5 a Sanjeev Gandhi ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Auf Grundlage der Aufhebungsvereinbarung wurde für ein zweijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine Karenzentschädigung vereinbart. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen 209,0 Millionen € (2019: 198,2 Millionen €). zurück weiter