BASF-Bericht 2025

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für eine Gesamtübersicht siehe ESRS-Index.

G1 Unternehmenspolitik

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

ESRS-Kennzeichnung:

Als international tätiges Chemieunternehmen sind wir in Ländern und Märkten mit unterschiedlichen Anforderungen und Gegebenheiten tätig. Unsere globalen Werte und Standards dienen als Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur. Sie leiten uns an, in all unseren Aktivitäten verantwortungsvoll zu handeln und unsere License-to-operate zu sichern. Indem wir diese Werte jeden Tag leben, möchten wir den Respekt sowie das Vertrauen unserer Kunden, Partner sowie Mitarbeitenden gewinnen und erhalten.

ESRS-Kennzeichnung:

Im Rahmen unserer 2025 durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde der Themenbereich „Unternehmenspolitik“ als wesentlich definiert (siehe Doppelte Wesentlichkeitsanalyse) und es wurden drei wesentliche Auswirkungen identifiziert (siehe nachfolgende Tabelle). Chancen und Risiken erfassen wir im Rahmen unseres allgemeinen Chancen- und Risikomanagements (ergänzende Informationen unter Chancen und Risiken). Darüber hinaus werden spezielle Compliance-Risiken durch regelmäßige Risikobewertungen der Unternehmensbereiche und Gruppengesellschaften bestimmt (siehe Identifikation von Compliance-Risiken). Auch unsere weltweiten Geschäftspartner überprüfen wir risikobasiert auf Hinweise zu korruptem Verhalten (siehe Due Diligence bei Geschäftspartnern).

Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für „G1 Unternehmenspolitik“: Auswirkungen

Auswirkungen

Bewertung

Verortung in der Wertschöpfungskette

Beschreibung

Globaler Verhaltenskodex

Positiv

Eigene Geschäftstätigkeit; vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette

Unser globaler Verhaltenskodex hat einen positiven Einfluss auf Arbeitskräfte in unserem Unternehmen sowie auf unsere Wertschöpfungsketten.

Globale Compliance-Maßnahmen und ‑Systeme

Positiv

Eigene Geschäftstätigkeit; vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette

Unsere globalen Compliance-Maßnahmen und ‑Systeme haben einen positiven Einfluss auf unsere eigene Belegschaft sowie weitere Beschäftigte in unseren Wertschöpfungsketten.

Antikorruptions­schulungen

Positiv

Eigene Geschäftstätigkeit

In den verpflichtenden Schulungen lernen Mitarbeitende, wie sie wachsam sein können, um jede Form von Bestechung oder Korruption zu vermeiden. Dadurch tragen wir zu einem Geschäftsumfeld bei, in dem Korruption und Bestechung nicht toleriert werden. Indem BASF als vertrauenswürdiges Unternehmen wahr­genommen und geschätzt wird, können wir dazu beitragen, Korruption und Bestechung zu reduzieren.

Strategie und Governance

ESRS-Kennzeichnung:

Generelle Informationen zu übergeordneten Policies wie etwa unserer Menschenrechtsposition, unserem Verhaltenskodex oder der Policy für unser Compliance-Management-System finden sich in den „Allgemeinen Angaben“ dieser (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung (siehe Allgemeine Angaben). Spezifische Erläuterungen zu diesen Policies geben wir in diesem Kapitel.

Grundlagen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung

ESRS-Kennzeichnung:

Unser Anspruch ist es, unsere Geschäftstätigkeiten verantwortungsvoll und respektvoll auszuüben. Die Einhaltung von Compliance-Standards ist Basis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung – dies ist in unseren CORE-Unternehmenswerten verankert (siehe Unsere Strategie). Unsere Standards basieren auf geltenden Gesetzen und Vorschriften, gehen stellenweise über diese hinaus und berücksichtigen internationale Grundsätze. Wir respektieren und fördern

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) und die beiden UN-Menschenrechtspakte,
  • die Zehn Prinzipien des UN Global Compact,
  • die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,
  • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
  • die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
  • die Responsible Care® Global Charter des International Council of Chemical Associations (ICCA) und
  • den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Unsere Werte, geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sind fest in unserer Corporate Governance verankert. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Tätigkeit des Unternehmens neben geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Anordnungen auch die unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Geschäftspraktiken eingehalten werden. Hierzu gehört unter anderem die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems sowie die unternehmensweite Verankerung einer Compliance-Kultur mit unumstrittenen Standards. Diese Standards verankert unser Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden verbindlich im Unternehmensalltag. Auch die Mitglieder des Vorstands sind diesen Grundsätzen ausdrücklich verpflichtet. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss kontrolliert die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems als Teil seiner Überwachungsaufgabe für das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem des Unternehmens.

