12 – Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

In Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbesteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Im Jahr 2020 ergab sich wie auch im Vorjahr ein gewichteter Durchschnittssatz von 14,5 %. Die deutschen Gruppengesellschaften ermittelten ihre latenten Steuern im Jahr 2020 unverändert mit 30 %. Die von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert. Diese werden grundsätzlich auch für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen, sofern zukünftige Steuersatzanpassungen noch nicht beschlossen wurden.

Für temporär abweichende Wertansätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden latente Steuern angesetzt. Diese umfassen ebenso die abweichenden Wertansätze, die sich aus Unternehmenserwerben ergeben, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Am oder vor dem Bilanzstichtag beschlossene beziehungsweise weitgehend beschlossene Steuersatzänderungen werden berücksichtigt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen. Ergibt sich ein Überhang an latenten Steueransprüchen, so werden diese nur angesetzt, sofern eine Realisierung der Steuerminderung als wahrscheinlich erachtet wird. Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche ist die Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und die Einschätzung der Nutzbarkeit der Verlustvorträge und nicht genutzter Steuergutschriften. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge sowie nicht genutzte Steuergutschriften geltend gemacht werden können. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche basiert auf unternehmensinternen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der jeweiligen Gruppengesellschaft.

Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital oder in den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen anzusetzen ist. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die Veränderungen der latenten Steueransprüche und Steuerschulden ebenfalls ergebnisneutral erfasst.

Für Unterschiedsbeträge zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert einer einbezogenen Tochtergesellschaft werden latente Steuerschulden gebildet, wenn eine Umkehr dieser Differenz in absehbarer Zukunft erwartet wird. Für im Folgejahr geplante Dividendenausschüttungen werden latente Steuerschulden angesetzt, sofern diese zu einer Umkehr temporärer Differenzen führen.

Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Ertragsteuern werden auf Grundlage der erwarteten zu versteuernden Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Für darauf entfallende Zinsen werden Rückstellungen gebildet. Diese Zinsen werden im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen und nicht im Steueraufwand. Sonstige zu veranlagende Steuern werden entsprechend berücksichtigt.

IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12 klar, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung einzelner Sachverhalte besteht. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Die Höhe der Risikorückstellungen wird unter Beachtung der Ergebnisse vergangener Betriebsprüfungen sowie der rechtlichen Beurteilung noch nicht geprüfter Sachverhalte hinsichtlich des Risikos einer abweichenden steuerlichen Einschätzung durch die Finanzverwaltung ermittelt und regelmäßig überprüft. Zum Ansatz kommt der wahrscheinlichste Wert der einzelnen Risiken.

Steueraufwand und -quote

Der laufende Steueraufwand verringerte sich vor allem aufgrund von Steuererträgen für Vorjahre, insbesondere durch die Anreize des „CARES Act“ in den USA sowie aufgrund von Ergebnisrückgängen vor allem in Deutschland und Nordamerika.

Aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge resultierte im Jahr 2020 ein Ertrag in Höhe von 5 Millionen € (im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 1 Million €).

Die Steuerquote der BASF-Gruppe betrug 5,8 % im Jahr 2020, nach 22,9 % im Jahr 2019. Maßgeblich für den im Jahr 2020 im Verhältnis zum Vorsteuerergebnis relativ geringen Steuerertrag waren vor allem ein Anstieg von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben durch nicht steuerwirksame Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der im Jahr 2020 insgesamt negative Ergebnisbeitrag von Equity-Gesellschaften im Wesentlichen durch Wertberichtigungen von Vermögenswerten der Wintershall Dea-Gruppe, Kassel/Hamburg. Gegenläufig wirkte ein Anstieg von Steuererträgen aus Vorperioden vor allem durch die Anreize des „CARES Act“ in den USA.

In den Sonstigen Steuern waren Grundsteuern und andere vergleichbare Steuern in Höhe von 106 Millionen € im Jahr 2020 und 101 Millionen € im Jahr 2019 enthalten.

Steueraufwand (Millionen €)

 

2020

2019

Laufender Aufwand für Ertragsteuern

398

1.053

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (Deutschland)

73

114

Ausländische Ertragsteuern

739

929

Steuern für Vorjahre

–414

10

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (–)

–489

–297

aus Veränderungen temporärer Differenzen

–129

–298

aus Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge/ungenutzter Steuergutschriften

–372

23

aus Steuersatzänderungen

32

–26

aus Wertberichtigungen von latenten Steueransprüchen

–20

4

Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag

–91

756

Sonstige Steuern sowie Umsatz- und andere Verbrauchsteuern

228

224

Steueraufwand

137

980

Überleitungsrechnung auf den effektiven Steueraufwand und die Steuerquote

 

2020

2019

 

Millionen €

%

Millionen €

%

Ergebnis vor Ertragsteuern

–1.562

 

3.302

 

Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (15 %)

–234

15,0

495

15,0

Solidaritätszuschlag

2

–0,1

2

0,1

Gewerbesteuer

–255

16,3

12

0,4

Einfluss abweichender Steuersätze für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften

55

–3,5

257

7,8

Steuerfreie Erträge

–64

4,1

–41

–1,2

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

339

–21,7

61

1,8

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (Nach-Steuer-Ergebnis)

106

–6,8

–17

–0,5

Steuern für Vorjahre (laufende und latente Steuer)

–103

6,6

10

0,3

Latente Steuern für sich zukünftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen

–66

4,2

–6

–0,2

Steuersatzänderungen

32

–2,1

–26

–0,8

Sonstiges

97

–6,2

9

0,2

Effektive Ertragsteuern/Steuerquote

–91

5,8

756

22,9

In der Position Sonstiges der Überleitungsrechnung für das Jahr 2020 sind Steuereffekte aus nicht gebildeten aktiven latenten Steuern auf Zugänge bei Verlustvorträgen in Höhe von 14 Millionen € und auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 17 Millionen € enthalten.

