Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütung des Aufsichtsrats

  • Feste Vergütung: 200.000 € a
  • Aktienerwerbs- und Aktienhaltekomponente: 25 % der festen Vergütung sind für den Erwerb von BASF-Aktien zu verwenden und die Aktien für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten
  • Vergütung für Ausschusstätigkeit: 12.500 € b; Prüfungsausschuss: 50.000 € b
  • Für den Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gezahlt

a Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Vergütung eines ordentlichen Mitglieds.

b Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache.

Die Darstellung der Vergütung des Aufsichtsrats enthält die nach deutschem Handelsrecht erforderlichen Angaben und richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung der BASF SE festgelegt.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung von 200.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Vergütung eines ordentlichen Mitglieds.

Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss – mit Ausnahme des Nominierungsausschusses – angehören, erhalten hierfür eine weitere Vergütung in Höhe von 12.500 €. Für Mitglieder des Prüfungsausschusses beträgt die weitere Vergütung 50.000 €. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der weiteren Vergütung.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist verpflichtet, 25 % seiner festen Vergütung für den Erwerb von Aktien der BASF SE zu verwenden und die Aktien für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten. Von der Verwendungspflicht ausgenommen ist der Teil der Vergütung, den das Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer vor seiner Bestellung in den Aufsichtsrat eingegangenen Verpflichtung anteilig an einen Dritten abführt. Die Verwendungs- und Haltepflicht besteht in diesem Fall für 25 % des nach der Abführung verbleibenden Teils der Vergütung.

Die Gesellschaft leistet dem Aufsichtsratsmitglied Ersatz seiner Auslagen sowie von ihm wegen seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtender Umsatzsteuer. Die Gesellschaft bezieht die Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit ein. Diese Versicherung sieht für den Aufsichtsrat den in Ziffer 3.8 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Selbstbehalt vor.

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats betrug 2019 rund 3,3 Millionen € (2018: rund 3,3 Millionen €). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfielen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge.

Vergütung des Aufsichtsrats der BASF SE (Tausend €)

 

Feste Vergütung

Vergütung für Ausschusstätigkeit

Gesamtvergütung

 

2019

2018

2019

2018

2019

2018

a

Vorsitzender des Personalausschusses

b

Vorsitzender des Strategieausschusses

c

Mitglied des Personalausschusses und stellvertretender Vorsitzender des Strategieausschusses bis 03.05.2019

d

Mitglied des Prüfungsausschusses

e

Mitglied des Personal- und des Strategieausschusses seit 03.05.2019

f

Mitglied des Personalausschusses

g

Mitglied des Strategieausschusses

h

Mitglied des Prüfungs- und des Strategieausschusses bis 04.05.2018

i

Vorsitzende des Prüfungsausschusses

j

Mitglied des Prüfungsausschusses seit 04.05.2018

k

Mitglied des Strategieausschusses seit 04.05.2018

Dr. Jürgen Hambrecht, Vorsitzender a, b

500,0

500,0

50,0

50,0

550,0

550,0

Michael Diekmann, stellvertretender Vorsitzender bis 03.05.2019 c

125,0

300,0

13,0

31,3

138,0

331,3

Franz Fehrenbach, stellvertretender Vorsitzender seit 03.05.2019 d, e

266,7

200,0

66,6

50,0

333,3

250,0

Sinischa Horvat, stellvertretender Vorsitzender f, g

300,0

300,0

25,0

25,0

325,0

325,0

Ralf-Gerd Bastian, Mitglied des Aufsichtsrats bis 04.05.2018 h

83,3

26,0

109,3

Prof. Dr. Thomas Carell, Mitglied des Aufsichtsrats seit 03.05.2019

133,3

133,3

Dame Alison Carnwath DBE g, i

200,0

200,0

112,5

112,5

312,5

312,5

Prof. Dr. François Diederich, Mitglied des Aufsichtsrats bis 03.05.2019

83,3

200,0

83,3

200,0

Tatjana Diether, Mitglied des Aufsichtsrats seit 04.05.2018 j

200,0

133,3

50,0

33,3

250,0

166,6

Francesco Grioli, Mitglied des Aufsichtsrats bis 04.05.2018

83,3

83,3

Waldemar Helber k

200,0

200,0

12,5

8,3

212,5

208,3

Dr. Alexander C. Karp, Mitglied des Aufsichtsrat seit 03.05.2019

133,3

133,3

Anke Schäferkordt

200,0

200,0

200,0

200,0

Denise Schellemans

200,0

200,0

200,0

200,0

Roland Strasser, Mitglied des Aufsichtsrats seit 04.05.2018

200,0

133,3

200,0

133,3

Michael Vassiliadis d, f, g

200,0

200,0

75,0

75,0

275,0

275,0

Summe

2.941,6

2.933,2

404,6

411,4

3.346,2

3.344,6

Die Aufsichtsrats- und die Ausschussvergütungen werden fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den für ein Geschäftsjahr maßgeblichen Konzernabschluss entgegennimmt. Die Vergütungen für das Jahr 2019 werden dementsprechend nach der Hauptversammlung am 30. April 2020 unter Berücksichtigung und Umsetzung der Aktienkaufverpflichtung gezahlt.

Im Jahr 2019 hat die Gesellschaft dem zum 3. Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglied Prof. Dr. François Diederich, wie bereits im Jahr 2018, aufgrund eines mit Zustimmung des Aufsichtsrats abgeschlossenen Beratungsvertrags auf dem Gebiet der chemischen Forschung Vergütungen in Höhe von insgesamt 38.400 CHF (2019: rund 34.500 €; 2018: rund 33.200 €) gezahlt. Darüber hinaus haben keine weiteren Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2019 Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.