Compliance-Organisation

ESRS-Kennzeichnung:

Die Leiterin unserer Rechts- und Compliance-Organisation übernimmt gleichzeitig das Amt des BASF Chief Compliance Officers (CCO). Die CCO berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden und steuert die Weiterentwicklung unserer globalen Compliance-Organisation und unseres Compliance-Management-Systems. Hierbei unterstützen die Einheit „Corporate Compliance“ sowie weltweit mehr als 100 Compliance-Beauftragte in den Regionen1 und Ländern sowie den Unternehmensbereichen, Serviceeinheiten und dem Corporate Center. Global und regional sind sogenannte „Compliance Committees“ etabliert, in denen wesentliche Compliance-Themen regelmäßig besprochen werden. Die Compliance-Organisation informiert den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zweimal jährlich über den Status sowie wesentliche Entwicklungen des Compliance-Programms. Bei wichtigen Ereignissen wird der Prüfungsausschuss durch den Vorstand umgehend unterrichtet. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen – auch die der Compliance – und stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab.

Um sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vorstands über relevantes Fachwissen auf dem Gebiet der Unternehmenspolitik verfügen, berücksichtigt die langfristige Nachfolgeplanung bei BASF neben verschiedenen Kriterien zur Diversität (siehe Corporate-Governance-Bericht) auch die Vorbildfunktion möglicher Kandidatinnen und Kandidaten bei der Umsetzung der Unternehmenswerte. Neu ernannte Mitglieder des Vorstands werden in persönlichen Gesprächen im Rahmen ihres Einführungsprogramms über das Compliance-Programm und das Compliance-Management-System von BASF sowie die gesetzlichen und internen Vorgaben zu Corporate Governance informiert. Die Mitglieder des Vorstands spielen gemeinsam mit den Führungskräften eine zentrale Rolle im Rahmen unserer Compliance-Kultur. Auch alle neuen Aufsichtsratsmitglieder machen sich zu Beginn ihrer Amtszeit mit dem BASF-Verhaltenskodex vertraut. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Prüfungsausschuss angehören, erhalten eine gesonderte Unterweisung zu unserem Compliance-Programm. Alle Mitglieder des Vorstands sind aufgrund ihrer langjährigen Führungserfahrung in der BASF-Gruppe mit Unternehmensführung, -kultur und -politik, insbesondere mit dem Verhaltenskodex, bestens vertraut. Im Aufsichtsrat verfügen insbesondere Dr. Kurt Bock, Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer, Alessandra Genco und Tamara Weinert aufgrund ihrer jahrzehntelangen Managementerfahrung über profunde Kenntnisse in Unternehmensführung und Unternehmenspolitik.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

ESRS-Kennzeichnung:

Ein fester Bestandteil unserer verantwortungsvollen Unternehmensführung und unserer Strategie ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Wir verstehen diese als wichtige, umfassende Aufgabe, die wir nur durch die Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden und Führungskräfte im gesamten Unternehmen erfüllen können. Wir bekennen uns dazu, international anerkannte Menschenrechte in unseren eigenen Tätigkeiten zu achten und entlang unserer Wertschöpfungsketten zu fördern. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sind wir streng darauf bedacht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen.

Zu unserem Unternehmenswert „verantwortungsvoll“ (siehe Unsere Strategie) gehört, dass wir bestrebt sind, hohe Standards für verantwortungsvolle Arbeitsnormen sowie den Schutz von Gesundheit und Sicherheit weltweit anzuwenden. Um diesem hohen Anspruch und unserer Verpflichtung gerecht zu werden, haben wir einen integrierten und risikobasierten Ansatz sowie klare Prozesse zur Überwachung und Steuerung von Menschenrechtsrisiken entwickelt.

