Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über Nachhaltigkeitsinformationen An den Vorstand der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein Wir haben die Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Online-„BASF Bericht 2020“ (im Folgenden: „Bericht“), veröffentlicht unter www.bericht.basf.com/2020, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, (im Folgenden „Gesellschaft“ oder „BASF“) einer unabhängigen betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterzogen. Nicht Gegenstand unseres Auftrags war die materielle Prüfung von produktbezogenen oder dienstleistungsbezogenen Angaben im Bericht sowie von Verweisen auf externe Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen sowie zukunftsbezogenen Aussagen. Wie im Abschnitt „Lieferantenmanagement“ dargestellt, wurden Audits von Lieferanten, durch die von BASF beauftragte externe Gesellschaft EcoVadis zur Sicherstellung der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards der „Together for Sustainability“(TfS)-Initiative durchgeführt. Zudem wurden wie im Abschnitt „Verantwortung für Menschenrechte“ dargestellt, Audits von Joint Ventures durch eine von BASF beauftragte externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Überprüfung der Regeln zur Wahrung von Menschenrechten sowie zur Sicherstellung der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards durchgeführt. Die Angemessenheit und Richtigkeit der Schlussfolgerungen aus den jeweils durchgeführten Prüfungshandlungen waren nicht Bestandteil unserer Prüfung. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter von BASF sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. BASF wendet die in den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung genannten Grundsätze und Standardangaben, den Corporate Accounting and Reporting Standard (Scope 1 und 2) sowie den Corporate Value Chain Standard (Scope 3) der Greenhouse Gas Protocol Initiative vom World Resources Institute und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), die Empfehlungen des Verbandes der Europäischen chemischen Industrie (CEFIC), intern entwickelte Kriterien für die Bewertungsmethode Sustainable Solution Steering, für Klimaschutzprodukte und die damit verbundenen vermiedenen Treibhausgasemissionen sowie für den Health Performance Index als Berichtskriterien an (im Folgenden: „Berichtskriterien“). Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Berichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Berichts zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, die in unseren Auftragsgegenstand fallen, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ sowie dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3410: „Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements“, herausgegeben vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), als Limited Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die einleitend beschriebenen Angaben für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unseres Auftrags haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und entsprechender Berichtsgrenzen von BASF zu erlangen. Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von BASF in der Berichtsperiode. Beurteilung der Eignung der intern entwickelten Berichtskriterien. Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Prüfungsumfang, einschließlich der Konsolidierung der Daten. Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Daten verantwortlich sind. Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente. Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden. Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an den Standorten Ludwigshafen am Rhein & Schwarzheide (Deutschland), Kuantan (Malaysia), Antwerpen (Belgien), Port Arthur, Freeport und McIntyre (USA) sowie Yeosu (Südkorea). Einschätzung der Konsistenz der von BASF angegebenen GRI-Standards-Umsetzungsoption „Umfassend“ mit den Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Bericht. Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Bericht. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise hinreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW-Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), beachtet. Prüfungsurteil Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 im Prüfungsumfang enthaltenen Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, veröffentlicht im Bericht, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind. Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel Dieser Vermerk ist an den Vorstand der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung. Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Vorstand der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung unter Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an. Frankfurt am Main, den 23. Februar 2021 KPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft GlöcknerWirtschaftsprüfer ppa. Dollhofer zurück weiter