26 – Zusatzangaben zu Finanzinstrumenten

26.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn BASF bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht weiter fortbestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden und BASF nach der Übertragung über die finanziellen Vermögenswerte nicht kontrollieren kann. Beispielsweise erfolgt die Ausbuchung von Forderungen, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig feststeht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag und im Edelmetallhandel zum Handelstag bilanziert.

Der Marktwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Sofern Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, zum Beispiel in Form von Börsenkursen, werden diese bei der Bewertung zugrunde gelegt. Andernfalls werden bei der Bewertung interne Bewertungsmodelle unter Verwendung aktueller Marktparameter oder externe Bewertungen, zum Beispiel durch Banken, herangezogen. Bei interner Bewertung werden insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle angewandt. In diese Modelle finden beispielsweise erwartete künftige Cashflows sowie laufzeit- und gegebenenfalls risikoadjustierte Diskontfaktoren Eingang. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Marktparametern ordnet BASF die Marktwerte von Finanzinstrumenten einer von drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zu. Ein Stufentransfer während eines Geschäftsjahres wird nur vorgenommen, wenn sich die Verfügbarkeit beobachtbarer Marktparameter für identische oder vergleichbare Finanzinstrumente ändert.

IFRS 9 erfordert außer bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten die Bildung von Wertberichtigungen zum einen als erwartete Kreditverluste unabhängig von der Existenz tatsächlicher Ausfallereignisse und zum anderen als Einzelwertberichtigungen bei Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung. Bei Wegfall dieser Anzeichen werden erfolgswirksame Wertaufholungen bis zur Höhe des jeweiligen Buchwerts vorgenommen, der sich ohne Ausfallereignis ergeben hätte. Wertberichtigungen werden grundsätzlich auf separaten Konten erfasst.

Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte basieren zum einen auf der sogenannten Zahlungsstrombedingung (ausschließlich Zahlungsströme aus Zinsen und Kapitalrückzahlung), das heißt, der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines einzelnen finanziellen Vermögenswerts. Zum anderen hängen sie auch vom Geschäftsmodell ab, nach dem Portfolios finanzieller Vermögenswerte gesteuert werden. Auf Grundlage dieser beiden Kriterien finden bei BASF für finanzielle Vermögenswerte folgende Bewertungskategorien Anwendung:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche finanziellen Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen in Übereinstimmung mit der in IFRS 9 etablierten Zahlungsstrombedingung darstellen. Unter anderem werden bei BASF Derivate in diese Bewertungskategorie eingeordnet. Die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9, welche die Zuordnung von Finanzinstrumenten, die weder auf Grundlage der Zahlungsstrombedingung noch des Geschäftsmodellkriteriums erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, in die vorliegende Kategorie unter bestimmten Bedingungen zulässt, übt BASF grundsätzlich nicht aus.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Bei BASF werden zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Forderungen und bestimmte Wertpapiere dieser Bewertungskategorie zugeordnet.
    Die Zugangsbewertung dieser Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Fair Value. Dieser entspricht regelmäßig dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt anhand der Effektivzinsmethode.
    Wertberichtigungen werden sowohl im Rahmen der Zugangs- als auch der Folgebewertung bereits ohne Ausfallereignis als erwartete Kreditverluste berücksichtigt. Gegenparteien gelten grundsätzlich dann als ausgefallen, wenn sie insolvent sind, sich als Schuldner in einem Gläubigerschutzprogramm oder einem finanzbedingten Rechtsstreit mit BASF befinden oder mehr als die Hälfte des mit ihnen gehaltenen Forderungsportfolios eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen aufweist. In diesen Fällen erfolgt die Einzelwertberichtigung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte, die dann als in ihrer Bonität beeinträchtigt betrachtet werden. Des Weiteren entsteht Wertberichtigungsbedarf, wenn die einer Forderung zugrunde liegenden Vertragsbedingungen durch Neuverhandlungen dergestalt verändert werden, dass der Barwert der zukünftigen Zahlungen sinkt.
    Das Ausmaß erwarteter Kreditverluste wird zum einen durch das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts, zum anderen auch durch die Veränderung dieses Kreditrisikos determiniert: Sofern sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswerts seit dessen erstmaliger bilanzieller Erfassung signifikant erhöht hat, erfolgt grundsätzlich die Berücksichtigung von über die gesamte Laufzeit eines Vermögenswerts erwarteten Kreditverlusten. Hat sich das Kreditrisiko im genannten Zeitraum hingegen nicht signifikant erhöht, werden grundsätzlich lediglich die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste als Wertminderung erfasst. Abweichend von diesem Vorgehen werden entsprechend dem nach IFRS 9 für die Bestimmung erwarteter Kreditverluste zulässigen vereinfachten Ansatz beispielsweise auf Forderungen aus Leasingtransaktionen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stets die über die jeweilige Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt.
    Bei BASF erfolgt die Beurteilung des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts sowohl anhand interner Informationen als auch externer Ratinginformationen bezüglich des jeweiligen Kontrahenten. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine definierte Anzahl von Stufen verringert hat. Die Signifikanz der Erhöhung des Kreditrisikos wird nicht für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus Leasingtransaktionen überprüft. Zudem wird für Gegenparteien mit hoher Bonität grundsätzlich unterstellt, dass sich ihr Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat.
    Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs im Rahmen der Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten und Einzelwertberichtigungen werden regionale und unter Umständen branchenspezifische Gegebenheiten und Erwartungen berücksichtigt. Weiterhin wird auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar sind. Bei Einzelwertberichtigungen werden darüber hinaus Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Ferner werden bei der Ermittlung von Wertberichtigungen unter anderem Kreditversicherungen berücksichtigt, die einen Teil des zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertenden Forderungsbestands decken. Bankgarantien und Akkreditive kommen in unwesentlichem Umfang zum Einsatz. Erwartete Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen werden nur insoweit für Forderungen ermittelt, als diese nicht durch eine Kreditversicherung oder durch andere Sicherheiten gedeckt sind. Forderungen, deren Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht, werden maximal in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt.
    Die Verringerung von Wertberichtigungen, beispielsweise als Resultat der Reduktion des Kreditrisikos einer Gegenpartei oder aufgrund eines objektiven nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalts, wird erfolgswirksam erfasst. Zuschreibungen erfolgen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter künftiger Kreditverluste.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte nicht nur mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, sondern auch Zahlungsströme aus ihrer Veräußerung zu generieren. Bei BASF werden dieser Kategorie bestimmte Wertpapiere zugeordnet, die als Fremdkapitalinstrumente einzustufen sind. Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten wird von BASF nicht ausgeübt.
    Die Zugangsbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der zum Zugangszeitpunkt regelmäßig dem Nennwert der dieser Kategorie zugeordneten Wertpapiere entspricht. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Zeitwertänderungen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung der Vermögenswerte erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert.
    Wertberichtigungen auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Analogie zu den Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ermittelt und erfolgswirksam erfasst.