Wir wollen sicherstellen, dass wir

  • unsere menschenrechtlichen Risiken durch regelmäßige sowie anlassbezogene Analysen ermitteln, gewichten und priorisieren,
  • diese Risiken mit effektiven Präventionsmaßnahmen sowie im Fall von Verstößen mit geeigneten Abhilfemaßnahmen adressieren und
  • die Maßnahmen in alle relevanten Funktionen und operativen Prozesse integrieren und ihre Effektivität regelmäßig überprüfen.

Eine effektive funktionsübergreifende Zusammenarbeit ist hierfür ein entscheidender Baustein – wir haben unsere Organisation entsprechend aufgebaut. Die Leiterin unserer Rechts- und Compliance-Organisation fungiert gleichzeitig als Chief Human Rights Officer (Menschenrechtsbeauftragte), zu deren Verantwortung auch die Überwachung des übergeordneten Risikomanagements einschließlich Menschenrechtsrisiken gehört. Unsere Compliance-Organisation berichtet dem Vorstand sowie dem Prüfungsausschuss hierzu regelmäßig.

So liegt bei unserer Einheit „Corporate Compliance“ die übergreifende Governance der menschenrechtlichen Sorgfalt, die darauf achtet, dass menschenrechtsbezogene Bewertungen in unsere Governance- und Entscheidungsprozesse integriert werden – beispielsweise bei Investitionen und Akquisitionen. Darüber hinaus sind mehrere Facheinheiten für die Steuerung spezifischer menschenrechtlicher Themen verantwortlich. Fachleute in den Bereichen internationale Arbeitsstandards, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie Unternehmenssicherheit arbeiten risikobasiert, um sicherzustellen, dass wir die jeweils relevanten Menschenrechte in unseren eigenen Tätigkeiten achten.

Unsere interne, einheitsübergreifende Human Rights Expert Working Group, gesteuert von der Einheit „Corporate Compliance“, ermöglicht die enge Zusammenarbeit und den Austausch zu aktuellen menschenrechtsbezogenen Themen und Entwicklungen zwischen den oben genannten Facheinheiten, zu denen ebenso Fachleute aus den Bereichen Einkauf, Recht, Personal, Nachhaltigkeit, Kommunikation und Regierungsbeziehungen zählen. Darüber hinaus beinhaltet unser Ansatz eine strukturierte Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen, um bereichsspezifische Risiken zu identifizieren und aktiv anzugehen. So stellen wir sicher, dass wir unsere Verantwortung für Menschenrechte ganzheitlich angehen und uns stetig verbessern können. Ebenso wie unsere Einheit „Corporate Compliance“ greifen die zuvor genannten Fachabteilungen auf eine eigene weltweite Organisation zurück, schulen diese und werden von ihr bei der weltweiten Umsetzung der Sorgfaltsprozesse und Maßnahmen in den Ländern unterstützt, in denen BASF aktiv ist. Die Expert Working Group unterstützt unter anderem beratend in herausfordernden und kritischen Situationen, bei der Weiterentwicklung interner Prozesse sowie bei der Erarbeitung von Informations- und Weiterbildungsangeboten. Durch unser Human Rights Advisory Council holen wir zusätzlich externe menschenrechtliche Expertise ein (siehe Allgemeine Angaben). Darüber hinaus sind wir Gründungsmitglied des UN Global Compact und Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights und engagieren uns in Initiativen wie Together for Sustainability (TfS) und Responsible Care® (siehe S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette).

In den nachfolgend aufgeführten Kapiteln dieser (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung werden unsere unternehmerischen Sorgfaltspflichten weiter behandelt.

Weitere Angaben zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in diesem Bericht

Corporate Governance

Corporate Governance (PDF S. 114)

E1 Klimawandel

E1 Klimawandel (PDF S. 172)

E2 Reduzierung von Umweltverschmutzung

E2 Reduzierung von Umweltverschmutzung (PDF S. 199)

E3 Wasser

E3 Wasser (PDF S. 213)

E4 Biodiversität und Ökosysteme

E4 Biodiversität und Ökosysteme (PDF S. 221)

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (PDF S. 232)

S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (PDF S. 248)

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (PDF S. 264)

S3 Betroffene Gemeinschaften

S3 Betroffene Gemeinschaften (PDF S. 275)

Erläuterung unserer wesentlichen Auswirkungen

Unser globaler Verhaltenskodex sowie unser Compliance-Management-System und die damit verbundenen Maßnahmen fördern ein positives Geschäftsumfeld, nicht nur bei den Beschäftigten in unserem Unternehmen, sondern auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Wir tragen so zu einem Umfeld bei, das geprägt ist von Respekt sowie ethischem und verantwortungsvollem Handeln im Einklang mit geltendem Recht.

