11 – Ertragsteuern Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden In Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Aufgrund eines gestiegenen Gewerbesteuerhebesatzes in Ludwigshafen im Jahr 2019 ergab sich ein gewichteter Durchschnittssatz von 14,5 % (2018: 14,1 %). Die deutschen Gruppengesellschaften ermittelten ihre latenten Steuern im Jahr 2019 unverändert mit 30 %. Die von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert. Diese werden grundsätzlich auch für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen, sofern zukünftige Steuersatzanpassungen noch nicht beschlossen wurden. Für temporär abweichende Wertansätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden latente Steuern angesetzt. Diese umfassen ebenso die abweichenden Wertansätze, die sich aus Unternehmenserwerben ergeben, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Am oder vor dem Bilanzstichtag beschlossene beziehungsweise weitgehend beschlossene Steuersatzänderungen werden berücksichtigt. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und die gleiche Fristigkeit aufweisen. Ergibt sich ein Überhang an latenten Steueransprüchen, so werden diese nur angesetzt, sofern eine Realisierung der Steuerminderung als wahrscheinlich erachtet wird. Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche ist die Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und die Einschätzung der Nutzbarkeit der Verlustvorträge und nicht genutzter Steuergutschriften. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge sowie nicht genutzte Steuergutschriften geltend gemacht werden können. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche basiert auf unternehmensinternen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der jeweiligen Gruppengesellschaft. Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital oder in den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen anzusetzen ist. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die Veränderungen der latenten Steueransprüche und Steuerschulden ebenfalls ergebnisneutral erfasst. Für Unterschiedsbeträge zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert einer einbezogenen Tochtergesellschaft werden latente Steuerschulden gebildet, wenn eine Umkehr dieser Differenz in absehbarer Zukunft erwartet wird. Für im Folgejahr geplante Dividendenausschüttungen werden latente Steuerschulden angesetzt, sofern diese zu einer Umkehr temporärer Differenzen führen. Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Ertragsteuern werden auf der Grundlage der erwarteten steuerpflichtigen Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Für darauf entfallende Zinsen werden Rückstellungen gebildet. Sonstige zu veranlagende Steuern werden entsprechend berücksichtigt. Steueraufwand und -quote Der laufende Steueraufwand für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer (Deutschland) verringerte sich aufgrund niedrigerer Einkommen der Organgesellschaften in Deutschland. Aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge resultierte im Jahr 2019 wie im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 1 Million €. In den Sonstigen Steuern waren Grundsteuern und andere vergleichbare Steuern in Höhe von 101 Millionen € im Jahr 2019 und 103 Millionen € im Jahr 2018 enthalten. Die Steuerquote der BASF-Gruppe betrug 22,9 % im Jahr 2019, nach 21,3 % im Jahr 2018. Maßgeblich für den Anstieg waren Steuern für Vorjahre, vor allem in Deutschland und den USA. In Deutschland standen Erträgen aus der Auflösung von Steuerrückstellungen im Jahr 2018 Aufwendungen aus der Zuführung zu Steuerrückstellungen im Jahr 2019 gegenüber. In den USA ergaben sich verglichen zum Jahr 2018 geringere steuerfreie Erträge für Vorjahre. Gegenläufig wirkte vor allem der geringere Gewerbeertragsteueraufwand infolge des geringeren zu versteuernden Einkommens der deutschen Gesellschaften. (XLS:) XLS Steueraufwand (Millionen €) 2019 2018 Laufender Aufwand für Ertragsteuern 1.053 1.229 Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer (Deutschland) 114 394 Ausländische Ertragsteuern 929 1.094 Steuern für Vorjahre 10 –259 Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (–) –297 –112 aus Veränderungen temporärer Differenzen –298 –67 aus Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge/ungenutzter Steuergutschriften 23 –35 aus Steuersatzänderungen –26 –18 aus Wertberichtigungen von latenten Steueransprüchen 4 8 Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag 756 1.117 Sonstige Steuern sowie Umsatz- und andere Verbrauchsteuern 224 229 Steueraufwand 980 1.346 (XLS:) XLS Überleitungsrechnung auf den effektiven Steueraufwand und die Steuerquote 2019 2018 Millionen € % Millionen € % Ergebnis vor Ertragsteuern 3.302 5.233 Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (15 %) 495 15,0 783 15,0 Solidaritätszuschlag 2 0,1 12 0,2 Gewerbeertragsteuer 12 0,4 154 2,9 Einfluss abweichender Steuersätze für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften 257 7,8 432 8,2 Steuerfreie Erträge –41 –1,2 –24 –0,5 Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 61 1,8 62 1,2 Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (Nach-Steuer-Ergebnis) –17 –0,5 –40 –0,8 Steuern für Vorjahre 10 0,3 –259 –4,9 Latente Steuern für sich zukünftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen –6 –0,2 –5 –0,1 Steuersatzänderungen –26 –0,8 –18 –0,3 Sonstiges 9 0,2 20 0,4 Effektive Ertragsteuern/Steuerquote 756 22,9 1.117 21,3 Latente Steuern ergeben sich aus temporären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuerbilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von latenten Steuerschulden führen. Latente Steuern (XLS:) XLS Abgrenzungsposten für latente Steuern 2019 (Millionen €) 01.01.2019 netto Erfolgswirksame Effekte Erfolgsneutrale Effekte (OCI) Unternehmenszusammenschlüsse Sonstiges Ergebnisneutral im Eigenkapital 31.12.2019 netto Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Immaterielle Vermögenswerte –1.265 149 –4 59 125 – –934 148 –1.082 Sachanlagen –976 –113 –16 –2 26 – –1.081 122 –1.203 Finanzanlagen 12 35 –1 – –182 – –136 54 –190 Vorräte und Forderungen –203 48 –47 –14 17 – –199 261 –460 Pensionsrückstellungen 2.149 –48 354 – –31 – 2.424 3.153 –729 Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 633 222 –23 – 9 – 841 942 –101 Steuerliche Verlustvorträge 205 13 1 5 –31 – 193 193 – Sonstiges 0 –9 –5 –4 33 – 15 83 –68 Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen 555 297 259 44 –34 – 1.123 4.956 –3.833 Saldierungen – – – – – – – –2.069 2.069 Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen 555 297 259 44 –34 – 1.123 2.887 –1.764 (XLS:) XLS Abgrenzungsposten für latente Steuern 2018 (Millionen €) 01.01.2018 netto Erfolgswirksame Effekte Erfolgsneutrale Effekte (OCI) Unternehmenszusammenschlüsse Sonstiges Ergebnisneutral im Eigenkapital 31.12.2018 netto Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Immaterielle Vermögenswerte –1.184 34 –5 –272 162 – –1.265 94 –1.359 Sachanlagen –2.464 –127 –1 6 1.610 – –976 115 –1.091 Finanzanlagen –39 52 0 – –1 – 12 60 –48 Vorräte und Forderungen –69 –62 38 –40 –70 – –203 272 –475 Pensionsrückstellungen 1.986 2 122 13 26 – 2.149 2.657 –508 Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 975 148 –1 6 –495 – 633 738 –105 Steuerliche Verlustvorträge 222 –11 0 0 –6 – 205 205 – Sonstiges –40 76 0 0 –36 – 0 83 –83 Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen –613 112 153 –287 1.190 – 555 4.224 –3.669 Saldierungen – – – – – – – –1.882 1.882 Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen –613 112 153 –287 1.190 – 555 2.342 –1.787 Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften in Höhe von 13.335 Millionen € im Jahr 2019 (14.088 Millionen € im Jahr 2018) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da diese Gewinne bei Ausschüttung keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen. Die Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche betrugen 98 Millionen € im Jahr 2019 (87 Millionen € im Jahr 2018). Davon entfielen auf steuerliche Verlustvorträge 65 Millionen € im Jahr 2019 (23 Millionen € im Jahr 2018). Steuerliche Verlustvorträge Die steuerlichen Verlustvorträge teilen sich regional wie folgt auf: (XLS:) XLS Steuerliche Verlustvorträge (Millionen €) Steuerliche Verlustvorträge Latente Steueransprüche 2019 2018 2019 2018 Deutschland 0 0 – – Ausland 950 1.143 195 205 Summe 950 1.143 195 205 Steuerliche Verlustvorträge bestehen in allen Regionen. Steuerliche Verluste können in Deutschland auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Im Ausland ist der Vortrag zum Teil nur zeitlich begrenzt möglich. Insgesamt ist knapp die Hälfte des Bestands an Verlustvorträgen verfallbar. Der überwiegende Bestand an verfallbaren Verlustvorträgen wird in Asien bis zum Jahr 2023 und in Europa sowie Nordamerika nach dem Jahr 2024 verfallen. Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 205 Millionen € im Jahr 2019 (2018: 370 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Steuerschulden Steuerschulden umfassen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sonstige Steuern sowie noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres. Seit dem Jahr 2019 weist BASF die zuvor unter den Sonstigen Rückstellungen berichteten Steuerrückstellungen gemeinsam mit den laufenden und latenten Steuerschulden aus. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Steuerschulden 3.036 Millionen € (31. Dezember 2018: 3.041 Millionen €). zurück weiter