Für finanzielle Verbindlichkeiten finden folgende Bewertungskategorien Anwendung:

  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten, sofern diese keine Derivate darstellen. Zum Zugangszeitpunkt werden sie grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der regelmäßig dem Wert der erhaltenen Gegenleistung entspricht. Die Folgebewertung wird erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorgenommen. Bei BASF werden zum Beispiel Anleihen und Bankverbindlichkeiten, die in der Position Finanzschulden ausgewiesen werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen derivative Verbindlichkeiten. Diese werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ebenfalls zum Wert der erhaltenen Gegenleistung als beizulegender Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert findet als Wertmaßstab für diese Verbindlichkeiten ebenfalls im Rahmen der Folgebewertung Anwendung. Das Wahlrecht, die Folgebewertung von nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten zum Fair Value vorzunehmen, wird nicht ausgeübt. Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein, so dass ein hybrides Finanzinstrument vorliegt. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wird dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern gemäß IFRS 9 keine Trennung vorgesehen ist, erfolgt die Bilanzierung des hybriden Instruments in Gänze zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzgarantien der BASF-Gruppe sind solche Verträge, die eine Ausgleichszahlung an den Garantienehmer nach sich ziehen, falls ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen einer definierten Geschäftsbeziehung mit dem Garantienehmer nicht nachkommt. Von BASF begebene Finanzgarantien werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag bewertet.

Im Rahmen von Cashflow Hedges werden künftige Zahlungsströme und damit verbundene Erträge beziehungsweise Aufwendungen gegen Wertänderungsrisiken abgesichert. Hierzu werden zukünftig auftretende Grundgeschäfte und dazugehörige Sicherungsinstrumente zu Bilanzierungszwecken in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der effektive Teil der Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments, das regelmäßig die Definitionsmerkmale eines Derivats erfüllt, sowie die Kosten der Absicherung werden dabei zunächst ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich gegen die Anschaffungskosten des gesicherten Instruments ausgebucht. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Schulden oder künftige Transaktionen zugrunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Transaktion abgestimmt.

Im Rahmen von Fair Value Hedges werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Hierbei werden die regelmäßig in Form von derivativen Finanzinstrumenten eingesetzten Sicherungsinstrumente zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und Marktwertänderungen unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Zudem werden die Buchwerte der als Grundgeschäft designierten Vermögenswerte oder Schulden ebenfalls ergebniswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bemessen.

26.2 Finanzwirtschaftliche Risiken

Marktrisiken

Währungsrisiken: Änderungen von Wechselkursen können zu Wertverlusten bei Finanzinstrumenten sowie zu nachteiligen Veränderungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Transaktionen führen. Währungsrisiken aus Finanzinstrumenten resultieren aus der Umrechnung von finanziellen Forderungen, Ausleihungen, Wertpapieren, Barmitteln und finanziellen Verbindlichkeiten zum Stichtagskurs in die funktionale Währung der jeweiligen Gruppengesellschaft. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos aus originären Finanzinstrumenten sowie aus geplanten Transaktionen werden Devisenkontrakte in einer Vielzahl von Währungen eingesetzt.

Das Währungs-Exposure entspricht dem Nettobetrag des Nominalvolumens der originären und der derivativen Finanzinstrumente, die Währungsrisiken ausgesetzt sind. Außerdem werden geplante Einkaufs- und Umsatztransaktionen des jeweiligen Folgejahres einbezogen, soweit diese im Währungsrisikomanagement berücksichtigt werden. Gegenläufige Positionen in derselben Währung werden gegeneinander aufgerechnet.