Latente Steuern ergeben sich aus temporären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuerbilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von latenten Steuerschulden führen.

Latente Steuern

Abgrenzungsposten für latente Steuern 2020 (Millionen €)

 

01.01.2020 netto

Erfolgs­wirk­same Effekte

Erfolgs­neutrale Effekte (OCI)

Unter­nehmens­zusammen­schlüsse

Sonstiges

31.12.2020 netto

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Immaterielle Vermögenswerte

–934

–8

33

–42

–4

–955

89

–1.044

Sachanlagen

–1.081

–65

101

–36

13

–1.068

246

–1.314

Finanzanlagen

–136

64

5

–7

–74

44

–118

Vorräte und Forderungen

–199

82

–31

–3

–18

–169

232

–401

Pensionsrückstellungen

2.424

28

384

14

1

2.851

3.342

–491

Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

841

42

–91

3

36

831

986

–155

Steuerliche Verlustvorträge

193

332

–11

1

–10

505

505

Sonstiges

15

14

–9

2

–4

18

82

–64

Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen

1.123

489

381

–61

7

1.939

5.526

–3.587

Saldierungen

–2.140

2.140

Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen

1.123

489

381

–61

7

1.939

3.386

–1.447

Abgrenzungsposten für latente Steuern 2019 (Millionen €)

 

01.01.2019 netto

Erfolgs­wirk­same Effekte

Erfolgs­neutrale Effekte (OCI)

Unter­nehmens­zusammen­schlüsse

Sonstiges

31.12.2019 netto

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Immaterielle Vermögenswerte

–1.265

149

–4

59

125

–934

148

–1.082

Sachanlagen

–976

–113

–16

–2

26

–1.081

122

–1.203

Finanzanlagen

12

35

–1

–182

–136

54

–190

Vorräte und Forderungen

–203

48

–47

–14

17

–199

261

–460

Pensionsrückstellungen

2.149

–48

354

–31

2.424

3.153

–729

Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

633

222

–23

9

841

942

–101

Steuerliche Verlustvorträge

205

13

1

5

–31

193

193

Sonstiges

0

–9

–5

–4

33

15

83

–68

Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen

555

297

259

44

–34

1.123

4.956

–3.833

Saldierungen

–2.069

2.069

Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen

555

297

259

44

–34

1.123

2.887

–1.764

Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 182 Millionen € im Jahr 2020 (2019: 124 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung bei Umkehr nicht hinreichend sicher ist.

Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften in Höhe von 10.398 Millionen € im Jahr 2020 (13.335 Millionen € im Jahr 2019) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da diese Gewinne bei Ausschüttung keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

Die Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche betrugen 63 Millionen € im Jahr 2020 (88 Millionen € im Jahr 2019). Davon entfielen auf steuerliche Verlustvorträge 13 Millionen € im Jahr 2020 (19 Millionen € im Jahr 2019).

Steuerliche Verlustvorträge

Die steuerlichen Verlustvorträge und dafür bilanzierten latenten Steueransprüche teilen sich wie folgt auf:

Steuerliche Verlustvorträge (Millionen €)

 

Steuerliche Verlustvorträge

Latente Steueransprüche

 

2020

2019

2020

2019

Deutschland

1.229

381

Ausland

688

950

124

195

Summe

1.917

950

505

195

Steuerliche Verlustvorträge bestehen in allen Regionen. Steuerliche Verluste können in Deutschland auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Im Ausland ist der Vortrag zum Teil nur zeitlich begrenzt möglich. Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 257 Millionen € im Jahr 2020 (2019: 205 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Davon verfallen 52 Millionen € im Jahr 2021, 9 Millionen € im Jahr 2022, 35 Millionen € im Jahr 2023, 22 Millionen € im Jahr 2024, 52 Millionen € im Jahr 2025 und 14 Millionen € ab dem Jahr 2026. Die übrigen 73 Millionen € sind nicht verfallbar.

Der Überhang an aktiven latenten Steuern bei Gesellschaften, die in den Jahren 2020 oder 2019 steuerlich Verluste auswiesen, betrug zum 31. Dezember 2020 2.645 Millionen € (31. Dezember 2019: 97 Millionen €). Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte, da aufgrund der geplanten Ergebnisse die Nutzung der temporären Differenzen oder Verlustvorträge erwartet wird.

Steuerschulden

Steuerschulden umfassen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sonstige Steuern sowie noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres. Seit dem Jahr 2020 weist BASF Steuerrückstellungen und latente Steuerschulden getrennt und nicht mehr wie zuvor als Summenposition aus. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.