18. Kapital, Rücklagen und Bilanzgewinn
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
Gezeichnetes Kapital
BASF SE hat nur nennwertlose, voll eingezahlte Namensaktien ausgegeben. Es gibt keine Vorzugsrechte oder sonstigen Beschränkungen.
Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 1.142 Millionen €, eingeteilt in 892.522.164 gewinnbezugsberechtigte Stückaktien ohne Nennbetrag.
Aktienrückkauf / Eigene Aktien
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2022 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 28. April 2027 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt.
Der Erwerb ist auf höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt und kann über die Börse, im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder im Wege einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil herabzusetzen. Der Vorstand kann die Aktien auch ohne Herabsetzung des Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. In diesem Fall ist der Vorstand auch zur Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht.
Genehmigtes Kapital
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 470 Millionen € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und hierbei auch in bestimmten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2019). Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Sie ist am 2. Mai 2024 ausgelaufen.
Um die Gesellschaft auch in Zukunft in die Lage zu versetzten, ihren Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu können, wurde ein neues genehmigtes Kapital gegen Bar- oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss geschaffen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. April 2024 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. April 2029 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrfach um bis zu insgesamt 300 Millionen € durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei auch in bestimmten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2024).
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten.
Auf diesen Höchstbetrag von 10 % sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.
Von dieser neuen Ermächtigung wurde im Geschäftsjahr 2024 ebenfalls kein Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital
In der Hauptversammlung am 29. April 2022 wurde der Vorstand bis zum 28. April 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 10 Milliarden € zu begeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte für bis zu 91.847.800 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 117.565.184 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sacheinlagen, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen, begeben werden.
Zur Absicherung des Bezugsrechts von unter der Ermächtigung ausgegebenen Wandel- und Optionsrechten wurde das Grundkapital um bis zu 117.565.184 € mit der Möglichkeit zur Ausgabe von bis zu 91.847.800 neuen, auf den Namen lautenden BASF-Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft bis zum 28. April 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht genügen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen BASF-Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- beziehungsweise Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen. Die aufgrund dieser Bestimmung ausgegebenen neuen BASF-Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Auch von dieser Ermächtigung wurde bis Ende des Geschäftsjahres 2024 kein Gebrauch gemacht.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält unter anderem Effekte aus dem BASF-Aktienprogramm, Aufgelder aus Kapitalerhöhungen, Entgelte für Optionsscheine und passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die sich aus dem Erwerb von Beteiligungen gegen Ausgabe von Aktien der BASF SE zu pari ergaben. Im Jahr 2024 führte die Bewertung der BASF-Aktien im Rahmen des BASF-Aktienprogramms „Plus“ zu einem Rückgang der Kapitalrücklage in Höhe von 0 Millionen €. Im Vorjahr verminderte sich die Kapitalrücklage um 9 Millionen €.
Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn
Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn enthalten die in der Vergangenheit und im Geschäftsjahr 2024 erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Millionen € |
31.12.2024 |
31.12.2023 |
---|---|---|
Gesetzliche Rücklage |
1.088 |
1.066 |
Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn |
29.795 |
31.450 |
Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn |
30.883 |
32.517 |
Die Gesetzliche Rücklage erhöhte sich im Jahr 2024 um 22 Millionen € und im Jahr 2023 um 35 Millionen € durch Umgliederungen aus den Anderen Gewinnrücklagen beziehungsweise dem Bilanzgewinn.
Im Zuge der Veräußerung des E&P-Geschäfts der Wintershall Dea an Harbour Energy plc, London/Vereinigtes Königreich, wurden im Jahr 2024 90 Millionen € aus der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Im Jahr 2023 wurden 59 Millionen € aus der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in die Gewinnrücklagen umgebucht.
Dividendenausschüttung
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. April 2024 hat die BASF SE aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 eine Dividende von 3,40 € (Vorjahr: 3,40 €) je gewinnbezugsberechtigter Aktie ausgeschüttet. Dies entsprach bei 892.522.164 (Vorjahr: 892.522.164) gewinnbezugsberechtigten Aktien einer Dividendensumme von 3.035 Millionen € (Vorjahr: 3.035 Millionen €). Der danach verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 4.399 Millionen € (Vorjahr: 814 Millionen €) wurde in die Gewinnrücklage eingestellt.
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