Bei der Ermittlung der Sensitivität wird eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung von 5 % beziehungsweise 10 % gegenüber den anderen Währungen simuliert. Eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 5 % hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF zum 31. Dezember 2020 um 203 Millionen € reduziert. Eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 10 % hätte sich mit 390 Millionen € negativ auf das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF ausgewirkt. Zum 31. Dezember 2019 resultierte aus einer Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 5 % ein Effekt von –187 Millionen € auf das Ergebnis von BASF (–356 Millionen € bei einer Aufwertung von 10 %). Der Effekt aus den im Rahmen von Hedge Accounting designierten Positionen hätte das Eigenkapital vor Ertragsteuern zum 31. Dezember 2020 bei einer fünfprozentigen Erhöhung der funktionalen Währung um 36 Millionen € beziehungsweise bei einer Erhöhung der funktionalen Währung um 10 % um 78 Millionen € erhöht (2019: Erhöhung um 19 Millionen € bei einer Erhöhung der funktionalen Währung um 5 % beziehungsweise Erhöhung um 40 Millionen € bei einer Erhöhung der funktionalen Währung um 10 %). Hierbei handelt es sich um Geschäfte in US-Dollar.

Exposure und Sensitivität nach Währungen (Millionen €)

 

31.12.2020

31.12.2019

 

Exposure

Sensitivität

Exposure

Sensitivität

 

 

+5 %

+10 %

 

+5 %

+10 %

USD

1.965

–101

–190

1.977

–111

–209

Sonstige

1.117

–66

–123

1.037

–56

–106

Summe

3.082

–167

–313

3.014

–167

–315

Aufgrund des Einsatzes von Optionen zur Absicherung gegenüber Währungsrisiken ist die Sensitivität keine lineare Funktion der unterstellten Veränderung der Wechselkurse.

Zinsänderungsrisiken: Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Zur Absicherung werden in Einzelfällen Zinsswaps und kombinierte Zins-/Währungsderivate abgeschlossen, die in Anmerkung 26.5 dargestellt werden. Zinsänderungsrisiken sind im finanzwirtschaftlichen, nicht aber im operativen Bereich von wesentlicher Bedeutung.

Die variable Zinsrisikoposition, die auch im Folgejahr fällige fest verzinsliche Anleihen beinhaltet, betrug zum 31. Dezember 2020 –1.659 Millionen € (2019: –1.414 Millionen €). Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt hätte zum 31. Dezember 2020 ein um 5 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben. Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen Prozentpunkt hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern zum gleichen Zeitpunkt um 10 Millionen € reduziert. Zum 31. Dezember 2019 hätte ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt ein um 3 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern zur Folge gehabt (6 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern bei einem Anstieg von einem Prozentpunkt). Da zum 31. Dezember 2020 keine Zinsderivate in Hedge-Accounting-Beziehung designiert waren, hätte sich aus einer Zinsänderung kein Eigenkapitaleffekt ergeben. Zum 31. Dezember 2019 hätte der Effekt vor Ertragsteuern aus den im Rahmen von Hedge Accounting designierten Positionen das Eigenkapital bei einer Veränderung der relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt unwesentlich erhöht (Erhöhung um 1 Million € bei einer Veränderung der Zinssätze um einen Prozentpunkt).

Buchwerte der originären verzinslichen Finanzinstrumente (Millionen €)

 

31.12.2020

31.12.2019

 

Fest verzinslich

Variabel verzinslich

Fest verzinslich

Variabel verzinslich

Ausleihungen

75

115

156

255

Wertpapiere

51

206

89

490

Finanzschulden

17.742

1.472

15.848

2.529

Nominal- und Marktwerte der Zins- und kombinierten Zins-/Währungsswaps (Millionen €)

 

31.12.2020

31.12.2019

 

Nominalwert

Marktwert

Nominalwert

Marktwert

Zinsswaps

300

–4

davon Festzinszahler-Swaps

300

–4

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

4.183

–163

4.183

60

davon feste Verzinsung

4.183

–163

4.183

60

Warenpreisrisiken: Einige Unternehmensbereiche von BASF sind starken Schwankungen der Rohstoffpreise ausgesetzt. Diese resultieren vor allem aus Rohstoffen (zum Beispiel Naphtha, Benzol, Erdgas, LPG-Kondensat) sowie Edelmetallen. BASF trifft die folgenden Maßnahmen, um Preisrisiken aus dem Rohstoffeinkauf zu reduzieren:

  • BASF verwendet Warenderivate zur Absicherung gegen Risiken aus der Volatilität von Rohstoffpreisen. Dabei handelt es sich insbesondere um Optionen auf Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas.
  • Der Unternehmensbereich Catalysts schließt sowohl kurzfristige als auch langfristige Abnahmeverträge mit Herstellern von Edel- sowie Batteriemetallen ab und kauft darüber hinaus an den Kassamärkten Edelmetalle von einer Vielzahl von Geschäftspartnern zu. Das Preisrisiko aus Metallen, die für den Weiterverkauf an Dritte oder für die Verwendung in der Produktion von Katalysatoren beziehungsweise Batteriematerialien erworben werden, wird mit derivativen Instrumenten gesichert. Dabei kommen vor allem Terminkontrakte zum Einsatz, die durch Abschluss gegenläufiger Kontrakte oder durch Lieferung des Edelmetalls erfüllt werden.
  • Im Unternehmensbereich Agricultural Solutions ist der Verkaufspreis von Produkten teilweise an den Preis bestimmter Agrarprodukte gekoppelt. Um die daraus entstehenden Risiken abzusichern, werden Derivate auf Agrarprodukte abgeschlossen.

Darüber hinaus hält BASF bei Edelmetallen und Erdölprodukten in begrenztem Umfang ungesicherte Positionen zu Eigenhandelszwecken, die auch derivative Instrumente umfassen können. Der Wert dieser Positionen ist der Volatilität der Marktpreise ausgesetzt und unterliegt einer ständigen Kontrolle.

