BASF-Bericht 2024

25. Zusatzangaben zu Finanzinstrumenten

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

25.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn BASF bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht weiter fortbestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden oder die wesentlichen Risiken und Chancen weder übertragen noch behalten werden und BASF nach der Übertragung die finanziellen Vermögenswerte nicht kontrollieren kann. Beispielsweise erfolgt die Ausbuchung von Forderungen, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig, wie etwa im Falle eines abgeschlossenen Insolvenzverfahrens, feststeht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag und im Edelmetallhandel zum Handelstag bilanziert.

Der Marktwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Sofern Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, zum Beispiel in Form von Börsenkursen, werden diese bei der Bewertung zugrunde gelegt. Andernfalls werden bei der Bewertung interne Bewertungsmodelle unter Verwendung aktueller Marktparameter oder externe Bewertungen, zum Beispiel durch Banken, herangezogen. Bei interner Bewertung werden insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle angewandt. In diese Modelle finden beispielsweise erwartete künftige Zahlungsströme sowie laufzeit- und gegebenenfalls risikoadjustierte Diskontierungsfaktoren Eingang. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Marktparametern ordnet BASF die Marktwerte von Finanzinstrumenten einer von drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zu. Ein Stufentransfer während eines Geschäftsjahres wird nur vorgenommen, wenn sich die Verfügbarkeit beobachtbarer Marktparameter für identische oder vergleichbare Finanzinstrumente ändert.

Weicht zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes der anhand eines Bewertungsmodells ermittelte Fair Value der Stufe 3 vom Transaktionspreis ab, werden die Unterschiedsbeträge abgegrenzt und in der Bilanz gemeinsam mit dem positiven oder negativen Fair Value des jeweiligen Finanzinstruments gemäß Bewertungsmodell ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge werden grundsätzlich linear über die Vertragslaufzeiten amortisiert.

Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte basieren zum einen auf der sogenannten Zahlungsstrombedingung (ausschließlich Zahlungsströme aus Zinsen und Kapitalrückzahlung), das heißt der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines einzelnen finanziellen Vermögenswertes. Zum anderen hängen sie auch vom Geschäftsmodell ab, nach dem die Portfolios finanzieller Vermögenswerte gesteuert werden. Auf Grundlage dieser beiden Kriterien finden bei BASF für finanzielle Vermögenswerte folgende Bewertungskategorien Anwendung:

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche finanziellen Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen in Übereinstimmung mit der in IFRS 9 etablierten Zahlungsstrombedingung darstellen. Des Weiteren umfasst diese Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte deren Geschäftsmodell nicht darin besteht, mindestens einen Teil der über die Laufzeit erwarteten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme durch Halten zu vereinnahmen. Unter anderem werden bei BASF Derivate in diese Bewertungskategorie eingeordnet. Die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9, welche die Zuordnung von Finanzinstrumenten, die weder auf Grundlage der Zahlungsstrombedingung noch des Geschäftsmodellkriteriums erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, in die vorliegende Kategorie unter bestimmten Bedingungen zulässt, übt BASF grundsätzlich nicht aus. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der üblicherweise dem Transaktionspreis entspricht.

BASF hat im Jahr 2024 einen Klimaschutzvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung einer Wärmepumpe am Standort Ludwigshafen abgeschlossen. Dieser Vertrag ist ein Differenzkontrakt und wird als Derivat zum Fair Value bewertet. Die Ergebniseffekte aus der Bewertung des Vertrages werden zunächst erfolgsneutral abgegrenzt. Mit Inbetriebnahme der Wärmepumpe wird der abgegrenzte Zuschuss entsprechend der Inanspruchnahme der Förderung erfolgswirksam vereinnahmt.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Bei BASF werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und bestimmte Wertpapiere dieser Bewertungskategorie zugeordnet.

Die Zugangsbewertung dieser Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Fair Value zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Dieser entspricht regelmäßig dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt beziehungsweise für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem Transaktionspreis nach IFRS 15. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt anhand der Effektivzinsmethode.

Wertberichtigungen werden sowohl im Rahmen der Zugangs- als auch der Folgebewertung bereits ohne Ausfallereignis als erwartete Kreditverluste berücksichtigt. Gegenparteien gelten grundsätzlich dann als ausgefallen, wenn sie insolvent sind, sich als Schuldner in einem Gläubigerschutzprogramm oder einem finanzbedingten Rechtsstreit mit BASF befinden oder mehr als die Hälfte des mit ihnen gehaltenen Forderungsportfolios eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen aufweist. In diesen Fällen erfolgt die Einzelwertberichtigung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte, die dann als in ihrer Bonität beeinträchtigt betrachtet werden.

Das Ausmaß erwarteter Kreditverluste wird zum einen durch das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes, zum anderen auch durch die Veränderung dieses Kreditrisikos determiniert: Sofern sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes seit dessen erstmaliger bilanzieller Erfassung signifikant erhöht hat, erfolgt grundsätzlich die Berücksichtigung von über die gesamte Laufzeit eines Vermögenswertes erwarteten Kreditverlusten. Hat sich das Kreditrisiko im genannten Zeitraum hingegen nicht signifikant erhöht, werden grundsätzlich nur die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste als Wertminderung erfasst. Abweichend von diesem Vorgehen werden entsprechend dem nach IFRS 9 für die Bestimmung erwarteter Kreditverluste zulässigen vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingtransaktionen, Vertragsvermögenswerte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stets die über die jeweilige Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt.

Bei BASF erfolgt die Beurteilung des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswertes sowohl anhand interner Informationen als auch externer Ratinginformationen bezüglich des jeweiligen Kontrahenten. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine definierte Anzahl von Stufen verringert hat. Für Gegenparteien mit hoher Bonität wird grundsätzlich unterstellt, dass sich ihr Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat.

Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs im Rahmen der Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten und Einzelwertberichtigungen werden regionale und unter Umständen branchenspezifische Gegebenheiten und Erwartungen berücksichtigt. Weiterhin wird auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar sind. Bei Einzelwertberichtigungen werden darüber hinaus Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Bankgarantien und Akkreditive kommen in unwesentlichem Umfang zum Einsatz. Erwartete Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen werden nur insoweit für Forderungen ermittelt, als diese nicht durch Sicherheiten gedeckt sind.