Beitrag unserer globalen Compliance-Maßnahmen und -Systeme

ESRS-Kennzeichnung:

Unser Compliance-Programm basiert auf unseren Unternehmenswerten und Selbstverpflichtungen sowie international geltenden Standards. Wir sind davon überzeugt, dass deren Einhaltung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens sicherzustellen.

Das globale Programm beschreibt unseren Anspruch und unsere Anforderungen an verantwortungsvolles Verhalten aller BASF-Mitarbeitenden in ihrem Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern, anderen Mitarbeitenden und der Gesellschaft. Die wesentlichen Leitlinien sind primär in unseren BASF-Policies zu Compliance, Menschenrechten, Arbeitsstandards und im Verhaltenskodex für Lieferanten zusammengefasst (siehe Allgemeine Angaben). Mit umfangreichen Management- und Monitoringsystemen wollen wir sicherstellen, dass wir im Einklang mit geltendem Recht agieren und unsere Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft wahrnehmen. Dabei setzen wir auch auf Überprüfungen unserer Systeme durch die Einheit „Corporate Audit“ (siehe Globale Ziele).

Durch unser Compliance-Programm wollen wir positive Auswirkungen für Beschäftigte in der gesamten Wertschöpfungskette erzielen, wie beispielsweise ein Umfeld, das unseren Werten entspricht und in dem Menschenrechte respektiert werden. Wir fördern eine Kultur, in der Bedenken offen angesprochen werden können, und erleichtern es damit, mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder unternehmensinterne Vorgaben zu melden. Dies hilft uns dabei, mögliche Missstände aufzudecken und durch entsprechende Maßnahmen abzustellen.

Beitrag unseres globalen Verhaltenskodex

ESRS-Kennzeichnung:

Kern unseres Compliance-Programms ist der globale, einheitliche Verhaltenskodex, für den der BASF-Vorstand verantwortlich ist und zu dessen Einhaltung sich alle Mitarbeitenden und Führungskräfte verpflichten. Er umfasst nicht nur Themen wie Korruption und Kartellrecht, sondern beispielsweise auch Menschenrechte, Arbeitsstandards, Interessenkonflikte, Schutz von Hinweisgebern sowie Handelskontrolle und Datenschutz. Ergänzt wird der Verhaltenskodex durch weitere globale und regionale Richtlinien, in denen auf einzelne Themen wie beispielsweise Korruption oder Interessenkonflikte näher eingegangen wird. Durch unseren Verhaltenskodex wollen wir positive Auswirkungen auf die Einhaltung dieser Rechte in unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erzielen. So haben wir unsere Verantwortung für Menschenrechte nicht nur im Verhaltenskodex und in unserer Menschenrechtsposition spezifiziert, sondern auch im Verhaltenskodex für Lieferanten verankert. Letzterer hält fest, dass wir von unseren Geschäftspartnern erwarten, dass sie sich an geltende Gesetze, Vorschriften und international anerkannte Grundsätze halten.

Für den Erfolg von Compliance im Unternehmen ist entscheidend, dass Werte und Verpflichtungen im Unternehmen gelebt werden. Die in unserem Verhaltenskodex verankerten Prinzipien sind in unserem Unternehmensalltag etabliert und anerkannt. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie nach diesen Grundsätzen handeln.

Beitrag unserer Schulungsangebote zur Prävention von Korruption und Bestechung

ESRS-Kennzeichnung:

Workshops und verpflichtende Schulungen sind ein wesentliches Element zur Vermeidung von Verstößen und werden kontinuierlich im Rahmen von Präsenzveranstaltungen oder onlinebasiert durchgeführt. Alle Mitarbeitenden müssen innerhalb vorgeschriebener Fristen an Grund-, Auffrischungs- oder auch Spezialschulungen teilnehmen, zum Beispiel zum Kartellrecht, zu Geldwäsche oder zu Handelskontrollbestimmungen. Auffrischungsschulungen müssen alle zwei Jahre wiederholt werden. Die Schulungsunterlagen und -formate werden unter Berücksichtigung der konkreten Risiken einzelner Zielgruppen und Geschäftsbereiche ständig angepasst und beinhalten unter anderem auch Schulungsinhalte zur Prävention von Korruption und Bestechung sowie Hinweise zu unseren Beschwerdemechanismen.