Aufgrund des Haltens von Warenderivaten und Edelmetallhandelspositionen ist BASF Preisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken bestehen darin, dass die Bewertung von Warenderivaten und Edelmetallhandelspositionen zum Marktwert bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise zu Belastungen des Ergebnisses und Eigenkapitals von BASF führen kann.

BASF führt Value-at-Risk-Analysen für alle Warenderivate und Edelmetallhandelspositionen durch. Mit Value at Risk wird fortlaufend das Marktrisiko quantifiziert und der maximal mögliche Verlust innerhalb des gegebenen Konfidenzintervalls über einen bestimmten Zeitraum prognostiziert. Der Value-at-Risk-Rechnung liegt ein Konfidenzintervall von 95 % und eine Haltedauer von einem Tag zugrunde. BASF wendet den Varianz-Kovarianz-Ansatz an.

BASF nutzt Value at Risk im Zusammenhang mit anderen Kennzahlen im Rahmen des Risikomanagementsystems. Neben Value at Risk werden volumenbasierte Grenzen, Exposure- und Stop-Loss-Limits gesetzt.

Risikoposition aus Warenderivaten (Millionen €)

 

31.12.2020

31.12.2019

 

Exposure

Value at Risk

Exposure

Value at Risk

Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas

56

5

87

3

Edelmetalle

88

1

112

2

Agrarprodukte

37

0

163

0

Das Exposure entspricht dem Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen der jeweiligen Warenkategorie.

Ausfall- oder Bonitätsrisiken

Ausfall- oder Bonitätsrisiken bestehen, wenn Kunden und Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. BASF analysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit der genannten Gegenparteien und räumt auf dieser Grundlage Kreditlimits ein. Aufgrund der weltweiten Tätigkeit und der diversifizierten Kundenstruktur der BASF-Gruppe liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Der Buchwert aller Forderungen, Ausleihungen und verzinslichen Wertpapiere zuzüglich der Nominalwerte der nicht zu bilanzierenden aus Haftungsverhältnissen entstehenden finanziellen Verpflichtungen stellt das maximale Ausfallrisiko von BASF dar.

Liquiditätsrisiken

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung erkannt. Durch das laufende Commercial-Paper-Programm sowie von Banken verbindlich zugesagte Kreditlinien kann BASF jederzeit auf umfangreiche liquide Mittel zurückgreifen.

26.3 Fälligkeitsanalyse

Relevant für die Darstellung der Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten sind Zinszahlungen und Zahlungen des Kapitalbetrags sowie sonstige Zahlungen für derivative Finanzinstrumente. In dieser Darstellung werden künftige Zahlungsströme nicht abgezinst.

Derivate werden mit ihren Nettozahlungsströmen einbezogen, soweit sie negative Marktwerte haben und daher Verbindlichkeiten darstellen. Derivate mit positiven Marktwerten sind Vermögenswerte und werden daher nicht berücksichtigt.

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 (Millionen €)

 

Anleihen und sonstige Kapitalmarkt­verbindlich­keiten

Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten

Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative Verbindlich­keiten

Sonstige Verbindlich­keiten

Summe

2021

2.531

1.128

5.276

76

749

9.760

2022

2.161

295

12

287

267

3.022

2023

2.150

301

3

103

178

2.735

2024

673

868

28

132

1.701

2025

1.749

215

70

91

2.125

2026 und darüber hinaus

8.133

1.035

80

605

9.853

Summe

17.397

3.842

5.291

644

2.022

29.196

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 (Millionen €)

 

Anleihen und sonstige Kapitalmarkt­verbindlich­keiten

Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten

Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative Verbindlich­keiten

Sonstige Verbindlich­keiten

Summe

2020

2.483

1.149

5.087

404

969

10.092

2021

1.252

89

146

334

1.821

2022

2.244

212

52

209

2.717

2023

1.239

221

31

139

1.630

2024

683

776

101

1.560

2025 und darüber hinaus

9.541

888

101

493

11.023

Summe

17.442

3.335

5.087

734

2.245

28.843

26.4 Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Übrigen Forderungen und sonstigem Vermögen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem Marktwert.

Der Marktwert von Finanzschulden wird auf der Grundlage von Interbank-Zinssätzen ermittelt. Die Differenz zwischen Buch- und Marktwert resultiert vornehmlich aus Zinsänderungen.

Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2020 (Millionen €)

 

Buchwerte

Summe Buchwerte im Anwendungs­bereich des IFRS 7

Bewertungs­kategorien gemäß IFRS 9 b

Fair Value

davon Fair Value Stufe 1 c

davon Fair Value Stufe 2 d

davon Fair Value Stufe 3 e

Beteiligungen a

533

533

FVTPL

94

93

1

Forderungen aus Finanzierungsleasing

44

44

n. a.

44

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

9.422

9.422

AC

9.422

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

44

44

FVTPL

44

44

Derivate – kein Hedge Accounting

387

387

FVTPL

387

1

386

Derivate – Hedge Accounting

132

132

n. a.

132

0

132

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f

4.889

1.075

AC

1.075

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f

133

133

FVTPL

133

133

Wertpapiere

8

8

AC

8

Wertpapiere

0

0

FVTOCI

0

0

Wertpapiere

249

249

FVTPL

249

207

42

Zahlungsmittel­äquivalente

145

145

FVTPL

145

145

Zahlungsmittel und Zahlungsmittel­äquivalente

4.185

4.185

AC

4.185

Summe Vermögenswerte

20.171

16.357

 

15.918

446

738

Anleihen

14.189

14.189

AC

15.500

15.500

Commercial Papers

1.290

1.290

AC

1.290

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.735

3.735

AC

3.735

Verbindlichkeiten aus Leasing

1.360

1.360

n. a.