Die Verringerung von Wertberichtigungen, beispielsweise als Resultat der Reduktion des Kreditrisikos einer Gegenpartei oder aufgrund eines objektiven nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalts, wird erfolgswirksam erfasst. Zuschreibungen erfolgen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter künftiger Kreditverluste.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte nicht nur mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, sondern auch Zahlungsströme aus ihrer Veräußerung zu generieren. Bei BASF werden dieser Kategorie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet, die im Rahmen einer Factoringvereinbarung zum Verkauf zur Verfügung stehen. Des Weiteren sind bestimmte Wertpapiere dieser Kategorie zugeordnet, die als Sonstige Finanzanlagen beziehungsweise Kurzfristige Wertpapiere ausgewiesen werden. Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten wird von BASF nicht ausgeübt. Die Zugangsbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Einbezug von direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Der beizulegende Zeitwert entspricht zum Zugangszeitpunkt regelmäßig dem Transaktionspreis der dieser Kategorie zugeordneten Forderungen und Wertpapiere. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Zeitwertänderungen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung der Vermögenswerte erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert. Wertberichtigungen auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Analogie zu den Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ermittelt und erfolgswirksam erfasst.

Für finanzielle Verbindlichkeiten finden folgende Bewertungskategorien Anwendung:

Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten, sofern diese keine Derivate darstellen. Zum Zugangszeitpunkt werden sie grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht zum Zugangszeitpunkt regelmäßig dem Wert der erhaltenen Gegenleistung. Die Folgebewertung wird erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorgenommen. Bei BASF werden zum Beispiel Anleihen und Bankverbindlichkeiten, die in der Position Finanzschulden ausgewiesen werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

BASF hat Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen abgeschlossen, bei denen Lieferanten die Rechnungsbeträge vor dem originären Fälligkeitstermin erhalten können. Die Auszahlung an den Lieferanten erfolgt durch eine von mehreren teilnehmenden Banken gegen einen Abschlag. BASF zahlt zum ursprünglichen Fälligkeitstermin den vollen Rechnungsbetrag an die Banken. Da die originären Zahlungsverpflichtungen bestehen bleiben und keine Änderung der wesentlichen Zahlungsbedingungen erfolgt, werden die Verpflichtungen weiterhin unter den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen derivative Verbindlichkeiten. Diese werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in der Regel dem Transaktionspreis entspricht. Der beizulegende Zeitwert findet als Wertmaßstab für diese Verbindlichkeiten ebenfalls im Rahmen der Folgebewertung Anwendung. Das Wahlrecht, die Folgebewertung von nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten zum Fair Value vorzunehmen, wird nicht ausgeübt. Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein, so dass ein hybrides Finanzinstrument vorliegt. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wird dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern gemäß IFRS 9 keine Trennung vorgesehen ist, erfolgt die Bilanzierung des hybriden Instruments in Gänze zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzgarantien der BASF-Gruppe sind solche Verträge, die eine Ausgleichszahlung an den Garantienehmer nach sich ziehen, falls ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen einer definierten Geschäftsbeziehung mit dem Garantienehmer nicht nachkommt. Von BASF begebene Finanzgarantien werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der erwarteten Kreditverluste zum Abschlussstichtag bewertet.

Im Rahmen von Cashflow Hedges werden künftige Zahlungsströme und damit verbundene Erträge beziehungsweise Aufwendungen gegen Wertänderungsrisiken abgesichert. Hierzu werden zukünftig auftretende Grundgeschäfte und dazugehörige Sicherungsinstrumente zu Bilanzierungszwecken in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der effektive Teil der Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments, das regelmäßig die Definitionsmerkmale eines Derivats erfüllt, sowie die Kosten der Absicherung werden dabei zunächst ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswertes oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich gegen die Anschaffungskosten des gesicherten Instruments ausgebucht. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Schulden oder künftige Transaktionen zugrunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Transaktion abgestimmt.

Im Rahmen von Fair Value Hedges werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes abgesichert. Hierbei werden die regelmäßig in Form von derivativen Finanzinstrumenten eingesetzten Sicherungsinstrumente zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und Marktwertänderungen unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Zudem werden die Buchwerte der als Grundgeschäft designierten Vermögenswerte oder Schulden ebenfalls ergebniswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bemessen.

25.2 .Finanzwirtschaftliche Risiken

Marktrisiken

Währungsrisiken: Änderungen von Wechselkursen können zu Wertverlusten bei Finanzinstrumenten sowie zu nachteiligen Veränderungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Transaktionen führen. Währungsrisiken aus Finanzinstrumenten resultieren aus der Umrechnung von finanziellen Forderungen, Ausleihungen, Wertpapieren, Barmitteln und finanziellen Verbindlichkeiten zum Stichtagskurs in die funktionale Währung der jeweiligen Gruppengesellschaft. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos aus originären Finanzinstrumenten werden Devisenkontrakte in einer Vielzahl von Währungen eingesetzt.

Das Währungs-Exposure entspricht dem Nettobetrag des Nominalvolumens der originären und der derivativen Finanzinstrumente, die Währungsrisiken ausgesetzt sind. Gegenläufige Positionen in derselben Währung werden gegeneinander aufgerechnet. Grundsätzlich werden originäre und derivative Finanzinstrumente im Währungsrisikomanagement berücksichtigt. Geplante Einkaufs- und Umsatztransaktionen werden in der Regel nicht mehr ermittelt und in das Währungs-Exposure einbezogen. Im Vorjahr wurden diese Transaktionen zur Ermittlung des Währungs-Exposure berücksichtigt.

Zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2023 bestand kein wesentliches Währungs-Exposure, da alle wesentlichen Währungsrisiken gesichert waren. Eine Aufwertung beziehungsweise Abwertung der jeweiligen funktionalen Währung hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern und das Eigenkapital von BASF nicht wesentlich beeinflusst.

Zinsänderungsrisiken: Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Zur Absicherung werden in Einzelfällen Zinsswaps und kombinierte Zins-/Währungsderivate abgeschlossen, die in Anmerkung 25.5 dargestellt werden. Zinsänderungsrisiken sind im finanzwirtschaftlichen, nicht aber im operativen Bereich von wesentlicher Bedeutung.

Die variable Zinsrisikoposition, die auch im Folgejahr fällige festverzinsliche Anleihen beinhaltet, betrug zum 31. Dezember 2024 –3.377 Millionen € (Vorjahr: –427 Millionen €). Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt hätte zum 31. Dezember 2024 ein um 10 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben. Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen Prozentpunkt hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern zum gleichen Zeitpunkt um 19 Millionen € reduziert. Zum 31. Dezember 2023 hätte ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt ein um 2 Millionen € höheres Ergebnis vor Ertragsteuern zur Folge gehabt (3 Millionen € höheres Ergebnis vor Ertragsteuern bei einem Anstieg von einem Prozentpunkt). Da zum 31. Dezember 2024 keine Zinsderivate in eine Hedge-Accounting-Beziehung designiert waren, hätte sich aus einer Zinsänderung kein Eigenkapitaleffekt ergeben. Auch zum 31. Dezember 2023 waren keine Zinsderivate in eine Hedge-Accounting-Beziehung designiert.

