Vergütung des Aufsichtsrats Vergütung des Aufsichtsrats Feste Vergütung: 200.000 € a Aktienerwerbs- und Aktienhaltekomponente: 25 % der festen Vergütung sind für den Erwerb von BASF-Aktien zu verwenden und die Aktien für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten. Vergütung für Ausschusstätigkeit: 12.500 € b; Prüfungsausschuss: 50.000 € b Für den Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gezahlt. Freiwilliger Verzicht auf 20 % der festen Vergütung ab dem zweiten Quartal 2020. a Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Vergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats. b Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache. Die Darstellung der Vergütung des Aufsichtsrats enthält die nach deutschem Handelsrecht erforderlichen Angaben und richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung der BASF SE festgelegt. Seit 2017 besteht die Vergütung des Aufsichtsrats aus einer reinen Festvergütung, ergänzt um eine Aktienerwerbs- und Aktienhaltekomponente. Die Aktienerwerb- und Aktienhalteverpflichtung stellt einen auf Langfristigkeit ausgerichteten variablen Vergütungsteil dar, der die Strategiebegleitungsaufgabe des Aufsichtsrats betont. Höhe der Aufsichtsratsvergütung Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung von 200.000 €. Durch die gestiegenen Anforderungen an den Vorsitz folgt die Aufsichtsratsvergütung von BASF der Empfehlung des DCGK nach einer funktionsbezogenen Differenzierung der Vergütung zwischen Vorsitz, stellvertretendem Vorsitz und einfacher Mitgliedschaft. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Vergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in dem Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020 auf jeweils 20 % ihrer festen Vergütung freiwillig verzichtet. Höhe der Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss – mit Ausnahme des Nominierungsausschusses – angehören, erhalten hierfür eine weitere jährliche feste Vergütung in Höhe von 12.500 €. Auch dies folgt der Empfehlung des DCGK, der erhöhten Arbeitsbelastung der in einem Ausschuss tätigen Aufsichtsratsmitglieder angemessen Rechnung zu tragen. Für Mitglieder des Prüfungsausschusses beträgt die weitere Vergütung 50.000 €. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der weiteren festen Vergütung. (XLSX:) XLS Vergütung des Aufsichtsrats der BASF SE (Tausend €) Feste Vergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Gesamtvergütung 2020 2019 2020 2019 2020 2019 Dr. Jürgen Hambrecht, Vorsitzender bis 18.06.2020 a, b 225,0 500,0 25,0 50,0 250,0 550,0 Dr. Kurt Bock, Vorsitzender seit 18.06.2020 c, d 233,3 – 29,2 – 262,5 – Michael Diekmann, stellvertretender Vorsitzender bis 03.05.2019 e – 125,0 – 13,0 – 138,0 Franz Fehrenbach, stellvertretender Vorsitzender seit 03.05.2019 f, g 255,0 266,7 33,3 66,6 288,3 333,3 Sinischa Horvat, stellvertretender Vorsitzender h 255,0 300,0 25,0 25,0 280,0 325,0 Prof. Dr. Thomas Carell, Mitglied des Aufsichtsrats seit 03.05.2019 170,0 133,3 – – 170,0 133,3 Dame Alison Carnwath DBE i 170,0 200,0 112,5 112,5 282,5 312,5 Prof. Dr. François Diederich, Mitglied des Aufsichtsrats bis 03.05.2019 – 83,3 – – – 83,3 Tatjana Diether j 170,0 200,0 50,0 50,0 220,0 250,0 Waldemar Helber k 170,0 200,0 12,5 12,5 182,5 212,5 Dr. Alexander C. Karp, Mitglied des Aufsichtsrats vom 03.05.2019 bis 22.07.2020 103,3 133,3 – – 103,3 133,3 Anke Schäferkordt l 170,0 200,0 41,7 – 211,7 200,0 Denise Schellemans 170,0 200,0 – – 170,0 200,0 Liming Chen, Mitglied des Aufsichtsrats seit 08.10.2020 40,0 – – – 40,0 – Roland Strasser 170,0 200,0 – – 170,0 200,0 Michael Vassiliadis h, j 170,0 200,0 75,0 75,0 245,0 275,0 Summe 2.471,6 2.941,6 404,2 404,6 2.875,8 3.346,2 a Vorsitzender des Personalausschusses bis 18.06.2020 b Vorsitzender des Strategieausschusses bis 18.06.2020 c Vorsitzender des Personalausschusses seit 18.06.2020 d Vorsitzender des Strategieausschusses seit 18.06.2020 e Mitglied des Personalausschusses und stellvertretender Vorsitzender des Strategieausschusses bis 03.05.2019 f Mitglied des Personal- und des Strategieausschusses seit 03.05.2019 g Mitglied des Prüfungsausschusses bis 29.02.2020 h Mitglied des Personal- und des Strategieausschusses i Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied des Strategieausschusses j Mitglied des Prüfungsausschusses k Mitglied des Strategieausschusses l Mitglied des Prüfungsausschusses seit 01.03.2020 Aktienerwerbs- und Aktienhalteverpflichtung für Mitglieder des Aufsichtsrats Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist verpflichtet, 25 % seiner festen Vergütung für den Erwerb von Aktien der BASF SE zu verwenden und die Aktien für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten. Von der Verwendungspflicht ausgenommen ist der Teil der Vergütung, den das Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer vor seiner Bestellung in den Aufsichtsrat eingegangenen Verpflichtung anteilig an einen Dritten abführt. Die Verwendungs- und Haltepflicht besteht in diesem Fall für 25 % des nach der Abführung verbleibenden Teils der Vergütung. Die Gesellschaft leistet dem Aufsichtsratsmitglied Ersatz seiner Auslagen sowie von ihm wegen seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtender Umsatzsteuer. Die Gesellschaft bezieht die Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit ein. Diese Versicherung sieht für den Aufsichtsrat den in Ziffer 3.8 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Selbstbehalt vor. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats betrug 2020 rund 2,9 Millionen € (2019: rund 3,3 Millionen €). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfielen die in der obenstehenden Tabelle aufgeführten Beträge. Die Aufsichtsrats- und die Ausschussvergütungen, soweit sie nicht zum Zwecke des Erwerbs von Aktien einbehalten werden, werden fällig mit Ablauf des Geschäftsjahres, für das die Vergütung gezahlt wird. Über die in der Tabelle „Vergütung des Aufsichtsrats der BASF SE“ ausgewiesene satzungsgemäße Vergütung hinaus haben keine Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2020 Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Mehr zum Aktienbesitz von Mitgliedern des Aufsichtsrats zurück weiter