BASF-Bericht 2025

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für eine Gesamtübersicht siehe ESRS-Index.

Befassung des Vorstands und des Aufsichtsrats mit Nachhaltigkeitsthemen

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

ESRS-Kennzeichnung:

Organisation und Zuständigkeiten für die Überwachung von nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Nachhaltigkeit wird konsequent in die Strategie, das Geschäft und die Bewertungs-, Steuerungs- und Vergütungssysteme von BASF integriert.

Das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem liegen dabei in der Verantwortung des Gesamtvorstands, der die grundlegenden Richtlinien und Prozesse sowie die Organisation des Risikomanagementsystems definiert. Zudem legt der Vorstand die Prozesse zur Genehmigung von Investitionen, Akquisitionen und Devestitionen fest. Er wird durch die Einheiten des Corporate Centers unterstützt. Das globale Chancen- und Risikomanagement fällt in die Verantwortung der an den Finanzvorstand berichtenden Einheit „Corporate Finance“ und erfasst systematisch nachhaltigkeits-bezogene Chancen und Risiken. Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen auf das Geschäft werden durch die zu „Corporate Development“ gehörende Einheit „Corporate Sustainability“ analysiert. „Corporate Development“ berichtet an den Vorstandsvorsitzenden. Entscheidungen zu Investitionen, Akquisitionen und Devestitionen berücksichtigen umfassende Bewertungen von Nachhaltigkeitsauswirkungen. Das Risk Committee, das aus Vertretern verschiedener Corporate-Center-Einheiten besteht, prüft mindestens zweimal jährlich das gruppenweite Risikoprofil sowie erforderliche Anpassungen von Maßnahmen und informiert den Vorstand darüber. Die Einheit „Corporate Audit“ prüft regelmäßig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems und des Compliance-Management-Systems und erstattet hierzu dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Bericht.

Die Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Gesamtaufsichtsrats umfasst auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfragen durch den Vorstand bei der Unternehmensführung und Strategieentwicklung. Die Überwachung des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz liegt in der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Nachkontrolle von Akquisitions- und Investitionsprojekten. Der Prüfungsausschuss überwacht zudem die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung im Rahmen seiner Überwachung der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Weitere Informationen zur Organisation und den Zuständigkeiten innerhalb des Chancen- und Risikomanagements finden sich unter Chancen und Risiken.

Im Rahmen der im September 2024 kommunizierten Unternehmensstrategie hat der Vorstand die Transformation der BASF-Gruppe hin zu einem nachhaltigeren Produktportfolio als einen strategischen Hebel identifiziert, um als das bevorzugte Chemieunternehmen die grüne Transformation der Kunden von BASF zu ermöglichen. Der Strategieausschuss des Aufsichtsrats war in die Entwicklung dieser Strategie und in den Entscheidungsprozess eng eingebunden. Im Gesamtaufsichtsrat wurde 2025 regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichtet.

Nachhaltigkeitsthemen werden im Vorstand regelmäßig besprochen und gemeinsam verantwortet. Er bezieht Ergebnisse und Empfehlungen aus Nachhaltigkeitsbewertungen von Geschäftsprozessen kontinuierlich in seine Entscheidungen ein, fasst Beschlüsse mit unternehmensweiter strategischer Relevanz und überwacht die Umsetzung strategischer Vorhaben sowie deren Zielerreichung. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig über die Entwicklung einzelner Nachhaltigkeitsthemen sowie über die Nachhaltigkeitsziele und den Stand ihrer Zielerreichung informiert.

Potenzielle negative nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen etwa bei geplanten Investitionen werden im internen Entscheidungsprozess transparent dargestellt sowie mögliche Mitigationsmaßnahmen vorgeschlagen. So hat der Vorstand auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Kompromisse, die im Zusammenhang mit Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentlicher Transaktionen und dem Risikomanagementverfahren erarbeitet wurden, bei seinen Entscheidungen angemessen und sorgfältig berücksichtigt und mit dem Aufsichtsrat erörtert.

Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsentscheidungen des Vorstands, die Aufnahme neuer Geschäftsbereiche oder die Aufgabe bestehender Geschäftsbereiche, soweit diese für den Gesamtkonzern von wesentlicher Bedeutung sind, bedürfen gemäß Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Zustimmung des Aufsichtsrats. Somit ist der Aufsichtsrat in die vorstehende Bewertung von Nachhaltigkeitskriterien bei strategischen Entscheidungen des Vorstands stets frühzeitig und umfassend eingebunden.

Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und zur Umsetzung der darauf einzahlenden Maßnahmen wurden die entsprechenden organisatorischen Strukturen geschaffen: Die verschiedenen Corporate-Center-Einheiten sind gemeinsam mit Fachverantwortlichen aus Unternehmensbereichen und Serviceeinheiten für die Integration der Nachhaltigkeitsziele in Entscheidungsprozesse sowie für die entsprechende Steuerung und Berichterstattung zuständig. Die Einheit „Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality“, die an die Arbeitsdirektorin und somit an ein Mitglied des Vorstands berichtet, entwickelt gruppenweit gültige Richtlinien und Vorgaben zur Erfassung von Emissions- und Energiedaten, zum Energiemanagement sowie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Im Rahmen regelmäßiger Audits überprüft die Einheit die Umsetzung und Einhaltung der internen Richtlinien sowie gesetzlicher Vorgaben durch die BASF-Standorte und Gruppengesellschaften. Die Leiterin der Rechts- und Compliance-Organisation steuert in der Funktion des Chief Compliance Officer (CCO) die Entwicklung und Umsetzung des Compliance-Management-Systems und berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Dabei wird sie weltweit von Compliance-Beauftragten unterstützt. In der Einheit „Corporate Sustainability“ liegt die globale Steuerung des Nachhaltigkeitsportfolios, des CO2-Managements und des Ansatzes zur Kreislaufwirtschaft sowie die Entwicklung entsprechender Hebel zur Zielerreichung. Die Einheit „Global Procurement“ verantwortet im Zusammenspiel mit „Corporate Sustainability“ die Einkaufsprozesse und Beschaffungsrichtlinien im Hinblick auf die rohstoffbezogenen Ziele. „Global Procurement“ berichtet an den Finanzvorstand. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Vorstand einmal jährlich ausführlich über die Nachhaltigkeitsziele und den Stand der Zielerreichung berichten. Die gruppenweiten CO2-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) sind zudem bereits seit 2020 als bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in den Steuerungs- und Vergütungssystemen der BASF-Gruppe verankert (siehe auch Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats).

Information des Vorstands und des Aufsichtsrats über Nachhaltigkeitsaspekte

Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig zu Nachhaltigkeitsaspekten informiert, einschließlich des Prozesses der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und deren Ergebnisse. „Corporate Finance“ informiert den Vorstand halbjährlich über die aggregierte Chancen-Risiko-Exposition der BASF-Gruppe. Eine unmittelbare Berichtspflicht gegenüber dem ressortzuständigen Vorstandsmitglied und dem Finanzvorstand besteht für neu auftretende Einzelrisiken mit einer Ergebnisauswirkung ab 10 Millionen € sowie für Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsziele und die Reputation von BASF. Der Prüfungsausschuss wird jährlich über die kurzfristigen operativen Chancen und Risiken sowie über das Risikomanagementsystem und dessen Weiterentwicklung informiert und berichtet darüber im Gesamtaufsichtsrat. Die Einheit „Corporate Development“ adressiert strategische Chancen und Risiken jährlich gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat einmal jährlich über den Stand der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und die Wirksamkeit der beschlossenen Strategien, Maßnahmen und Parameter.

Die Einheit „Corporate Audit“ ist für die regelmäßige Prüfung des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems und des Compliance-Management-Systems auf deren Wirksamkeit und Angemessenheit zuständig und erstattet hierüber jährlich an den Prüfungsausschuss Bericht. Der Prüfungsausschuss befasst sich im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit mit der Wirksamkeit und Angemessenheit dieser Systeme.

Zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht werden Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig informiert: Die CCO und der Leiter der Einheit „Corporate Compliance“ erstatten dem Vorstand zu Beginn des Geschäftsjahres ausführlich Bericht zu Compliance, einschließlich Menschenrechtsthemen, sowie über Initiativen und die organisatorische Entwicklung von Corporate Compliance. Darüber hinaus berichtet der Leiter der Einheit „Corporate Compliance“ hierzu zweimal jährlich an den Prüfungsausschuss. Die Corporate-Center-Einheit „Corporate Environmental Protection, Health, Safety & Quality“ berichtet dem Vorstand zu Beginn des Geschäftsjahres über die im abgelaufenen Jahr durchgeführten Responsible-Care-Audits sowie über die Audit-Planung für das jeweils laufende Jahr. Der Finanzvorstand berichtet dem Prüfungsausschuss einmal jährlich über die im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgeführten Responsible-Care-Audits im Bereich Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit und die Audit-Planung für das laufende Jahr.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich während des Berichtszeitraums mit folgenden wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen von BASF befasst:

Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihre zuständigen Ausschüsse während des Berichtszeitraums befasst haben

ESRS-Standard

Wesentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen

Befassung
Vorstand

Befassung
Aufsichtsrat

Befassung Prüfungs­ausschuss

Umwelt

Klimawandel

Klimaschutz

 

Energie

 

Reduzierung von Umwelt­verschmutzung

Wasser­verschmutzung

 

Ressourcen­nutzung und Kreislauf­wirtschaft

Ressourcen­zuflüsse, einschließlich Ressourcen­nutzung

 

Abfälle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziales

Arbeitskräfte des Unternehmens

Sichere Beschäftigung

 

Angemessene Entlohnung

 

 

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs­kette

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Kinderarbeit

 

Zwangsarbeit

 

Betroffene Gemeinschaften

Bodenbezogene Auswirkungen

 

Sonstige soziale und wirtschaftliche Rechte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unternehmensführung

Unternehmens­politik

Unternehmenskultur

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)

Korruption und Bestechung (zum Beispiel Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung, Vorkommnisse)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Themenübergreifende Befassung und sonstige nachhaltigkeits- und risikomanagementbezogene Themen

 

Nichtfinanzielle Short-Term-Incentive(STI)-Ziele und strategische Long-Term-Incentive(LTI)-Ziele 2025

 

 

Nachhaltigkeits­ziele und Zielerreichung

 

Nachhaltigkeits­bericht­erstattung 2024

 

Doppelte Wesentlichkeits­analyse 2025

 

 

 

Risikomanagement

 

 

Corporate Audit Activity Report 2024, Audit-Planung 2025

 

 

Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risiko­management­systems

 

Mehr zu den Informationsprozessen findet sich unter „Chancen und Risiken“.

Kompetenz des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten

Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln ist fest im Unternehmenszweck, der Strategie, den Zielen und dem operativen Geschäft von BASF verankert. Die Innovationen, Produkte und Technologien von BASF helfen etwa dabei, natürliche Ressourcen effizienter zu nutzen, den Bedarf an Nahrungsmitteln zu decken, klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen, Emissionen und Abfälle zu verringern oder die Leistungsfähigkeit erneuerbarer Energien zu erhöhen. Gleichzeitig verursacht BASF CO2-Emissionen, verbraucht Wasser oder bezieht Rohstoffe, bei deren Gewinnung durch Lieferanten ein potenzielles Risiko für die Verletzung von Umwelt- und Arbeitsstandards besteht. Insofern stellt Nachhaltigkeit ein wesentliches bereichs- und segmentübergreifendes Querschnittsthema dar, mit dem sich jedes Mitglied des Vorstands innerhalb seiner Ressortzuständigkeiten befasst. Daher ist nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen, insbesondere zu den für BASF wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, im Vorstand breit verankert.

Bei den wesentlichen Themen „Klimaschutz“ und „Energie“ sowie „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ ist im Vorstand profundes Wissen vorhanden: Dr. Markus Kamieth, Michael Heinz, Dr. Stephan Kothrade und Dr. Katja Scharpwinkel waren unmittelbar in ein Projekt involviert, dessen Schwerpunkte auf der Bereitstellung von erneuerbarer Energie, CO2-Vermeidung und -Management sowie der Sicherung des Zugangs zu erneuerbaren Rohstoffen lagen. Dr. Dirk Elvermann verfügt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Wintershall Holding GmbH und seiner aktuellen Mitgliedschaft im Board der Harbour Energy plc über fundiertes Fachwissen im Energiesektor. Zudem befasst er sich als Finanzvorstand intensiv mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlang der CSRD-Vorgaben und ist mit Sustainable Finance vertraut. Dr. Stephan Kothrade ist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Standortleiter des Verbundstandorts Nanjing mit klimabezogenen Themen von Verbundstandorten sowie mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Luft- und Wasserverschmutzung vertraut. Anup Kothari verfügt basierend auf seiner Laufbahn im Bereich Catalysts über Fachkenntnisse zu Luftverschmutzung und darüber hinaus zu Batterierecycling und verantwortungsvoller Beschaffung von Rohstoffen. Zu „Gesundheitsschutz und Sicherheit“, sowohl bezogen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens als auch auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, sowie zur Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit ist im Vorstand durch Dr. Markus Kamieth, Dr. Dirk Elvermann, Michael Heinz und Arbeitsdirektorin Dr. Katja Scharpwinkel breites Wissen vorhanden. Alle Mitglieder des Vorstands sind aufgrund ihrer langjährigen Führungserfahrung bei BASF mit Unternehmensführung, -kultur und -politik, vor allem in Bezug auf den Schutz von Hinweisgebern sowie die Verhinderung von Korruption und Bestechung, bestens vertraut.