1 Im Rahmen der neuen Strategie wurden die regionalen Strukturen aufgelöst. Die Struktur der Compliance-Beauftragten überprüfen wir in diesem Zusammenhang.

Maßnahmen

ESRS-Kennzeichnung:

Unsere Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erfolgen zwar zentral und global, sind aber keinem zentral gesteuerten Aktionsplan zugeordnet. Dies geht Hand in Hand mit dem BASF-Ansatz zur Nachhaltigkeitssteuerung (siehe Policies, Maßnahmen und Ziele).

Unser vorrangiges Ziel ist es, Verstöße von vornherein zu vermeiden, und wir setzen schwerpunktmäßig auf die folgenden Maßnahmen:

  • Schulungen zum BASF-Verhaltenskodex
  • BASF-Compliance-Hotline
  • Risikoanalysen
  • Geschäftspartnerprüfungen

Informationsangebote und Schulungen zur Stärkung unserer Compliance-Kultur

ESRS-Kennzeichnung:

Im Jahr 2025 verzeichneten wir weltweit mehr als 111.000 Teilnahmen (2024: > 120.000) an Schulungen zu unserem Verhaltenskodex. Insgesamt wurden dabei mehr als 93.000 Schulungsstunden (2024: 105.000) absolviert. Risikobehaftete Funktionen sind vom Schulungsprogramm vollständig abgedeckt. Die Schulungszahlen erheben wir durch die Dokumentation in unserem Schulungssystem sowie durch einzelne dezentrale Meldungen von Gruppengesellschaften.

Eine zentrale Rolle im Rahmen unserer Compliance-Kultur spielen die Führungskräfte, die unsere Werte nach innen und außen vorleben und kommunizieren. Neben speziellen Workshops zur Integrität als Führungsaufgabe für neu ernannte Senior Executives wurden im Jahr 2025 zudem gesonderte Schulungen für die Geschäftsführung von BASF-Gruppengesellschaften angeboten.

Die an unsere Mitarbeitenden gerichtete Onlineversion des BASF-Verhaltenskodex bietet Orientierungshilfen in Form von Fallbeispielen, häufig gestellten Fragen und Antworten sowie weiterführenden Verweisen. Auf der internen Onlineplattform und durch die zugehörige App stellen wir unseren Mitarbeitenden weltweit kontinuierlich aktuelle Inhalte wie etwa Videos, Links zu Facheinheiten und Richtlinien sowie einen direkten Zugang zu Fachansprechpartnern zur Verfügung.

Weitere verbindliche Governance-Dokumente (Policies, Corporate Requirements) werden über eine digitale Plattform intern bereitgestellt, die unseren Mitarbeitenden eine erweiterte Suchfunktionalität und kontextbezogene Verweise auf weiterführende Informationen bietet. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von BASF-Gruppengesellschaften können wichtige Informationen und Hilfestellungen zur Sicherstellung von Compliance in ihren Gruppengesellschaften auf einer speziell für sie eingerichteten Intranetseite abrufen.

Wir legen besonderen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden bei Zweifeln aktiv und frühzeitig Rat einholen. Dafür stehen die Vorgesetzten, Fachstellen wie beispielsweise die Einheit „Corporate Legal“ sowie die Compliance-Beauftragten des Unternehmens zur Verfügung. Auch die interne Compliance-Informations-Plattform und die zugehörige App erleichtern den kontinuierlichen Zugang zu Beratung durch direkte Kontaktaufnahmemöglichkeiten.