Buchwerte der originären verzinslichen Finanzinstrumente

Millionen €

31.12.2024

31.12.2023

 

Fest verzinslich

Variabel verzinslich

Fest verzinslich

Variabel verzinslich

Ausleihungen

117

68

158

108

Wertpapiere

399

44

367

19

Finanzschulden

16.888

4.873a

17.116

2.152a

a

Inklusive im Folgejahr fälliger festverzinslicher Anleihen

Nominal- und Marktwerte der kombinierten Zins-/Währungsswaps

Millionen €

31.12.2024

31.12.2023

 

Nominalwert

Marktwert

Nominalwert

Marktwert

Kombinierte Zins- / Währungsswaps

3.960

248

3.960

157

davon feste Verzinsung

3.960

248

3.960

157

Warenpreisrisiken: Einige Unternehmensbereiche von BASF sind starken Schwankungen der Rohstoffpreise ausgesetzt. Diese resultieren vor allem aus Rohstoffen (zum Beispiel Naphtha, Benzol, Erdgas, LPG-Kondensat) sowie Metallen. BASF trifft die folgenden Maßnahmen, um Warenpreisrisiken zu reduzieren:

  • BASF verwendet Derivate zur Absicherung gegen Rohstoffpreisrisiken. Dabei handelt es sich insbesondere um Derivate auf Erdgas, Erdöl, Erdölprodukte.
  • Der Unternehmensbereich Catalysts schließt sowohl kurzfristige als auch langfristige Abnahmeverträge mit Herstellern von Edel- sowie Batteriemetallen ab und kauft darüber hinaus an den Kassamärkten Metalle von einer Vielzahl von Geschäftspartnern zu. Das Preisrisiko aus Metallen, die für den Weiterverkauf an Dritte oder für die Verwendung in der Produktion von Katalysatoren beziehungsweise Batteriematerialien erworben werden, wird mit derivativen Instrumenten gesichert. Dabei kommen vor allem Terminkontrakte zum Einsatz, die durch Abschluss gegenläufiger Kontrakte oder durch Lieferung des Metalls erfüllt werden.
  • Im Unternehmensbereich Agricultural Solutions ist der Verkaufspreis von Produkten teilweise an den Preis bestimmter Agrarprodukte gekoppelt. Um die daraus entstehenden Risiken abzusichern, werden Derivate auf Agrarprodukte abgeschlossen.

Darüber hinaus hält BASF bei Edelmetallen und Erdölprodukten in begrenztem Umfang ungesicherte Positionen zu Eigenhandelszwecken, die auch derivative Instrumente umfassen können. Der Wert dieser Positionen ist der Volatilität der Marktpreise ausgesetzt und unterliegt einer ständigen Kontrolle.

Aufgrund des Haltens von Warenderivaten, Edelmetallhandelspositionen und ungesicherten Positionen aus Erdölprodukten ist BASF Preisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken bestehen darin, dass die Bewertung von Warenderivaten und Edelmetallhandelspositionen zum Marktwert sowie der Buchwert der Erdölpositionen bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise zu Belastungen des Ergebnisses und Eigenkapitals von BASF führen kann.

BASF hält mehrere physische Power Purchase Agreements (PPAs) mit originären Laufzeiten von bis zu 25 Jahren. Unter den physischen PPAs bezieht BASF Strom und die dazugehörigen Grünstromzertifikate. Hält BASF physische PPAs zum Zweck, den gelieferten Strom vollständig zu konsumieren, fallen diese unter die Eigenbedarfsausnahme und werden daher nicht als Derivate bilanziert. Daneben hält BASF auch physische PPAs in den USA und Asien, deren Strom aufgrund starker Abweichungen zwischen Lieferprofilen und Verbrauchsverläufen nicht vollständig konsumiert werden kann. Die darin eingebetteten Stromtermingeschäfte unterliegen nicht der Eigenbedarfsausnahme und werden jeweils als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die aus physischen PPAs bezogenen Grünstromzertifikate können im Gegensatz zu Strom gelagert und zu späteren Zeitpunkten konsumiert werden. Sie fallen daher unter die Eigenbedarfsausnahme und werden nicht als Derivat bilanziert. Die Bewertung der nicht unter die Eigenbedarfsausnahme fallenden Stromtermingeschäfte der physischen PPAs kann bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise für Strom zu Belastungen des Ergebnisses von BASF führen.

Zudem hält BASF mehrere sogenannte virtuelle PPAs in den USA mit originären Laufzeiten von bis zu 15 Jahren. Die in virtuellen PPAs enthaltenen eingebetteten Stromtermingeschäfte werden separat als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Bewertung der Stromtermingeschäfte zum Marktwert kann bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise für Strom zu Belastungen des Ergebnisses von BASF führen.

BASF führt Value-at-Risk-Analysen für Warenderivate und Edelmetallhandelspositionen durch. Mit dem Value at Risk wird fortlaufend das Marktpreisrisiko gemessen und der Verlust quantifiziert, der über eine festgelegte Haltedauer mit einem vorgegebenen Konfidenzniveau nicht überschritten wird. BASF legt bei der Value-at-Risk-Rechnung ein Konfidenzintervall von 95 % und eine Haltedauer von einem Tag zugrunde. BASF wendet zur Ermittlung des Value at Risk die Varianz-Kovarianz-Methode an.

BASF nutzt den Value at Risk im Zusammenhang mit weiteren Kennzahlen im Rahmen des Risikomanagementsystems. Neben dem Value at Risk werden volumenbasierte Grenzen, Exposure- und Stop-Loss-Limits gesetzt.

Risikopositionen aus den nicht unter die Eigenbedarfsausnahme fallenden Warenderivatena

Millionen €

31.12.2024

31.12.2023

 

Exposure

Value at Risk

Exposure

Value at Risk

Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas

3

8

129

15

Edelmetalle

81

1

94

1

Agrarprodukte

116

0

76

0

Strom und Grünstromzertifikate

1

0

a

Bestimmte Warenderivate der Fair Value Stufe 3, wie Power Purchase Agreements und der Klimaschutzvertrag, werden in obiger Tabelle nicht berücksichtigt. Sensitivitäten zu diesen Warenderivaten werden in Anmerkung 25.4 angegeben. Die Vorjahreswerte für Strom und Grünstromzertifikate wurden entsprechend angepasst.

Das Exposure entspricht dem Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen der jeweiligen Warenkategorie (mehr zu finanzwirtschaftlichen Risiken und zum Risikomanagement von BASF im Chancen- und Risikobericht).

Ausfall- oder Bonitätsrisiken

Ausfall- oder Bonitätsrisiken bestehen dadurch, dass Kunden und Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen könnten. BASF analysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit der genannten Gegenparteien und räumt auf dieser Grundlage Kreditlimits ein. Aufgrund der weltweiten Tätigkeit und der diversifizierten Kundenstruktur der BASF-Gruppe liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Das Ausfallrisiko wird in begrenzten Umfang durch Sicherheiten, insbesondere durch Bankgarantien und Vermögenswerte vermindert. Der Buchwert aller Forderungen, Ausleihungen und verzinslichen Wertpapiere zuzüglich der Nominalwerte der nicht zu bilanzierenden, aus Haftungsverhältnissen entstehenden finanziellen Verpflichtungen stellt das maximale Ausfallrisiko von BASF dar (mehr zu Bonitätsrisiken unter Anmerkung 17).

