BASF-Bericht 2025

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für eine Gesamtübersicht siehe ESRS-Index.

Arbeitsweise des Vorstands

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

ESRS-Kennzeichnung:

Leitung und Geschäftsführung durch den Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die BASF SE bei Geschäften mit Dritten. Er ist personell strikt vom Aufsichtsrat getrennt: Kein Mitglied des Vorstands kann zugleich Mitglied des Aufsichtsrats sein, da dieser die Tätigkeit des Vorstands überwacht und über dessen Besetzung entscheidet. Als zentrale Aufgabe der Unternehmensleitung legt der Vorstand die Unternehmensziele und die strategische Ausrichtung der BASF-Gruppe und ihrer einzelnen Geschäftsbereiche einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie fest. Er stellt hierbei sicher, dass die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen (Outside-in-Perspektive) sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit (Inside-out-Perspektive) systematisch identifiziert und bewertet werden. In der Unternehmensstrategie werden neben langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Die daraus abgeleitete Unternehmensplanung umfasst finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele.

Weiterhin bestimmt der Vorstand die interne Unternehmensorganisation und entscheidet über die Besetzung der Managementpositionen auf den Ebenen unterhalb des Vorstands. Er steuert und überwacht das Geschäft der BASF-Gruppe durch Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, durch Allokation von Ressourcen und Managementkapazitäten, durch Begleitung und Entscheidung wesentlicher Einzelmaßnahmen und durch Kontrolle der operativen Geschäftsführung.

Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet der Vorstand dabei am Unternehmensinteresse aus. Er ist dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes und einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Ziele neben den wirtschaftlichen Zielen verpflichtet. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören die Aufstellung des Konzern- und des Einzelabschlusses der BASF SE mit der Berichterstattung über die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungen des Unternehmens sowie die unterjährige Halbjahres- und Quartalsberichterstattung. Zudem hat er dafür Sorge zu tragen, dass bei der Tätigkeit des Unternehmens die geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Anordnungen sowie die unternehmensinternen Richtlinien eingehalten werden (Compliance). Hierzu gehört unter anderem die Einrichtung und Überwachung angemessener Kontroll-, Compliance-Management- und Risikomanagement-Systeme sowie die unternehmensweite Verankerung einer Compliance-Kultur mit unumstrittenen Standards (siehe G1 Unternehmenspolitik).

In regelmäßigen, vom Vorstandsvorsitzenden einberufenen Vorstandssitzungen trifft der Vorstand Entscheidungen, die ihm durch Gesetz, die Geschäftsordnung des Vorstands oder Beschluss des Vorstands vorbehalten sind, und berät über alle wesentlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Basis der Vorstandsentscheidungen sind detaillierte Informationen und Analysen der Unternehmensbereiche, Corporate-Center-Einheiten sowie Service- und Forschungseinheiten und, soweit dies erforderlich erscheint, externer Beraterinnen und Berater. Die Vorstandssitzungen werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Vorstandsbeschlüsse können grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Eine Entscheidung gegen das Mehrheitsvotum des Vorstands kann er hingegen nicht durchsetzen. Ebenso hat er kein Vetorecht. Außerhalb der Angelegenheiten, die dem Gesamtvorstand nach seiner Geschäftsordnung zur Beratung und Entscheidung zugewiesen sind, ist jedes Vorstandsmitglied in den ihm zugewiesenen Aufgabenbereichen einzeln entscheidungsbefugt.

Der Vorstand kann zur Beratung und Entscheidung einzelner Sachfragen, wie beispielsweise wesentlicher Akquisitions- oder Devestitionsvorhaben, oder zur Vorbereitung von Entscheidungen des Gesamtvorstands Vorstandsausschüsse einsetzen. Diesen Ausschüssen müssen mindestens drei Vorstandsmitglieder angehören. Zur Vorbereitung wesentlicher Entscheidungen, wie Akquisitions-, Devestitions-, Investitions- oder Personalentscheidungen, hat der Vorstand überdies auf der Ebene unterhalb des Vorstands verschiedene Kommissionen eingesetzt. Diese prüfen die geplanten Maßnahmen mit Unterstützung der Corporate-Center-Einheiten sowie Service- und Forschungseinheiten unabhängig vom betroffenen Unternehmensbereich intensiv und bewerten deren Chancen und Risiken. Auf dieser Grundlage erstatten sie dem Vorstand Bericht und legen Entscheidungsvorschläge vor.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Kontroll- und Risikomanagements sowie der Compliance und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab (weitere Informationen zum Risikomanagement im Prognosebericht unter Chancen und Risiken). Für bestimmte in der Satzung der BASF SE oder vom Aufsichtsrat festgelegte Geschäfte der Gesellschaft muss der Vorstand vor deren Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Zustimmungspflichtig sind etwa der Erwerb von Unternehmen, die Veräußerung von Unternehmensteilen sowie die Emission von Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten, sofern der Erwerbs- oder Veräußerungspreis beziehungsweise der Emissionsbetrag im Einzelfall 3 % des im jeweils letzten festgestellten Konzernabschluss der BASF-Gruppe ausgewiesenen Eigenkapitals übersteigt.