1.360

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5.291

5.291

AC

5.291

Derivate – kein Hedge Accounting

957

957

FVTPL

957

25

932

Derivate – Hedge Accounting

1

1

n. a.

1

1

Übrige Verbindlichkeiten f

2.833

1.804

AC

1.804

Summe Verbindlichkeiten

29.656

28.627

 

29.938

25

16.433

a

Eine Bewertung zum Fair Value wird grundsätzlich nur für wesentliche Beteiligungen vorgenommen. Alle unwesentlichen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet (Buchwert: 439 Millionen €). Die Zuordnung zu Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie wird für börsennotierte Beteiligungen vorgenommen. In Stufe 2 werden Beteiligungen ausgewiesen, deren Bewertung im größtmöglichen Ausmaß auf am Markt beobachtbaren Bewertungsparametern basiert. Gegebenenfalls werden diese angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Beteiligung im Fair Value zu reflektieren.

b

AC: Amortized Cost (fortgeführte Anschaffungskosten); FVTOCI: fair value through other comprehensive income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: fair value through profit or loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); eine detaillierte Beschreibung der Kategorien ist in Anmerkung 26.1 enthalten.

c

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis notierter unangepasster Preise auf aktiven Märkten.

d

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

e

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

f

Ohne die separat dargestellten Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Sofern sonstige Forderungen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, basiert deren Bewertung grundsätzlich auf am Markt beobachtbaren Parametern. Diese werden angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Vermögenswerte im Fair Value zu reflektieren.

Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2019 (Millionen €)

 

Buchwerte

Summe Buchwerte im Anwendungs­bereich des IFRS 7

Bewertungs­kategorien gemäß IFRS 9 b

Fair Value

davon Fair Value Stufe 1 c

davon Fair Value Stufe 2 d

davon Fair Value Stufe 3 e

Beteiligungen a

501

501

FVTPL

34

22

12

Forderungen aus Finanzierungsleasing

23

23

n. a.

23

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

8.755

8.755

AC

8.755

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

338

338

FVTPL

338

338

Derivate – kein Hedge Accounting

437

437

FVTPL

437

1

436

Derivate – Hedge Accounting

162

162

n. a.

162

0

162

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f

4.192

1.186

AC

1.186

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f

88

88

FVTPL

88

88

Wertpapiere

11

11

AC

11

Wertpapiere

4

4

FVTOCI

4

4

Wertpapiere

563

563

FVTPL

563

563

Zahlungsmittel­äquivalente

198

198

FVTPL

198

198

Zahlungsmittel und Zahlungsmittel­äquivalente

2.229

2.229

AC

2.229

Summe Vermögenswerte

17.501

14.495

 

14.028

784

1.040

Anleihen

14.276

14.276

AC

15.461

15.461

Commercial Papers

861

861

AC

861

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.240

3.240

AC

3.240

Verbindlichkeiten aus Leasing

1.420

1.420

n. a.

1.420

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5.087

5.087

AC

5.087

Derivate – kein Hedge Accounting

677

677

FVTPL

677

33

644

Derivate – Hedge Accounting

4

4

n. a.

4

0

4

Übrige Verbindlichkeiten f

3.004

1.558

AC

1.558

Summe Verbindlichkeiten

28.569

27.123

 

28.308

33

16.109

a

Eine Bewertung zum Fair Value wird grundsätzlich nur für wesentliche Beteiligungen vorgenommen. Alle unwesentlichen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet (Buchwert: 467 Millionen €). Die Zuordnung zu Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie wird für börsennotierte Beteiligungen vorgenommen. In Stufe 2 werden Beteiligungen ausgewiesen, deren Bewertung im größtmöglichen Ausmaß auf am Markt beobachtbaren Bewertungsparametern basiert. Gegebenenfalls werden diese angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Beteiligung im Fair Value zu reflektieren.

b

AC: Amortized Cost (fortgeführte Anschaffungskosten); FVTOCI: fair value through other comprehensive income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: fair value through profit or loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); eine detaillierte Beschreibung der Kategorien ist in Anmerkung 26.1 enthalten.

c

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis notierter unangepasster Preise auf aktiven Märkten.

d

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

e

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

f

Ohne die separat dargestellten Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Sofern sonstige Forderungen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, basiert deren Bewertung grundsätzlich auf am Markt beobachtbaren Parametern. Diese werden angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Vermögenswerte im Fair Value zu reflektieren.

Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 (Millionen €)

 

Saldierte Beträge

Nicht saldierungsfähige Beträge

 

 

Brutto­ausweis

Saldierung

Netto­ausweis

aufgrund von Global-
Netting-
Verein­barungen

im Zusammen­hang mit finanziellen Sicherheiten

Potenzieller Nettobetrag

Derivate mit positiven Marktwerten

415

–18

397

–134

–61

202

Derivate mit negativen Marktwerten

563

–18

545

–134

–233

178

Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 (Millionen €)

 

Saldierte Beträge

Nicht saldierungsfähige Beträge

 

 

Brutto­ausweis

Saldierung

Netto­ausweis

aufgrund von Global-
Netting-
Verein­barungen

im Zusammen­hang mit finanziellen Sicherheiten

Potenzieller Nettobetrag

Derivate mit positiven Marktwerten

452

–70

382

–163

–116

103

Derivate mit negativen Marktwerten

424

–70

354

–163

–57

134

Die Tabelle Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zeigt, in welchem Maße derivative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz saldiert wurden, sowie mögliche Auswirkungen aus der Aufrechnung von Derivaten, die einer rechtlich durchsetzbaren Global-Netting-Vereinbarung (im Wesentlichen in Form von ISDA-Vereinbarungen) oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen. Für positive Marktwerte aus kombinierten Zins-/Währungsswaps wurden seitens der jeweiligen Kontrahenten Sicherheiten in Form von Geldanlagen in vergleichbarer Höhe des ausstehenden Marktwerts hinterlegt.