Aus erstmals begebenen Finanzgarantien wurden im Jahr 2024 37 Millionen € für erwartete Kreditverluste erfasst (Bestand zum 31. Dezember 2024: 37 Millionen €). Der maximale Ausfallbetrag der begebenen Finanzgarantien betrug 182 Millionen €. Die frühestmögliche Fälligkeit der Finanzgarantien betrug für das Jahr 2025 170 Millionen € und für das Jahr 2026 12 Millionen €. Im Vorjahr wurden aus Wesentlichkeitsgründen keine erwarteten Kreditverluste für begebene Finanzgarantien erfasst. Der maximale Ausfallbetrag betrug im Vorjahr 28 Millionen € und die frühestmögliche Fälligkeit 28 Millionen € für das Jahr 2024.

Liquiditätsrisiken

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung erkannt. Durch das laufende Commercial-Paper-Programm sowie von Banken verbindlich zugesagte Kreditlinien kann BASF jederzeit auf auskömmliche liquide Mittel zurückgreifen.

25.3 Fälligkeitsanalyse

Relevant für die Darstellung der Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten sind Zinszahlungen und Zahlungen des Kapitalbetrags sowie sonstige Zahlungen für derivative Finanzinstrumente. In dieser Darstellung werden künftige Zahlungsströme nicht abgezinst.

Derivate werden mit ihren Nettozahlungsströmen einbezogen, soweit sie negative Marktwerte haben und daher Verbindlichkeiten darstellen. Derivate mit positiven Marktwerten sind Vermögenswerte und werden daher nicht berücksichtigt.

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024

Millionen €

Anleihen und sonstige Kapital­markt­verbindlich­keiten

Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten

Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative
Verbindlich­keiten

Sonstige
Verbindlich­keiten

Summe

2025

2.058

1.150

6.901

236

1.188

11.532

2026

1.856

1.361

11

5

305

3.538

2027

2.608

541

11

224

3.385

2028

1.872

459

181

2.511

2029

1.160

199

136

1.496

2030 und darüber hinaus

9.060

3.460

82

813

13.415

Summe

18.615

7.170

6.923

323

2.847

35.876

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023

Millionen €

Anleihen und sonstige Kapital­markt­verbindlich­keiten

Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten

Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative
Verbindlich­keiten

Sonstige
Verbindlich­keiten

Summe

2024

816

1.775

6.738

361

736

10.428

2025

1.935

345

1

95

277

2.654

2026

1.771

1.239

2

4

203

3.220

2027

2.260

437

1

163

2.861

2028

1.740

366

1

132

2.239

2029 und darüber hinaus

8.264

1.095

95

830

10.283

Summe

16.786

5.258

6.741

557

2.341

31.684

25.4 Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien

Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2024

Millionen €

Buch­werte

Summe
Buch­werte im
Anwen­dungs­bereich des
IFRS 7

Bewer­tungs­kate­gorien
gemäß
IFRS 9
b

Fair Value

davon
Fair Value Stufe 1
c

davon
Fair Value Stufe 2
d

davon
Fair Value Stufe 3
e

Beteiligungena

533

533

FVTPL

0

0

Forderungen aus Finanzierungsleasing

31

31

n. a.

31

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

9.665

9.665

AC

9.665

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

396

396

FVTOCI

396

396

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

332

332

FVTPL

332

332

Derivate – kein Hedge Accounting

647

647

FVTPL

787

5

519

263g

Derivate – Hedge Accounting

303

303

n. a.

303

303

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögenf

4.552

1.098

AC

1.098

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögenf

89

89

FVTPL

89

89

Wertpapiere

36

36

AC

36

Wertpapiere

376

376

FVTOCI

376

294

82

Wertpapiere

288

288

FVTPL

288

283

4

Zahlungsmitteläquivalente

75

75

FVTPL

75

75

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.838

2.838

AC

2.838

Summe Vermögenswerte

20.162

16.708

 

16.315

657

1.727

263

Anleihen

15.751

15.751

AC

15.300

12.493

2.807

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

6.011

6.011

AC

6.032

6.032

Verbindlichkeiten aus Leasing

1.663

1.663

n. a.

1.663

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

6.923

6.923

AC

6.923

Derivate – kein Hedge Accounting

325

325

FVTPL

285

3

314

–32h

Derivate – Hedge Accounting

1

1

n. a.

1

1

Übrige Verbindlichkeitenf

3.470

2.277

AC

2.277

Summe Verbindlichkeiten

34.144

32.951

 

32.482

12.496

9.155

–32

a

Eine Bewertung zum Fair Value wird grundsätzlich nur für wesentliche Beteiligungen vorgenommen, der in obiger Tabelle unter „Fair Value“ ausgewiesen wird. Alle unwesentlichen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet (Buchwert: 533 Millionen €). Die Zuordnung zu Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie wird für börsennotierte Beteiligungen vorgenommen. In Stufe 2 werden Beteiligungen ausgewiesen, deren Bewertung im größtmöglichen Ausmaß auf am Markt beobachtbaren Bewertungsparametern basiert. Gegebenenfalls werden diese angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Beteiligung im Fair Value zu reflektieren.

b

AC: Amortized Cost (fortgeführte Anschaffungskosten); FVTOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: Fair Value Through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); eine detaillierte Beschreibung der Kategorien ist in Anmerkung 25.1 enthalten.

c

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis notierter unangepasster Preise auf aktiven Märkten.

d

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

e

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

f

Ohne die separat dargestellten Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Sofern sonstige Forderungen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, basiert deren Bewertung grundsätzlich auf am Markt beobachtbaren Parametern. Diese werden angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Vermögenswerte im Fair Value zu reflektieren.

g

Der in der Bilanz unter Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Buchwert der hierin enthaltenen Stromtermingeschäfte beträgt 38 Millionen € nach Abzug der in Tabelle Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte beschriebenen Unterschiedsbeträge in Höhe von 140 Millionen €.

h

Der in der Bilanz unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesene Buchwert der Stromtermingeschäfte beträgt 8 Millionen € nach Abzug der in Tabelle Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte beschriebenen Unterschiedsbeträge in Höhe von 41 Millionen €.

Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2023

Millionen €

Buch­werte

Summe
Buch­werte im
Anwen­dungs­bereich des
IFRS 7

Bewer­tungs­kate­gorien
gemäß
IFRS 9
b

Fair Value

davon
Fair Value Stufe 1
c

davon
Fair Value Stufe 2
d

davon
Fair Value Stufe 3
e

Beteiligungena

536

536

FVTPL

0

0

Forderungen aus Finanzierungsleasing

33

33

n. a.