Die Mitglieder des Vorstands, ihre Aufgabenbereiche und die von ihnen wahrgenommenen Mandate in Aufsichtsorganen anderer Gesellschaften sind unter Organe der Gesellschaft aufgeführt.

Kompetenzprofil, Diversitätskonzept und Nachfolgeplanung für den Vorstand

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. BASF strebt an, Vorstandspositionen überwiegend mit im Unternehmen entwickelten Führungskräften zu besetzen. Aufgabe des Vorstands ist es, dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl geeigneter Personen vorzuschlagen.

Die langfristige Nachfolgeplanung orientiert sich an der Unternehmensstrategie. Grundlage ist eine systematische Managemententwicklung mit den folgenden wesentlichen Elementen:

  • Frühzeitige Identifizierung geeigneter Führungskräfte unterschiedlicher Fachrichtungen, Nationalitäten und unterschiedlichen Geschlechts
  • Systematische Entwicklung der Führungskräfte durch die erfolgreiche Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung, möglichst in verschiedenen Geschäften, Regionen und Funktionen
  • Nachgewiesener erfolgreicher strategischer sowie operativer Gestaltungswille und Führungsstärke, insbesondere unter herausfordernden Geschäftsbedingungen
  • Vorbildfunktion bei der Umsetzung der Unternehmenswerte

Durch die systematische Managemententwicklung soll ermöglicht werden, dass der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern eine hinreichende Vielfalt in Bezug auf Berufsausbildung und -erfahrung, kulturelle Prägung, Internationalität, Geschlecht und Alter sicherstellen kann. Für eine Bestellung in den Vorstand der BASF SE ist unabhängig von diesen einzelnen Kriterien die ganzheitliche Würdigung der individuellen Persönlichkeit ausschlaggebend. Durch die systematische Nachfolgeplanung und den Auswahlprozess soll sichergestellt werden, dass der Vorstand als Ganzes folgendes Profil im Sinne eines Diversitätskonzepts erfüllt:

  • Langjährige Führungserfahrung in naturwissenschaftlichen, technischen und kaufmännischen Arbeitsgebieten
  • Internationale Erfahrung aufgrund von Herkunft und/oder beruflicher Tätigkeit
  • Mindestens ein weibliches Vorstandsmitglied
  • Eine ausgewogene Altersstruktur, um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten und eine reibungslose Nachfolgeplanung zu ermöglichen

Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren. Die Regelaltersgrenze für die Mitglieder des Vorstands orientiert sich an der Vollendung des 63. Lebensjahres. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Er lässt sich dabei leiten durch die Anforderungen der Unternehmensstruktur der BASF-Gruppe sowie durch die Notwendigkeiten, die sich aus der Zusammenarbeit im Vorstand ergeben. Aufgrund der derzeitigen und künftigen Zusammensetzung des Geschäfts, der Zukunftsaufgaben für dessen Weiterentwicklung und der Anpassung der grundlegenden Organisationsstruktur der BASF-Gruppe sieht der Aufsichtsrat eine Erweiterung des Vorstands im kommenden Geschäftsjahr von sechs auf sieben Vorstandsmitglieder als angemessen an.

Umsetzung des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für den Vorstand

Der Vorstand erfüllt das Kompetenzprofil und die Anforderungen des Diversitätskonzepts vollständig. Die Erfahrungen des Vorstands, die für die Segmente, Produkte, Kundenindustrien und geografischen Standorte von BASF relevant sind, können der folgenden Kompetenzmatrix1 entnommen werden.