Beschwerdeverfahren zur Kontrolle der Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze

ESRS-Kennzeichnung:

Die BASF-Compliance-Hotline steht als Beschwerdemechanismus von BASF neben eigenen Mitarbeitenden allen externen Stakeholdern offen, insbesondere auch den Arbeitskräften in unseren Wertschöpfungsketten (siehe Einbeziehung und Beschwerdemechanismen). Über die Compliance-Hotline können Fragen gestellt und Bedenken über potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten geäußert sowie Verstöße gegen Vorschriften, Gesetze, die BASF-Richtlinien oder gegen die globalen Verhaltensregeln von BASF gemeldet werden. Meldungen können sich auf alle Themen des globalen BASF-Verhaltenskodex beziehen, dazu gehören auch Menschenrechte sowie Themen, die die Umwelt betreffen. Meldungen können anonym eingereicht werden, wenn die meldende Person dies wünscht. Auf die Compliance-Hotline wird bei Schulungen sowie im Kontext spezifischer Kampagnen explizit hingewiesen, wie etwa im Rahmen unserer „Global Compliance Week“ im November 2025.

Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Schutz vor Vergeltung

Um die Wahrung der Vertraulichkeit zu fördern, haben wir einen unabhängigen externen Anbieter mit dem Betrieb dieser globalen Compliance-Hotline beauftragt. Die Erfassung und die Bearbeitung gemeldeter Fälle erfolgen weltweit systematisch in einem einheitlichen System. Zentrale Anlaufstelle ist eine Website, die alle Mitarbeitenden weltweit in ihrer jeweiligen Landessprache über die Hotline und den Beschwerdeweg informiert. Zusätzlich zu den lokal zur Verfügung stehenden Telefonnummern ermöglicht die Website auch eine Online-Kontaktaufnahme. Die Website steht auch Dritten wie Lieferanten (siehe S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette), Partnern und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Alle relevanten Informationen, einschließlich der Verfahrensordnung, in der dies ebenfalls festgeschrieben ist, sind der Öffentlichkeit über unsere Website in über 50 Sprachen frei zugänglich.

Umgang mit Compliance-Meldungen

Wir nehmen Hinweise und Beschwerden sehr ernst und gehen ihnen nach. Eine elektronische Zusammenfassung der Anliegen wird nur an die zuständigen Mitarbeitenden des BASF-Compliance-Teams weitergeleitet, die den Sachverhalt prüfen und über weitere Maßnahmen entscheiden. Je nach Sachverhalt werden verschiedene BASF-Facheinheiten in die Ermittlungen involviert. In einzelnen Fällen beziehen wir je nach Sachlage auch die Expertise externer Anwälte oder von Fachexperten in die Ermittlungen ein. Wir sind bestrebt, immer unmittelbar auf Verstöße zu reagieren, alle Anliegen zügig zu bearbeiten und eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand zu geben.

Abhilfemaßnahmen werden nach der Ermittlung in Abhängigkeit der Schwere des spezifischen Falls festgelegt. Beispiele für Maßnahmen sind mündliche Ermahnungen und Trainings. In Einzelfällen ergreifen wir unternehmensintern nach einheitlichen Maßstäben disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wir tolerieren keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde vorbringen oder an einer Untersuchung beteiligt sind, auch wenn die Beschwerde im Ergebnis unbegründet sein sollte. Vergeltungsmaßnahmen sind gemäß unserem Verhaltenskodex streng verboten und würden als schwerwiegendes Fehlverhalten geahndet werden. Unsere Verfahren sind an die gesetzlichen Anforderungen an den Hinweisgeberschutz angelehnt, denen die BASF SE und andere Gruppengesellschaften unterliegen.

ESRS-Kennzeichnung:

Jedes Anliegen wird nach bestimmten Kriterien erfasst, sachgerecht gemäß den intern festgelegten Abläufen untersucht und in möglichst kurzer Zeit beantwortet. Die Prinzipien einer Untersuchung sind dabei unter anderem Objektivität, Unabhängigkeit, Genauigkeit, Vertraulichkeit, Fairness sowie Achtung der Menschenrechte und anderer gesetzlicher Bestimmungen. Die zuständigen Compliance Officer und die von ihnen benannten Mitarbeitenden der Compliance-Organisation sind mit der Entgegennahme der Meldungen und der Veranlassung eines angemessenen Untersuchungsprozesses betraut. Das Verfahren zur Bearbeitung von Compliance-Meldungen ist in einer internen Richtlinie festgehalten. Das Ergebnis der Untersuchung sowie mögliche ergriffene Maßnahmen werden entsprechend dokumentiert und fließen in die interne Berichterstattung ein.

