Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB 1 Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB besteht aus den Kapiteln Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats (mit Ausnahme der Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB), Compliance und Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Abschnitts Corporate Governance und ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB hat der Abschlussprüfer geprüft, dass die Angaben nach § 315d HGB gemacht wurden. 1 In der nach Art. 83 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) für den Abschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 geltenden Fassung zurück weiter