Abweichungen zu den innerhalb der Übrigen Forderungen und Übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Posten Derivate mit positiven Marktwerten und Derivate mit negativen Marktwerten ergaben sich zum Jahresende 2020 und zum Jahresende 2019 aus Derivaten, die keiner Aufrechnungsvereinbarung unterliegen, sowie aus eingebetteten Derivaten. Diese sind daher nicht in obiger Aufstellung enthalten.

Neben der in voranstehender Tabelle dargestellten Verrechnung von Derivaten wurden im Jahr 2020 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verrechnet, sofern bestimmte Aufrechnungsvereinbarungen mit Kunden vorlagen. Dadurch wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 616 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 45 Millionen € beziehungsweise 571 Millionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 9.466 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 10.082 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 5.291 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 5.336 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 679 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.250 Millionen €). Im Jahr 2019 erfolgte ausschließlich eine Verrechnung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit in den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Beide Bilanzpositionen wurden jeweils um 647 Millionen € reduziert. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 9.093 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 9.740 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 537 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.184 Millionen €).

Die in folgender Tabelle dargestellten Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, das Fortschreiben von Agien und Disagien, das Erfassen und Stornieren von Aufwendungen aus Wertminderungen, Ergebnisse aus der Währungsumrechnung sowie Zinsen, Dividenden und alle sonstigen ergebniswirksamen Effekte aus Finanzinstrumenten. Im Posten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente sind nur Ergebnisse aus solchen Instrumenten enthalten, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert sind.

Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten 2020 (Millionen €)

 

Summe

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

–282

davon Zinsergebnis

32

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

691

davon Zinsergebnis

65

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

2

davon Zinsergebnis

1

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

–326

davon Zinsergebnis

–403

Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten 2019 (Millionen €)

 

Summe

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

256

davon Zinsergebnis

48

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

–37

davon Zinsergebnis

68

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

4

davon Zinsergebnis

4

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

–724

davon Zinsergebnis

–512

26.5 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Einsatz derivativer Finanzinstrumente

BASF ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungs-, Zinsänderungs- und Warenpreisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden nach einer zentral festgelegten Strategie bei Bedarf durch derivative Instrumente abgesichert. Eine Absicherung wird für bestehende Grundgeschäfte aus dem Produktgeschäft, Geldanlagen und Finanzierungen sowie für erwartete Umsätze, Rohstoffbezüge und Kapitalmaßnahmen vorgenommen. Ferner erfolgt gegebenenfalls die Absicherung von Zahlungsströmen aus Akquisitionen und Devestitionen. Die aus den Grundgeschäften resultierenden Risiken sowie die Derivate werden laufend überwacht. BASF unterliegt Kreditrisiken aus Derivatgeschäften, soweit diese einen positiven Marktwert haben und die Vertragspartner ihre Leistungen nicht erfüllen können. Zur Beschränkung des Ausfallrisikos bei den positiven Marktwerten der Derivate werden Transaktionen nur im Rahmen festgelegter Limits mit Banken und Partnern guter Bonität getätigt.

Um ein effizientes Risikomanagement zu ermöglichen, werden Risikopositionen bei der BASF SE und bestimmten Gruppengesellschaften zentralisiert. Der Abschluss und die Abwicklung der zu Sicherungszwecken gehaltenen derivativen Finanzinstrumente erfolgen nach internen Richtlinien und unterliegen strengen Kontrollen.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden anhand von Bewertungsmodellen ermittelt, die auf am Markt beobachtbaren Input-Parametern basieren. Eine Ausnahme hiervon bilden einige Warenderivate, deren Bewertung unmittelbar auf Marktpreisen beruht.

Neben den in nachfolgender Tabelle dargestellten derivativen Instrumenten hält BASF ebenfalls Derivate, die in andere Finanzinstrumente eingebettet sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um in eine Darlehensforderung eingebettete Optionen auf Eigenkapitalinstrumente des Darlehensnehmers. Der Marktwert dieser Derivate betrug zum 31. Dezember 2020 33 Millionen €.

Marktwerte derivativer Instrumente (Millionen €)

 

31.12.2020

31.12.2019

Devisentermingeschäfte

10

26

Währungsoptionen

35

22

Fremdwährungsderivate

45

48

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

35

18

Zinsswaps

–4

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

–4

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

–163

60

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

90

138

Zinsderivate

–163

56

Warenderivate

–321

–186

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

7

6

Derivative Finanzinstrumente

–439

–82

Hedge Accounting

Im Rahmen der Beschaffung von Naphtha ist BASF Warenpreisrisiken ausgesetzt. Ein Teil der geplanten Einkäufe von Naphtha wird mit Swaps und Optionen auf Öl und Ölprodukte gesichert, deren wesentliche Vertragsmerkmale den Eigenschaften des Grundgeschäfts grundsätzlich entsprechen. Für einen Teil dieser Sicherungsbeziehungen wurde in den Jahren 2020 und 2019 Cashflow Hedge Accounting angewendet. Der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen betrug zum 31. Dezember 2020 454,45 US$ pro metrischer Tonne (31. Dezember 2019: 529,53 US$ pro metrischer Tonne). Die Cashflows aus den designierten Sicherungsinstrumenten und den gesicherten Transaktionen treten im Folgejahr ein und werden ebenfalls in diesem Jahr erfolgswirksam erfasst.

