BASF-Bericht 2024

23. Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Seit 2019 sind zahlreiche Klagen von Einzelpersonen, die Personenschäden geltend machen, oder von Kommunen oder Bundesstaaten, die Schäden an Eigentum oder natürlichen Ressourcen wegen angeblicher Kontamination der öffentlichen und privaten Wasserversorgung durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) geltend machen, gegen Mitglieder der BASF-Gruppe anhängig gemacht worden, und zwar hauptsächlich in den Vereinigten Staaten gegen die BASF Corporation (eine US-Tochtergesellschaft der BASF). Seit 2024 sind zudem auch in Kanada einige Klagen von Einzelpersonen, eine Klage im Namen einer Ersten Nation sowie eine Klage der Provinz British Columbia gegen BASF Canada Inc. (eine kanadische Tochtergesellschaft der BASF), BASF Corporation und BASF SE eingereicht worden. In den Klagen wird allgemein eine PFAS-Kontamination geltend gemacht und als Beklagte werden Hersteller/Distributoren von wasserfilmbildendem Feuerlöschschaum (Aqueous Film Forming Foam; AFFF) und deren Zulieferer genannt. BASF ist Beklagte als Rechtsnachfolgerin von Ciba, die bis 2003 Tenside für die Feuerlöschschaumindustrie herstellte und vertrieb (Handelsname Lodyne).

Insgesamt sind Mitglieder der BASF-Gruppe in mehr als 4.500 solcher Klagen (Stand Januar 2025) Beklagte und verteidigen sich gegen diese Ansprüche. BASF kann derzeit weder den Ausgang dieser Verfahren abschätzen noch potenzielle Maßnahmen durch Regulierungsbehörden vorhersagen. Ein ungünstiger Ausgang könnte erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis von BASF haben.

Am 20. Mai 2024 stimmte die BASF Corporation einem Sammelvergleich mit öffentlichen Wassersystemen in den USA zu, die PFAS in ihren Trinkwasserquellen nachgewiesen haben, die angeblich mit der Verwendung von AFFF-Produkten in Verbindung gebracht werden. Die BASF Corporation hat sich bereit erklärt, insgesamt 305 Millionen € (316,5 Millionen US$) beizutragen (301 Millionen € (312,5 Millionen US$) zur Beilegung der PFAS-Ansprüche, plus 4 Millionen € (4 Millionen US$) für die Verwaltungskosten des Vergleichs). Die BASF Corporation zahlte im Juli 2024 die Verwaltungskosten und Anfang März 2025 den Betrag zur Abgeltung der PFAS-Klagen. Die BASF Corporation verfügt über eine umfassende Versicherungsdeckung durch eine Reihe von Versicherern und strebt die Rückforderung ihrer Vergleichszahlungen aus diesen Policen an. Mit dem Vergleich sind Klagen gegen die BASF Corporation, Ciba und andere verbundene Unternehmen erledigt. Er stellt kein Eingeständnis einer Haftung oder eines Verschuldens der BASF Corporation oder von Ciba dar. BASF und ihre relevanten Tochtergesellschaften beabsichtigen zudem, sich auch weiterhin in allen verbleibenden AFFF-Angelegenheiten zu verteidigen.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in rechtliche und behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von BASF.

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine Gesamtübersicht der ESRS-Verweise in diesem Bericht gibt der ESRS-Index.

Kennzahlen­vergleich

Übersicht Kennzahlen­vergleich

Themenfilter

Ergebnisse für