23 – Sonstige Rückstellungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten werden für erwartete Belastungen aus der Sanierung kontaminierter Standorte, der Rekultivierung von Deponien, der Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen an bestehenden Produktions- oder Lagereinrichtungen und aus ähnlichen Maßnahmen gebildet.

Daneben enthalten die Sonstigen Rückstellungen auch erwartete Belastungen für den Rückbau bestehender Anlagen und Gebäude. Wird BASF als die einzige potenziell in Anspruch zu nehmende Partei identifiziert, deckt die Rückstellung die gesamte zu erwartende Belastung ab. Bei Standorten, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern betrieben werden, umfasst die gebildete Rückstellung grundsätzlich lediglich den BASF zurechenbaren Anteil an der erwarteten Gesamtbelastung. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung basiert auf den verfügbaren technischen Daten des Standorts, den genutzten Technologien, den gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen. Erwartete wesentliche Änderungen der Verpflichtungen werden bei der Ermittlung berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen enthalten Abfindungszahlungen für ausscheidende Mitarbeitende oder vergleichbare Personalaufwendungen, erwartete Kosten für Standortschließungen sowie Abbruchverpflichtungen und vergleichbare Belastungen. Die Rückstellungen werden gebildet, wenn ein entsprechender Plan von der jeweiligen Geschäftsleitung beschlossen und kommuniziert wurde.

Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen enthalten insbesondere variable Vergütungen, einschließlich darauf entfallende Sozialversicherungsbeiträge, sowie Verpflichtungen zur Gewährung von Dienstaltersprämien. Rückstellungen für Dienstaltersgeldprämien werden überwiegend nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen umfassen überwiegend Verpflichtungen aus zu gewährenden Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen im Segment Agricultural Solutions sowie aus Gewährleistungen oder Produkthaftungen, zu zahlende Provisionen für die Vermittlung von Verkäufen und drohende Verluste aus vertraglichen Vereinbarungen.

Die Rückstellungen für Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen enthalten erwartete Belastungen aus Prozessen, in denen BASF die beklagte Partei ist, und Schadenersatzverpflichtungen aus Klagen gegen BASF sowie Bußgelder. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhängige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.

Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes (2020: 1,5 %; 2019: 1,5 %) zu treffen. Die Finanzierungskosten aus der Aufzinsung in den Folgeperioden werden im Übrigen Finanzergebnis erfasst.

Sonstige Rückstellungen (Millionen €)

 

31.12.2020

31.12.2019

 

 

davon kurzfristig

 

davon kurzfristig

Rückbauverpflichtungen

148

21

77

Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten

693

114

654

110

Personalverpflichtungen

1.174

754

1.653

1.257

Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen

1.134

1.114

1.165

1.161

Restrukturierungsmaßnahmen

414

371

141

116

Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen

205

161

126

74

Übrige

541

290

462

220

Summe

4.309

2.825

4.278

2.938

Der Rückgang der Rückstellungen für Personalverpflichtungen ergab sich insbesondere aus geringeren Abgrenzungen für variable Vergütungsbestandteile.

Der Rückgang der Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen resultierte aus niedrigeren Abgrenzungen für Rabattprogramme.

Übrige enthalten Zinsen auf langfristige Steuerrückstellungen. Der Anstieg der übrigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Lizenzen zurückzuführen.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen nach Rückstellungskategorien. Sonstige Veränderungen enthalten Umgliederungen in Veräußerungsgruppen, Konsolidierungskreisänderungen, Devestitionen, Währungseffekte sowie die Umbuchung von Verpflichtungen in die Verbindlichkeiten, sofern sich die Verpflichtungen hinsichtlich Höhe oder Zeitpunkt ihres Anfalls konkretisiert haben.

Entwicklung Sonstige Rückstellungen im Jahr 2020 (Millionen €)

 

01.01.2020

Zuführung

Aufzinsung

Inanspruch­nahme

Auflösung

Sonstige Ver­änderungen

31.12.2020

Rückbauverpflichtungen

77

81

3

–3

–3

–7

148

Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten

654

124

3

–66

–4

–18

693

Personalverpflichtungen

1.653

821

1

–1.209

–39

–53

1.174

Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen

1.165

1.120

–862

–101

–188

1.134

Restrukturierungsmaßnahmen

141

376

–73

–20

–10

414

Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen

126

116

–8

–9

–20

205

Übrige

462

253

1

–125

–39

–11

541

Summe

4.278

2.891

8

–2.346

–215

–307

4.309