Für Erdgasbezüge, die ebenfalls Warenpreisrisiken ausgesetzt sind, wird weiterhin Cashflow Hedge Accounting in geringem Umfang angewendet. Als Sicherungsinstrumente dienen auf Warenpreisen basierende Optionen, deren vertragliche Bestimmungen auf die Risiken aus dem Grundgeschäft abgestimmt sind. Der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen betrug in Abhängigkeit des Handelsorts zum 31. Dezember 2020 13,35 €/MWh beziehungsweise 2,7410 US$/mmBtu. Zum 31. Dezember 2019 betrug der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen 2,4539 US$/mmBtu. Die Cashflows aus Sicherungs- und Grundgeschäft werden grundsätzlich im Folgejahr erfolgswirksam erfasst.

Die Veränderung des Zeitwerts der Optionen wird als Kosten einer transaktionsbezogenen Absicherung separat im Eigenkapital erfasst und im Geschäftsjahr des Auftretens des Grundgeschäfts zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vermögenswerte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam vereinnahmt. Im Jahr 2020 wurden –17 Millionen € als Rückgang des Zeitwerts im Eigenkapital der Aktionäre der BASF SE berücksichtigt und 13 Millionen € zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vorräte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam erfasst. Im Jahr 2019 wurden –3 Millionen € als Rückgang des Zeitwerts im Eigenkapital der Aktionäre der BASF SE berücksichtigt und 2 Million € gegen den Buchwert der Vermögenswerte ausgebucht.

Für geplante Sojabohnenbezüge ist BASF ebenfalls Warenpreisrisiken ausgesetzt. Diese Warenpreisrisiken werden mit Futures auf Sojabohnen gesichert. Die vertraglichen Bestimmungen dieser Sicherungsgeschäfte sind auf das jeweilige Grundgeschäft abgestimmt und zum Teil in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der mittels dieser Instrumente gesicherte durchschnittliche Preis betrug zum 31. Dezember 2020 12,5175 US$ pro Bushel und zum 31. Dezember 2019 9,4559 US$ pro Bushel. Die Cashflows aus diesen Futures und den gesicherten erwarteten Bezügen werden grundsätzlich im Folgejahr erfolgswirksam erfasst.

Durch geplante Umsätze in US-Dollar ist BASF Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, die teilweise im Rahmen von Cashflow Hedge Accounting durch Fremdwährungsoptionen gesichert werden. Der als gesicherte Transaktion designierte Anteil erwarteter US-Dollar Umsätze wird anhand interner Schwellenwerte ermittelt. Das gesicherte Volumen liegt dabei stets unterhalb der Gesamtheit der erwarteten US-Dollar Umsätze für das nachfolgende Geschäftsjahr. Die durchschnittliche Sicherungsrate betrug zum 31. Dezember 2020 1,1583 US$/€ und zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres 1,1105 US$/€. Die Erfolgswirkung aus den im Geschäftsjahr 2020 designierten Transaktionen tritt im Folgejahr ein. Der 2020 aufgetretene Rückgang der Zeitwertkomponente der Optionen in Höhe von 30 Millionen € wurde separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst und führte zu einer Eigenkapitalreduktion. Aufgrund eingetretener Grundgeschäfte wurde eine kumulierte Zeitwertveränderung der Optionen in Höhe von 34 Millionen € erfolgswirksam ausgebucht. Im Vorjahr wurden –38 Millionen € als Veränderung der Zeitwertkomponente der Optionen separat im Eigenkapital erfasst und 35 Millionen € erfolgswirksam ausgebucht.

Das Zinsänderungsrisiko der im Jahr 2013 emittierten variabel verzinslichen Anleihe wurde mittels Zinsswaps gesichert und somit die Anleihe in eine festverzinsliche Anleihe mit einem Zinssatz von 1,45 % konvertiert. Die wesentlichen Vertragsbestimmungen der Zinsswaps als Sicherungsinstrumente stimmen mit den Vertragsbestandteilen des Grundgeschäfts grundsätzlich überein. Die Anleihe und die Zinsswaps wurden als Sicherungsbeziehung designiert. Die Sicherungsbeziehung endete im Jahr 2020 aufgrund der Fälligkeit von Grund- und Sicherungsgeschäft.

Des Weiteren wurde das im Jahr 2013 begebene festverzinsliche US Private Placement der BASF SE in Höhe von 1,25 Milliarden US$ mittels Währungsswaps in Euro gewandelt, da BASF durch das Private Placement einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko ausgesetzt ist. Der gesicherte Zinssatz betrug sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch im Geschäftsjahr 2019 4,13 %. Der gesicherte Wechselkurs belief sich jeweils auf 1,3589 US$/€. Diese Sicherungsbeziehung wurde als Cashflow Hedge designiert.