Kompetenzprofil des Vorstands

Internationale Erfahrung

 

Erfahrung auf relevanten Kompetenzfeldern

Europa, Naher Osten, Afrika

 

Research & Development

 

Nord-/Süd-/Mittelamerika

 

Technologie

 

China

 

Corporate Functions

 

Asien-Pazifik

 

Nachhaltigkeit

 

 

 

 

 

 

 

Erfahrung in den BASF-Segmenten

 

Erfahrung in den wichtigsten BASF-Kundenindustrien

Chemicals

 

Chemie und Kunststoffe

 

Materials

 

Transport und Automobil

 

Industrial Solutions

 

Bauindustrie

 

Nutrition & Care

 

Elektronik

 

Surface Technologies

 

Landwirtschaft

 

Agricultural Solutions

 

Konsumgüter

 

 

 

 

Energie und Rohstoffe

 

 

 

 

Gesundheit und Ernährung

 

Die Mitglieder des Vorstands verfügen über breite und langjährige Erfahrung in allen BASF-Segmenten und in zentralen Funktionen wie Finanzen, Governance, Risikomanagement, Digitalisierung und Standortführung. Darüber hinaus besteht tiefgehendes Verständnis für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz, Arbeitssicherheit sowie für regulatorische Anforderungen entlang internationaler Wertschöpfungsketten. Diese profunde und internationale Expertise bildet die Grundlage für die Umsetzung der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie sowie das Treffen von Transformations- und Investitionsentscheidungen.

Der Vorstand verfügt in seiner Gesamtheit zudem über umfassende Branchenkenntnisse in den wichtigsten Kundenindustrien sowie über ausgeprägte internationale Führungserfahrung in Europa, Nord- und Südamerika, China und Asien-Pazifik. Diese globale Perspektive unterstützt eine verantwortungsvolle und vorausschauende Steuerung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit.

Anteile im Vorstand nach den berücksichtigten Aspekten der Vielfalt

 

 

31.12.2025

31.12.2024

Frauenanteil

16,7 %

16,7 %

Anteil der Mitglieder mit internationaler Erfahrung aufgrund von Herkunft oder Tätigkeit

83,3 %

83,3 %

Anteil der Mitglieder mit langjähriger Führungserfahrung

 

 

in naturwissenschaftlichen Arbeitsgebieten

33,3 %

33,3 %

in technischen Arbeitsgebieten

66,7 %

66,7 %

in kaufmännischen Arbeitsgebieten

100 %

100 %

Anteil der Mitglieder unter 60 Jahren

83,3 %

83,3 %

Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungen und der Führungserfahrungen deckt der Vorstand in seiner Gesamtheit das erforderliche Spektrum an Fach- und Führungskompetenz sowie internationaler Erfahrung ab. Entsprechend § 16 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) gehört dem Vorstand eine Frau an, wobei die Förderung und entsprechende Berücksichtigung von Frauen wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung für den Vorstand ist. Die Altersstruktur des Vorstands in seiner derzeitigen Zusammensetzung ist ausgewogen und umfasst eine Spanne von sieben Jahren, so dass eine hinreichende Kontinuität der Vorstandsarbeit gewährleistet ist. Die Regelaltersgrenze von 63 Jahren wird von keinem Mitglied des Vorstands überschritten.

Einzelheiten zur Nachhaltigkeitskompetenz des Vorstands sowie des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der für BASF wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden, werden im Abschnitt „Kompetenz des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten“ dargestellt.

Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands finden sich im Abschnitt „Organe der Gesellschaft“.

1 Die Darstellung wurde gegenüber dem Vorjahr angepasst, um die Übersichtlichkeit weiter zu optimieren und eine konsistente Einordnung im Branchenumfeld zu gewährleisten.

Doppelte Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist ein Konzept, das bei der Wesentlichkeitsanalyse angewendet wird. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit betrachtet Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven: 1. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Impact Materiality“) ermittelt, welche tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. 2. Die finanzielle Wesentlichkeit („Financial Materiality“) betrachtet, welche Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen resultieren und für die finanzielle Lage eines Unternehmens relevant sind.
Wertschöpfungskette
Als Wertschöpfungskette wird die Aufeinanderfolge von Veredlungsschritten im Produktionsprozess bezeichnet, angefangen bei den Rohstoffen über verschiedene Zwischenstufen wie Transport und Produktion bis zum fertigen Endprodukt.

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