33

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

9.817

9.817

AC

9.817

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

286

286

FVTOCI

286

286

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

312

312

FVTPL

312

312

Derivate – kein Hedge Accounting

810

810

FVTPL

955

5

752

198g

Derivate – Hedge Accounting

242

242

n. a.

242

242

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögenf

4.669

1.229

AC

1.229

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögenf

89

89

FVTPL

89

89

Wertpapiere

39

39

AC

39

Wertpapiere

325

325

FVTOCI

325

234

91

Wertpapiere

253

253

FVTPL

253

252

1

Zahlungsmitteläquivalente

20

20

FVTPL

20

20

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.605

2.605

AC

2.605

Summe Vermögenswerte

20.035

16.595

 

16.204

510

1773

198

Anleihen

14.438

14.438

AC

13.876

12.468

1.407

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

4.830

4.830

AC

4.582

4.582

Verbindlichkeiten aus Leasing

1.649

1.649

n. a.

1.649

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

6.741

6.741

AC

6.741

Derivate – kein Hedge Accounting

309

309

FVTPL

251

11

288

–48h

Derivate – Hedge Accounting

18

18

n. a.

18

18

Übrige Verbindlichkeitenf

2.694

1.816

AC

1.816

Summe Verbindlichkeiten

30.679

29.801

 

28.933

12.479

6.295

–48

a

Eine Bewertung zum Fair Value wird grundsätzlich nur für wesentliche Beteiligungen vorgenommen, der in obiger Tabelle unter „Fair Value“ ausgewiesen wird. Alle unwesentlichen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet (Buchwert: 536 Millionen €). Die Zuordnung zu Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie wird für börsennotierte Beteiligungen vorgenommen. In Stufe 2 werden Beteiligungen ausgewiesen, deren Bewertung im größtmöglichen Ausmaß auf am Markt beobachtbaren Bewertungsparametern basiert. Gegebenenfalls werden diese angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Beteiligung im Fair Value zu reflektieren.

b

AC: Amortized Cost (fortgeführte Anschaffungskosten); FVTOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: Fair Value Through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); eine detaillierte Beschreibung der Kategorien ist in Anmerkung 25.1 enthalten.

c

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis notierter unangepasster Preise auf aktiven Märkten.

d

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

e

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

f

Ohne die separat dargestellten Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Sofern sonstige Forderungen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, basiert deren Bewertung grundsätzlich auf am Markt beobachtbaren Parametern. Diese werden angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Vermögenswerte im Fair Value zu reflektieren.

g

Der in der Bilanz unter Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Buchwert der Stromtermingeschäfte beträgt 53 Millionen € nach Abzug der Unterschiedsbeträge in Höhe von 145 Millionen €.

h

Der in der Bilanz unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesene Buchwert der Stromtermingeschäfte beträgt 10 Millionen € nach Abzug der Unterschiedsbeträge in Höhe von 58 Millionen €.

Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Übrigen Forderungen und sonstigem Vermögen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem Marktwert.

Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente – Bewertungsmethoden und Inputfaktoren

Millionen €

 

 

 

 

 

 

Finanzinstrument

Fair Value Stufe

Beschrei­bung

Bewertungs­methode

Wesent­liche Input­faktoren zur Bestim­mung der Fair Values

31.12.2024

31.12.2023

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Stufe 2

Forderungen mit eingebetteten Commodity-Derivaten

Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme

Beobachtbare Commodity-Preisnotierungen, Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien

332

312

Stufe 2

Forderungen, die im Rahmen einer Factoringvereinbarung zum Verkauf zur Verfügung stehen

Bewertung mittels Nominalwerten

Nominalwerte

396

286

Derivate mit positiven Marktwerten

Stufe 1

Börsengehandelte Commodity-Derivate

Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte

Börsenkurs zum Bilanzstichtag

5

5

Stufe 2

OTC Währungs-, Zins- und Commodity-Derivate

Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme, Optionspreismodelle

Wechselkursnotierungen, beobachtbare Zinsstrukturkurven, Commodity-Preisnotierungen, Währungs- und Commodity-Preis-Volatilitäten, Kreditausfallprämien

823

995

Stufe 3

Stromtermingeschäfte

Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme

Strompreisnotierungen, langfristige Strompreisprognosena, erwartete Strommengena, geschätzter Zeitpunkt der Inbetriebnahmea, Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien

178b

198c

Stufe 3

Klimaschutzvertrag

Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme

Emissions-, Gas- und Strompreisnotierungen, langfristige Emissions-a, Gas-a und Strompreisprognosena, erwartete Produktionsmengena, Zinsstrukturkurven

84

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

Stufe 2

Erfolgsabhängig verzinste Ausleihung an die BASF Pensionskasse VVaG

Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme

Erwartete Zahlungsströme aus Kapitalanlageportfolio, Diskontierungsfaktoren

80

80

Stufe 2

Rückkaufswerte Versicherungen

Rückkaufswerte gemäß vertraglicher Vereinbarung

Rückkaufswerte zum Bilanzstichtag

9

9

Wertpapiere

Stufe 1

Öffentlich gehandelte Fondsanteile

Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte

Marktpreis zum Bilanzstichtag

260

234

Stufe 1

Öffentlich gehandelte Anleihen

Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte

Marktpreis zum Bilanzstichtag

317

251

Stufe 2

Nicht öffentlich gehandelte Anleihen

Emittentenpreisstellung auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden

Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien

82

91

Stufe 2

Nicht öffentlich gehandelte Fondsanteile

Beizulegende Zeitwerte der Eigen- und Fremdkapitalinstrumente, an denen die Fonds beteiligt sind

Marktpreis zum Bilanzstichtag, Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien, Nettoinventarwerte der Fondsbeteiligungen

4

1

Zahlungsmittel und Zahlungsmittel­äquivalente

Stufe 1

Öffentlich gehandelte Geldmarktfonds

Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte

Marktpreis zum Bilanzstichtag

75

20

Derivate mit negativen Marktwerten

Stufe 1

Börsengehandelte Commodity-Derivate

Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Schulden

Börsenkurs zum Bilanzstichtag

3

10

Stufe 2

OTC Währungs-, Zins- und Commodity-Derivate sowie Derivate auf Eigenkapitalinstrumente

Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme, Optionspreismodelle

Wechselkursnotierungen, beobachtbare Zinsstrukturkurven, Commodity und Aktienpreisnotierungen, Währungs- und Commodity- sowie Aktienkurs-Volatilitäten, Kreditausfallprämien

315

306

Stufe 3

Stromtermingeschäfte

Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme

Strompreisnotierungen, langfristige Strompreisprognosena, erwartete Strommengena, geschätzter Zeitpunkt der Inbetriebnahmea, Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien

–32d

–48e

a

Nicht beobachtbare Inputfaktoren der Stufe 3

b

Der in der Bilanz unter Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Buchwert der Stromtermingeschäfte beträgt 38 Millionen € nach Abzug der in Tabelle Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte beschriebenen Unterschiedsbeträge in Höhe von 140 Millionen €.

c

Der in der Bilanz unter Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Buchwert der Stromtermingeschäfte beträgt 53 Millionen € nach Abzug der in Tabelle Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte beschriebenen Unterschiedsbeträge in Höhe von 145 Millionen €.

d

Der in der Bilanz unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesene Buchwert der Stromtermingeschäfte beträgt 8 Millionen € nach Abzug der in Tabelle Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte beschriebenen Unterschiedsbeträge in Höhe von 41 Millionen €.

e

Der in der Bilanz unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesene Buchwert der Strompreisdifferenzkontrakte beträgt 10 Millionen € nach Abzug der in Tabelle Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte beschriebenen Unterschiedsbeträge in Höhe von 58 Millionen €.

Bei den in der vorstehenden Tabelle ausgewiesenen Stromtermingeschäften handelt es sich um in virtuelle und physische PPAs eingebettete Derivate, die nicht der Eigenbedarfsausnahme unterliegen. Eine Veränderung der wesentlichen Bewertungsparameter hätte sich auf die Fair Values nach Stufe drei der Fair-Value-Hierarchie wie folgt ausgewirkt:

Sensitivitäten für Stufe 3 Fair Values zum 31. Dezember 2024

Millionen €

Veränderung der erwarteten Preise

Veränderung der erwarteten Produktionsmengen

Veränderung der Zinsstrukturkurven

 

+10 %

–10 %

+10 %

–10 %

+1 %

–1 %

Stromtermingeschäfte

76

–76

22

–22

–30

36

Klimaschutzvertrag

–6

6

8

–8

–6

7

Sensitivitäten für Stufe 3 Fair Values zum 31. Dezember 2023

Millionen €

Veränderung der erwarteten Preise

Veränderung der erwarteten Produktionsmengen

Veränderung der Zinsstrukturkurven

 

+10 %

–10 %

+10 %

–10 %

+1 %

–1 %

Stromtermingeschäfte

91

–91

29

–29

–35

42

Zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes lagen die anhand eines Bewertungsmodells ermittelten Fair Values der Stromtermingeschäfte über dem Transaktionspreis. Die Entwicklung der Unterschiedsbeträge ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte

Millionen €

2024

2023

Noch erfolgswirksam aufzulösende Unterschiedsbeträge zum 1. Januar

204

70

Zugänge im Berichtszeitraum

147

In der aktuellen Berichtsperiode erfolgswirksam erfasste Beträge

–31

–6

Währungsumrechnung

8

–7

Noch erfolgswirksam aufzulösende Unterschiedsbeträge zum 31. Dezember

181

204

Entwicklung der zum Fair Value der Stufe 3 bewerteten Vermögenswerte und Schulden

Millionen €

Stromtermingeschäfte

 

2024

2023

Buchwerte zum 1. Januara

246

61

Käufe

147

Ausgleiche

–1

Im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

–44

47

davon unrealisierte Gewinne und Verluste auf am Ende der Berichtsperiode gehaltene Vermögenswerte und Schulden

–44

47

Währungsumrechnung

10

–8

Sonstige

Buchwerte zum 31. Dezembera

211

246

a

Buchwerte vor Abzug der in der Tabelle „Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte“ aufgeführten Unterschiedsbeträge

Die Veränderungen der Buchwerte wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Im Berichtszeitraum gab es keine Umgliederung zwischen den Fair Value Stufen 1, 2 und 3 für finanzielle Vermögenswerte oder Schulden, die zum Fair Value bilanziert werden.

Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024

Millionen €

Saldierte Beträge

Potenzielles Saldierungsvolumen

 

Brutto­ausweis

Saldierung

Netto­ausweis

aufgrund von Global-Netting-Verein­barungen

im Zusammen­hang mit finan­ziellen Sicher­heiten

Potenzieller Nettobetrag

Derivate mit positiven Marktwerten

601

–27

573

–131

–240

202

Derivate mit negativen Marktwerten

294

–27

267

–131

–23

113

Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023

Millionen €

Saldierte Beträge

Potenzielles Saldierungsvolumen

 

Brutto­ausweis

Saldierung

Netto­ausweis

aufgrund von Global-Netting-Verein­barungen

im Zusammen­hang mit finan­ziellen Sicher­heiten

Potenzieller Nettobetrag

Derivate mit positiven Marktwerten

482

–22

460

–114

–161

185

Derivate mit negativen Marktwerten

195

–22

173

–114

–13

47

Die Tabelle Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zeigt, in welchem Maße derivative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz saldiert wurden, sowie mögliche Auswirkungen aus der Aufrechnung von Derivaten, die einer rechtlich durchsetzbaren Global-Netting-Vereinbarung (im Wesentlichen in Form von ISDA-Vereinbarungen) oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen. Für positive Marktwerte aus kombinierten Zins-/Währungsswaps wurden seitens der jeweiligen Kontrahenten Sicherheiten in Form von Geldanlagen in vergleichbarer Höhe des ausstehenden Marktwertes hinterlegt.

Abweichungen zu den innerhalb der Übrigen Forderungen und Übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Posten Derivate mit positiven Marktwerten und Derivate mit negativen Marktwerten ergaben sich zum Jahresende 2024 und zum Jahresende 2023 aus Derivaten, die keiner Aufrechnungsvereinbarung unterliegen. Diese sind nicht in obiger Aufstellung enthalten.

Neben der in voranstehender Tabelle dargestellten Verrechnung von Derivaten wurden im Jahr 2024 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen Übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verrechnet, sofern bestimmte Aufrechnungsvereinbarungen mit Kunden vorlagen. Dadurch wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 1.066 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 57 Millionen € beziehungsweise 1.009 Millionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 10.393 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 11.459 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 6.923 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 6.980 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 727 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.736 Millionen €). Im Jahr 2023 erfolgte ebenfalls eine Verrechnung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen Übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden hierbei um 1.029 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 72 Millionen € beziehungsweise 957 Millionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 10.414 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 11.443 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 6.741 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 6.813 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 779 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.736 Millionen €).

Die in folgender Tabelle dargestellten Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, das Fortschreiben von Agien und Disagien, das Erfassen und Stornieren von Aufwendungen aus Wertminderungen, Ergebnisse aus der Währungsumrechnung sowie Zinsen, Dividenden und alle sonstigen ergebniswirksamen Effekte aus Finanzinstrumenten. Im Posten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente sind nur Ergebnisse aus solchen Instrumenten enthalten, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert sind (die ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste von Wertpapieren werden in der Entwicklung der ergebnisneutral im Eigenkapital der Aktionäre der BASF SE erfassten Erträge und Aufwendungen dargestellt; weitere Informationen sind in der Entwicklung des Eigenkapitals enthalten).

Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten

Millionen €

2024

2023

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

602

–648

davon Zinsergebnis

145

127

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

224

111

davon Zinsergebnis

66

46

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

11

9

davon Zinsergebnis

13

9

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

–896

181

davon Zinsergebnis

–545

–624

25.5 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Einsatz derivativer Finanzinstrumente

BASF ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungs-, Zinsänderungs- und Warenpreisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden nach einer zentral festgelegten Strategie bei Bedarf durch derivative Instrumente abgesichert. Eine Absicherung wird für bestehende Grundgeschäfte aus dem Produktgeschäft, Geldanlagen und Finanzierungen sowie für erwartete Umsätze, Rohstoffbezüge und Kapitalmaßnahmen vorgenommen. Ferner erfolgt gegebenenfalls die Absicherung von Zahlungsströmen aus Akquisitionen und Devestitionen. Die aus den Grundgeschäften resultierenden Risiken sowie die Derivate werden laufend überwacht. BASF unterliegt Kreditrisiken aus Derivatgeschäften, soweit diese einen positiven Marktwert haben und die Vertragspartner einem Ausfallrisiko unterliegen. Zur Beschränkung des Ausfallrisikos bei den positiven Marktwerten der Derivate werden Transaktionen nur im Rahmen festgelegter Limits mit Banken und Partnern guter Bonität getätigt.

Um ein effizientes Risikomanagement zu ermöglichen, werden Risikopositionen bei der BASF SE und bestimmten Gruppengesellschaften zentralisiert. Der Abschluss und die Abwicklung der zu Sicherungszwecken gehaltenen derivativen Finanzinstrumente erfolgen nach internen Richtlinien und unterliegen strengen Kontrollen.

Marktwerte derivativer Instrumente

Millionen €

31.12.2024

31.12.2023

Devisentermingeschäfte

53

38

Währungsoptionen

0

5

Fremdwährungsderivate

53

43

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

0

7

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

247

157

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

301

228

Zinsderivate

247

157

Warenderivatea

337

525

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

1

–10

Call- und Put-Optionen auf Eigenkapitalinstrumente

–13

Derivative Finanzinstrumente

624

725

a

Marktwerte nach Abzug der in der Tabelle „Entwicklung der noch nicht amortisierten Unterschiedsbeträge der Stromtermingeschäfte“ aufgeführten Unterschiedsbeträge.

Hedge Accounting

Im Rahmen der Beschaffung von Naphtha ist BASF Warenpreisrisiken ausgesetzt. Ein Teil der geplanten Einkäufe von Naphtha wird mit Optionen auf Öl und Ölprodukte gesichert, deren wesentliche Vertragsmerkmale den Eigenschaften des Grundgeschäfts grundsätzlich entsprechen. Für einen Teil dieser Sicherungsbeziehungen wurde in den Jahren 2024 und 2023 Cashflow Hedge Accounting angewendet. Zum 31. Dezember 2024 waren keine Optionen als Sicherungsinstrumente designiert. Der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen betrug im Vorjahr 684,51 US$ pro metrischer Tonne.

Für Erdgasbezüge, die ebenfalls Warenpreisrisiken ausgesetzt sind, wird weiterhin Cashflow Hedge Accounting in geringem Umfang angewendet. Als Sicherungsinstrumente dienen auf Warenpreisen basierende Optionen sowie Swaps, deren vertragliche Bestimmungen auf die Risiken aus dem Grundgeschäft abgestimmt sind. Zum 31. Dezember 2024 waren keine Optionen als Sicherungsinstrument designiert. Der durchschnittliche abgesicherte Ausübungspreis der designierten Swaps betrug zum 31. Dezember 2024 43,86 €/MWh. Zum 31. Dezember 2023 betrug der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen 72,00 €/MWh beziehungsweise 4,02 US$/mmBtu und der der designierten Swaps 48,31 €/MWh. Die Zahlungsströme aus den noch nicht realisierten Sicherungs- und Grundgeschäften werden grundsätzlich im Jahr 2025 erfolgswirksam erfasst.

Die Veränderung des Zeitwertes der Optionen wird als Kosten einer transaktionsbezogenen Absicherung separat im Eigenkapital erfasst und im Geschäftsjahr des Auftretens des Grundgeschäfts zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vermögenswerte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam vereinnahmt. Im Jahr 2024 wurden 16 Millionen € als Rückgang des Zeitwertes eigenkapitalmindernd berücksichtigt und 31 Millionen € zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vorräte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam erfasst. Im Jahr 2023 wurden 63 Millionen € als Rückgang des Zeitwertes im Eigenkapital berücksichtigt und 64 Millionen € gegen den Buchwert der erworbenen Vermögenswerte ausgebucht.

Durch geplante Umsätze in US-Dollar ist BASF Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, die teilweise durch Devisenoptionen gesichert wurden und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert waren. Der als gesicherte Transaktion designierte Anteil erwarteter US-Dollar-Umsätze wurde anhand interner Schwellenwerte ermittelt. Das geplante Exposure aus Umsatztransaktionen wird nicht mehr ermittelt. Im Vorjahr fand eine entsprechende Ermittlung statt. Zum 31. Dezember 2024 bestanden daher keine Sicherungsbeziehungen für geplante Umsatztransaktionen. Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres betrug die Sicherungsrate 1,0863 US$/€. Der im Jahr 2024 aufgetretene Rückgang der Zeitwertkomponente der Optionen in Höhe von 9 Millionen € wurde separat im Eigenkapital als Kosten einer transaktionsbezogenen Absicherung erfasst und führte zu einer Eigenkapitalreduktion. Aufgrund eingetretener Grundgeschäfte wurde eine kumulierte Zeitwertveränderung der Optionen in Höhe von 11 Millionen € ergebnismindernd umgebucht. Im Vorjahr wurden 9 Millionen € als Veränderung der Zeitwertkomponente der Optionen eigenkapitalmindernd erfasst und 12 Millionen € ergebnismindernd umgebucht.

Das im Jahr 2013 begebene festverzinsliche US Private Placement der BASF SE in Höhe von 1,25 Milliarden US$ wurde mittels kombinierter Zins-/Währungsswaps in Euro gewandelt, da BASF durch das Private Placement einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko ausgesetzt ist. Des Weiteren ist BASF einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko aus einem im Jahr 2024 in mehreren Tranchen begebenen festverzinslichen US Private Placement ausgesetzt. Die daraus entstehenden Währungsrisiken wurden bereits im Jahr 2023 durch kombinierte Zins-/Währungsswaps abgesichert. Die genannten Sicherungsbeziehungen wurden jeweils als Cashflow Hedge designiert. In den Jahren 2024 und 2023 waren keine Ineffektivitäten zu erfassen. Der gesicherte Zinssatz betrug in beiden Geschäftsjahren 3,66 % und der gesicherte Wechselkurs 1,2052 US$/€. Für die im Jahr 2023 abgesicherten US Private Placements wurden im Jahr 2024 Wertänderungen der Forward-Komponente in Höhe von 48 Millionen € separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst, was zu einer Eigenkapitalminderung führte (Vorjahr: 14 Millionen € Eigenkapitalerhöhung).