Das Beschwerdeverfahren wird jährlich auf seine Angemessenheit und Wirksamkeit hin analysiert und bewertet. Dabei werden unter anderem die Anzahl der eingegangenen Beschwerden, deren Verteilung, Bearbeitungsstatus und abgeleitete Maßnahmen analysiert.

Gemeldete Fälle und Folgemaßnahmen

Die Anzahl der über unsere Meldekanäle gemeldeten Fälle, die abgeleiteten Folgemaßnahmen einschließlich disziplinarischer Maßnahmen, die Zahl von gerichtlichen Verurteilungen sowie die Anzahl der durchgeführten internen Audits in diesem Themenbereich betrachten wir als wesentliche Indikatoren für die Wirksamkeit unseres Compliance-Management-Systems und die Einhaltung unseres Verhaltenskodex.

Im Jahr 2025 gingen über die BASF-Compliance-Hotline 739 Meldungen ein (2024: 751). Diese Meldungen erfassen wir über unser globales Compliance-Case-Management-System. Die Hinweise bezogen sich auf alle Kategorien unseres Verhaltenskodex einschließlich Respekt am Arbeitsplatz, Korruption, Umgang mit Firmeneigentum oder Themen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit, Sicherheit (EHS).

Alle uns über die BASF-Compliance-Hotline oder auf anderem Wege bekannt gewordenen Fälle, bei denen ein Verdacht auf Fehlverhalten bestand, werden eingehend untersucht und falls erforderlich fallspezifisch Gegenmaßnahmen ergriffen. Dazu gehörten beispielsweise verbesserte Kontrollmechanismen, zusätzliche Informations- und Schulungsmaßnahmen, Präzisierung und Ergänzung entsprechender interner Regelungen und gegebenenfalls auch disziplinarische Maßnahmen. Meist handelte es sich bei begründeten Fällen um Verstöße gegen unsere Prinzipien zu Respekt am Arbeitsplatz sowie um persönliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit unangemessenem Umgang mit Interessenkonflikten oder Schutz von Firmeneigentum. In solchen Einzelfällen haben wir, unternehmensintern nach einheitlichen Maßstäben, disziplinarische Maßnahmen ergriffen und bei hinreichenden Erfolgsaussichten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Im Jahr 2025 führten Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex in 59 Fällen (2024: 67) zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies betraf unterschiedliche Gruppen von Mitarbeitenden einschließlich Führungskräften.

ESRS-Kennzeichnung:

Im Berichtsjahr hatten wir wie im Vorjahr keine gerichtliche Verurteilung aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften zu verzeichnen.

Identifikation von Compliance-Risiken

Auf Basis einer fortlaufenden, systematischen Risikoanalyse identifizieren und bewerten wir wesentliche Risiken aus Compliance-Verstößen einschließlich Korruption. Dies geschieht aus der Perspektive der Unternehmensbereiche sowie der Gruppengesellschaften. Entsprechend implementieren wir gezielt lokale und einheitsspezifische Richtlinien. Unsere Mitarbeitenden mit Zuständigkeit für Einkaufsvorgänge sehen wir in Bezug auf Korruption und Bestechung als am stärksten gefährdet an. Daher dürfen diese Mitarbeitenden in unseren Einkaufsorganisationen keinerlei Geschenke annehmen, es gilt eine entsprechende „Zero-Gift-Policy“. Schulungsunterlagen und -formate (siehe Abschnitt „Informationen und Schulungen zur Stärkung unserer Compliance-Kultur“) werden unter Berücksichtigung der konkreten Risiken einzelner Zielgruppen und Geschäftsbereiche ständig angepasst.

Eine weitere Informationsquelle für die systematische Identifikation von Risiken sind die regelmäßigen Compliance-Audits durch die Einheit „Corporate Audit“. Die Risiken werden im jeweiligen Risiko- beziehungsweise Auditbericht dokumentiert. Dasselbe gilt für konkrete Initiativen zur Risikominimierung sowie den Zeitrahmen für deren Umsetzung. Die Einheit „Corporate Audit“ überprüft fortlaufend, ob die Vorgaben eingehalten werden.