Im Rahmen der Veräußerung des Bauchemie- und Pigmentgeschäfts erfolgte im Jahr 2020 die Absicherung eines Teils des jeweils erwarteten Verkaufspreises gegen Wechselkursänderungen. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen wurde der Eintritt der gesicherten Transaktionen als höchstwahrscheinlich erachtet und diese zusammen mit den zur Sicherung verwendeten Derivaten in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Die Absicherung wurde zunächst mit Devisentermingeschäften und nach Auflösung dieser Sicherungsbeziehung mit Devisenoptionen erreicht. Es handelt sich in beiden Fällen um eine transaktionsbezogene Sicherung. Die Veränderung der Forward Rate sowie die Veränderung der Zeitwertkomponente werden zeitpunktbezogen als Kosten der Absicherung erfasst. Dafür wurden insgesamt –18 Millionen € im Eigenkapital der BASF-Gruppe erfasst. Mit Veräußerung des Bauchemiegeschäfts zum 30. September 2020 wurden 11 Millionen € erfolgswirksam reklassifiziert und innerhalb des Abgangsergebnisses aus dem nicht fortgeführten Bauchemiegeschäft ausgewiesen. Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf. Die durchschnittliche Sicherungsrate betrug zum 31. Dezember 2020 1,1964 US$/€.

Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, die Cashflow-Hedge-Rücklage sowie der gesicherte Nominalwert und die zu ermittelnde Ineffektivität werden je Geschäftsjahr in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2020 (Millionen €)

 

Buchwert der Sicherungsinstrumente

 

Cashflow-Hedge-Rücklage

Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität

Erfasste Ineffektivität

 

Finanzielle Vermögens­werte

Finanzielle Verbindlich­keiten

Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte

Nominal­wert

Kumulierte Beträge für fort­geführte Sicherungs­beziehungen

Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs­effekte

Erfolgs­wirksam reklassifizierte Beträge für realisierte Sicherungs­geschäfte

GuV-Position zur Erfassung Reklassifizierung

Sicherungs­instrument

Gesicherte Transaktion

Betrag der Ineffektivität

GuV-Position zur Erfassung

Währungsrisiken

35

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

1.142

27

114

–77

Sonstige betriebliche Erträge/Ergebnis aus nicht fortgeführtem Geschäft

27

27

n. a.

Zinsrisiken

Übrige Verbindlichkeiten

–3

4

Zinserträge

0

0

n. a.

Kombinierte Zins-/ Währungsrisiken

90

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

920

5

–48

94

Übrige finanzielle Erträge

90

102

n. a.

Warenpreisrisiken

7

0

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen/Übrige Verbindlichkeiten

65

5

9

n. a.

5

5

n. a.

Summe

132

0

 

2.127

37

72

21

 

122

134

 

Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2019 (Millionen €)

 

Buchwert der Sicherungsinstrumente

 

Cashflow-Hedge-Rücklage

Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität

Erfasste Ineffektivität

 

Finanzielle Vermögens­werte

Finanzielle Verbindlich­keiten

Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte

Nominal­wert

Kumulierte Beträge für fort­geführte Sicherungs­beziehungen

Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs­effekte

Erfolgs­wirksam reklassifizierte Beträge für realisierte Sicherungs­geschäfte

GuV-Position zur Erfassung Reklassifizierung

Sicherungs­instrument

Gesicherte Transaktion

Betrag der Ineffektivität

GuV-Position zur Erfassung

Währungsrisiken

18

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

733

10

7

0

Sonstige betriebliche Erträge

10

10

n. a.

Zinsrisiken

4

Übrige Verbindlichkeiten

300

–1

–1

4

Zinserträge

4

4

n. a.

Kombinierte Zins-/ Währungsrisiken

138

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

920

–37

58

–21

Übrige finanzielle Erträge

138

149

n. a.

Warenpreisrisiken

6

0

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen/Übrige Verbindlichkeiten

123

2

4

n. a.

2

2

n. a.

Summe

162

4

 

2.076

–26

68

–17

 

154

165

 

Der Eintritt aller vorhergesagten Transaktionen wurde während der Geschäftsjahre 2019 und 2020 stets als höchstwahrscheinlich erachtet. Die für Warenpreisrisiken in der Cashflow-Hedge-Rücklage akkumulierten Beträge werden dann gegen den Buchwert der erworbenen Vermögenswerte ausgebucht, wenn die gesicherte Transaktion eintritt. Somit erfolgt in diesen Fällen keine unmittelbar erfolgswirksame Umgliederung der in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Beträge.

Im Rahmen der Produktion von Katalysatoren ist BASF Warenpreisrisiken auf physische Edelmetallpositionen ausgesetzt. Im Einklang mit einer definierten Sicherungsstrategie werden diese produktionsbezogenen Edelmetallbestände durch Terminkontrakte gesichert. Im Jahr 2020 wurde erstmals ein Teil dieser Edelmetallbestände gemeinsam mit Terminkontrakten auf diese Edelmetalle in eine Fair-Value-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Dabei wurden Veränderungen der Forward-Rate als Kosten der Sicherungsbeziehung betrachtet und 2 Millionen € im Sonstigen Ergebnis erfasst und aufgrund einer zeitraumbezogenen Sicherung ratierlich erfolgswirksam reklassifiziert. Sämtliche Sicherungsinstrumente liefen im Jahr 2020 aus. Die gesicherten Edelmetalle wurden veräußert. Zahlungsströme im Zusammenhang mit den Sicherungsinstrumenten wurden im Jahr 2020 erfolgswirksam vereinnahmt. Die Sicherungsbeziehungen waren vollständig effektiv.