Der Aufsichtsrat verfügt in seiner Gesamtheit über ein breites Spektrum von nachhaltigkeits­bezogenem Fachwissen. Dr. Kurt Bock und Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer haben aufgrund jahrzehntelanger Managementerfahrung profunde Kenntnisse in Unternehmensführung und Unternehmenspolitik. Prof. Dr. Thomas Carell ist aufgrund seiner Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Organischen Chemie mit dem Thema „Besorgniserregende / besonders besorgniserregende Stoffe“ bestens vertraut. Liming Chen verfügt aufgrund seiner früheren Tätigkeit in der chemischen Industrie über Fachwissen im Bereich der Luft- und Wasserverschmutzung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Alessandra Genco, ist aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Finanzvorständin eines börsennotierten, in der EU ansässigen Unternehmens bestens mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und mit den Vorgaben der CSRD vertraut. Darüber hinaus verfügt sie über Fachwissen zu Kreislaufwirtschaft und Recyclingprozessen. Tamara Weinert bringt in die Überwachungstätigkeit von Nachhaltigkeits­aspekten einschlägige Kenntnisse aus ihren früheren führenden Positionen im für BASF wichtigen Energiesektor sowie operative und strategische Managementerfahrung bei dem Thema „Wasserentnahme und -verbrauch“ sowie im Bereich der Kreislauflösungen ein. Alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat befassen sich im Rahmen ihrer jeweiligen ausgeübten Tätigkeiten regelmäßig mit Fragen des Klimaschutzes. Zum Thema „Gesundheitsschutz und Sicherheit“, sowohl bezogen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens als auch bezogen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, verfügen Sinischa Horvat, Natalie Mühlenfeld und Michael Vassiliadis über breites Fachwissen. Sämtliche Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat befassen sich im Rahmen ihrer Gewerkschafts- und Betriebsratstätigkeit seit vielen Jahren intensiv mit den Themen „Angemessene Entlohnung“ und „Sichere Beschäftigung“. Zum Thema „Weiterbildung und Kompetenzentwicklung“ ist sowohl auf Seiten der Anteilseigner- als auch der Arbeitnehmervertreter fundiertes Fachwissen vorhanden. Bei Bedarf haben die Mitglieder des Aufsichtsrats zudem die Möglichkeit, externe Sachverständige themenspezifisch zu konsultieren.

Doppelte Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist ein Konzept, das bei der Wesentlichkeitsanalyse angewendet wird. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit betrachtet Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven: 1. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Impact Materiality“) ermittelt, welche tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. 2. Die finanzielle Wesentlichkeit („Financial Materiality“) betrachtet, welche Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen resultieren und für die finanzielle Lage eines Unternehmens relevant sind.
Grüne Transformation
Um die grüne Transformation unserer Kunden zu ermöglichen, entwickelt und bietet BASF systematisch Lösungen an, die negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft minimieren und gleichzeitig die positiven Ergebnisse maximieren. Dazu gehören unsere Bemühungen um die Reduktion von CO2-Emissionen, die Schonung von Ressourcen und der Einsatz erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe. Entsprechend den drei Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung stellen wir ein ökologisches und ökonomisches Gleichgewicht sowie soziale Verantwortung in den Vordergrund unseres Handelns.
Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft ist ein regeneratives System, in dem wirtschaftliches Wachstum vom Verbrauch endlicher Ressourcen entkoppelt ist. Die Kreislaufwirtschaft basiert auf den grundlegenden Prinzipien, Abfall und Verschmutzung zu vermeiden, Produkte und Materialien so lange wie möglich zu nutzen und gleichzeitig natürliche Systeme zu regenerieren.
Wertschöpfungskette
Als Wertschöpfungskette wird die Aufeinanderfolge von Veredlungsschritten im Produktionsprozess bezeichnet, angefangen bei den Rohstoffen über verschiedene Zwischenstufen wie Transport und Produktion bis zum fertigen Endprodukt.

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