Due Diligence bei Geschäftspartnern

ESRS-Kennzeichnung:

Wir überprüfen unsere Geschäftsbeziehungen weltweit kontinuierlich und risikobasiert auf Hinweise zu korruptem Verhalten, Menschenrechtsverletzungen oder Missachtung international anerkannter ESG-Standards. Auf der Grundlage unserer globalen Richtlinie zur Due Diligence bei Geschäftspartnern überprüfen wir unsere Geschäftspartner im Vertriebsbereich mithilfe einer IT-Anwendung auf mögliche Compliance-Risiken. Entsprechende Managementsysteme zur Kontrolle haben wir etabliert. Die Hinweise des Systems werden von Compliance-Experten von BASF bewertet und entsprechende Kontrollmaßnahmen eingeleitet. Das Ergebnis der Überprüfung wird dokumentiert.

Für unsere Lieferanten gilt zudem ein eigener globaler Verhaltenskodex (siehe Vorgaben für die Beschaffung), der unter anderem die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards umfasst. Im Hinblick auf die Themengebiete Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz überprüfen wir unsere Leistungen regelmäßig im Rahmen unseres Responsible-Care-Management-Systems, das unter anderem Audits umfasst (siehe Responsible-Care-Management-System).

Darüber hinaus prüfen wir kontinuierlich im Rahmen unserer Handelskontrollprozesse, inwieweit Personen, Firmen oder Organisationen aufgrund verdächtiger oder illegaler Aktivitäten auf Sanktionslisten geführt sind und ob Geschäftsprozesse mit Geschäftspartnern aus oder in Ländern bestehen, die unter ein Embargo fallen. Sanktionierte Personen, Firmen oder Organisationen werden als Geschäftspartner ausgeschlossen.

Globale Ziele

Auch wenn sich BASF kein spezifisches Ziel für die als wesentlich identifizierten Themen im Themenbereich „Unternehmenspolitik“ gesetzt hat, verfolgen wir dennoch die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und Richtlinien in diesem Zusammenhang. Die in diesem Kapitel erwähnten Unternehmensrichtlinien zielen auf eine kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung ab. Unser gruppenweites Compliance-Programm ist darauf ausgerichtet, die Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze sicherzustellen.

Auch über unsere interne Einheit „Corporate Audit“ überprüfen wir in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit unserer Systeme einschließlich unseres Compliance-Management-Systems und ob die Compliance-Grundsätze eingehalten werden. Dabei werden alle Themenfelder möglicher Verstöße abgedeckt. Es wird geprüft, ob die Mitarbeitenden die vorgegebenen Regeln einhalten und ob die etablierten Prozesse, Arbeitsabläufe und Kontrollen angemessen und ausreichend sind, um mögliche Risiken zu minimieren oder Verstöße von vornherein auszuschließen. Im Jahr 2025 wurden von „Corporate Audit“ gruppenweit 50 solcher Prüfungen durchgeführt und dokumentiert (2024: 68).

Doppelte Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist ein Konzept, das bei der Wesentlichkeitsanalyse angewendet wird. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit betrachtet Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven: 1. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Impact Materiality“) ermittelt, welche tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. 2. Die finanzielle Wesentlichkeit („Financial Materiality“) betrachtet, welche Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen resultieren und für die finanzielle Lage eines Unternehmens relevant sind.
Policy
In diesem Bericht nutzen wir das Wort Policy oder Richtlinie, um interne Rahmenwerke zu benennen, die grundsätzliche Vorgaben unseres Unternehmens beschreiben. Bei BASF werden Policies vom Vorstand beschlossen und legen Prinzipien für ein Thema fest. Separate Richtlinien definieren die Prozesse zur Umsetzung einer Policy. Im ESRS-Kontext wird Policy als Konzept bezeichnet. Da dieser Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig nur im Kontext einer Richtlinie verwendet wird, verzichten wir im BASF-Bericht auf diesen Begriff und nutzen stattdessen die Begriffe Policy und Richtlinie.
Wertschöpfungskette
Als Wertschöpfungskette wird die Aufeinanderfolge von Veredlungsschritten im Produktionsprozess bezeichnet, angefangen bei den Rohstoffen über verschiedene Zwischenstufen wie Transport und Produktion bis zum fertigen Endprodukt.

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