Ferner war BASF im Jahr 2024 Fremdwährungsrisiken durch in US-Dollar denominierte Commercial Papers ausgesetzt, die durch Devisentermingeschäfte gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert wurden. Aus der Veränderung der Forward Rate resultierende Wertänderungen wurden in Höhe von 7 Millionen € separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst, was zu einer Eigenkapitalerhöhung führte (Vorjahr: Eigenkapitalerhöhung von 30 Millionen €). Da sämtliche Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente bis zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen waren, wurden die zunächst im Eigenkapital erfassten 7 Millionen € vollständig ergebniserhöhend reklassifiziert (Vorjahr: 30 Millionen € ergebniserhöhend). Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.

Im Rahmen des Baus des neuen Verbundstandorts in Zhanjiang/China ist BASF Fremdwährungsrisiken insbesondere durch Ausgaben in Euro ausgesetzt, die durch Devisentermingeschäfte gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert wurden. Der gesicherte Wechselkurs belief sich 2024 auf 7,6103 ¥/€ (Vorjahr: 7,5738 ¥/€). Bei den durch Devisentermingeschäfte gesicherten Ausgaben in Euro handelt es sich um feste Verpflichtungen. Im Jahr 2024 wurden 2 Millionen € aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht und in die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der Sachanlagen einbezogen (Vorjahr: 3 Millionen €). Die Erfolgswirksamkeit der Sicherungsergebnisse tritt mit der Abschreibung der Sachanlagen ein.

Des Weiteren war BASF im Jahr 2024 einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko aus einem festverzinslichen Darlehen in polnischen Zloty ausgesetzt, das mittels Währungsswaps in Euro gewandelt wurde. Diese Sicherungsbeziehung wurde als Cashflow Hedge designiert. Der gesicherte Wechselkurs betrug sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch 2023 4,7065 zł/€ und der gesicherte Zinssatz 3,20 %. Im Jahr 2024 wurden aus der Veränderung des Marktwertes der Forward-Komponente resultierende Wertänderungen in Höhe von 5 Millionen € separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst, was zu einer Eigenkapitalreduzierung führte (Vorjahr: 7 Millionen € Eigenkapitalerhöhung). Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.

Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, die Cashflow-Hedge-Rücklage sowie der gesicherte Nominalwert und die zu ermittelnde Ineffektivität werden je Geschäftsjahr in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2024

Millionen €

Buchwert der Sicherungsinstrumente

 

Cashflow-Hedge-Rücklage

 

Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität

Erfasste Ineffektivität

 

Finan­zielle Vermö­genswerte

Finan­zielle Verbind­lichkeiten

Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte

Nominal­wert

Kumulierte Beträge für fort­geführte Sicherungs­bezie­hungen

Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs­effekte

Erfolgswirksam reklassifizierte Beträge für realisierte Sicherungs­geschäfte

GuV-Position zur Erfassung Reklassi­fizierung

Sicherungs­instrument

Gesicherte Trans­aktion

Betrag der Ineffek­tivität

GuV-Position zur Erfassung

Währungsrisiken

0

0

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen / Übrige Verbindlichkeiten

63

–1

–25

20a

Sonstige betriebliche Erträge

–1

–1

n. a.

Kombinierte Zins-/
Währungsrisiken

301

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

2.525

–35

115

–127

Übrige finanzielle Erträge

322

322

n. a.

Warenpreisrisiken

2

–1

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

38

2b

25

0c

Sonstige betriebliche Erträge

3

3

n. a.

Summe

303

–1

 

2.626

–34

115

–106

 

324

324

 

a

2 Millionen € wurden aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht und mindernd in die Anschaffungskosten der Sachanlagen einbezogen.

b

In der Cashflow-Hedge-Rücklage wurden 15 Millionen € kumulierte Beträge für nicht mehr fortgeführte Sicherungsbeziehungen erfasst. Diese Beträge werden mit Eintreten der gesicherten Transaktion ausgebucht und in die Anschaffungskosten der beschafften Vorräte einbezogen.

c

8 Millionen € wurden aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht, erhöhend in die Anschaffungskosten der beschafften Vorräte einbezogen und in der Folge als Verbrauch erfolgswirksam erfasst.

Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2023

Millionen €

Buchwert der Sicherungsinstrumente

 

Cashflow-Hedge-Rücklage

 

Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität

Erfasste Ineffektivität

 

Finan­zielle Vermö­genswerte

Finan­zielle Verbind­lichkeiten

Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte

Nominal­wert

Kumulierte Beträge für fort­geführte Sicherungs­bezie­hungen

Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs­effekte

Erfolgswirksam reklassifizierte Beträge für realisierte Sicherungs­geschäfte

GuV-Position zur Erfassung Reklassi­fizierung

Sicherungs­instrument

Gesicherte Trans­aktion

Betrag der Ineffek­tivität

GuV-Position zur Erfassung

Währungsrisiken

10

–2

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen / Übrige Verbindlichkeiten

611

6

16

–17a

Sonstige betriebliche Erträge

6

6

n. a.

Zinsrisiken

n. a.

Sonstige betriebliche Erträge

n. a.

Kombinierte Zins-/
Währungsrisiken

228

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

2.525

–23

–48

23

Übrige finanzielle Erträge

207

239

n. a.

Warenpreisrisiken

5

–15

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

376

–17

–24

b

Sonstige betriebliche Erträge

–17

–17

n. a.

Summe

242

–18

 

3.512

–34

–56

6

 

196

228

 

a

3 Millionen € wurden aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht und mindernd in die Anschaffungskosten der Sachanlagen einbezogen.

b

3 Millionen € wurden aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht, erhöhend in die Anschaffungskosten der beschafften Vorräte einbezogen und in der Folge als Verbrauch erfolgswirksam erfasst.

Der Eintritt aller vorhergesagten Transaktionen wurde während der Geschäftsjahre 2024 und 2023 stets als höchstwahrscheinlich erachtet. Die für Warenpreisrisiken in der Cashflow-Hedge-Rücklage akkumulierten Beträge werden dann gegen den Buchwert der erworbenen Vermögenswerte ausgebucht, wenn die gesicherte Transaktion eintritt. Somit erfolgt in diesen Fällen keine unmittelbar erfolgswirksame Umgliederung der in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Beträge.

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.

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