23 – Sonstige Rückstellungen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten werden für erwartete Belastungen aus der Sanierung kontaminierter Standorte, der Rekultivierung von Deponien, der Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen an bestehenden Produktions- oder Lagereinrichtungen und aus ähnlichen Maßnahmen gebildet. Daneben enthalten die Sonstigen Rückstellungen auch erwartete Belastungen für den Rückbau bestehender Anlagen und Gebäude. Wird BASF als die einzige potenziell in Anspruch zu nehmende Partei identifiziert, deckt die Rückstellung die gesamte zu erwartende Belastung ab. Bei Standorten, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern betrieben werden, umfasst die gebildete Rückstellung grundsätzlich lediglich den BASF zurechenbaren Anteil an der erwarteten Gesamtbelastung. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung basiert auf den verfügbaren technischen Daten des Standorts, den genutzten Technologien, den gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen. Erwartete wesentliche Änderungen der Verpflichtungen werden bei der Ermittlung berücksichtigt. Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen enthalten Abfindungszahlungen für ausscheidende Mitarbeitende oder vergleichbare Personalaufwendungen, erwartete Kosten für Standortschließungen sowie Abbruchverpflichtungen und vergleichbare Belastungen. Die Rückstellungen werden gebildet, wenn ein entsprechender Plan von der jeweiligen Geschäftsleitung beschlossen und kommuniziert wurde. Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen enthalten insbesondere variable Vergütungen, einschließlich darauf entfallende Sozialversicherungsbeiträge, sowie Verpflichtungen zur Gewährung von Dienstaltersprämien. Rückstellungen für Dienstaltersgeldprämien werden überwiegend nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen umfassen überwiegend Verpflichtungen aus zu gewährenden Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen im Segment Agricultural Solutions sowie aus Gewährleistungen oder Produkthaftungen, zu zahlende Provisionen für die Vermittlung von Verkäufen und drohende Verluste aus vertraglichen Vereinbarungen. Die Rückstellungen für Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen enthalten erwartete Belastungen aus Prozessen, in denen BASF die beklagte Partei ist, und Schadenersatzverpflichtungen aus Klagen gegen BASF sowie Bußgelder. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhängige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen. Mehr dazu unter Anmerkung 24 Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes (2020: 1,5 %; 2019: 1,5 %) zu treffen. Die Finanzierungskosten aus der Aufzinsung in den Folgeperioden werden im Übrigen Finanzergebnis erfasst. (XLSX:) XLS Sonstige Rückstellungen (Millionen €) 31.12.2020 31.12.2019 davon kurzfristig davon kurzfristig Rückbauverpflichtungen 148 21 77 – Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten 693 114 654 110 Personalverpflichtungen 1.174 754 1.653 1.257 Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen 1.134 1.114 1.165 1.161 Restrukturierungsmaßnahmen 414 371 141 116 Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen 205 161 126 74 Übrige 541 290 462 220 Summe 4.309 2.825 4.278 2.938 Der Rückgang der Rückstellungen für Personalverpflichtungen ergab sich insbesondere aus geringeren Abgrenzungen für variable Vergütungsbestandteile. Der Rückgang der Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen resultierte aus niedrigeren Abgrenzungen für Rabattprogramme. Übrige enthalten Zinsen auf langfristige Steuerrückstellungen. Der Anstieg der übrigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Lizenzen zurückzuführen. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen nach Rückstellungskategorien. Sonstige Veränderungen enthalten Umgliederungen in Veräußerungsgruppen, Konsolidierungskreisänderungen, Devestitionen, Währungseffekte sowie die Umbuchung von Verpflichtungen in die Verbindlichkeiten, sofern sich die Verpflichtungen hinsichtlich Höhe oder Zeitpunkt ihres Anfalls konkretisiert haben. (XLSX:) XLS Entwicklung Sonstige Rückstellungen im Jahr 2020 (Millionen €) 01.01.2020 Zuführung Aufzinsung Inanspruchnahme Auflösung Sonstige Veränderungen 31.12.2020 Rückbauverpflichtungen 77 81 3 –3 –3 –7 148 Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten 654 124 3 –66 –4 –18 693 Personalverpflichtungen 1.653 821 1 –1.209 –39 –53 1.174 Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen 1.165 1.120 – –862 –101 –188 1.134 Restrukturierungsmaßnahmen 141 376 – –73 –20 –10 414 Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen 126 116 – –8 –9 –20 205 Übrige 462 253 1 –125 –39 –11 541 Summe 4.278 2.891 8 –2.346 –215 –307 4.309 zurück weiter